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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (24)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (17)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (11)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (8)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (7)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (6)
Über Widerstand
(2012)
Wulffs 200.000-Euro-Frage
(2012)
Wintersemester 2011/2012
(2012)
Widerstand
(2012)
Neueste Entwicklungen haben das uralte Thema "Widerstand" gegen illegitime Macht wieder aktuell werden lassen. Beispiele sind die Aufstände gegen Diktatoren in Nordafrika und im Nahen Osten. Die 13. Speyerer Demokratietagung behandelte nicht nur den "Königsmord" und möglichen Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG, sondern auch demokratisch und rechtsstaatlich sublimierte Formen des Widerstands wie die Anrufung von Verwaltungs- und Verfassungsgerichten, direkte Demokratie, Demonstrationen und Widerstand mit Wort und Feder. Auch in etablierten Demokratien haben viele das Gefühl, selbst die wichtigsten politischen Beschlüsse würden über unsere Köpfe hinweg getroffen. Die wahrgenommene Kluft zwischen Berufspolitikern und Volk scheint immer größer zu werden. Das Wort "Wutbürger" wurde geboren. Diese Situation ruft geradezu danach, das Thema "Widerstandsrecht" etwas genauer zu beleuchten. Bei der Zusammenstellung des Tableaus wurde besonderer Wert drauf gelegt, neben Wissenschaftlern auch Vertreter aus der Zivilgesellschaft als Referenten zu gewinnen, um über konkrete Erfahrungen mit Widerstand zu berichten. Die neun, zum Teil erheblich überarbeiteten Referate sind in diesem Buch abgedruckt.
Was aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen folgt
(2012)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5-ProzentKlausel bei Europawahlen setzt die strenge Kontrolle von Wahl- und Parteienfinanzierungsgesetzen durch den Zweiten Senat fort. Aus den Gründen dieser Entscheidung lassen sich Hinweise für die Beurteilung des neuen Bundestagswahlgesetzes entnehmen. Zusätzlich gibt das Urteil Fingerzeige für die rechtliche Einschätzung der "Parteien im Parlament", die aufgrund ihrer allzu großzügigen, selbst bewilligten Staatsfinanzierung immer mehr Parteiaufgahen übernehmen.
Bundespräsident Christian Wulff erhielte im Falle seines Rücktritts – entgegen verbreiteter Meinung – keinen „Ehrensold“, es sei denn, die Bundesregierung würde dem Gesetz Gewalt antun. Als Steuerzahler können wir also aufatmen. Ein lebenslanger Ehrensold in Höhe des vollen Gehalts nach 1 1/2jähriger Amtszeit eines 52jährigen Bundespräsidenten, der dem Amt keine Ehre gemacht hat, erschiene vielen als grob unangemessen. Als Bürger aber bleiben wir enttäuscht und Politikerverdrossen. Denn da Wulff auch seine Ministerpräsidenten- und Abgeordnetenpension erst später erhält, er im Falle eines Rücktritts also ziemlich mittellos dastehen würde, wird nun klar, warum er so hartnäckig an seinem Amt festhält und freiwillig kaum zum Rücktritt bereit sein dürfte. Wir werden ihn nicht los, auch wenn er sich für sein Amt disqualifiziert hat. Vor einem Dilemma steht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel: Entweder verbiegt sie das Gesetz und verspricht Wulff doch noch den Ehrensold oder sie muss ihn weiter als Bundespräsidenten ertragen, auch wenn er zur politischen Belastung wird. Die auch finanzielle – Abhängigkeit von der Bundeskanzlerin nimmt dem Bundespräsidenten nun erst recht die für sein Amt unerlässliche Unabhängigkeit und schadet seinem Ansehen zusätzlich.
Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500 000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit, der in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde Wulffs - seit einiger Zeit öffentlkh diskutiert wird, soll hier in den Gesamtzusammenhang gestellt und einer juristischen Wertung unterzogen werden.
Die Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung zugunsten eines flächendeckenden und sektorenübergreifenden medizinischen Angebots zählt zu den gesundheitspolitisch vor-dringlichen Aufgaben. In dem zugrundeliegenden Ziel, auch zukünftig die wohnortnahe Ge-sundheitsversorgung sicherzustellen, sind sich alle Akteure einig. Doch bestehen unter-schiedliche Auffassungen über den Weg zur Verwirklichung dieses Ziels. Einige Vorentschei-dungen enthält bereits das zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungs-gesetz (GKV-FinG). Zentrale Festlegungen wird jedoch das dem Deutschen Bundestag vorge-legte "Versorgungsstrukturgesetz" treffen. Ob jedoch tatsächlich die darin enthaltenen Fest-legungen eine Fortentwicklung der GKV-Strukturen - auch unter Wettbewerbsgesichts-punkten - bewirken werden, ist innerhalb der Fachöffentlichkeit umstritten. Die in diesem Band gesammelten Beiträge haben diese Diskussion aufgegriffen und rücken sie in einen Zusammenhang mit der eigenständigen Forderung der Gesundheitsministerkonferenz nach einer direkten Beteiligung der Bundesländer an der ambulanten Versorgungssteuerung und sektorübergreifenden Organisation.
Twinning peaks
(2012)
Dieses Buch analysiert die EU-Forschungs- und Technologiepolitik und vermittelt Verständnis für deren Interdependenzen mit nationalen Politiken und Forschungskulturen. Zentrale Fragestellungen sind die neue Rolle der EU in der Grundlagenforschung, die Europäisierung der Forschung verbunden mit erweiterten Kompetenzen der EU und die gewachsene Rolle der Rahmenprogramme.
Einsichten in diese Fragen können helfen, neue Fragestellungen, die aus der Kommunikation der EU Kommission zur Innovationsunion von 2010 erwachsen, einzuordnen und mit ihnen umzugehen. Hierzu gehört die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagene Option einer Verbindung eines Europäischen Forschungsraums mit Offenheit für internationale Kooperationen und hoher nationaler Autonomie der Akteure oder die DFG-Initiative für vernetzte Forschung durch eine European Grant Union aufbauend auf EUROHORCS und der ESF.
Sommersemester 2012
(2012)
Rücktritt ohne Ehrensold
(2012)
Dürfen Bundestagsabgeordnete ihre Freifahrtberechtigung nur mandatsbezogen oder auch für sonstige Zwecke nutzen? Die Frage wird im staatsrechtlichen Schrifttum seit langem behandelt. Dabei ist zwischen Verfassungs- und einfachem Gesetzesrecht, zwischen Staats- und Steuerrecht zu unterscheiden. Neben der Frage des Ob-überhaupt stellt sich die weitere Frage, wie eine Privatnutzung steuerlich zu bewerten ist.
Am 23. Mai 2012 vollendet Rupert Scholz sein fünfundsiebzigstes Lebensjahr. Aus diesem Anlass vereinigt der von Rainer Pitschas und Arnd Uhle herausgegebene Sammelband Abhandlungen, die Rupert Scholz in einem Zeitraum von mehr als drei Jahrzehnten zu Strukturfragen, Entwicklungstendenzen und Bewährungsproben der parlamentarischen Demokratie verfasst hat. Die vorgelegte Auswahl umfasst Beiträge, die die Legitimität der repräsentativen Demokratie behandeln, ihre Funktionsbedingungen und inneren Lebens-gesetze nachzeichnen, die in ihr bestehenden institutionellen Beziehungsgeflechte erörtern und die hieraus resultierenden Konfliktlagen analysieren. Gemeinsam ist den Abhandlungen der Umstand, dass sie nicht nur aus dem Horizont des Staatsrechtlers verfasst, sondern zugleich von vielfältigen politischen Erfahrungen in Parlament wie Gubernative durchdrun-gen sind. Das führt zu einer einzigartigen Verbindung von wissenschaftlicher Erkenntnis und praktisch-politischer Einsicht. Angesichts dessen ist die Bedeutung der in den vorliegenden Band aufgenommenen Beiträge bis heute ungebrochen.
Outsourcing
(2012)
1. Klageschrift vom 11.6.2012
2. Statement bei Vorstellung der Organklage der ÖDP auf der Pressekonferenz am 18. Juni 2012 in Karlsruhe
3. Schaubild: Entwicklung der Fraktionszuschüsse des Bundes (1965-2012) und der Zahlungen an Abgeordnetenmitarbeiter des Bundes (1969-2011) im Vergleich zur Entwicklung des Bruttoarbeitnehmerentgelts (1965-2011)
4. Die Klage in der Presse:
Süddeutsche Zeitung vom 18.6.2012
Tagesspiegel vom 1.7.2012
4. Stellungnahme vom 19.9.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 26.4.2013 und zum Schriftsatz der CDU/CSU-Fraktion vom 3.5.2013
5. Stellungnahme vom 12.12.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 31.10.2013
6. Schriftsatz der ÖDP vom 7.1.2015
7. Schriftsatz der ÖDP vom 15.6.2015
8. Beschuss des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) vom 15.7.2015 (2 BvE 4/12)
Migranten im Sozialstaat
(2012)
Kommunalsteuern und -abgaben
(2012)
Jahresbericht 2012
(2012)
Introduction
(2012)
Innovation and Creativity
(2012)
Leistungsvergleiche sind - nicht nur im Sport - in aller Munde. Der im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform im Jahr 2009 in das Grundgesetz aufgenommene Art. 91d GG kündet davon.
Diese Bestimmung wirft verwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragen auf vielerlei Ebene auf, die in der Schrift näher behandelt werden, etwa zur rechtlichen Qualifikation der Vergleichsstudien bzw. der sie regelnden Norm oder dem Leitbild von Föderalismus bis hin zu rechtlichen und methodischen Anforderungen an das Verfahren bei Leistungsvergleichen.
Indicator Suites
(2012)
General Comparative Report
(2012)
FÖV-News (Januar 2012)
(2012)