Kapitel 5 geht den betreuungsrechtlichen Dimensionen nach, also der Frage, ob Intensiv-petenten gleichsam für handlungsunfähig erklärt werden können, und zeigt auf, warum
sich dies nicht als geeignete Strategie im Umgang mit Intensivpetenten erweist.
Intensivpetenten als Phänomen in Verwaltung und Rechtsprechung, Geeignete Vorgehens-weisen aus Sicht der Beschäftigten in der Verwaltung, Gebotene Vorgehensweisen aus Sicht der Vorgesetzten