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Das Rechtsgutachten untersucht Diskriminierungen und Diskriminierungsrisiken des Jungen Alters im Zivilrechtsverkehr, also dem vom Abschnitt 3 des AGG abgedeckten Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Das Rechtsgutachten trägt aber nicht die Kinderrechte lediglich zusammen, sondern untersucht vielmehr die jeweiligen Normen und deren Rechtsanwendung durch die Gerichte diskriminierungsrechtlich, identifi-ziert Schutzlücken und unterbreitet Vorschläge, wie diese Schutzlücken geschlossen werden können.
Das Gutachten untersucht die rechtliche Zulässigkeit von positiven Maßnahmen zur inter-kulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung. Zwar haben rund 25 Prozent der Bevölke-rung einen sogenannten Migrationshintergrund. In der öffentlichen Verwaltung bildet sich unter den Beschäftigten die Vielfalt der Gesellschaft jedoch nur unzureichend ab. Positive Maßnahmen, die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs „affirmative actions“, können dazu dienen dieses Ungleichgewicht abzubauen.
Das Gutachten stellt zunächst den Rechtsrahmen für solche Maßnahmen dar und ordnet an-schließend konkrete Maßnahmen in diesen ein. Schließlich werden konkrete Empfehlungen unterbreitet.
• Die Bewohner und ggf. ihre Betreuer sind eingehend und umfassend über die im Rahmen der Studie erhobenen Daten und deren Verwendung aufzuklären. Die Gesundheitsdaten der Bewohner sollten so vollständig wie möglich erfasst sein, damit die Nutzung der Handlungs-empfehlungen auf verlässlicher Basis erfolgen kann.
• Eine Vorabdelegation ärztlicher Aufgaben an Pflegefachkräfte ist unzulässig. Die Hand-lungsempfehlungen dürfen die Pflegefachkraft folglich nur dabei unterstützen, bestimmte dringliche Situationen richtig einzuschätzen. Sie dürfen hingegen nicht so eingesetzt werden, dass Pflegefachkräfte eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben wahrnehmen.
• Die Handlungsempfehlungen dürfen die situationsbedingte Abwägung nicht ersetzen. Sie dürfen nur zur Orientierung genutzt werden, nicht als Generator verbindlicher Verhaltens-anweisungen. In Zweifelsfällen sind ärztliche oder notfallmedizinische Maßnahmen zu ver-anlassen.
• In die Handlungsempfehlungen sollten die Leitlinien zur Ermittlung des Patientenwillens integriert werden.
Prävention verankern
(2021)
Das Rechtsgutachten „Prävention verankern: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus dem Verbot der Benachteiligung auf Grund sozialer Herkunft“ geht der Frage nach, über welche Änderungen im Grundgesetz kommunale Präventionsketten für alle Kinder und Jugendlichen in bundesdeutschen Kommunen verbindlicher werden könnten.