Refine
Year of publication
- 2016 (251) (remove)
Document Type
- Article (70)
- Public lecture (49)
- Part of a Book (28)
- Report (18)
- Book (14)
- Part of a commentary (14)
- Conference Proceeding (10)
- Contribution to online periodical (10)
- Review (8)
- Part of Periodical (7)
Language
- German (251) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (251)
Keywords
- E-Government (3)
- Evaluation (3)
- Kommunalfinanzen (2)
- Verwaltung (2)
- Abgeordneter (1)
- Akzeptanzforschung (1)
- Benchmarking (1)
- Berlin (1)
- Bessere Rechtsetzung (1)
- Bibliographie (1)
Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (28)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (22)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (19)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (15)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (14)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (9)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (9)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (8)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (7)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (7)
Im Mittelpunkt der Dissertation steht die Frage, ob Benchmarking ein Instrument besserer Rechtsetzung im föderalen Mehrebenenstaat sein kann. Zunächst wird das Vollzugsbench-marking, das horizontal (d.h. auf der Ebene der das Recht vollziehenden Akteure) zur Identi-fizierung effektiver und effizienter Vollzugslösungen und vertikal zu einer Rückkopplung von der vollziehenden auf die rechtsetzende Ebene beitragen soll, konzeptionell entwickelt (Kapi-tel 2). Nach einer Untersuchung der institutionellen Rahmenbedingungen für Rechtsetzung und Vollzug in der Bundesrepublik und einer Analyse des Konzept der besseren Rechtset-zung der Bundesregierung (Kapitel 3), wird das Vollzugsbenchmarking in einer empirischen Studie am Beispiel des Vollzugs des Wohngeldes erprobt und wird dabei neben den Ergeb-nissen, die es als Instrument der besseren Rechtsetzung liefert, selbst zum Gegenstand der Untersuchung (Kapitel 4). Die Fallstudie konzentriert sich auf die Ermittlung von Vollzugs-unterschieden beim Vollzug von Bundesrecht durch die Länder und Kommunen, testet die Eignung des Erfüllungsaufwands als Vergleichsmaßstab für Vollzugsbenchmarks und bewer-tet die gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf mögliche Implikationen für das Konzept der besseren Rechtsetzung der Bundesregierung (Kapitel 5).
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen insgesamt, dass Vollzugsbenchmarking einer besseren Rechtsetzung dienen kann. Es macht die im Rahmen ihrer Vollzugskompetenz getroffenen Entscheidungen der Länder transparent und bestätigt ihre Rolle als „Vollzugs-labore“ im Exekutivföderalismus. Es nutzt die Informationsvorsprünge der vollziehenden Ebenen und kann die Zweiteilung des Regelkreises der besseren Rechtsetzung aufgrund des Auseinanderfallens von Rechtsetzung und Vollzug im föderalen Mehrebenensystem über-winden. Das Konzept des Erfüllungsaufwands bietet einen Orientierungsrahmen und syste-matischen Ansatz für die Zerlegung der Vollzugsprozesse von rechtlichen Vorgaben, wenn-gleich die Vergleichbarkeit der ermittelten Werte und die Ableitung von konkreten Hand-lungsempfehlungen durch verschiedene Faktoren, wie die Abhängigkeit der Dienstleistungs-produktion von externen Produktionsfaktoren, eingeschränkt wird. Auf Basis der gewonne-nen Erfahrungen dürften sich für die Durchführung künftiger Vollzugsbenchmarks vor allem Bereiche anbieten, in denen die Vollzugsträger über größere Ermessens- und Gestaltungs-spielräume verfügen und die eine geringere Regelungsdichte aufweisen als das Wohngeld-recht. Vollzugsbenchmarks dürften für solche Bereiche den größtmöglichen Nutzen bringen.
In der kommunalpolitischen Praxis hat die Finanzaufsicht viele - oft wenig schmeichelhafte - Gesichter. Im Hinblick auf die kommunale Haushaltssituation wird sie wahlweise als Investitionshindernis oder gar Bedrohung der kommunalen Selbstverwaltung, als zahnloser Tiger oder als Sündenbock für das Abrutschen von Kommunen in die, Vergeblichkeitsfalle' gesehen. Im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung spielt die Finanzaufsicht bei der wissenschaftlichen Analyse potentieller Bestimmungsfaktoren der unterschiedlichen Performanz kommunaler Haushalte bis dato eine untergeordnete Rolle. Obwohl einschlägige Studien eine Vielzahl unterschiedlicher Erklärungsfaktoren wie beispielsweise sozioökonomische Rahmenbedingungen, spezifische (partei-) politische Konstellationen auf lokaler Ebene, etc„ in Betracht ziehen, reichen die in der Literatur diskutierten Einflussfaktoren nicht aus, um die hohe Heterogenität der kommunalen Haushaltsergebnisse vollständig zu erklären. Damit rückt das System der kommunalen Finanzaufsicht als elementarer, aber wissenschaftlich bisher weitgehend vernachlässigter Bestandteil des kommunalen Finanzsystems in den Fokus des Erkenntnisinteresses.
Sachverzeichnis zu Band IX
(2016)
§ 1 (Auftrag der Schule)
(2016)
§ 20 (Schulversuche)
(2016)
Einleitung
(2016)
Verwaltung 4.0
(2016)
untitled document
(2016)
untitled document
(2016)
untitled document
(2016)
Arnold Seligsohn (1854-1939)
(2016)
Die Datenschutz-Grundverordnung wird das Gesicht des Datenschutzes nachhaltig verändern. Es sind weniger die materiell-rechtilichen Neuerungen, mit denen sie Akzente setzt. Vor allem das Martortprinzip und die institutionellen Modifikationen in der Struktur der europäischen Datenschutzaufsicht sorgen für eine datenschutzrechtliche Frischzellenkkur, deren Ausstrahlungswirkung weit über die Grenzen der Union hinausreicht. Der Beitrag wirft einen Blick darauf, welche Änderungen die Verordnung im Datenschutzrecht nach sich zieht und wie weit die nationalen Spielräume reichen.
Das InGFA hat die zu evaluierenden Vorschriften einer rechtswissenschaftlichen und einer empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse unterzogen. Im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Analyse wurden die Vorschriften zunächst mit entsprechenden gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen anderer Bundesländer und des Bundes sowie mit entsprechenden Vorschriften der Strafprozessordnung verglichen.
In einem zweiten Schritt hat das InGFA überprüft, ob die Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhalten. Im Rahmen der empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse wurden in einem ersten Untersuchungsschritt gemeinsam mit den fünf rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt(LKA) Fragebögen entwickelt, mit deren Hilfe die für die Evaluierung erforderliche Datenbasis geschaffen wurde. In einem zweiten Untersuchungsschritt wurden mit Vertretern der Polizeipräsidien, des LKA und der Hochschule der Polizei Gruppeninterviews geführt, die Auskunft über mögliche Probleme beim Vollzug der Vorschriften geben sollten. Schließlich hat das InGFA dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das - von der Rasterfahndung abgesehen - für die Anordnung der Maßnahmen nach den zu evaluierenden Vorschriften zuständig ist, einen Fragenkatalog mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, um auch die richterliche Perspektive in der Evaluation zu berücksichtigen. Abschließend hat das InGFA die Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen und der empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse zusammengeführt und bewertet.
Voriges Jahr hat die hohe Zuwanderung Deutschland vor besondere Herausforderungen gestellt. Dabei lässt sich die „Flüchtlingskrise“ als so genanntes Wicked Problem charakterisieren, dem eine zentrale Handhabung oder eine Steuerung über Leistungsanreize nicht gerecht werden. Vielmehr ist entscheidend, wie sich ein konzertiertes Vorgehen fördern lässt. Wie dies gelingen kann, zeigt ein in diesem Beitrag entworfener, theoretisch-konzeptioneller Bezugsrahmen. Hierbei stehen die Möglichkeiten einer Self-Governance zur Organisation der Integration im Fokus. Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bewirken mehr, wenn sie sich dezentral vertrauens- und respektvoll miteinander vernetzen. Dies setzt allerdings eine grundsätzliche Kooperationsbereitschaft der Beteiligten sowie eine gewisse kognitive Nähe voraus. Hier muss angesetzt werden, um Steuerungs- und Handlungsfähigkeit für eine gemeinschaftliche Organisation der Integration zu erreichen und gemeinsam zu erreichen, dass Flüchtlinge sprachlich, bildungsmäßig, beruflich wie auch kulturell an der Gesellschaft teilhaben können.
Social Media ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Bestandteil ihres Alltages geworden. Eine Bürgerorientierung der öffentlichen Verwaltung legt dementsprechend auch ein verstärktes Engagement im Umfeld von Web 2.0 und Social Media nahe. Die erfolgreiche Gestaltung von Web 2.0- Services der öffentlichen Verwaltungen bedarf daher einer nachfrageorientierten Untersuchung des spezifischen Nutzungsverhaltens sowie der damit verbundenen Serviceakzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Untersuchung erarbeitet dazu ein Wirkungsmodel zur Erklärung der Akzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services. Zur Umsetzung dieses Forschungsvorhabens wurden die folgenden Forschungsfragen betrachtet:
- Welche Faktoren beeinflussen die Nutzerakzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services?
(Konfirmatorisch-deskriptiv)
- Wie wirken die einzelnen Faktoren auf die Nutzerakzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services (Konfirmatorisch-explikativ)
Die Untersuchung leitet dazu anhand einer systematischen Literaturanalyse ein Wirkungsmodel ab. Zur Prüfung des Models wurde eine Bürgerumfrage durchgeführt und insgesamt 164 verwertbare Rückläufer von Nutzern der Facebook- Seiten generiert, die auf eine Ausschreibung auf 15 städtischen Facebook-Seiten eingegangen sind (Frankfurt, Stuttgart, Essen, Bielefeld, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Krefeld, Hagen, Hamm, Ludwigshafen am Rhein, Offenbach am Rhein, Bottrop, Reutlingen, Ludwigsburg, Gießen). Die Analyse der Daten ergaben, dass alle Wirkungsbeziehungen des erarbeiteten Strukturmodels signifikant Auswirkungen auf die gewählten endogenen Variablen Nutzungsintention bzw. Weiterempfehlungsintention haben. Diese theoriegeleitete Erforschung von Einflussfaktoren mit anschließend empirischer Bestätigung der Wirkungsbeziehungen ermöglicht Strategien zur Einführung entsprechender nachfrageorientierter, effektiver und effizienter Anwendungen mit beiderseitigem Nutzen für Bürger und öffentliche Verwaltung abzuleiten.
Wintersemester 2015/2016
(2016)
Ausgabe 7 – 18. April 2016
(2016)
Ausgabe 8 – 14. Juli 2016
(2016)
Inhaltsübersicht:
1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Laws Staat und Verwaltung in Europa der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
3. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Public Administration der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
3. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Öffentlichen Wirtschaft der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Ausgabe 9 – 7. November 2016
(2016)
Inhaltsübersicht:
1. Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
3. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
4. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Public Administration der Deutschen Universität für Verwaltungs-wissenschaften Speyer
4. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Öffentliche Wirtschaft der Deutschen Universität für Verwaltungs-wissenschaften Speyer