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Beschwerdeschrift vom 27.8.2014
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit:
1. Schriftsatz vom 16. September 2015
2. Schriftsatz vom 7. Oktober 2015
3. Schriftsatz vom 24. Oktober 2015
Sachstandsanfrage ans Bundesverfassungsgericht vom 23.12.2015
Dienstliche Äußerung des Richters Müller vom 8.6.2016 zum Ablehnungsantrag
Stellungnahme vom 16. 6. 2016 zur dienstlichen Äußerung des Richters Müller
"Bezahlte Korruption"
(2014)
Am 9. November 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Sperrklausel bei der Europawahl für verfassungswidrig. Am 7. Oktober 2013 unterschrieb Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz für eine 3 %-Sperrklausel, dem vorher fast alle Abgeordneten von COU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne zugestimmt hatten. Die ÖDP und die Freien Wähler klagen dagegen. Als Prozess bevollmächtigter vertritt sie.
Verdienen Politiker zuviel?
(2014)
Mehr Kontrolle notwendig
(2014)
"Aberwitzige Überbezahlung"
(2014)
"Ein bürgernahes System"
(2014)
Interview mit Hans Herbert von Arnim zur Stadtratsarbeit in Speyer.
Speyers Stadtratsparteien verhandeln seit Wochen über die künftige Koalition. Derzeit sieht es danach aus, als wollten CDU und SPD die kommenden fünf Jahre zusammenarbeiten. Wie wichtig sind solche Bündnisse? Patrick Seiler hat dazu Professor Hans Herbert von Arnim befragt, den renommierten "Parteienkritiker" von der Deutschen Universität für Verwalttingswissenschaften in Speyer.
Die Balance zwischen Macht und Politik die sich zunehmend zu Lasten der Bürger verschiebt, für die gerade die Politik eintreten sollte und von ihr gemachte "gute", ausgewogene Gesetze Zeugnis sein sollten, steht auf dem Prüfstand des nachstehenden Beitrags. Der Verfasser behandelt u.a. auch die Machterhaltungsstrategien aller politischen Akteure sowie die mitunter offenkundigen Kontrolldefizite.
Das neue Diätengesetz stockt die Entschädigung und die Altersversorgung von Bundestagsabge:ordneten in zwei Schritten um 10 Prozent auf und lehnt sie damit an die Bezüge von Bundesrichtern an. Zudem wird die Entschädigung an die Bruttolohnentwicklung angekoppelt und so einem Dynamisierungsautomatismus unterworfen. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb hatte der Bundestag früher für ein ähnliches Projekt eine Grundgesetzänderung vorgesehen, der aber der Bundesrat seine Zustimmung versagte. Ausschussvorsitzenden wird - entgegen ständiger Rechtsprechung - ein Zusatzgehalt gewährt. Eine große Zahl weiterer verfassungsrechtlicher Problempunkte greift der Gesetzgeber nicht auf.
Die Europawahl2014 rückt die staatliche Politikfinanzierung
erneut in den Fokus. Die. nachfolgende Analyse und Kritik
zeigt, dass bei der Finanzierung von Abgeordneten, Parteien
und Stiftungen wichtige Prinzipien des EU-Rechts unbeachtet
bleiben, etwa das Recht auf Chancengleichheit der politischen
Parteien und der Subsidiaritätsgrundsatz.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln bei deutschen Europawahlen sind ungewöhnlich scharf kritisiert worden: sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Politik. Doch keines ihrer sachlich-inhaltlichen Argumente hält einer Überprüfung stand. Das zeigt die gründliche Durchsicht der wissenschaftlichen Stellungnahmen und der Minderheitsvoten, auf welche sich auch die Politik bezieht. Der Kern der Auseinandersetzung liegt denn auch darin, dass der Zweite Senat eine besonders intensive Prüfung von Sperrklauseln vornimmt, weil die Bundestagsmehrheit darüber »gewissermaßen in eigener Sache« beschließt, also dabei nicht unbefangen ist. Die darin liegende Einschränkung des Handlungsspielraums des Hohen Hauses scheint besonders zu stören. Eine solch intensive Prüfung durch das Gericht ist nun auch bei künftigen Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache zu erwarten, wenn die 5:3-Mehrheit, mit weicher das 5 %- und das 3 %-Urteil beschlossen wurden, auch nach dem Auswechseln zweier Mitglieder des Zweiten Senats weiterhin »hält«.
Insgesamt gesehen, werden die politische, die wirtschaftliche und die mediale "Klasse" durch vier Merkmale gekennzeichnet:
- Das eigene Interesse an Macht, Posten, Geld und Einfluss dominiert, und zwar nicht nur wenn es direkt um den eigenen Status geht. Auch bei allen anderen Entscheidungen spielt die Frage mit hinein, wie sich das auf die eigene Situation auswirkt.
- Die Dominanz des eigenen Interesses wird kaschiert. Stattdessen wird das Gemeinwohl vorgeschoben - nach der Devise: Was gut ist für die CDU oder die Deutsche Bank oder die Bildzeitung, ist gut für Deutschland und Europa.
- Der Einfluss der Bürgerschaft, von der eine wirksame Kontrolle der politischen, der wirtschaftlichen und der medialen Klasse ausgehen könnte, wird minimalisiert.
- Die Kontrolle durch Medien und Gerichte erfolgt nur punktuell und kann schleichende systemische Wandlungen kaum erfassen, obwohl diese die Menschen als Bürger immer weiter ersticken. Das sieht man beispielhaft an der Eurokrise.
Daraus erwächst eine Real-Verfassung, die hinter der Formal-Verfassung des Grundgesetzes steht und die Abläufe weitgehend dirigiert.
Martin Sonneborn nutzt nach dem Einzug ins EU-Parlament die öffentliche Bühne. Der Spitzenkandidat der "Partei" geht mit dem knappest möglichen Ergebnis an Wählerstimmen nach Brüssel. Ihm sollen 60 Kollegen folgen. Erklärtes Ziel: Möglichst viel Geld mitnehmen und im Wesentlichen die eigenen Rücktritte organisieren. Wahl- und Parteienrechtler Herbert von Arnim findet das nur begrenzt lustig.