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Die Abwägungsfehlerlehre
(2012)
Rette sich, wer kann
(2011)
Der FDP-Mitgliederentscheid über den Euro-Rettungsschirm wirft seinen Schatten voraus. Falls die Koalition platzt, müssen nicht nur Regierungsmitglieder, sondern auch politische Beamte um ihren Job bangen. Aber sie fallen weich, und der Steuerbürger muss zahlen. Dass jetzt sogar die üppige Versorgung politischer Beamter noch weiter aufgestockt werden soll, signalisiert die Nervosität der Koalition. Die Erhöhung soll anscheinend auf die schnelle und möglichst an der kritischen Öffentlichkeit vorbei erfolgen. Die Regelungen sind überaus kompliziert – fast so, als gelte Machiavellis Maxime „wenn du nicht überzeugen
kannst, musst du verwirren.“ Auch früher schon waren exzessive Regelungen über politische Beamte auf ähnliche Weise durchgezogen worden.
Unmittelbar vor der Sommerpause hat der Bundestag im Schnellverfahren die staatliche Parteienfinanzierung angehoben. Gleichzeitig wurde, von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, kleinen Parteien das Staatsgeld gekürzt. Die Neuregelung gibt Anlass, die Regelungen insgesamt näher in den Blick zu nehmen.
Wahlrecht und Politikfinanzierung berühren direkt die politische Macht. Das beflügelt oder blockiert die Gesetzgebung - je nach Interessenlage der politischen Klasse: Bei der Selbstbewilligung von Mitteln aus der Staatskasse kann es oft nicht schnell genug gehen. Notwendige Einschränkungen und Kontrollen schiebt das Parlament dagegen gern auf die lange Bank, und beim Wahlrecht kann selbst die Beseitigung verfassungswidriger Regelungen Jahre dauern. Für jeden dieser Fälle erteilte die politische Klasse vor der Sommerpause 2011 Anschauungsunterricht.
Die Zahl der persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten in Bund und Ländern ist - von der Öffentlichkeit unbemerkt - auf rund 10.000 angewachsen. Einige Parlamente haben die Mittel dafür erst kürzlich um bis zu 50 oder gar 100 % aufgestockt. Mangels wirksamer Kontrollen ist die staatliche Mitarbeiterfinanzierung immer mehr zum funktionalen Äquivalent der durch Obergrenzen und Mitgliederschwund beengten Parteienfinanzierung geworden.
Es wird Zeit, dass die Wissenschaft sich des Themas annimmt und die erforderlichen Kontrollen einfordert.
Zwischenruf Verfassungsbruch
(2011)
In einem ersten
Schritt wird die Bedeutung der europäischen Grundrechte
fur den Verwaltungsrechtsraum Europa anhand einiger
konkreter Beispiele untersucht. Im Licht dieser
Erkenntnisse wird in einem zweiten Schritt die
Frage erörtert, inwiefern heute uberhaupt von einem
„Grundrechtsraum Europa" gesprochen werden
kann, was also ein solcher Grundrechtsraum voraussetzt
und was davon bereits erfüllt ist.
Seit Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments am 14. Juli 2009 "kassieren" viele deutsche Europaabgeordnete, die eine Pension als ehemalige Beamte oder Regierungsmitglieder eines Bundeslandes beziehen, "doppelt".1 Das ist mit dem Grundsatz, dass es keine Doppelalimentation aus öffentlichen Kassen geben darf, unvereinbar. Zudem verstößt es gegen das Verbot unangemessen hoher Bezahlung von Abgeordneten und das Gebot der Wirtschaftlichkeit. hn Bund besteht eine scharfe Anrechnungsregelung, die die Verwaltungen der Länder aber auf ihre Ruhestandsbeamten nicht anwenden. Viele Länder sehen sich in Bezug auf die Höhe der Anrechnung in einem Dilemma: Im Parallelfall von Landtagsabgeordneten, die neben ihrer Entschädigung Pensionen aus früherer Regierungs- oder Beamtentätigkeit erhalten, haben sich nämlich aufgrund laxer oder fehlender Anrechnungsvorschriften Privilegien eingeschlichen. Was sollen die Länder nun für ihre Europaabgeordneten zum Vorbild nehmen: die strenge Vorschrift des Bundes oder die großzügigen Regelungen für ihre Landtagsabgeordneten?
Die Länder sind stolz auf ihre Gesetzgebungskompetenz und verteidigen sie mit Zähnen und Klauen. Sollte man aber den Eindruck gewinnen, die Politiker meinten damit vor allem ihre selbst bewilligten Privilegien, hörte der Spaß auf, und die Begeisterung für den Föderalismus erhielte einen unguten Beigeschmack. ...
Der Anfang der siebziger Jahre vorgeschlagene Begriff der Entscheidung in eigener Sache hat sich inzwischen in Rechtsprechung und Literatur etabliert. Er umfasst aber über die Abgeordnetenentschädigungen und die Parteienfinanzierung hinaus auch die Wahlgesetzgebung. Das hat gravierende Konsequenzen für deren rechtliche Beurteilung auf Kommunal-, Europa-, Bundes- und Landesebene. Der Gesetzgeber sollte dies bei der anstehenden Reform des Bundestagswahlrechts berücksichtigen.
Politiker und Medien kommen zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes nur allzu gern in Festtagslaune und streichen die Sternstunden der zweiten deutschen Republik heraus. Ich möchte dagegen auf die Schattenseiten unserer Demokratie eingehen, die neben den vollmundigen Erfolgsmeldungen in aller Regel ausgeblendet werden. Diese andere Seite unserer Geschichte zu betonen scheint mir legitim - gerade in einem Superwahljahr mit 16 Wahlen. Manchen wird meine Kritik vielleicht zu hart erscheinen. Aber schon das Sprichwort sagt: Ist die Rute verbogen, kann man· sie nur richten, indem man sie nach der anderen Seite biegt.
Um die Demokratie, also die "Herrschaft des Volkes, durch das Volk und für das Volk" (Abraham Lincoln), ist es in Deutschland schlecht bestellt. Das hängt mit der Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes zusammen, aber auch mit der Entwicklung danach. Dies möchte ich - statt der bei uns üblichen Sicht der Herrschenden und ihrer Wortführer - aus der Perspektive der Bürger darstellen, die in einer Demokratie eigentlich maßgeblich sein sollte.
Mit der Verschärfung der Regelung über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten und deren Offenlegung im Bund geraten auch die Länder in Zugzwang, nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Einige dahingehende Initiativen liegen bereits vor. Diese unterzieht der Verfasser einer kritischen Würdigung.
Die verschärften Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Juli 2007 bestätigt. Während das Diätenurteil von 1975 die staatliche Alimentation von Abgeordneten betraf, behandelt das neue Urteil ihre privaten Einnahmen. Die divergierenden Auffassungen der 4:4-Entscheidung beruhen auf ganz unterschiedlichen Leitbildern vom Abgeordneten. Die neuen Regeln erfassen nicht alle problematischen Fälle. Auch werden sie noch nicht voll umgesetzt.
Die Parteien wollen mehr Staatsgeld. Eine erste öffentliche Diskussionsrunde, in der die Koalitionsparteien erst vorpreschten und dann zurückruderten, fand im August statt. Das Thema bleibt aber aktuell. Ein Gesetzentwurf ist angekündigt. Deshalb ist an die Maßstäbe für die staatliche Parteienfinanzierung zu erinnern. Zugleich sind die Erhöhungspläne in den Gesamtrahmen der direkten und indirekten Subventionierung der Parteien und ihrer Hilfsorganisationen zu stellen.
Wohin treibt Europa?
(2007)
Parteien in der Kritik
(2007)
Überzogene Politikfinanzierung und verfassungswidrige Ämterpatronagc markieren Probleme des Parteienstaats, wie sie etwa der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäck er kritisiert hat. Derartige Fehlentwicklungen sind aber nur besonders ins Auge stechende Beispiele für Beschränkungen des politischen Wettbewerbs insgesamt und für die Beeinträchtigung seiner - für die Demokratie zentralen - Steuerungsfunktion. In dieselbe Richtung weisen auch neuere Forschungszweige der Politikwissenschaft wie die Ansätze der Kartellparteien und der politischen Klasse.
Diätenreform - Privilegienabbau und Wahlrechtsreform als Voraussetzungen einer Diätenerhöhung
(2006)
Diese finanziellen Privilegien der Abgeordneten sind besonders problematisch, werden aber bei der derzeitigen Diätendiskussion meist übergangen. Stattdessen stehen im Vordergrund der öffentlichen Debatte: das angebliche Zurückbleiben der Diäten hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung, ihre künftige Koppelung an die Einkommen der Bevölkerung und das so genannte nordrhein-westfälische Modell. ...
Abgeordnete haben wie andere Amtsträger, die ihnen anvertraute Macht in den Dienst des Gemeinwohls zu stellen. Zuwendungen von finanziell potenten Interessenten können dies gefährden. Der Verfasser stellt anhand aktueller Fälle die Problematik der Abgeordnetenkorruption und die Möglichkeiten des Gesetzgebers, der Gerichte und der Öffentlichkeit, Nebeneinkünfte von Volksvertretern zu kontrollieren, dar.
Das Überwechseln ehemaliger Beamter und Regierungsmitglieder in die Wirtschaft ist grundsätzlich unproblematisch. Anders allerdings, wenn - wegen der Nähe bei der Positionen -Interessenkollisionen zu befürchten sind. Für Ruhestandsbeamte bestehen deshalb Karenzvorschriften, nicht aber im Allgemeinen für auf eigenen Wunsch entlassene Beamte und für ehemalige Regierungsmitglieder. Einschlägige Fälle schaden dem Ansehen des öffentlichen Dienstes und der Regierung, Hier besteht Regelungsbedarf.
Gesetze über Parteien sind im Parteienstaat der Bundesrepublik Teil der materiellen Verfassung. Entsprechend heftig werden selbst kleinere Mängel und Gesetzesänderungen diskutiert. Von der neuen europäischen Parteienverordnung (ABlEU Nr. L 297 v. 15. 11. 2003, 5. 1) hat die Öffentlichkeit dagegen noch kaum Notiz genommen, obwohl nun von Brüssel her wichtige Grundsätze des deutschen Parteienrechts unterlaufen zu werden drohen. Bei der Diskussion um die europäische Verfassung darf deshalb die europäische Parteienverordnung nicht ausgeklammert werden.
Wahl ohne Auswahl
(2004)
Wie vieles andere in unserem Land muss auch das Wahlrecht grundlegend reformiert werden. Diese Reform ist, da sie die demokratische infrastruktur betrifft, sogar vorrangig. Die Dominanz der Parteien muss zu Gunsten der Bürger zurückgedrängt werden, so dass die Parreien bei der Wahl an der Willensbildung des Volkes mitwirken (wie es das Grundgesetz in Art. 21 bestimmt), statt diese zu beherrschen.
Die Besoldung von Politikern
(2003)
Das Thema "Bezahlung und Versorgung von Politikern" hat wieder einmal Konjunktur. Wenn die Politik von allen Einschränkungen verlangt, müssen auch die eigenen Privilegien von Politikern auf den Prüfstand. Doch das Thema reicht sehr viel tiefer. Es betrifft Schlüsselfragen unseres Systems: Die Qualität, die Leistung und Verantwortlichkeit von Politikern und damit auch die Handlungs- und Reformfähigkeit der Politik.
Der Status von Parlamentsmitgliedem gehört wegen seiner grundlegenden Bedeutung für das Verhältnis Bürger - Staat zum Verfassungsrecht im materiellen Sinn. Das kürzlich vom Europäischen Parlament beschlossene Abgeordnetenstatut, das noch der Zustimmung des Rats bedarf, muss deshalb in die aktuelle Diskussion um eine europäische Verfassung einbezogen werden. Das Statut, dessen Inhalt bisher öffentlich kaum bekannt ist, erscheint im Grundsatz und in vielen Einzelheiten nicht hinnehmbar. Sein In-Kraft-Treten würde dem Europagedanken schweren Schaden zufügen.
In diesem Beitrag werden einige grundsätzliche und einige aktuelle Fragen der Parteienfinanzierung zur Diskussion gestellt. Dabei geht der Verfasser von der deutschen Perspektive aus, wirft aber auch einen Seitenblick auf einige andere Länder und spricht auch die geplante öffentliche Finanzierung der europäischen politischen Parteien an.
Die Wahlkreise in Hessen sind von extrem unterschiedlicher Größe. Zu große und nicht begründete Unterschiede verstoßen - nach neuerer Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und der neuerdings ganz herrschenden Staatsrechtslehre - gegen den Gleichheitssatz. Während die Wahlkreise für die Landtagswahlen in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen und für die Bundestagswahl, die alle ebenfalls übergroße Unterschiede aufgewiesen hatten, neu zugeschnitten werden mussten, ist in Hessen bisher eine Anpassung unterblieben.
Die Novelle zum Parteiengesetz verbessert die Regelungen der Parteienfinanzierung in zahlreichen Einzelfragen. Den großen Durchbruch, den man nach der CDU-Parteispendenaffäre erhofft hatte, stellt das Gesetz aber nicht dar. Einige zentrale, zum Teil verfassungswidrige Problempunkte werden nicht entschärft und sogar noch neue hinzugefügt.
In DÖV 1990, S. 85 ff., veröffentlichte der Verfasser einen Beitrag, in dem er für die Übernahme des süddeutschen Modells der Gemeindeverfassung auch in anderen deutschen Bundesländern plädierte. Und so ist es ja inzwischen auch gekommen, wenn auch teilweise mit Abstrichen. Es handelt sich dabei um die einzige umfassende Strukturreform der politischen Willensbildung im vergangenen Jahrzehnt überhaupt. Der frühere Bundespräsident Roman Herzog hat die Schwierigkeiten aufgezeigt, Reformen nicht nur zu konzipieren, sondern wirklich auch umzusetzen; die Umsetzungsprobleme sind bei Strukturreformen besonders groß. Um so faszinierender ist es zu verfolgen, auf welchen Wegen die Reformen - trotz großer Widerstände - dennoch durchgesetzt werden konnten. Die Analyse des Entstehungsprozesses ermöglicht ein besseres Verständnis der heutigen Lage und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung.
Seit der Antike befassen sich Philosophen und Staatsdenker mit der Frage, wie man die Führer von Staaten dazu bringen kann, sich bei ihren Handlungen am Wohl des Volkes auszurichten und nicht an ihren eigenen Interessen an Posten, Einfluss und Reichtum. Dies ist die Schlüsselfrage. Denn einerseits muss man den Spitzenpolitikern Macht anvertrauen, sonst können sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Andererseits soll diese Macht nicht missbraucht, sondern zum Wohl der Bürger eingesetzt werden.
Lobbyismus und Politik
(2000)
Politik ohne Verantwortung
(2000)
Die Parteienkrise der letzten Monate hat das "System Kohl" in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gestellt, ein perfektioniertes Netzwerk zum Zwecke des Machtgewinns und Machterhalts. Das jahrzehntelange, im Hinblick auf das Machtziel höchst konsequente und durch schwarze Kassen unterfütterte Agieren hat die ganze Struktur und da Führungspersonal der CDU geprägt und teilweise geradezu deformiert.
Aus Anlass des 50. Geburtstages des Grundgesetzes unterzieht der Speyerer Staatsrechtslehrer Hans Herbert von Arnim unsere Verfassung einer kritischen Analyse. Er stellt fest, dass Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in weiten Bereichen auseinanderklaffen, und das Grundgesetz wichtigen Funktionen nur noch eingeschränkt gerecht wird. Zugleich weist er Wege für Reformen zum Besseren.
Die Vergabe von Subventionen und Zuwendungen an Betriebe, Unternehmen oder sonstige Institutionen ist nach wie vor das gängigste Mittel zur Sicherung des Aufschwungs Ost und damit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Jedoch wurde von Anfang an die Praxis der Zuwendungsvergabe in den neuen Ländern auch besonders kritisch betrachtet und oftmals der Vorwurf der Verschwendung laut, der teilweise auch von den Landesrechnungshöfen in den neuen Bundesländern - so etwa Brandenburg - übernommen worden ist. Hieraus sind Unsicherheiten über Art und Umfang der persönlichen Verantwortlichkeit der Landes-bediensteten für fehlerhafte Zuwendungsentscheidungen entstanden. Ziel dieses Beitrages ist, unnötigen Ängsten durch Darstellung der einschlägigen Regelungen und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung vorzubeugen.
Abgeordnetenkorruption
(1990)