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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996/1997. 807 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-7890-4620-5
Die deutsche öffentliche Verwaltung hat in den letzten beiden Jahrzehnten tiefgreifende Veränderungen erfahren und sieht sich weiterhin mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert: Die friedliche Revolution im Osten Deutschlands ermöglichte die Transformation einer vormals real-sozialistischen Staatsbürokratie in eine rechtsstaatliche Verwaltung. Im Zuge der Wiedervereinigung und der veränderten Rahmenbedingungen der 90er Jahre wird eine >>Verschlankung<< des öffentlichen Sektors mit immer größerem Nachdruck gefordert. Die gegenwärtige, prekäre Finanzlage der öffentlichen Haushalte verschärft diese Forderung zusätzlich. Eine dritte, neuartige Herausforderung besteht in der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung der deutschen Verwaltung.
Diese vollständig überarbeitete Neuauflage des 1981 erschienen Sammelbands beleuchtet in vierzig Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis einerseits Bereiche der Stabilität und Kontinuität innerhalb der deutschen Verwaltung. Die Autoren gehen aber auch ausführlich auf die Veränderungsnotwendigkeiten und Modernisierungspotentiale ein, die sich aus den genannten Herausforderungen der Gegenwart ergeben.
Inhaltsverzeichnis
I. Grundlagen
1. Öffentliche Verwaltung im vereinigten Deutschland
Klaus König, Speyer
2. Geschichte der öffentlichen Verwaltung
Thomas Ellwein, Konstanz
3. Verfassungsrahmen der öffentlichen Verwaltung
Peter Badura, München
4. Verwaltung im gesellschaftlichen und ökonomischen Umfeld
Carl Böhret/Götz Konzendorf, Speyer
5. Verwaltungsreformen
Wolfgang Seibel, Konstanz
II. Aufbau
1. Staatsaufbau und Verwaltungsterritorien
Frido Wagener /Willi Blümel, Speyer
2. Aufbau der Bundesverwaltung
Volker Busse, Bonn
3. Aufbau der Landesverwaltung
Martin Frank, Karlsruhe
4. Verflechtung der Verwaltungsebenen
Arthur Benz, Halle
5. Innenaufbau der Verwaltungsbehörden
Horst Müller, Bayreuth
III. Verselbständigung
1. Verfassung der kommunalen Selbstverwaltung
Franz-Ludwig Knemeyer, Würzburg
2. Verwaltung der großen Städte
Jochen Dieckmann, Köln
3. Verwaltung des ländlichen Raumes
Günter Seele, Bonn
4. Selbstverwaltung außerhalb der Kommunalverwaltung,
insbesondere: Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Dieter Schimanke, Magdeburg
5. Verwaltung zwischen staatlichem und privatem Sektor
Gunnar Folke Schuppert, Berlin
6. Die öffentlichen Unternehmen Deutschlands
Achim von Loesch, Frankfurt
IV. Aufgaben
1. Aufgaben und Aufgabenverteilung
Werner Thieme, Hamburg
2. Öffentliche Dienstleistungen
Dieter Grunow, Duisburg
3. Aufgabenentwicklung und Aufgabenkritik
Hans Peter Bull
V. Steuerung
1. Gesetzes- und Rechtsbindung der Verwaltung
Eberhard Schmidt-Aßmann, Heidelberg
2. Planung in Regierung und Verwaltung
Klaus-Eckart Gebauer, Mainz
3. Räumliche Planung
Gottfried Schmitz, Mannheim
4. Haushalts- und Finanzplanung
Klaus Lüder, Speyer
VI. Entscheidung
1. Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung
Bernd Becker, Neubiberg
2. Verfahren der Verwaltungsentscheidung
Karl-Peter Sommermann, Speyer
3. Entscheidungshilfen und Datenverarbeitung
Heinrich Reinermann, Speyer
VII. Personal
1. Die Gliederung des öffentlichen Dienstes
Helmut Lecheler, Berlin
2. Die Situation des öffentlichen Dienstes
Helmut Klages, Speyer
3. Führungspositionen in der Verwaltung
Franz Kroppenstedt/Kai-Uwe Menz, Bonn
4. Personalwirtschaft
Gottfried Herbig, Bonn
5. Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst
Christoph Hauschild, Bonn
VIII. Leitung
1. Leitungsorganisation der Verwaltung
Manfred König, Stuttgart
2. Personalführung in der Verwaltung
Rudolf Fisch, Speyer
3. Neue Ansätze der Führung und Leitung
Christoph Reichard, Berlin
IX. Kontrolle
1. Netzwerk der Verwaltungskontrolle
Günter Püttner, Tübingen
2. Kontrolle der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte
Hans Joachim von Oertzen/Christoph Hauschild, Bonn
3. Verwaltungskontrolle durch Rechnungshöfe
Hedda Czasche, Frankfurt/M.
X. Internationalität
1. Die Internationalität der öffentlichen Verwaltung
Heinrich Siedentopf, Speyer
2. Die deutsche Verwaltung in der Europäischen Union
Georg Ress/Jörg Ukrow, Saarbrücken
3. Verwaltungszusammenarbeit in der Entwicklungspolitik
Franz Thedieck, Berlin
XI. Autorenbiographien
XII. Schlagwortverzeichnis
Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
Verwaltungsprozessrecht
(1997)
Die in diesem Band enthaltenen Texte entstanden in lockerer Reihenfolge in den Jahren 1994 bis 1996. Sie repräsentieren eine Auswahl aus den Dingen, die ich während dieser Zeit verfaßt habe. Anlässe waren empirische Erhebungen, Tagungen, Workshops, oder auch einfach Beobachtungen über den Gang der Verwaltungsreform. Was diese Texte eint, ist zweierlei: Erstens eine grundsätzliche Bejahung der Verwaltungsmodernisierung und eine aktive Hinwendung zu ihrer Unterstützung; zweitens aber auch eine kritische Infragestellung aktueller Entwicklungen, die gut gemeint sind, mit denen aber manchmal auch die Ziele der Reform ungewollt verfehlt und infrage gestellt werden. Die Verwaltungsmodernisierung in Deutschland ist eine Praktikerbewegung, in welche sehr viel Unternehmungsgeist und Experimentierfreude einfließt, die aber auch stark von der Pragmatik des Augenblicks beeinflußt wird. Das Großartige an dieser Bewegung ist ihre spontane Dynamik. Ihre Schwachstelle ist bisher noch ihre mangelnde Fähigkeit, aus der sich vor Ort anhäufenden Reformerfahrung auf eine systematische Weise Lerneffekte abzuleiten. Soll diese Bewegung nachhaltig sein, dann muß diese ihre Schwachstelle geschlossen werden. Der Wille hierzu muß von innen kommen. Von außen können hierbei allerdings Unterstützungen geleistet werden. Sie bestehen in vergleichenden Beobachtungen, wie auch in der begleitenden "Evaluation" von Konzeptentwicklungen, Prozessen und Ergebnissen. Der nachdrücklichste Ansatz in dieser Richtung wurde bisher von den Speyerer Qualitätswettbewerben geliefert, die von Hermann Hill und mir als ein "Selbstbewertungs"-Unternehmen initiiert und organisiert wurden. Der vorliegende Band liefert im Windschatten solcher Großereignisse Sondierungen, Anmerkungen, Exzerpte und Analysen, die den Finger auf Probleme legen, mit denen ich mich als "außenstehender Beobachter" von Fall zu Fall konfrontiert sah, die aber gleichzeitig auch um Lösungsvorschläge bemüht sind. Das Credo ist, daß die Verwaltungsmodernisierung gelingen muß und daß alles getan werden muß, um sie an den gefährlichen Kurven, die sie zurücklegen muß, vor dem Absturz zu beJaen, so daß sie sich ihrem Ziel fortwährend annähern kann.
Duncker & Humblot, Berlin 1997. 301 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-428-09120-5
Das Forschungsprojekt widmet sich der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der Form der finanziellen Unterstützung innovativer Entwicklungsvorhaben durch staatliche Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel der Arbeit war es, Auswahlmechanismen zu identifizieren, mit deren Hilfe es Institutionen der Wirtschafts- und Innovationsförderung gelingt, zwischen förderwürdigen und nicht förderwürdigen Entwicklungsvorhaben zu unterscheiden. Um solche Auswahlmechanismen zu identifizieren, wurde ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg als Beispiel für die Förderpraxis der Länder genauer untersucht. Zuvor hatte eine bundesweite Erhebung bei den Wirtschaftsministerien der Länder ergeben, daß fast alle Länder vergleichbare Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen anbieten.
In ihrem Kern basiert die Untersuchung auf der Auswertung von Förderakten zu Anträgen aus dem baden-württembergischen C I-Programm, für die zwischen 1987 und 1991 bearbeitet wurden. Den Zugang zu diesem sensiblen Datenmaterial ermöglichten die geförderten Unternehmen durch ihre Zustimmung zur Akteneinsichtnahme sowie die Landeskreditbank Baden-Württemberg und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ergänzt wurde die empirische Basis durch Unterlagen aus dem Archiv des Regierungsbeauftragten für Technologietransfer, durch Interviews mit Vertretern der genannten Institutionen sowie durch eine Recherche in der Patentdatenbank des Deutschen Patentamtes.
Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses eine eindrucksvolle Bandbreite an inhaltlich verschiedenen Vorhaben im Untersuchungszeitraum bearbeiten. Ihr Hauptaugenmerk legen sie dabei auf unmittelbar vorhabensbezogene Fragen bezüglich der Neuheit und den Realisierungschancen in technischer Hinsicht. Grundlage der einzelnen Stellungnahmen, die sich der Einschätzung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Vorhaben und der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Unternehmenssituation widmen, ist weitestgehend die Expertise der befragten Experten. Objektivierende Datenquellen wie z.B. Literatur- und Patentdatenbanken werden nicht genutzt. Die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen mit spezifischen Schwierigkeiten etwa bei der Kapitalbeschaffung für innovative Entwicklungsvorhaben wird überwiegend erreicht. Bemerkenswert ist, daß es gelingt, einer größeren Zahl an Unternehmen, die sich bislang nicht mit FuE-intensiven Produkten und Verfahren beschäftigt haben, den Zugang zu höherwertiger und FuE-intensiver Technik zu erleichtern. Da jedoch auch eine ganze Reihe gegenteiliger Beispiele identifiziert werden können, liegt der Schluß nahe, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses von einem stark antragstellerbezogenen Innovationsbegriff ausgehen und die absolute Innovationshöhe eines Vorhabens, also dessen technologische Position im Vergleich zum Stand der Technik, im Entscheidungsprozeß geringere Priorität besitzt. Der Entscheidungsprozeß selbst erweist sich nach dem Bild, das die Förderakten vermitteln, sowohl intern zwischen den Beteiligten des Entscheidungsprozesses als auch extern zwischen den Beteiligten und den Antragstellern als häufig intransparent; Entscheidungsgrundlagen und Kommunikationskanäle können nur teilweise nachvollzogen werden. Da hinzukommt, daß die Abschlußberichte der Geförderten nur in etwa einem Drittel der Fälle von einem eindeutigen wirtschaftlichen Erfolg der Vorhaben sprechen, werden abschließend Empfehlungen zur Optimierung der Entscheidungsfindung und Projektförderung entwickelt.
This research report presents the results of an international mail survey on the implementation strategies of innovative and modernizing public organizations in Germany, Great Britain and the U.S. The aim of the survey was to discover country-specific differences in the implementation of administrative modernization in various areas of modernization.
The survey was undertaken in 1996 among former quality award participants of German, British and American national quality awards. The data collected include organizational level responses from 400 different well-performing public organizations. A first data analysis shows that British public organizations are the most managerialist ones, American public organizations take a medium position and German public organizations are behind in most modernization areas. For most modernization strategies, the Anglo-American hypothesis proved to be a valid assumption, which means that British and American implementation strategies are more similiar than German and American strategies of administrative modernization.
The study starts with an extensive discussion various theoretical and methodological issues in the context of comparative 'New Public Management'. The following chapter is devoted to empirical issues involved with the use of quality awards as a source of empirical data. In accordance with the structure of this study, a two-level comparative analysis, the study proceeds to analysize contextual macro-level variables before it jumps into the empirical subgroup analysis of the survey data on modernization strategies. Last, but not least, the study concludes with hypothesis testing and by producing some tentative qualitative and quantitative country-specific profiles of administrative modernization.
The research report is written in English. A modified German version of this research report will be published in early 1998 in the series 'die innovative Verwaltung' by Raabe-Verlag, Stuttgart et al.
Kluwer Law International, London/The Hague/Boston 1997. 382 pp. US$ 143.00 GBP 90.00 ISBN 90-411-0685-5
Translated from the German
This work analyzes the options and powers which exist at Community level for taking action in the sphere of 'culture', which is defined as education, science and culture in its narrower sense, and covers the question of the EC´s cultural jurisdiction.
The definition of culture underlying this work has two functions: firstly, from the point of view of form, it narrows down the subject-matter under investigation and, secondly, it characterizes that subject-matter, substantively, as the area covered by those manifestations of life in society which cannot be measured by the yardstick of economic efficiency - a characterization which links together the three areas making up the field of culture: education, science and culture in the narrower sense.
Individual aspects of the EC´s cultural jurisdiction have previously been covered in varying degrees of detail in the literature, prompted by decisions of the Court of Justice or the adoption of legislation by the Community institutions. Particular attention has been paid to the question of the EC´s powers in the field of broadcasting. General investigations encompassing the various individual problems and the principles of the relationship between culture and EC law are always readily available and some lack the necessary depth because of their approach. This study attempts to fill the gap which has been found to exist in the literature on European Community law. This book is an English version ot the author´s doctoral thesis, which was awarded the Wolters Kluwer Award of 1993. In order to consider the changes brought about by the Maastricht Treaty, the author has added a section on the Treaty on European Union, which originally appeared in German as Die kulturelle Dimension im Vertrag über die Europäische Union in the magazine Europarecht (EuR 1995, 349-376).
CONTENTS:
Introduction. 1: The Cultural Dimension in the Treaty on European Union. A. Introduction. B. Survey of the Changes Brought About by the Treaty. C. The Objective of the Maintenance and Development of the acquis communautaire. D. Classification of the New Provisions within the Treaty Structure. E. Individual Aspects of the New Provisions. 2: Community Practice in the Cultural Sphere. A. The Field of Education. B. The Field of Science. C. The Cultural Sphere in the Narrower Sense. 3: Individual Aspects of Community Law in the Field of Culture. A. The Field of Education. B. The Field of Culture in the Narrower Sense. 4: Principles and Potential Development of Community Law in the Cultural Field. A. Community Competence in the Cultural Field. B. The Community Law Framework for National Cultural Policy. C. The Legal Significance of Individual Forms of Action in the Cultural Field. D. Possible Developments in Community Law in the Cultural Field. Bibliography.
Petra Bülow Verlag, Rothenburg o.Tbr. 1997. 244 Seiten. brosch. DM 92,- ISBN 3-925185-11-9
Die Dissertation prüft, ob die Bestandskraftlehre reformbedürftig ist. Zunächst wird der Untersuchungsgegenstand nach Maßgabe des überkommenen Sprachgebrauchs sowie seiner Wirkungen vorgestellt. Mit Blick auf die Wirkungen der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes unterscheidet man das Aufhebungs- und das Abweichungsverbot. Die Arbeit begreift das Abweichungsverbot als Bindungswirkung. Sie analysiert deren Begründung und Qualität und differenziert dabei zwischen objektiver und subjektiver Bindungswirkung. Auf die Konkurrenz zwischen parallelen Anlagengenehmigungen und die daraus folgenden Probleme geht die Untersuchung in einem eigenen Abschnitt ein.
Daran anschließend widmet sich die Dissertation dem Reformbedarf. Eine Neugestaltung der Bestandskraftlehre muß die Beseitigung von Regelungsdefiziten oder -mängeln zum Ziel haben. Ausgangspunkt ist die Frage, welche Aufgaben diese Doktrin erfüllt. Die Aufhebungsregeln stellen ein komplexes Konfliktschlichtungsprogramm dar. Sie müssen verschiedene Interessen entsprechend ihrer materiell-rechtlichen Grundlage differenziert in die Entscheidung über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes miteinbeziehen. Diese berührt das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Interessen des Adressaten und der Öffentlichkeit sowie schließlich die Interessen des Drittbetroffenen. Die betroffenen Interessen können im einfachen Recht oder gar im Verfassungsrecht wurzeln und verschiedene Ziele verfolgen. Dazu kann neben der Aufhebung des Verwaltungsakts ebenso sein Bestand oder eine Entschädigung gehören. Die Arbeit erforscht, inwieweit diesen einzelnen Interessen durch die Normstrukturen der Aufhebungsregeln entsprochen wird. Die besonderen Probleme, die eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bei einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufwirft, bilden den Gegenstand eines eigenen Kapitels.
Die Dissertation schließt mit einer Untersuchung der Abgrenzung und Verhältnisbestimmung der Aufhebungsregeln untereinander. Deren Anwendungsbereich ist sowohl horizontal wie auch vertikal abzugrenzen. Die Schlüsselnorm für die Bestimmung des horizontalen Verhältnisses zwischen den unterschiedlichen Aufhebungsregeln verkörpert § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Diese Vorschrift bringt erhebliche Auslegungsprobleme mit sich. Das Verhältnis landesrechtlicher Normen zu den bundesrechtlichen Aufhebungsregeln ist dagegen von der Verfassung selbst geprägt. Im Ergebnis stellt die Arbeit erhebliche Defizite der Bestandskraftlehre bei der Verwirklichung der widerstreitenden Interessen fest und weist einen Reformbedarf - insbesondere in Ansehung der Interessen des Drittbetroffenen - nach.
Das Thema dieses Buches liegt im Grenzbereich von Staatstheorie, Verfassungslehre und vergleichender Verfassungsrechtsdogmatik. In einem ersten Teil zeichnet der Verfasser die Entstehung der Staatsziele des modernen Verfassungsstaats von den mittelalterlichen Fürstenspiegeln bis zu den Staatszielvorstellungen des ausgehenden 20. Jahrhunderts nach. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Wechselwirkung zwischen Staatstheorie und positivem Verfassungsrecht. In einer rechtsvergleichenden Bestandsaufnahme identifiziert und analysiert er in den modernen demokratischen Verfassungen fünf Grundstaatsziele: materielle Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Kulturstaatlichkeit, Friedensstaatlichkeit und Umweltstaatlichkeit. Er zeigt, daß die Ausformung dieser Grundstaatsziele zunehmend durch das Völkerrecht, auf europäischer Ebene auch durch supranationales Recht bestimmt wird. Für eine Weiterentwicklung des Staatszieldiskurses arbeitet er Rationalitätskriterien heraus. In einem zweiten Teil befaßt sich der Verfasser mit Staatszielbestimmungen als einer spezifischen Kategorie von Verfassungsnormen, welche die Staatsgewalt auf die Verfolgung eines bestimmten Ziels rechtsverbindlich verpflichten, ohne dem Bürger subjektive Rechts zu gewähren. Diese Normkategorie hat seit Mitte des 20. Jahrhunderts in immer mehr Verfassungen Eingang gefunden. Sie eignet sich besonders für die verfassungsrechtliche Normierung von Zielsetzungen mittleren Abstraktionsgrads. Der Verfasser entwirft eine allgemeine Dogmatik der Staatszielbestimmungen und bezieht dabei ausländische Literatur und Rechtsprechung ein. Er untersucht neben der Herkunft, der Struktur und den Rechtswirkungen dieser Normen auch die Instrumente und Formen ihrer Verwirklichung.
Staat und Verwaltung
(1997)
Nachdem bereits anläßlich des 10jährigen (1957) und des 25jährigen Bestehens der Hochschule (1972) Sammelbände unter den Titeln "Staats- und Verwaltungswissenschaftliche Beiträge" und "Demokratie und Verwaltung" (HS 50) erschienen, ist die vorliegende Schrift die dritte Festschrift der Hochschule. Ihr Titel "Staat und Verwaltung" beschreibt zum einen den Gegenstand verwaltungswissenschaftlicher Forschung, Lehre und Fortbildung an der Hochschule Speyer, er ist zum anderen aber auch als Hinweis auf die aktuelle Reformbedürftigkeit von Staat und Verwaltung zu verstehen.
Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.
Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) werden als Instrument zur Rechtsoptimierung und zunehmend auch als notwendiger Nachweis in Geschäftsordnungen der Ministerien (GGO) eingeführt. Eine GFA soll als spezielle Folgenanalyse für Entscheidungsträger gehaltvolle Informationen über die potentiellen Wirkungen und bewerteten Folgen von Regelungsalternativen (schon vor ihrer rechtsförmigen Gestaltung!) bereitstellen - einschließlich bewertbarer Belastungen. Auch die Analyse der "Null"-Alternative: "keine rechtsförmige Regelung"' wird einbezogen. Es sollen die vernetzten mittel- und langfristigen Effekte, die eine Rechtsvorschrift möglicherweise im gesamten Wirkungsfeld auslöst, "prospektiv" ermittelt und aus unterschiedlicher Sichtweise (Gesetzgeber, Normadressaten; "spätere Zeiten") beurteilt werden. Abzuschätzen sind neben den entstehenden Kosten auch nicht-monetäre Belastungen und Nutzen, nicht zuletzt der Vollzugsaufwand bei allen Normadressaten.
Da die politischen Erfahrungen mit der prospektiven GFA bisher nicht vorhanden waren, sollte an einem potentiellen Regelungsbereich methodologische Zugänge entwickelt und erprobt werden. Anregungen dafür gab es aus den früheren Praktikabilitäts-Tests von Gesetzentwürfen und aus Erfahrungen mit der Technikfolgenabschätzung.
Anhand "gedachter" Regelungsüberlegungen für die somatische Gentherapie konnte erstmals eine umfangreiche GFA entwickelt und durchgeführt werden. Dabei wurde ein komplexer Ansatz gewählt: die Kombination von Folgenidentifizierung und Folgenbewertung unterschiedlich strenger Regelungsalternativen unter der Annahme verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen (Szenarios). Grobe Kostenfolgenabschätzungen ergänzten die aufwendigen Analysen, die auf expertenbasierten und gruppenspezifischen Informationen aufbauten.
Für die GFA wurden drei Regelungsmodelle jeweils auf drei plausible Entwicklungskorridore bezogen sowie weiteren Querschnittsanalysen unterzogen und differenzierte Empfehlungen für potentielle Regelungen (politische Entscheidungen) abgeleitet.
Das Ergebnis entstand in doppelter Zusammenarbeit: zwischen interdisziplinären Forschern (Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften) und den kooperierenden Institutionen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Forschungszentrum Karlsruhe GmbH.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997 652 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-7890-4960-3
Veränderungen der Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft durch Privatisierung sind Gegenstand tagespolitischer Auseinandersetzungen, aber auch einer fachübergreifenden wissenschaftlichen Diskussion.
Der vorliegende Band befaßt sich mit Formen und Inhalten von Privatisierung und ihren Auswirkungen für staatliche Regulierung. Die theoretische Auseinandersetzung durch rechtlich, ökonomisch und politikwissenschaftlich fundierte Überlegungen zur Abgrenzung staatlichen und privaten Handelns wird verbunden mit Fallstudien zu Inhalt und Auswirkungen von Privatisierung in den Bereichen Bahn, Post und Telekommunikation sowie Rundfunk.
Die Arbeit ist Ergebnis eines mehrjährigen Forschungsprojektes am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer und schließt an frühere Arbeiten zu Instrumenten und Formen staatlichen Handelns an. Durch die Beteiligung von Wissenschaftlern und Praktikern und die Verbindung disziplinübergreifender theoretischer Überlegungen mit empirischen Studien richtet sich das Buch nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Praktiker in Politik und Verwaltung sowie Studierende.
Inhaltsverzeichnis
I. Teil Zusammenhänge von Privatisierung und Regulierung
Klaus König/Angelika Benz
1. Erscheinungsformen der Privatisierung
2. Rahmenbedingungen von Privatisierung und Regulierung
3. Verfassungsrechtliche Kriterien von Privatisierung und Regulierung
4. Marktwirtschaftliche Aspekte von Privatisierung und Regulierung
II. Teil Privatisierung und Regulierung in den Bereichen Bahn, Post und Telekommunikation sowie Rundfunk
A. Privatisierung und Regulierung im Bereich Bahn
1. Der Prozeß der Privatisierung und Probleme der Regulierung aus der Sicht des Bundesministeriums für Verkehr als oberster Regulierungsbehörde
Axel Holst
2. Privatisierung und Regulierung aus der Sicht des Eisenbahnbundesamtes als Regulierungsbehörde
Hans-Jürgen Kühlwetter
3. Rechtliche Probleme der Regulierung aus der Sicht des betroffenen Unternehmens
Wolfgang Born
4. Rechtliche Probleme der Privatisierung und Regulierung aus der Sicht der Rechtswissenschaften
Michael Ronellenfitsch
5. Möglichkeiten und Grenzen von Privatisierungen im Bereich Bahn aus der Sicht der Wirtschaftswissenschaften
Heike Link
6. Privatisierung und Regulierung der Bahn
Angelika Benz
B. Privatisierung und Regulierung im Bereich Post/Telekommunikation
1. Grundzüge der Privatisierung und Regulierung im Bereich der Post und Telekommunikation
Klaus-Dieter Scheurle
2. Privatisierung und Regulierung aus der Sicht des Bundesamtes für Post und Telekommunikation als Regulierungsbehörde
Hans Meierhofer
3. Privatisierung und Regulierung aus der Sicht der Deutschen Post AG als betroffenem Unternehmen
Thomas Gerloff
4. Rechtliche Probleme der Privatisierung und Regulierung im Bereich Post und Telekommunikation
Joachim Wieland
5. Privatisierung und Regulierung der Telekommunikation aus politikwissenschaftlicher Sicht
Volker Schneider
6. Privatisierung und Regulierung im Post- und Fernmeldewesen
Angelika Benz
C. Privatisierung und Regulierung im Bereich Rundfunk
1. Entwicklung der Privatisierung und Regulierung im Bereich des Rundfunks
Reinhold Albert
2. Privatisierung und Regulierung aus der Sicht öffentlich-rechtlicher Programmveranstalter
Carl-Eugen Eberle
3. Privatisierung und Regulierung aus der Sicht der Landesmedienanstalten
Helmuth Neupert
4. Rechtliche Fragen der Privatisierung und Regulierung des Rundfunks
Herbert Bethge
5. Privatisierung und Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Franz-Xaver Bea
6. Privatisierung und Regulierung im Rundfunk
Angelika Benz
Teil III. Möglichkeiten und Grenzen von Privatisierung wie Regulierung - grundsätzliche und weiterführende Überlegungen
1. Vom produzierenden zum gewährleistenden Staat: Privatisierung als Veränderung staatlicher Handlungsformen
Gunnar F. Schuppert
2. Vom produzierenden zum regulierenden Staat: Möglichkeiten und Grenzen von Regulierung bei Privatisierung
Edgar Grande
3. Why Public Joint-Stock Companies?
Jan-Erik Lane
4. Privatisierung und staatliche Regulierung - eine Zwischenbilanz
Angelika Benz/Klaus König
Autorenverzeichnis
Die vorliegende interdisziplinäre Studie ist das Ergebnis einer Forschungskooperation zwischen dem Instituto Superior de Ciências do Trabalho e da Empresa (ISCTE) in Lissabon, Portugal und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Ausgangspunkt ist die Annahme, daß bei der Lösung der europäischen Beschäftigungsfrage der Rolle der nationalen wie europäischen Sozialpartner in der Schaffung eines Systems der Arbeitsbeziehungen und der Entwicklung des Sozialen Dialogs entscheidende Bedeutung zukommt.
Neben einer vergleichenden Bestandsaufnahme der nationalen kollektiven Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten Portugal und Deutschland über intensive Länderstudien auf der einen Seite, ist auf der anderen Seite die Entwicklung der europäischen Ebene der Beziehungen von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern sowie ihrer Verbände hin zu einer Europäisierung der Arbeitsbeziehungen analysiert worden.
Zusammengefaßt kommt die Untersuchung zu folgenden Ergebnissen:
Traditionen und Situation der einzelnen Mitgliedstaaten sind so verschieden, daß eine Lösung nur in der Schaffung Jahafter europäischer Arbeitsbeziehungen zu finden ist.
In der Entwicklung europäischer Arbeitsbeziehungen und der Intensivierung des Sozialen Dialogs wird nicht allein eine konsensuale Form der Problemlösungen über Verhandlungssysteme dokumentiert, sondern der prozeßhafte Charakter europäischer Arbeitsbeziehungen deutlich.
Auch wenn die Regionen in ihren unterschiedlichen nationalen Ausprägungen an Bedeutung gewinnen, so wird der europäischen Ebene immer mehr eine Rahmenfunktion zukommen.
Deutsche Ansätze eines "Bündnisses für Arbeit" unterscheiden sich vom portugiesischen Ständigen Rat für Sozialpolitische Vereinbarungen (CPCS, Conselho Permanente de Concertação Social) durch ihren informellen Charakter im Vergleich zur institutionalisierten gewachsenen Funktion des CPCS im tripartistischen Gefüge Portugals, in dem der Staat traditionell eine weitaus aktivere Funktion übernimmt als in Deutschland.
Auch wenn die Sozialpartner sich mittlerweile als ernstzunehmende Akteure auf der europäischen Ebene etabliert haben, ist ihr nationaler Einfluß basierend auf unterschiedlichen Traditionen und Strukturen immer noch sehr verschieden.
Eine Lösung der Beschäftigungsfrage ist nur auf europäischer Ebene möglich, wobei sich die EU der erwähnten strukturellen Unterschiede bewußt sein muß.
Vom 28. bis 30. Oktober 1996 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. Klaus König ein Seminar zum Thema "Ministerialorganisation zwischen Berlin und Bonn". Die Veranstaltung fand im Zusammenhang mit dem seit September 1996 am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung laufenden Forschungsprojekt: "`Schlanker Staat´ - Verwaltungsmodernisierung im Bund" statt, mit dem die Modernisierungsaktivitäten im Bund für die Dauer von zwei Jahren wissenschaftlich begleitet werden und die bisherige Forschungslücke über Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung auf zentralstaatlicher Ebene geschlossen werden soll.
Nachdem sich die Bundesverwaltung anfänglich mit dem Ruf des "Nachzüglers" bei einer durch die Formeln des "New Public Managements" oder des "Reinventing Government" internationalisierten Modernisierungsbewegung begnügen mußte, ist inzwischen auch auf Bundesebene mit der Zielsetzung eines "Schlanken Staates" ein deutliches Symbol für die Modernisierung des öffentlichen Sektors gesetzt worden. Für die Ministerialverwaltung bedeutet dies, daß sie sich zwischen Berlin und Bonn einzurichten, zugleich aber einer Verschlankung zu unterziehen hat, also in Bonn schlank werden und in Berlin schlank ankommen soll. Unter diesen Vorzeichen erörterten Referenten und Teilnehmer aus der Wissenschaft sowie aus den Ministerialverwaltungen des Bundes und der Länder die verschiedenen Aspekte der Umzugsplanung und ihres Vollzuges, von der Reorganisation von Bundebehörden bis zur Lösung anstehender Kommunikations- und Koordinationsprobleme. Mit dem Forschungsbericht Nr. 173 werden die Referate dieses Seminars nun einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Er umfaßt neben Beiträgen von Klaus Westkamp, Franz Kroppenstedt und Wolfgang Zeh über die Entstehungshintergründe des Kombinationsmodells und seine möglichen Wirkungen auf das parlamentarische Regierungssystem, die Referate von Hans-Ulrich Derlien zur Ministerialarbeit zwischen Bonn und Berlin, von Peter Eichhorn über Strukturen und Funktionen von Ministerien, von Axel Murswiek über Aufgaben und Organisationsreform, von Herbert König über die Funktionsteilung Berlin/Bonn, von Werner Jann über den Regierungsumzug als Chance zur Verwaltungsreform sowie ein vorläufiges Thesenpapier Manfred Miller´s über die Betroffenheit der Landesministerien durch die Doppelhauptstadt Bonn-Berlin. Hermann Hill, Hellmut Hoppe und Ulrich Klimke befassen sich in ihren Beiträgen mit dem Aufbau moderner elektronischer bzw. physischer Kommunikationswege. Der Band wird mit einer Einführung zum Thema von Klaus König eingeleitet und mit einem zusammenfassenden Diskussionsbericht von Natascha Füchtner abgeschlossen.
Lernmodell Virtuelle Zukunft
(1997)
Je schwieriger und komplexer die Wirklichkeit wird, desto eher sollte mit dynamischen Abbildern jener Realität experimentiert werden.
Das computer-gestützte Planspiel TAU (Technik, Arbeit, Umwelt) wird als dynamisiertes Lern- und Fortbildungsmodell sowie als Hilfsmittel für politisch-administrative. Entscheidungsdiskussionen eingesetzt. TAU erlaubt es, die Nebeneffekte und Langfristwirkungen von Handlungsprogrammen wie von Nicht-Entscheidungen von Ministerien (Teams) in wichtigen Politikfeldern zu simulieren und dabei auch die potentiellen Rückwirkungen auf politische und gesellschaftliche Zustimmung ("Öffentlichkeit") zu erfassen. TAU ermöglicht so das risikofreie, realitätsnahe Experimentieren in potentiellen Entwicklungskorridoren ("Übergangsgesellschaft") unter Knappheitsbedingungen. Dem dient auch ein längerfristiges Budgetierungssystem mit kurzfristigen Mittelübertragungen.
TAU ist modular aufgebaut, es kann leicht auf bestimmte Anforderungen und Veränderungen ausgerichtet werden. Das TAU-System integriert Strukturmodelle und Wirkungsmodelle. Die Auswirkungen und Langfristfolgen der Entscheidungen werden errechnet und in 27 dynamischen Indikatoren dargestellt. Derzeit sind rund 450 (z.T. variantenreiche) Programme bzw. Maßnahmen in unterschiedlichen Kombinationen und mit differenzierten Effekten einsetzbar. Während der Experimente sind zusätzliche politisch-administrative Erfindungen integrierbar, können unmittelbar getestet werden.
Modell-Basis: 16 Dateien, die über relationale Verknüpfungen miteinander verbunden sind. Mehrere rechenbare Teilmodelle, diverse interne Kontrollmechanismen; Zufallsgenerator usw.
TAU wird zumeist in erweiterter Form durchgeführt:
mit inhaltlichen Experimenten (Politikentscheidungen unter Unsicherheit mit Langfristfolgen)
mit sozialpsychologischer Kommunikations- und konfliktsteuernder Betreuung
mit Erörterung der Modellannahmen und der Simulationsergebnisse.
Westdeutscher Verlag, Opladen/Wiesbaden 1997. 268 Seiten, geb. mit Schutzumschlag, ISBN: 3-531-13093-5
Wir leben in theoriearmen Zeiten, was wir uns angesichts der vielfältigen Problemlagen und Herausforderungen jedoch nicht leisten dürfen. Vielmehr müssen die dynamischen Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft beim Übergang in die "transindustrielle Gesellschaft" analysiert und neu erklärt werden, damit politisch-administratives Handeln auch zukunftsbezogen Unterstützung finden kann. Dies geschieht hier empirisch-analytisch anhand der Systemgeschichte der Bundesrepbulik Deutschland ("bewegte Ordnung"), futurologisch mittels entwicklungsorientierter Szenarien und theoriebildend durch Transfer und Ausbau des Ko-Evaluationskonzeptes von funktionalem Staat und Gesellschaft. Aus solchen Erkenntnissen werden auch praxeologische Empfehlungen für die Reform der Staatstätigkeit und für Verwaltungsmodernisierung abgeleitet. Insgesamt legen die Verfasser mit diesem Band einen Beitrag zur Theorie der Politik auf praxisorientierter Grundlage vor.
Die Eigeninteressen der politischen Klasse drohen alle Reformbestrebungen zu ersticken Bundespräsident Roman Herzog hielt im Frühjahr 1997 in Berlin eine vielbeachtete Rede, in der er die Erstarrung von Politik und Gesellschaft rügt und die Menschen auffordert, Mut und Kraft für einen Neuanfang zu sammeln und die zahlreichen aufgestauten Reformen voranzubringen. In dieser Rede benennt Herzog ausdrücklich eine Fülle von anstehenden Reformen, betont aber, das eigentliche Problem sei nicht die Klärung, welche Reformen erforderlich seien, sondern ihre politische Durchsetzung. »Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.« Um so mehr überrascht es, daß er es unterläßt, nach den tieferen Ursachen der politischen Umsetzungsschwäche zu fragen. Hätte er es getan, wäre er sehr schnell auf die Eigeninteressen der politischen Klasse nach Macht, Posten, Geld und Status gestoßen, die sich wie eine Lehmschicht über jegliche Reformen legen und alle Innovationsbestrebungen zu ersticken drohen. Er wäre dann auch sehr schnell darauf gekommen, daß viele unserer überkommenen verfassungsrechtlichen Institutionen nicht mehr auf die heutigen politischen Gegebenheiten passen, weil sie nicht in der Lage sind, jene Eigeninteressen der politischen Klasse in eine für uns alle förderliche Richtung zu lenken. ...