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Institute
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (323)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (298)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (294)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (247)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (243)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (169)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (119)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (102)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (89)
Eine Mahnung, die immer dringlicher wird. Nach dem Weltklimarat könnte bereits im Jahr 2030 mit einem Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur um 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu rechnen sein. Im Jahr 2016, dem bislang wärmsten Jahr seit Beginn der Messung 1880, lag der Temperaturanstieg noch bei ca. 1,1 °C. Ursächlich für diese rasante Erwärmung sind vornehmlich die industriell freigesetzten Treibhausgase, die die Zusammensetzung der Erdatmosphäre drastisch verändert haben. Seit der Industriali-sierung ist der CO2-Gehalt der Erdatmosphäre durch anthropogene Emissionen um rund
40 % gestiegen. Da CO2 die Wärmestrahlung absorbiert, die von der Erdoberfläche ausgeht, kühlt diese immer schlechter ab (sog. Treibhauseffekt).
Der Band ist Teil der Schriftenreihe des Praxis- und Forschungsnetzwerks der Hochschulen für den öffentlichen Dienst. Das Konzept der besseren Rechtsetzung hat in Wissenschaft und Praxis seit Beginn der 2000er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen und soll aus unter-schiedlichen Perspektiven sowohl der interdisziplinären Verwaltungsforschung als auch der Vollzugspraxis beleuchtet werden und zur konzeptionellen Weiterentwicklung einer besseren Rechtsetzung beitragen.
Recht der Digitalisierung
(2024)
Die digitale Transformation wälzt unser gesellschaftliches Zusammenleben grundlegend um: Ob in der Medizin, im Verkehrssektor, bei der beruflichen und privaten Kommunikation so-wie in vielen weiteren Bereichen – digitale Anwendungen sind kaum mehr aus dem Alltag der Menschen hinwegzudenken. Das ruft eine Kernfrage auf den Plan, die wir als Gesellschaft beantworten müssen: Nach welchen Regeln wollen wir heute und künftig (im digitalen Raum) miteinander leben? Von der Suche nach passgenauen Antworten hierauf sowie der rasant wachsenden Bedeutung, die Rechtsfragen mit Digitalisierungsbezug in der Praxis und Juris-tenausbildung erfahren, handelt dieses Lehrbuch. Bislang fehlt es an einer rechtsgebiets-übergreifenden didaktischen Darstellung des Rechts der Digitalisierung. Unser Ziel ist es, einen möglichst breiten Blick auf all die Herausforderungen zu werfen, die die digitale gesell-schaftliche Transformation für das Recht bereithält. Wir möchten dabei zum einen darstellen und mitunter kritisch reflektieren, welchen Umgang das Recht schon heute mit Veränderun-gen gefunden hat, die sich in unserer Lebenswirklichkeit durch die digitale Transformation ergeben haben. Zum anderen möchten wir zeigen, in welchen Winkeln des Rechts noch Nachholbedarf besteht – und wie die nationalen und der europäische Gesetzgeber diesen de lege ferenda befriedigen könnten.
At the beginning of 2022, a tax law reform, the so-called Polish Deal, was implemented, significantly changing the regulations of personal income taxation. However, the process surrounding the implementation of the reform causes considerable constitutional concerns. This article argues that the new law was not adequately prepared and came into force in breach of the constitutional tax law-making standards.
Prawa człowieka
(2023)
This human rights handbook presents the most important issues concerning human rights protection. It includes introductory theoretical chapter, chapters concerning national and international systems of protection, and chapters concerning the scope and content of civil and political rights. It contains numerous references to the case law, especially of the European Court of Human Rights.
Pflegerecht
(2023)
Das Buch widmet sich den wesentlichen Aspekten der sozialen Pflegeversicherung und der daran angrenzenden Rechtsgebiete. Die neuesten Entwicklungen wurden berücksichtigt, sodass sich das Werk auf dem aktuellsten Stand der Rechtsetzung befindet. Nach einer grundlegenden Einführung in den Begriff der Pflegebedürftigkeit werden der Kreis der Ver-sicherten und deren leistungsrechtliche Ansprüche ebenso behandelt wie die Rechtsbezie-hungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie Anforderungen an die Qualitätssicherung. Dabei wird nicht nur auf Pflegeleistungen im Rahmen des SGB XI, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Sozialhilfe (SGB XII) eingegangen. Prüfschemata, Fallbeispiele, Wiederholungs- und Vertiefungsfragen sowie drei Musterklausuren machen das Buch zu einem wertvollen Begleiter für das Studium der Rechtswissenschaften, der sozialen Arbeit und der Pflegewissenschaften. Zugleich können sich Praktiker einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Pflegerecht verschaffen.
Der Mensch lernt viel über seine visuelle Wahrnehmung. Die Tatsache, dass die Gedächtnis-leistung für Bilder erheblich höher ist als für abstrakte oder konkrete Begriffe, macht sich dieses Werk zunutze.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht werden hier in einer nahezu einzigartigen Form dargestellt: Durch die Grafik-Text-Kombination wird der Stoff visualisiert, wobei sich die jeweils gegenüberliegende Grafik und der Text ergänzen. Zwischenübersichten machen wichtige Zusammenhänge auf einen Blick sichtbar.
Der Vortrag geht auf die Grundlagen und zentralen Anwendungen der "E-Gesetzgebung" ein. Im Mittelpunkt der Präsentation steht die Vorstellung des Moduls "Evaluierung", das ein Bestandteil der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung ist, sowie erster Vorschläge zu einer Weiterentwicklung. Mit diesem Modul können Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die sich aus § 44 Abs. 7 GGO ergebende Prüfanforderung erfüllen.
Stephan Grohs, Professor für Politikwissenschaften an der Deutschen Universität für Ver-waltungswissenschaften Speyer, klärt zunächst den Begriff „Eigenständige Jugendpolitik“
und die Rolle der kommunalen Ebene für deren Umsetzung. Auf dem Hintergrund der in zwei Projekten gesammelten Erfahrungen, sieht er eine deutliche Diskrepanz zwischen „wohlmeinenden“ Programmen auf Bundes- und Landesebene und den Realisierungs-möglichkeiten der dort formulierten Ziele im Gestrüpp der „rechtlichen, finanziellen und politischen Rahmenbedingungen“ auf der örtlichen Ebene. Er verweist aber auch auf An-satzpunkte dafür, wie es gelingen könnte, die Interessen von Jugendlichen in der Kommu-nalpolitik stärker zur Geltung zu bringen. Dazu müssten sich allerdings sowohl die Akteu-rinnen und Akteure in den Kommunalverwaltungen bzw. der politischen Gremien bewegen, als auch die Vertreterinnen und Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Betrieb von Verkehrsinfrastruktur verursacht Lärm, weswegen von Anwohnern immer wieder Betriebsregelungen gefordert werden. Daraus folgen zwei rechtsdogmatische Fragen: Darf ein Planfeststellungsbeschluss eine Betriebsregelung enthalten? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage können Betriebsregelungen erlassen werden?
Als Antworten auf diese Fragen lässt sich festhalten: § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG sieht für die luft-verkehrsrechtliche Planfeststellung ausdrücklich die Möglichkeit vor, Betriebsregelungen zu erlassen, kodifiziert dabei aber nur die Rechtsprechung. Zugleich stellt er die Rechtsgrund-lage dar. Für Schienen und Straßen ergibt eine dogmatische Untersuchung der § 18 Abs. 1 AEG und § 17 FStrG, dass die planerische Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde
es ihr gestattet, Betriebsregelungen zu erlassen. Diese planerische Gestaltungsfreiheit stellt dabei auch die einzig richtige Rechtsgrundlage dar.
Der Vortrag geht auf die Grundlagen und zentralen Anwendungen der "E-Gesetzgebung" ein. Im Mittelpunkt der Präsentation steht die Vorstellung des Moduls "Evaluierung", das ein Bestandteil der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung ist. Mit diesem Modul können Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die sich aus § 44 Abs. 7 GGO ergebenden Prüfanforderungen erfüllen.
Die Einrichtung und Organisation von Widerspruchsausschüssen (WA) als Institutionen der Sozialversicherung sowie deren Verbindung mit der Tätigkeit der Sozialgerichtsbarkeit haben lange auf eine datengestützte Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse warten lassen. Erst in jüngerer Zeit ist diesem Defizit durch einschlägige empirische Forschung abgeholfen worden (Fischer/Welti, SGb 2017, 541 ff.). Deren Ergebnisse bedürfen allerdings in ihrer Rückwirkung auf das Sozial- und Verwaltungsrecht einer verhaltensbezogenen und folgen-orientierten Kommentierung im Spiegel der Verwaltungswissenschaft. Der Beitrag ist die überarbeitete und aktualisierte Fassung des Vortrags vom 20.1.2017 an der Universität Kassel im Rahmen der Konferenz über „Widerspruchsauschüsse in der Sozialversicherung“.
Pflege kommunal neu gedacht
(2018)
Sowohl in der medialen Berichterstattung als auch in der wissenschaftlichen Literatur wird seit Jahren die Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes thematisiert. Flächen-deckende Zahlen liegen hierzu bislang jedoch nicht vor. Auch ein systematischer Überblick über praktische Erfahrungen mit Ansätzen zur Gewaltprävention fehlte bisher. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Studie in Auftrag gege-ben, die das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes untersucht hat. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für die Entwicklung nach-haltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dienen. Der Fokus der Untersuchung lag dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalt-tätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wurden im Rahmen dieser Studie nicht betrachtet. Der Artikel stellt die zentralen Untersuchungsergebnisse vor.
Verbraucherschädigende Designmuster bahnen sich bislang häufig ungestört ihren Weg durch die Online-Welt. Designer, Verbraucherschutzverbände und Rechtswissenschaftler arbeiten aber intensiv daran, den verschiedenen versteckten Mustern Einhalt zu gebieten. Der europäische Gesetzgeber hat nun die Initiative ergriffen und adressiert digitale Designmuster in vier Sekundärrechtsakten: Im Digital Services Act, im Digital Markets Act sowie in den Entwürfen der KI-Verordnung und des Data Act. In welchem Umfang dieses unionsrechtliche Quartett die Gestaltung verbraucherfeindlicher Benutzungsoberflächen rechtlich einhegt, darüber herrscht gegenwärtig noch breite Unsicherheit. Der Beitrag analysiert die einschlägigen normativen Vorgaben des Digital Services Act und ergründet, was diese für die Praxis der Designgestaltung bedeuten.
Rafał Lemkin (1900-1959): A life-long story of engagement in the development of human rights law
(2023)
This blog post aims to provide a brief overview of the life and work of Rafał Lemkin by ex-ploring his participation in the interwar and post-war international dialogue. It demonstrates a variety of means, including academic activities (research, publications, conferences), as well as diplomacy and personal relationships, which Lemkin used to disseminate his ideas and research. Despite having limited resources and being a refugee for much of his life, Lemkin drew upon his linguistic abilities and showed himself to be an extraordinary “constant negotiator”. His varied work experience, gained in the early stages of his career in Lviv and Warsaw, likely aided him in developing an inclusive perspective on law and human rights that later informed his ground-breaking work on genocide.
Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht bietet. Das ist nicht unproblematisch. Die Rechtsformenwahl stellt sich als ein Entscheidungsproblem dar, dessen Lösung komplexen Anforderungen unterliegt. Zahlreiche Kriterien und durchaus gegenläufige Organisationsprinzipien sowie anstaltsrechtliche, demokratiestaatliche und effizienzorientierte Überlegungen bestimmen die „Lebensphasen“ eines Kommunalunter-nehmens. Näheres Zusehen offenbart insofern einen Legitimitätsvorsprung öffentlich-rechtlich verankerter Unternehmenswirtschaft. Nicht von ungefähr haben deshalb in der Vergangenheit öffentlich-private Partnerschaften („Verwaltungspartnerschaften“) zugenom-men. Die vergaberechtlichen Bindungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Privat-rechtsform bestätigen den erwähnten Vorrang. Es macht deshalb Sinn, an frühere Versuche zur Entwicklung öffentlich-rechtlicher Unternehmensformen anzuknüpfen, um diese zukünftig in der kommunalen Unternehmenswirtschaft bevorzugt zu nutzen.