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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
<b>Abstract</b>
In der ökonomischen Theorie lassen sich verschiedene Erkenntnisprogramme identifizieren, die die Richtung der ökonomischen Forschung und damit auch den Erkenntnisfortschritt in gewisser Weise kanalisieren. In der Finanzwissenschaft existiert ein primär theoretisch ausgerichteter Forschungszweig, der seine Wurzeln bei den klassischen Autoren und ersten Marginalisten hat und sich bis zur sog. "Neuen Finanzwissenschaft" erstreckt. Zum anderen findet man eine stärker empirisch-institutionell angelegte Finanzwissenschaft vor, die ihren Ursprung im Kameralismus und der historischen Schule hat und bis zur Neuen Politischen Ökonomie und Konstitutionellen Finanzwissenschaft reicht. Vor diesem Hintergrund systematisiert und analysiert der Autor die finanzwissenschaftlichen Beiträge von vier theoretischen Traditionen in der Ökonomie (Klassik, Neoklassik, Alte und Neue Institutionenökonomie).
Für den an finanzwissenschaftlichen Fragestellungen interessierten Leser soll mit dieser Arbeit der Versuch unternommen werden, eine vergleichende Darstellung unterschiedlicher Zugangs- und Lösungsmethoden für typische Problemstellungen der Finanzwissenschaft zu liefern, wobei die Geschichte des Fachgebietes und ihrer Entwicklungslinien in groben Zügen nachgezeichnet wird. Darüber hinaus bietet die Finanzwissenschaft aber auch ein interessantes Bild für den wissenschaftstheoretisch interessierten Leser, und zwar sowohl in Hinblick auf die vertretenen erkenntnistheoretischen Positionen als auch in Hinblick auf den Fortschritt dieser Wissenschaft.
Zur Lösung dieser Fragestellungen wird die von Imre Lakatos entwickelte Methodologie der wissenschaftlichen Forschungsprogramme als Grundgerüst verwendet, um sowohl die jeweils grundlegenden Erklärungsprinzipien als auch entsprechende Modifikationen pointiert darstellen zu können. Hierbei zeigt sich, dass sich die vier Forschungsprogramme - trotz zahlreicher dogmengeschichtlicher Gemeinsamkeiten - in Hinblick auf ihre "harten Kerne" signifikant voneinander unterscheiden, was zu alternativen theoretischen Erklärungen finanzwirtschaftlicher Phänomene (z.B. dauerhafter Anstieg der öffentlichen Schuld) und teilweise völlig konträren finanzpolitischen Vorschlägen (z.B. enge oder breite Steuerbemessungsgrundlagen) führt.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um weitere Türen zwischen den Bildungsräumen der betrieblichen Ausbildung und der Hochschulen zu öffnen. Initiiert von der Kultusministerkonferenz, wurden seit 2009 bundesweit erleichterte Möglichkeiten geschaffen, ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Basis beruflicher Qualifikationen und Erfahrungen ein Studium aufzunehmen. In Hessen haben im Rahmen eines Modellversuchs seit dem Wintersemester 2016/17 Personen, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung nach 2011 mit einer Note besser als 2,5 abgeschlossen haben, ohne weitere Zugangsprüfung die Möglichkeit, einen Bachelorstudiengang aufzunehmen. Sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus bildungspolitischer Perspektive stellt sich die Frage, welche Erfolgsaussichten Studierende haben, die alleine durch eine berufliche Ausbildung für den Hochschulzugang qualifiziert sind, inwiefern sich diese Regelung also in der Praxis bewährt. Die begleitende wissenschaftliche Evaluation des Modellversuchs untersucht, welche Ausgangsbedingungen die Teilnehmenden des Modellversuchs haben, wie sich ihr Studienverlauf gestaltet, wie erfolgreich sie im Studium sind und welche Faktoren Einfluss auf ihren Studienerfolg nehmen. Der Evaluation liegt ein theoretisches Wirkmodell (Donaldson, 2007; Funnell & Rogers, 2011; McLaughlin & Jordan, 2010) zugrunde, welches Wirkfaktoren auf der Ebene der Hochschulen und auf der Ebene der Studierenden umfasst. Auf der Ebene der Studierenden sind wesentliche Komponenten die Ausgangsbedingungen des Studiums (Inputs), der Studienverlauf (Prozess) und die Ergebnisse des Studiums der Teilnehmenden des Modellversuchs (Outcomes). Auf Ebene der Hochschulen wird abgebildet, wie Studienzulassung und Studieneingang gestaltet werden (Inputs), wie die Bedingungen gestaltet sind (Prozess), sowie welche Veränderungen sich auf organisationaler Ebene durch den Modellversuch vollziehen (Outcomes). Inhaltlich bezieht sich das Modell auf Befunde zum Studieren beruflich Qualifizierter (Grendel, Lübbe & Haußmann, 2014; Lübbe & Berg, 2014; Duong & Püttmann, 2014). Zusätzlich werden relevante Befunde der allgemeinen Hochschulforschung zu Studienverlauf im Allgemeinen und Studienabbruch im Spezifischen herangezogen (Blüthmann, Lepa & Thiel, 2008; Brandstätter, Grillich & Farthofer, 2006; Daniel, 2015; Heublein, 2011; Heublein & Wolter, 2011; Pohlenz, Tinsner & Seyfried, 2012; Viebahn, 2008). Im Beitrag sollen das der Evaluation zugrundeliegende theoretische Wirkmodell und Ergebnisse zu Ausgangsbedingungen und Studienverlauf der beiden ersten Studierendenkohorten dargestellt werden. Im Fokus des Beitrages stehen folgende Fragestellungen: • Mit welchen Lehr-Lern-Voraussetzungen und mit welchen motivationalen Voraussetzungen beginnen die Teilnehmenden im Modellversuch ihr Studium? • Welche speziellen Ressourcen und Belastungen bringen Sie mit? • Wie gelingt die soziale und die fachlich-akademische Integration ins Studium? • Welche Leistungen erbringen sie im Studieneinstieg? Wie sind die Studienleistungen im Vergleich zu anderen Studierenden einzuordnen? • Inwiefern bestehen Zusammenhänge zwischen Studienleistungen und im Modell erfassten Aspekten zu Ausgangsbedingungen und Verlauf? Datenquellen sind standardisierte, vorwiegenden quantitative Fragebogenerhebungen, Interviews sowie Daten der Prüfungs- und Rückmeldestatistik der Hochschulen. Entsprechend der aktuellen Datenlage des Projekts werden die oben genannten Fragestellungen in Bezug auf den Zeitraum des unmittelbaren Studieneinstiegs untersucht.
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes ist eine multidisziplinäre Vorgehensweise angebracht und auch vorgesehen gewesen. Die Entwicklungsdynamik des Projekts hat in der Zwischenzeit jedoch eine andere Richtung genommen: Von den ursprünglich beteiligten Disziplinen Politologie, Rechtswissenschaften und Soziologie sind nur die beiden Gesellschaftswissenschaften übrig geblieben. Dies hat zur Folge, daß der rechtliche Apsekt im Vergleich zum sozialwissenschaftlichen zurückgetreten ist, auch in dieser Fallstudie.
Die Forschungsstelle Öffentlicher Dienst am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veranstalteten am 19. Dezember 2018 den Workshop „Öffentlicher Dienst und Rechtsetzung auf EU-Ebene“ in der Bayerischen Vertretung in Berlin. Hintergrund war das große Interesse von Praxis und Wissenschaft an den Einwirkungen des EU-Rechts auf das nationale Dienstrecht, das bei der Auftakttagung der Forschungsstelle Öffentlicher Dienst am 21. und 22. März 2018 in Speyer deutlich geworden war.
Der thematische Einstieg erfolgte über das Einleitungsreferat von Tim Vallée, Forschungs-stelle Öffentlicher Dienst, der verschiedene Einwirkungen des EU-Rechts auf das nationale Dienstrecht skizzierte. So führte er etwa die Regulierung religiöser Symbole am Arbeitsplatz als Diskriminierungsproblem und die Bedeutung des europäischen Urlaubsrechts für den öffentlichen Dienst an. Angestoßen durch insgesamt sechs Impulsreferate diskutierten anschließend namhafte Vertreter aus Wissenschaft und Praxis sowie Verbänden kontrovers verschiedene Aspekte der Auswirkungen von EU-Rechtsakten, Aktivitäten der EU-Kommission und EuGH-Rechtsprechung.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996/1997. 807 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-7890-4620-5
Die deutsche öffentliche Verwaltung hat in den letzten beiden Jahrzehnten tiefgreifende Veränderungen erfahren und sieht sich weiterhin mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert: Die friedliche Revolution im Osten Deutschlands ermöglichte die Transformation einer vormals real-sozialistischen Staatsbürokratie in eine rechtsstaatliche Verwaltung. Im Zuge der Wiedervereinigung und der veränderten Rahmenbedingungen der 90er Jahre wird eine >>Verschlankung<< des öffentlichen Sektors mit immer größerem Nachdruck gefordert. Die gegenwärtige, prekäre Finanzlage der öffentlichen Haushalte verschärft diese Forderung zusätzlich. Eine dritte, neuartige Herausforderung besteht in der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung der deutschen Verwaltung.
Diese vollständig überarbeitete Neuauflage des 1981 erschienen Sammelbands beleuchtet in vierzig Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis einerseits Bereiche der Stabilität und Kontinuität innerhalb der deutschen Verwaltung. Die Autoren gehen aber auch ausführlich auf die Veränderungsnotwendigkeiten und Modernisierungspotentiale ein, die sich aus den genannten Herausforderungen der Gegenwart ergeben.
Inhaltsverzeichnis
I. Grundlagen
1. Öffentliche Verwaltung im vereinigten Deutschland
Klaus König, Speyer
2. Geschichte der öffentlichen Verwaltung
Thomas Ellwein, Konstanz
3. Verfassungsrahmen der öffentlichen Verwaltung
Peter Badura, München
4. Verwaltung im gesellschaftlichen und ökonomischen Umfeld
Carl Böhret/Götz Konzendorf, Speyer
5. Verwaltungsreformen
Wolfgang Seibel, Konstanz
II. Aufbau
1. Staatsaufbau und Verwaltungsterritorien
Frido Wagener /Willi Blümel, Speyer
2. Aufbau der Bundesverwaltung
Volker Busse, Bonn
3. Aufbau der Landesverwaltung
Martin Frank, Karlsruhe
4. Verflechtung der Verwaltungsebenen
Arthur Benz, Halle
5. Innenaufbau der Verwaltungsbehörden
Horst Müller, Bayreuth
III. Verselbständigung
1. Verfassung der kommunalen Selbstverwaltung
Franz-Ludwig Knemeyer, Würzburg
2. Verwaltung der großen Städte
Jochen Dieckmann, Köln
3. Verwaltung des ländlichen Raumes
Günter Seele, Bonn
4. Selbstverwaltung außerhalb der Kommunalverwaltung,
insbesondere: Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Dieter Schimanke, Magdeburg
5. Verwaltung zwischen staatlichem und privatem Sektor
Gunnar Folke Schuppert, Berlin
6. Die öffentlichen Unternehmen Deutschlands
Achim von Loesch, Frankfurt
IV. Aufgaben
1. Aufgaben und Aufgabenverteilung
Werner Thieme, Hamburg
2. Öffentliche Dienstleistungen
Dieter Grunow, Duisburg
3. Aufgabenentwicklung und Aufgabenkritik
Hans Peter Bull
V. Steuerung
1. Gesetzes- und Rechtsbindung der Verwaltung
Eberhard Schmidt-Aßmann, Heidelberg
2. Planung in Regierung und Verwaltung
Klaus-Eckart Gebauer, Mainz
3. Räumliche Planung
Gottfried Schmitz, Mannheim
4. Haushalts- und Finanzplanung
Klaus Lüder, Speyer
VI. Entscheidung
1. Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung
Bernd Becker, Neubiberg
2. Verfahren der Verwaltungsentscheidung
Karl-Peter Sommermann, Speyer
3. Entscheidungshilfen und Datenverarbeitung
Heinrich Reinermann, Speyer
VII. Personal
1. Die Gliederung des öffentlichen Dienstes
Helmut Lecheler, Berlin
2. Die Situation des öffentlichen Dienstes
Helmut Klages, Speyer
3. Führungspositionen in der Verwaltung
Franz Kroppenstedt/Kai-Uwe Menz, Bonn
4. Personalwirtschaft
Gottfried Herbig, Bonn
5. Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst
Christoph Hauschild, Bonn
VIII. Leitung
1. Leitungsorganisation der Verwaltung
Manfred König, Stuttgart
2. Personalführung in der Verwaltung
Rudolf Fisch, Speyer
3. Neue Ansätze der Führung und Leitung
Christoph Reichard, Berlin
IX. Kontrolle
1. Netzwerk der Verwaltungskontrolle
Günter Püttner, Tübingen
2. Kontrolle der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte
Hans Joachim von Oertzen/Christoph Hauschild, Bonn
3. Verwaltungskontrolle durch Rechnungshöfe
Hedda Czasche, Frankfurt/M.
X. Internationalität
1. Die Internationalität der öffentlichen Verwaltung
Heinrich Siedentopf, Speyer
2. Die deutsche Verwaltung in der Europäischen Union
Georg Ress/Jörg Ukrow, Saarbrücken
3. Verwaltungszusammenarbeit in der Entwicklungspolitik
Franz Thedieck, Berlin
XI. Autorenbiographien
XII. Schlagwortverzeichnis
Im Anschluß an den Festakt zum 50jährigen Bestehen der Deutschen Hochschule für Ver-waltungswissenschaften Speyer fand am 6. und 7. März 1997 die 65. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung der Hochschule statt. Die Rolle von Staat und Verwaltung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert bietet aufgrund der sich schnell ändernden wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen genügend Anlaß, über die »Öffentliche Verwaltung der Zukunft« zu diskutieren. Die Trends innerhalb der Verwaltungsmodernisierung lassen sich mit den Schlagworten »Privatisierung«, »Managerialisierung«, »Wettbewerbsorientierung« und »(Informations-)Technisierung« umschreiben. Die Tagung wurde eingeleitet mit den im ersten Teil des Tagungsbandes abgedruckten Grundsatzreferaten. Dem schlossen sich vier Foren an. Sie sollen Entwicklungen, Folgeprobleme und Lösungsmöglichkeiten zu den Schlüsselbereichen »Bürger und Staat«, »Staatsreform und Verwaltungsmodernisierung«, »Systemwechsel und Verwaltungsreformation« sowie »Europäische Integration« aufzeigen und zur Diskussion stellen. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit des durch Überdisziplinarität, Internationalität und Praxisorientierung gekennzeichneten Speyerer Wissenschaftsansatzes deutlich zu machen und die Perspektiven der Verwaltungswissenschaften auszuloten. Die auf den Foren gehaltenen Referate waren Kurzreferate. Für den Tagungsband wurden die Bei-träge von den Referenten überwiegend in der ursprünglichen (Vortrags-)Form, z. T. aber auch erweitert zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende quantitative Ungleichgewichtigkeit wurde bewußt in Kauf genommen, da die Tagungsbeiträge eher als »Werkstattberichte« denn als umfassende Arbeitsergebnisse aufgefaßt werden sollen. Sie mögen dazu dienen, weitere notwendige Diskussionen anzustoßen und Impulse für laufende Diskussionen zu geben.
Öffentliche Unternehmen
(1994)
Ärzte auf dem Prüfstand
(2010)
The article explains the current state of affairs concerning the freedom of press in Poland
The lecture explains the emergence of the new European Public Law against the backdrop of a constitutional crisis.
§ 11 SektVO - Wettbewerbe
(2015)
§§ 35 - 39 VwVfg
(2023)
§§ 284-288 SGB III
(2019)
§§ 284 – 288 SGB III
(2023)
§§ 2-23 SGB III
(2019)
§§ 2 – 23 SGB III
(2023)
§ 9 Arzneimittelrecht
(2013)
§ 9 Arzneimittelrecht
(2020)
§ 69 VgV: Anwendungsbereich
(2019)
Das HVwR liefert in zwölf Bänden eine gesamthaft-repräsentative, systematische und plurale Darstellung von Stand und Perspektiven des deutschen, europäischen und internationalen Verwaltungsrechts. Mehr als 250 Auorinnen und Autoren aus der Wissenschaft beleuchten die allgemeinen Grundstrukturen, Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts sowohl in ausgewählten Referenzgebieten als auch unter Berücksichtigung ihrer verbund-förmigen Verflechtungen.
In dem flutenden Strom moderner Verwaltungstätigkeit braucht es Orientierung und Halt - nicht nur für die Verwaltung selbst, sondern auch für Betroffene, Mitwirkende und Außen-stehende. Diese Funktion, dem Verwaltungshandeln durch einen übergeordneten Hand-lungskompass Berechenbarkeit zu verleihen, ist die Kernaufgabe exekutivischer Selbst-programmierung.
§ 20 (Schulversuche)
(2016)
Der vorliegende Beitrag schildert zunächst die Voraussetzungen der Anspruchsein-schränkung und geht dabei auch auf die 2015 und 2016 erfolgte Neufassung der Norm ein (II.), stellt sodann die in diesem Heft auf S. 376 ff. abgedruckte Entscheidung des BSG dar und würdigt diese am Grundrecht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz. Im Fazit werden Schlussfolgerungen für die Neufassung des § 1a AsylbLG gezogen, wobei auch die Vorgaben der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU gewürdigt werden.
§ 1 (Auftrag der Schule)
(2016)
Zwischenruf Verfassungsbruch
(2011)
Die Länder sind stolz auf ihre Gesetzgebungskompetenz und verteidigen sie mit Zähnen und Klauen. Sollte man aber den Eindruck gewinnen, die Politiker meinten damit vor allem ihre selbst bewilligten Privilegien, hörte der Spaß auf, und die Begeisterung für den Föderalismus erhielte einen unguten Beigeschmack. ...
Zwischen Vermummungsverbot und Maskengebot: die Versammlungsfreiheit in Zeiten der Corona-Pandemie
(2020)
Die Corona-Pandemie versetzt das grundrechtliche Ordnungsgefüge in einen Ausnahme-zustand. Nicht zuletzt die Versammlungsbehörden sehen sich vor schwierige Entscheidungen gestellt. Die verfassungs-, versammlungs- und infektionsschutzrechtlichen Grenzen, denen Versammlungsbeschränkungen unterworfen sind, haben sie dabei nicht immer respektiert.
Zweiter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check: Jugendgerechte Gesetzgebung mit dem Jugend-Check
(2022)
Der zweite Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check zieht Bilanz aus den Erfahrungen in der 19. Legislaturperiode. Zum ersten Mal wurden in diesen vier Jahren Gesetzentwürfe systematisch auf mögliche Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren geprüft. Insgesamt wurden dabei 543 Gesetzesvorhaben auf Jugendrelevanz geprüft und 126 Jugend-Checks veröffentlicht. Der Jugend-Check hat in der vergangenen Legislaturperiode Beachtung in den Ministerialverwaltungen sowie im Bundestag gefunden und überparteilich positive Resonanz erhalten. Zudem gibt der Bericht einen Ausblick auf die anstehenden Herausforderungen und Perspektiven des Jugend-Checks.
Zweiter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check: Jugendgerechte Gesetzgebung mit dem Jugend-Check
(2022)
Der zweite Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check zieht Bilanz aus den Erfahrungen in der 19. Legislaturperiode. Zum ersten Mal wurden in diesen vier Jahren Gesetzentwürfe systematisch auf mögliche Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren geprüft. Insgesamt wurden dabei 543 Gesetzesvorhaben auf Jugendrelevanz geprüft und 126 Jugend-Checks veröffentlicht. Der Jugend-Check hat in der vergangenen Legislaturperiode Beachtung in den Ministerialverwaltungen sowie im Bundestag gefunden und überparteilich positive Resonanz erhalten. Zudem gibt der Bericht einen Ausblick auf die anstehenden Herausforderungen und Perspektiven des Jugend-Checks.