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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (23)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (12)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (11)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (7)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
Gegenstand dieser Untersuchung sind Entscheidungsweisen und Ursachenkomplexe in-formaler Verhandlungsprozesse, die im Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Luftreinhaltung) die formale ‚Polizeiverfügung‘ teilweise abgelöst haben. Charakteristische Merkmale und Verbreitung informaler Verfahren und Entscheidungsmuster beruhen u.a. auf strukturellen Unzulänglichkeiten der ‚Polizeiverfügung’, ungenügenden Kontrollen und Sank-tionen, Konflikten zwischen Wirtschaftsinteressen und Belangen des Umweltschutzes sowie auf verwaltungsinternen Machtstrukturen, die der Durchsetzung von Umweltschutzbelangen entgegenstehen. Nicht zuletzt beeinflußt auch die Verwaltungsrechtsprechung das Bild in-formalen Verwaltungshandelns.
Abschließend wird versucht, die Untersuchungsergebnisse mit Hilfe organisationstheore-tischer Konzepte für andere Bereiche des Gesetzesvollzugs zu verallgemeinern. Dabei werden alle am Gesetzesvollzug teilnehmenden Akteure als Elemente eines zielgerichteten, formalen Handlungssystems (Gesetzesvollzugssystems) begriffen.
Zur Bürokratiekritik gehört der Vorwurf, daß die Verwaltung wirtschaftlich oder sozial einflußreiche Bürger gegenüber sozial schwächeren Bürgern bevorzugt behandelt (Dehe 1980, S. 80). Der Verdacht vieler Bürger, daß man „gute Beziehungen“ haben müsse, um seine Interessen gegenüber der Verwaltung angemessen wahrnehmen zu können, trägt zusammen mit Vorschriftenflut, Undurchsichtigkeit administrativer Entscheidungsprozesse und dem stetigen Anwachsen staatlicher Aktivitäten zu dem Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber dem Verwaltungsapparat bei. Im folgenden wird eine für staatliche und gesellschaftliche Großorganisationen typische Handlungsweise beschrieben, die von manchen unmittelbar Betroffenen als „unbürokratisch“ bezeichnet werden wird, die jedoch auf einer faktischen, gelegentlich auch rechtlichen Ungleichbehandlung der Bürger beruht.
Die neuen Herren des Volkes
(1990)
Fesseln für Selbstbediener
(1993)
"Die Parteienfinanzierung ist Teil des politischen Kampfes um die Macht", meint Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Arnim war Mitglied der vom Bundespräsidenten berufenen Parteienfinanzierungskommission. In einem Vortrag bei den 26. Bitburger Gesprächen in Bischofsgrün hat er verschiedene Vorwürfe, die gegen den Bericht der Kommission erhoben wurden, gekontert.
Die gesetzlosen Fünf
(1994)
Demokratischer Urknall
(1997)
Nicht radikal genug
(1997)
Mit 35 ausgesorgt
(1997)
Doppelt und dreifach bezahlt
(1998)
Der Sold der Minister
(1999)
Die Bezahlung von Ministern war lange' kein öffentliches Thema. Das änderte sich erst Anfang der neunziger Jahre, als bekannt wurde, daß sich Landesminister in ganz Deutschland, unbemerkt von der Öffentlichkeit, geradezu sittenwidrige Privilegien genehmigt hatten. So erwarben sie nach ganz kurzen Amtszeiten riesige Rentenansprüche, deren wirtschaftlicher Wert oft höher war als das offen ausgewiesene Gehalt.
Wahl ohne Auswahl
(2002)
Mehr Rechte für die Kinder
(2003)
Der getäuschte Souverän
(2003)
Die FDP muss teuer büßen
(2003)
Über der hessischen Landtagswahl vom 2. Februar liegt "das Odium der Verfassungswidrigkeit". So formuliert es der Speyerer Staatsrechtler und Parteien-Kritiker Hans Herbert von Amim. Sein Hauptargument: Hessen weigere sich, seine Wahlkreise neu zuzuschneiden. Dies sei notwendig, weil die Zahl der Wähler in den einzelnen Stimmbezirken zu stark voneinander abweiche.
Abgekaufte Unabhängigkeit
(2004)
Meister der Raffgier
(2004)
Der Bürger ist König
(2004)
Transparent statt schwarz
(2004)
Die Existenzfrage
(2004)
Beratergunst
(2004)
Das Politikerprivileg
(2005)
Der gläserne Abgeordnete
(2005)
Party Time in Brussels
(2005)
Die Mär vom Ganztagsjob
(2005)
Diener zweier Herren
(2005)
Tatort Europa
(2006)
Eine Verschlimmbesserung
(2006)
SPD, CDU und Linkspartei-PDS im Brandenburger Landtag haben sich in dieser Woche darauf verständigt, bis April einen Entwurf zum Abgeordnetengesetz vorzulegen, in dem die Diäten, die Altersversorgung und sonstigen Einkünfte neu geregelt werden. Hans Herbert von Arnim hat sich die Eckpunkte dazu genauer angesehen und kommt zu einem
vernichtenden Urteil.
Selbstbedienung in Brüssel
(2007)
Zu viele Vollzeitpolitiker
(2007)
Der Staat als Beute
(2008)
Der Wiesbadener Diätencoup
(2008)
Die Diäten-Lüge
(2008)
Die Kritiker der Elche ...
(2008)
Schluss mit der Entmündigung
(2008)