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Institute
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (50)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (32)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (27)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (17)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (5)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (5)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (4)
The Competence Centre Youth-Check’s brought together different actors in the field of Regulatory Impact Assessment (RIA) for young people in Berlin on 09 May 2022 in the International Conference “Regulatory Impact Assessment for the Young Generation”. In this documentation the ComYC presents the results of the conference.
Im Anschluß an den Festakt zum 50jährigen Bestehen der Deutschen Hochschule für Ver-waltungswissenschaften Speyer fand am 6. und 7. März 1997 die 65. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung der Hochschule statt. Die Rolle von Staat und Verwaltung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert bietet aufgrund der sich schnell ändernden wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen genügend Anlaß, über die »Öffentliche Verwaltung der Zukunft« zu diskutieren. Die Trends innerhalb der Verwaltungsmodernisierung lassen sich mit den Schlagworten »Privatisierung«, »Managerialisierung«, »Wettbewerbsorientierung« und »(Informations-)Technisierung« umschreiben. Die Tagung wurde eingeleitet mit den im ersten Teil des Tagungsbandes abgedruckten Grundsatzreferaten. Dem schlossen sich vier Foren an. Sie sollen Entwicklungen, Folgeprobleme und Lösungsmöglichkeiten zu den Schlüsselbereichen »Bürger und Staat«, »Staatsreform und Verwaltungsmodernisierung«, »Systemwechsel und Verwaltungsreformation« sowie »Europäische Integration« aufzeigen und zur Diskussion stellen. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit des durch Überdisziplinarität, Internationalität und Praxisorientierung gekennzeichneten Speyerer Wissenschaftsansatzes deutlich zu machen und die Perspektiven der Verwaltungswissenschaften auszuloten. Die auf den Foren gehaltenen Referate waren Kurzreferate. Für den Tagungsband wurden die Bei-träge von den Referenten überwiegend in der ursprünglichen (Vortrags-)Form, z. T. aber auch erweitert zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende quantitative Ungleichgewichtigkeit wurde bewußt in Kauf genommen, da die Tagungsbeiträge eher als »Werkstattberichte« denn als umfassende Arbeitsergebnisse aufgefaßt werden sollen. Sie mögen dazu dienen, weitere notwendige Diskussionen anzustoßen und Impulse für laufende Diskussionen zu geben.
Die Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung zugunsten eines flächendeckenden und sektorenübergreifenden medizinischen Angebots zählt zu den gesundheitspolitisch vor-dringlichen Aufgaben. In dem zugrundeliegenden Ziel, auch zukünftig die wohnortnahe Ge-sundheitsversorgung sicherzustellen, sind sich alle Akteure einig. Doch bestehen unter-schiedliche Auffassungen über den Weg zur Verwirklichung dieses Ziels. Einige Vorentschei-dungen enthält bereits das zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungs-gesetz (GKV-FinG). Zentrale Festlegungen wird jedoch das dem Deutschen Bundestag vorge-legte "Versorgungsstrukturgesetz" treffen. Ob jedoch tatsächlich die darin enthaltenen Fest-legungen eine Fortentwicklung der GKV-Strukturen - auch unter Wettbewerbsgesichts-punkten - bewirken werden, ist innerhalb der Fachöffentlichkeit umstritten. Die in diesem Band gesammelten Beiträge haben diese Diskussion aufgegriffen und rücken sie in einen Zusammenhang mit der eigenständigen Forderung der Gesundheitsministerkonferenz nach einer direkten Beteiligung der Bundesländer an der ambulanten Versorgungssteuerung und sektorübergreifenden Organisation.
Im gegenwärtigen Vertragswettbewerb um die ambulante Krankenversorgung droht einer Reihe gesetzlicher Krankenkassen die Zahlungsunfähigkeit. Dagegen hat der Gesetzgeber im "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV-OrgWG)" Vorkehrungen getroffen; er sieht die Möglichkeit der Insolvenz mit der Folge ihrer Schließung vor. Zugleich regelt er die Haftung. Ob aber darin tatsächlich eine Fortentwicklung der GKV-Strukturen - auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten und in ge-meinschaftsrechtlicher Perspektive - liegt, ist innerhalb der Fachöffentlichkeit umstritten. Dieser Band setzt sich mit den Konsequenzen des gesetzgeberischen Eingreifens und den Handlungsoptionen auseinander.
Die Dokumentation stellt die kulturellen und rechtlich institutionellen Strukturen dar, inner-halb derer in Staaten und Staatengemeinschaften - in der EU - funktionale Lösungen für die Gewährleistung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Staat und Gesellschaft gesucht und gefunden werden.
Der Band beantwortet insbesondere unter vergleichendem Blickwinkel eine Vielzahl von Forschungsfragen, die in Behindertenrecht und -politik einer vertiefenden Behandlung bedürfen: Wie ist die Verwaltung, die mit der Umsetzung des Behindertenrechts betraut ist, organisiert? Ist der Verwaltungsvollzug effektiv? Inwieweit sind nichtstaatliche Organisatio-nen, ist die Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Rechtsnormen eingeschaltet? Haben Organisationen der Behinderten Mitwirkungsrechte und wie ist diese Repräsentanz der Behinderten organisiert? Welche Möglichkeiten hat der einzelne Behinderte, die ihm zustehenden Rechte durchzusetzen? Welche Unterstützung erhält er dazu?
Besondere Aktualität erhält der Band dadurch, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 am 26.3.2009 für Deutschland rechtsverbindlich geworden ist. Damit stellt sich in vielen Rechtsbereichen die Frage, ob das geltende Recht den internationalrechtlichen Vorgaben des Überein-kommens genügt.
Die Gesundheitsreform 2007 führt zu einer nachhaltigen Systemveränderung unseres Ge-sundheitswesens, deren Auswirkungen erst nach und nach sichtbar werden. Eine besondere Rolle spielen hierbei die neugeschaffenen Regelungen zur Liberalisierung des (zahn-)ärzt-lichen Berufsrechts sowie zur vertragsrechtlich fundierten Wettbewerbsordnung zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Rechtsvergleichende und verfassungsrechtliche Betrachtungen runden das Themenspektrum ab.
Regulierung des Gesundheitsrechts durch Telematikinfrastruktur - die elektronische Gesundheitskarte
(2009)
Das deutsche Gesundheitswesen setzt mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Sprung in die technikgestützte Zukunft der Gesundheitsplanung und Gesundheitsversorgung an. Noch sind viele Prozesse zusammenzuführen und Voraussetzungen zu schaffen: ein bun-desweit einheitlicher Arztausweis, das Sperren ungültiger Karten, das Verhindern von Rezept-fälschungen, die zuverlässige Identifizierbarkeit von Patienten in der Arztpraxis, die sichere Kommunikation der Leistungserbringer untereinander über Sektorengrenzen hinweg. Auch die Streitfragen sind noch nicht gelöst, wie z. B. die gesundheitspolitische und wirtschaftliche Zurückhaltung der Ärzteschaft, die berufsrechtlich komplexe Umsetzung sowie die Probleme der Datensicherheit und des Datenschutzes. Die einzelnen Beiträge dieses Sammelbandes greifen die Fragen auf; sie geben konzise politische, technisch versierte, ökonomisch begründete und datenschutzrechtlich vertiefte Antworten.
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur "politischen" Dezentralisierung steht rechts- und verwaltungsvergleichend der Facettenreichtum der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser erschließt sich einerseits als Ausprägung einer veränderten Staatlichkeit jenseits ihrer bekannten nationalstaatlichen Deutung und Funktionszuweisungen in neuer Strahlkraft vor dem Hintergrund der Entstehung lokaler und regionaler "Governance" sowie andererseits ausgreifender Globalisierungsprozesse mit weltweit zunehmender Regulierung.
Die abgedruckten Vorträge und Berichte künden von der Vielfalt der Ansatzpunkte und Mög-lichkeiten einer "politischen" Dezentralisierung mit messbaren Erträgen für die Realverfas-sung eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens sowohl in Deutschland und der EU als auch in Staaten wie Indien, Sri Lanka, der Volksrepublik China, Japan und Korea. Thematisch setzen sie sich häufig mit der Stadtentwicklung auseinander, in deren Zusam-menhang und mit Blick auf die deutsche Situation, vor allem die hiesigen jüngeren Förder-programme "Soziale Stadt" und "Stadtumbau" auf neue Herausforderungen reagiert haben. Die öffentliche Hand sieht sich zunehmend (Stichwort "Public Private Partnership") als Partner privater Akteure. "Dezentralisierung" offenbart sich als Agens politischer Mobili-sierung und der Bildung von Citizenship in einer heranwachsenden Zivilgesellschaft. Dies gilt auch und gerade für Süd- und Ostasien.
Am 01.04.2007 ist nach langen Auseinandersetzungen das Gesetz zur Stärkung des Wettbe-werbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der zahlreichen Regelungskomplexe steht neben der Einrichtung eines Gesundheitsfonds der künftige Vertragswettbewerb in der GKV. Dement-sprechend beziehen sich die einzelnen Beiträge des Sammelbandes auf die Gestaltung des Vertragswettbewerbs im WSG. Sie behandeln die wettbewerbsrechtlichen Schranken eines selektiven Vertragswettbewerbs und wollen darüber hinaus auch die Regelungen zur Arznei-mittelversorgung im WEG zur Diskussion stellen. Verfassungsrechtliche Bewertungen des Gesetzes schließen den Band ab.
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur internationalen Handlungspolitik und zum Welthandelsrecht steht der Versuch, bestandssichere Aussagen über die Zukunft der Welt-handelsorganisation (WTO) zu treffen. Ihr ist es angesichts tiefgreifender Konflikte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sowie in der Auseinandersetzung unter diesen über
den richtigen Weg wirtschaftlicher Reformen bisher nicht gelungen, die Schwungkraft der "Uruguay-Runde" beizubehalten und das voraussichtliche Scheitern der gegenwärtigen "Doha-Runde" nach deren Suspendierung am 24. Juli 2004 abzuwenden. Darüber hinaus verfolgt der Band den Zweck, die Fragen von Nichtregierungsorganisationen nach einer institutionellen Reform und Weiterentwicklung der WTO aufzugreifen und darauf auch aus der Sicht von Entwicklungsökonomie, Entwicklungsverwaltungsrecht und internationalem Wirtschaftsrecht professionelle Antworten zu geben.
Dies scheint um so wichtiger, als mit kaum einer anderen internationalen Organisation ver-gleichbar hohe Erwartungen an ihre Arbeit verbunden werden. Keine andere steht auch ähnlich im Kreuzfeuer der Kritik. Mitverantwortlich hierfür zeichnet, dass die WTO für die Defizite der "Globalisierung" neben anderen Institutionen haftbar gemacht wird. Das macht sie zum Widersacher der Gegner dieses weltweiten wirtschaftlichen und zu einer internatio-nalen Wirtschaftsrechtsordnung führenden Prozesses. Dementsprechend enthalten alle in dem vorliegenden Tagungsband versammelten Referate und Diskussionsbeiträge Vorschläge dazu, wie bei einer nicht auszuschließenden Fortsetzung der "Doha-Runde" die Lage der Ent-wicklungs- und Industrieländer unter Beachtung ihrer "inneren Vielfalt" sowie der Position der WTO doch noch zu verbessern wäre.
Wer sich darüber und zu den aktuellen Problemen der rechtlichen und institutionellen Weiterentwicklung der WTO informieren möchte, sollte diesen Band lesen.
Vergaberecht im Wandel
(2006)
Das öffentliche Beschaffungswesen und seine rechtliche Ordnung im Zeichen des wett-bewerbsoffenen europäischen Binnenmarktes bezeichnet eines der zentralen Schnittfelder zwischen öffentlichem Handeln und privater Wirtschaft. Die Gestaltung des einschlägigen Vergaberechts ist deshalb von erheblicher Bedeutung für die Beteiligten. Hierbei greifen völkerrechtliche, gemeinschaftsrechtliche und mitgliedstaatliche Normen eng ineinander.
Auf europäischer Ebene ist die Neuordnung des Vergaberechts durch den Erlass einer ein-heitlichen Koordinierungsrichtlinie der Gemeinschaft von besonderem Interesse. Deren Inhalt und Reichweite wurde im Rahmen des diesem Tagungsband zugrundeliegenden 4. Speyerer Wirtschaftsforums durch entsprechende Referate ebenso nachgegangen wie den durch die Richtlinie für das deutsche Recht erzeugten Umsetzungsbedarfen. Seitens der Bundesregierung gleichzeitig bestehende Überlegungen, das Kaskadenprinzip durch eine Konzentration der vergaberechtlichen Vorschriften oberhalb der Ebene der Verdingungsord-nungen abzulösen, wurden einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Daneben galt es, das gesamte Regelungswerk zu analysieren und die Bedeutung der wichtigsten Neurege-lungen für die Praxis zu kommentieren. Die hierzu ergangenen Referate finden sich ebenfalls abgedruckt. Zur Verdeutlichung der praktischen Reichweite und internationalen Dimension des Themas treten ferner Beiträge aus dem Finanzsektor sowie über den Stand der vergabe-rechtlichen Entwicklung auf völkerrechtlicher Ebene und in anderen europäischen Staaten am Beispiel Polens hinzu.
Im Zuge der Entwicklung zu einem Europa der Regionen stellen sich für das wirtschaftliche Handeln der Kommunen zahlreiche neue Herausforderungen. Das am Selbstverwaltungs-gedanken orientierte Verständnis von Regionalisierung erzwingt einerseits immer stärker eigeninitiatives und verflochtenes ökonomisches Handeln unter Einbezug entsprechender umwelt- und arbeitsmarktpolitischer Folgen. Ein Beispiel solcher regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen ist der öffentliche Personennahverkehr. Seine Ausgestaltung ist ebenso gemeinschaftsrechtlich vorgeprägt wie andere für die Kommunen bedeutsame Handlungs-felder. Auf der anderen Seite kommt es zu einer Neuordnung der kommunalen Unter-nehmenswirtschaft im regionalen Wettbewerb, die mit der Frage nach der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen, dem Handeln in Public Private Partnerships sowie der Aus-gestaltung von Grenzen eigenwirtschaftlichen Handelns verbunden ist. Dabei ist auch das europarechtlich determinierte Vergaberecht zu beachten.
Der vorliegende Band greift aus diesen Zusammenhängen aktuelle Probleme heraus und zeigt vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklung in einem sich regionalisierenden Europa unterschiedliche Lösungsalternativen auf.
Für den Prozess der wechselseitigen Durchdringung von EG-Recht und nationalen Verwal-tungsrechtsordnungen übernimmt das Verfahrensrecht eine zentrale Funktion. Es sichert einerseits den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu den Mitgliedstaaten bei dem Verwaltungsvollzug, vermag allerdings auch und andererseits den sachgegebenen Eigen-heiten des jeweiligen nationalen Vollzugsinteresses hinreichend flexibel Rechnung zu tragen. Die "Europäisierung" des Verwaltungsverfahrensrechts bildet deshalb den Kern der weiteren Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt der entsprechen-den Bemühungen müssen vor allem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit unter den Gemeinschaftsstaaten sowie zwischen diesen und der Europäischen Kommission stehen. Doch fehlt es noch immer an einem solchen verfahrenssteuernden Verwaltungs-kooperationsrecht.
Mögliche Strukturen eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts auszuzeichnen war deshalb das Ziel der 70. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Hoch-schule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die vorgelegten Länderberichte und Referate aus der Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie der Verwaltungspraxis führen in diesem Sinne die von der Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft initiierte Entfal-tung und Strukturbildung einer europäischen Perspektive des Verwaltungsverfahrensrechts fort. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines wirklichen europäischen Verwaltungsrechts.
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechts-staates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Ge-staltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis.
Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.