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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (31)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (29)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (26)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (26)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (18)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (14)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (13)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (9)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (7)
Formulare begleiten das Leben des Bürgers von der Wiege
bis zur Bahre, heißt es im Volksmund. Dass die Verwaltung
ihm Informationen abverlangt, die ihr bereits bekannt sind,
nimmt der Citoyen ebenso mürrisch wie klaglos hin. Das
sog. Once-only-Prinzip setzt dem einen regulatorischen
Gegenentwurf entgegen: Die Verwaltung soll grundsätzlich
alle ihr vorliegenden Daten nutzen, bevor sie diese dem
Bürger erneut abringt. Die Implementierung des Prinzips
hat sich gegenwärtig die Europäische Kommission auf die
Fahnen geschrieben. So attraktiv der Grundgedanke auch
ist: Er steht in einem Spannungsverhältnis zum datenschutzrechtlichen
Zweckbindungsgrundsatz. Dieser ist von
einem gegenläufigen Ansatz, dem Leitmotiv »only once«,
getragen. Wie sich der Konflikt in dem Regime der DSGVO
und des BDSG-neu sinnvoll auflösen lässt, analysieren die
Autoren.
„Gelbe Karte“ von der Aufsichtsbehörde: die Verwarnung als datenschutzrechtliches Sanktionenhybrid
(2017)
Das Datenschutzrecht leidet bisher weniger an einem Norm- als vielmehr einem Umsetzungsdefizit. Sein Sanktionsregime will der Unionsgesetzgeber daher zu einem wirksamen Arsenal gegen Rechtsverstöße ausbauen. Im Schatten der Geldbuße (Art. 83, 58 Abs. 2 lit.i) DSGVO) und der sonstigen Sanktionen des Art. 84 DSGVO etabliert die DSGVO eine dritte Sanktionsform: die Verwarnung (Art. 58 Abs. 2 lit. B) DSGVO). Ihren Anwendungsbereich und ihre Wirkweise analysieren die Autoren.
Zwei Übel auf einmal
(2017)
Zur Änderung des IZG SH
(2017)
Hat die repräsentative Demokratie überhaupt noch eine Zukunft? Und wie ist ihr Zustand? Diese Fragen sind Gegenstand des vorliegenden Bandes, der sich mit dem Verhältnis von repräsentativer und direkter Demokratie befasst. Oftmals wird der repräsentativen Demokratie bescheinigt, sie sei nicht mehr zeitgemäß. Aber handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Diese Annahme lässt sich aus guten Gründen bezweifeln, wie die versammelten Beiträge mithilfe juristischer und sozialempirischer Erkenntnisse zeigen. In jedem Fall lassen sich beide Demokratieformen nicht gegeneinander ausspielen. Wie man sie möglicherweise kombinieren kann, zeigen einige Beispiele aus Hamburg.Der vorliegende Band versammelt die Grußworte und Vorträge des Festkolloquiums, das von den Herausgebern zu Ehren von Hans Peter Bull am 28. Oktober 2016 in Hamburg veranstaltet wurde.
Wie ist es um die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland bestellt? Handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Ist Transparenz wirklich ein Allheilmittel? Und wie könnten gelungene Beispiele einer Kombination derartiger Verfahren und Instrumente aussehen? Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Band.
Ziemlich beste Feinde?
(2017)
Wintersemester 2016/2017
(2017)
§ 35 a VwVfG, § 31 a SGB X und § 155 IV AO machen den
Weg für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren in deutschen
Amtsstuben frei. Die persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen,
welche die Datenschutz-Grundverordnung an solche
Verfahren stellt, engen den bislang bestehenden mitgliedstaatlichen
Handlungsspielraum ein; ihre Auswirkungen
blieben in der wissenschaftlichen Diskussion bislang
unbeleuchtet. Der Beitrag füllt diese Lücke – und wirft einen
Blick auf allgemeine regulatorische Herausforderungen des
Einsatzes von Algorithmen in der öffentlichen Verwaltung.
Ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung war das Migrations- und Flüchtlingsrecht lange Zeit ein Rechtsgebiet, mit dem sich nur wenige auseinandergesetzt haben. Wissenschaftliche Abhandlungen sowie Ausbildungs- und Ratgeberliteratur waren daher nur in überschau-barem Maß verfügbar. Dies hat sich mit der sogenannten Flüchtlingskrise geändert...
Die Entwicklung der Kommunalfinanzen ist seit Jahren geprägt durch einen enormen An-stieg der Kassenkredite, welcher die prekäre Finanzsituation vieler Kommunen widerspiegelt. Allerdings verläuft diese Entwicklung regional sehr ungleich: Über die Hälfte der Kassenkredite konzentriert sich in Nordrhein-Westfalen (NRW). Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland komplettieren das Krisenquartett.
Als Reaktion auf diese Entwicklung legten seit 2009 neun der dreizehn Bundesländer kommunale Entschuldungsprogramme auf. Ziele und Wege der Programme sind im Detail sehr unterschiedlich. Gemein ist ihnen, dass sie zusätzliche Mittel außerhalb der regulären Finanzausgleiche bereitstellen, um die strukturellen Finanzprobleme der teilnehmenden Kommunen zu adressieren. Im Gegenzug verpflichten sich diese zu verstärkten Konsolidie-rungsanstrengungen.
Die Einführung dieser Hilfsprogramme ging meist mit strukturellen Änderungen im Regime der kommunalen Finanzaufsicht einher. Dadurch will man sicherstellen, dass die Programmkommunen die Auflagen erfüllen und die Ziele der Programme erreichen. Die Änderung der Aufsichtsbeziehungen kann aber auch als Indiz gewertet werden, dass die gegebenen Strukturen nicht zufriedenstellend funktionierten und die kommunale Verschuldung nicht wirksam begrenzten. Der folgende Beitrag zeichnet anhand der Hilfsprogramme der Länder Hessen und NRW nach, welche formellen Änderungen sich aus diesen Programmen für die Finanzaufsicht ergeben und im Besonderen wie sich diese auf die Aufsichtspraxis auswirken.
Grundlage des Beitrags sind Daten des Forschungsprojekts Finanzaufsicht 2020, in dessen Rahmen Experteninterviews und Workshops mit Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden und Aufsichtsbetroffenen sowie eine fragebogengestützte Befragung der Aufsichtsbehörden und Kämmereien der Länder Hessen, NRW und Sachsen durchgeführt wurden.
Das Buch fasst das Verwaltungsprozessrecht mit seinen Bezügen zum materiellen Verwaltungsrecht in einem neuen didaktischen Konzept zusammen. Dabei lässt es sich von der Erkenntnis leiten, dass für juristische Prüfungsleistungen weniger Detailwissen als vielmehr systematisches Verständnis der Grundstrukturen und die Kunst der Beschränkung auf das Wesentliche die entscheidenden Erfolgsfaktoren sind. Die Beherrschung dieser Kunst setzt einen Überblick über das Ganze voraus. Diesen möchte das Buch vermitteln.
Es will damit demjenigen, der sich zum ersten Mal mit dem Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht beschäftigt, den Einstieg in diese ausbildungsrelevanten Rechtsgebiete erleichtern und dem Examenskandidaten die rasche Wiederholung des bereits Gelernten ermöglichen.
Zu Unrecht bezogene Grundsicherungsleistungen müssen von den Betroffenen erstattet werden. Bei Grundsicherungsbeziehenden mit laufenden Zahlungen werden die zu viel gezahlten Leistungen in der Regel mit den laufenden Leistungsansprüchen aufgerechnet. Dabei dürfen bis zu 30 % des Regelbedarfs von SGB-II-Beziehenden gekürzt werden – und zwar bis zu drei Jahre lang. Ist eine so langfristige Absenkung des Sicherungsniveaus tatsächlich mit dem Recht auf eine menschenwürdige Existenz vereinbar, wie es das Bundessozialgericht (BSG) im letzten Jahr in einem Urteil1 festgestellt hat? Die Autorin bezweifelt das – und hat dafür gute Gründe.
UK report
(2017)
UK report in XL Table ronde organised by Aix-en-provence Centre de recherches administratives on 3rd-4th November 2017 on Citizens-administration: 40 years of evolution (summary available here: https://europeancommonwealth.org/2017/11/21/account-citizens-administration-40-years-of-administrative-reforms-aix-en-provence/). Paper to be submitted in April 2018 – for publication in Annuaire européen d’administration publique.
The importance of frequent backups is uncontroversial. Their creation is simpler than ever today thanks to widespread availability of cheap cloud storage. Common backup solutions, however, tend to be either insecure, inflexible or inefficient in typical backup scenarios.
In this paper, we present triviback, a lightweight and almost trivial, yet powerful solution for outsourcing backups to untrusted cloud storage. Based on recent research results on secure data deduplication, triviback combines strong confidentiality, authenticity and availability guarantees with flexibility and efficiency in terms of low storage and communication costs: Triviback supports efficient preservation of many backup states with storage costs comparable to state-of-the-art version control systems-while supporting full storage reclamation on deletion of arbitrary backup states.
We discuss its security, publish an implementation and perform an extensive evaluation of storage and communication costs.
Transparency in France
(2017)
European Conference Public Administration (EGPA), Milan, 30th August-1st September, panel on Law and Administration (organised by D Drago, B Marseille and P Kovac). Paper from this presentation to be published with E Slautsky, ‘Freedom of Information in France’, in D Drago, B Marseille and P Kovac (eds), The Laws of Transparency in Action: A European Perspective (Palgrave) (ca. 17,000 words, submitted), a significantly longer version of this paper is available on ResearchGate and SSRN (ca. 22,000 words). The SSRN paper was included in the Top Ten List for “PSN: Public Administration (Institutions)” on 04.10.2017 and in the Top Ten List for “International Administrative Law eJournal” on 19.10.2017.
„Die Verwaltung darf man nicht unter die Lupe nehmen, weil sie sonst noch größer wird“, räsonierte einmal der Journalist Wolfram Weidner. Im Falle der Digitalisierung der Verwaltung verhält es sich anders: Sie ist einer der Königswege, Bürokratiekosten zu senken. Wer ihre Potenziale unter dem analytischen Mikroskop mit dem Status quo der Verwaltung abgleicht, erkennt ernüchtert: Die Bundesrepublik bleibt bislang hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dass das Grundgesetz in einem Art. 91 c Abs. 5 GG-E nunmehr dem Bund die Kompetenz für einen einheitlichen Zugang zu Online-Angeboten der Verwaltung verleihen soll, nährt die Hoffnung auf einen digitalen Aufbruch. Im Verbund mit einer (datenschutzkonformen) Umsetzung des Once-only-Prinzips, den Chancen vollautomatisierter Verwaltungsverfahren und einem konsequenten E-Government-Nudging kann der Anschluss an die Weltspitze digitaler Verwaltung gelingen.
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Vom 22. bis 23. Juni 2017 fand an der Vrije Universiteit Amsterdam im Rahmen des Forschungsnetzwerks Public Contracts in Legal Globalization ein Workshop zum Thema „The impact of competitive tendering and its regulation on the formation and execution of public contracts and concessions” statt. Im Rahmen der Veranstaltung referierte Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens, der Mitglied des Steering Committees dieses Netzwerks ist, über den Ist-Stand in Deutschland.
Spätestens seit dem Herbst 2015 kommen Kindertagesstätten vermehrt mit dem Thema Asyl und Flucht in Berührung. Der folgende Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Leistungsansprüche von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf, um Verständnis für die Lebenssituation der betroffenen Familien zu wecken.
Conférence organised by the Centre of Public Law, ULB, Brussels, 29th November (summary here: https://blogdroiteuropeen.com/tag/dumping-social/). Paper from this presentation to be published with K Wauters, ‘Sous-traitance et dumping social dans les marchés publics belges – De la substitution régulatoire à la juxtaposition des paradigmes?’, Marchés et contrats publics (special number on social dumping).
Sommersemester 2017
(2017)
Neue Konzepte der Selbststeuerung helfen, ein volatiles, unsicheres, komplexes und mehrdeutiges Umfeld im öffentlichen Sektor besser zu handhaben, da sie
insbesondere eine von oben kaum erzwingbare wissensintensive Zusammenarbeit
der Betroffenen fördern. Die Selbststeuerung ist jedoch aufwändig und
voraussetzungsvoll.
Die jüngsten Blitzgesetze in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen »beispielhaft«, wie Parlamente ihren finanziellen Status regeln und, um dies ungestört tun zu können, möglichst alle Kontrollen aushebeln. Da hierbei die Probleme sehr deutlich werden, die sich bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache stellen, erschien eine eingehendere Analyse der Gesetze – unter Einbeziehung von Materialien und Rechtsprechung – angezeigt. Sie zeigt, dass die Gesetze politisch und verfassungsrechtlich unhaltbar sind. Zugleich werden die Probleme allgemeinverständlich auf den Punkt gebracht.
We present sec-cs, a hash-table-like data structure for contents on untrusted storage that is provably secure and storage-efficient. We achieve authenticity and confidentiality with zero storage overhead using deterministic authenticated encryption. State-of-the-art data deduplication approaches prevent redundant storage of shared parts of different contents irrespective of whether relationships between contents are known a priori.
Instead of just adapting existing approaches, we introduce novel (multi-level) chunking strategies, ML-SC and ML-CDC, which are significantly more storage-efficient than existing approaches in presence of high redundancy.
We prove sec-cs's security, publish an implementation, and present evaluation results indicating suitability for, e.g., future backup systems that should preserve many versions of files on little available storage.
Searching for Order. Exploring the use of delegated and implementing acts in the EU customs code
(2017)
Artikel über Unterschiede in der gesetzgeberischen Ermächtigung der Kommission unter Art. 290 AEUV gegenüber Art. 291 AEUV anhand des EU Zollkode. Der Artikel findet empirische Unterschiede insofern als Art. 290 AEUV für die Ermächtigung der Festsetzung von 'Bedingungen' verwendet wird, und Art. 291 AEUV für die Ermächtigung zur Festsetzung von Verfahrensregeln.
Remigranten aus dem transatlantischen Raum und den westlichen Staaten hatten einen entscheidenden Anteil an der Neuausrichtung von Wissenschaften und Politik nach 1945. Wie fanden sie zurück nach Westdeutschland und wie trugen sie zum (Rück-)Transfer der Vorstellungen einer "sine ira et studio" arbeitenden Legislative und Exekutive in die Bundesrepublik Deutschland bei?
Der Band versammelt erstmals Beiträge zu den Verwaltungsvorstellungen demokratischer Staatsrechtslehrer, Verwaltungswissenschaftler und Sozialwissenschaftler, die nach 1933 (vorwiegend in die USA) emigrierten und nach 1945 dauerhaft oder nur vorübergehend ihren Weg zurück in die Bundesrepublik fanden.
Fachtagung der Vereinigung Deutscher, Italienischer und Französischer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (Verdif) über Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts vor dem Verwaltungsgericht.
Auf ihren halbjährlichen Fachtagungen fand sich Verdif dieses Jahr in Speyer ein und beschäftigte sich rechtsvergleichend mit allgemeinen Vorträgen und vergleichenden Fallbeispielen mit den Besonderheiten, die für Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens stellte insoweit die deutsche Sichtweise vor.
Eine Personenkennziffer für jeden deutschen Bürger galt lange Zeit als rechtliche Tabuzone. Ein genauer Blick auf die unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen offenbart jedoch: Die Einführung einer Personenkennziffer verstößt im digitalen Zeitalter nicht zwangsläufig gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Programmbereich „Digitalisierung“ am FÖV Speyer analysierte die rechtliche Zulässigkeit als Teil des Gutachtens des Nationalen Normenkontrollrats „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren".
Die deutsche Verwaltung schöpft die Potenziale des digitalen Zeitalters noch nicht aus. Nicht nur der Föderalismus, sondern auch datenschutzrechtliche Bedenken erweisen sich oftmals als Hemmschuh.1 Ein Vergleich mit anderen Ländern, die eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung ihrer staatlichen Leistungen einnehmen, legt für Deutschland Entwicklungsperspektiven offen.2 Als Ausgangsbasis für die Erfolge vieler Länder im E-Government identifiziert der Nationale Normenkontrollrat ein „modernes, digitales und vernetztes Registerwesen“3. Damit trifft er einen neuralgischen Punkt: Register sind eine wichtige Grundlage für automatisierte digitale Verwaltungsverfahren4 – allerdings nur, wenn die bestehenden unterschiedlichen Register bestmöglich vernetzt und ihre Datenbestände miteinander verzahnt sind.
Zu diesem Ziel können eine allgemeine Personen- (PKZ; unten A.) und Unternehmenskennziffer (UKZ; unten B.) beitragen, sofern sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen, welche das nationale Recht und das Unionsrecht an die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen richten. Die Potenziale und Risiken einer allgemeinen Kennzahl – insbesondere für den Datenabgleich staatlicher Register und für Datenabfragen für statistische Zwecke in den Blick zu nehmen, macht sich dieses Werk zur Aufgabe.
Im Rahmen von Verwaltungsreformen wird immer wieder – zumindest als Inspirationsquelle – Frido Wageners Habilitationsschrift „Neubau der Verwaltung“ herangezogen. Das 70. Jubiläum der DÖV soll zum Anlass genommen werden, an ihren langjährigen Schriftleiter Wagener zu erinnern und zugleich dessen Überlegungen vorzustellen, die in vieler Hinsicht nichts von ihrer Aktualität verloren haben.
Globally, there are challenges and threats that cannot be targeted by a single actor, even if it may be a national state, legitimized and willing to act. Hence, new collaboration regimes were created: international organizations, but also – formal or informal – cooperations with the private sector. Our paper discusses organization forms of these cooperations or ‘global public private partnerships’ (GPPP) theoretically and outlines framework conditions for the use of these global partnerships. Additionally, the health sector will be tackled exemplarily to delineate in how far GPPP are largely depending on the nature of the good provided.
Wie können kollaborative Aktivitäten in der Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene unter Nutzung von Web 2.0-basierten E-Government-Angeboten in Interaktion mit dem Bürger so effizient und effektiv organisiert werden, dass auf individueller, staatlicher und gesellschaftlicher Ebene Mehrwert (Public Value) entsteht? Dieser Forschungsbericht gibt differenzierte Antworten hierauf und verweist dabei auf organisationstheoretische Literatur, konzeptionelle Aufarbeitungen von Electronic und Collaborative Governance sowie auf verschieden ausgerichtete Beteiligungsvorhaben und eine großzahlige Erhebung. Zudem werden aus einer qualitativen sowie quantitativen Erhebung Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet.
I-CONN Conference, 5th July, Copenhagen, Panel coordinated by C. Colombo and M. Eliantonio (“The Changing nature of the public administration; what role of judicial review?”). Paper from this presentation to be published with S Van Garsse under the title ‘Revisiting judicial review in the face of the changing nature of public administration – A case study drawn from European infrastructure projects’, submitted to European Public Law (special issue) (guest editors: Dr C Colombo and Dr M Eliantonio) (second stage of proof-reading).
Workshop organised in Rome by Professor G. della Cananea (Common core principles of administrative law, 1st December). Summary available here: https://europeancommonwealth.org/2018/01/08/account-workshop-fin-de-siecle-administrative-law-judicial-standards-for-public-authorities-1890-1910/. Paper will be submitted later in 2018 for publication in an edited volume.
Der digitale Wandel folgt keinen linearen Mustern – er ist dynamisch, komplex und disruptiv. Sich abzeichnende und in Fahrt kommende IT-Trends zu erkennen und sie normativ zu flankieren, ist eine der spannendsten Herausforderungen für Recht und Verwaltung. Mehr denn je hängt der Erfolg innovativer Regulierungsstrategien davon ab, sie mit den technischen Grundlagen der Digitalisierung zu synchronisieren. Das „Speyerer Forum zur digitale Lebenswelt“ versteht sich in diesem Prozess als Ideenwerkstatt und Innovationslabor für den öffentlichen Sektor. Der Tagungsband fasst die Beiträge des fünften Symposiums aus dem Jahre 2016 zusammen: Er enthält Beiträge aus den Bereichen Europäisches Datenschutzrecht, Big Data, E-Government, Smart City, Blockchain und digitale Medienlandschaft. Spannende Einzelthemen zu den „Perspektiven der digitalen Lebenswelt“ bündelt das Buch zu einem farbigen Kaleidoskop der digitalen Zukunft.