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Die Parteienfinanzierung ist zum 1. Januar 1984 durch Änderung des Grundgesetzes, des Parteiengesetzes, des Einkommen- und des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze neu geregelt worden. Die Neuregelung bringt vor allem dreierlei: eine massive Ausweitung der steuerlichen Förderung von Spenden und Beiträgen an Parteien, eine Anhebung der Wahlkampfkostenerstattung und eine (partielle) Ausweitung der Publizität der Parteienfinanzen.
Die Frage, in welchem Umfang und aus welchen Quellen die politischen Parteien sich finanzieren, ist verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch von weit größerem Gewicht, als die finanziellen Beträge, um die es geht, vermuten lassen. Geld ist auch Macht. Das Niveau und die Verteilung der Mittel können Auswirkungen auf die Verteilung der politischen Macht haben, wie sich umgekehrt auch politische Macht zur Erlangung finanzieller Mittel einsetzen läßt. Das Thema "Parteienfinanzierung" ist geeignet, einen Teileinblick in das politische Kräftespiel zu vermitteln, auch in mögliche Fehlentwicklungen, zugleich in die Notwendigkeit, wirksame Kontrollen zu schaffen, und in die Rolle, die die Öffentlichkeit und die Verfassungsrechtsprechung bei dieser Kontrolle spielen (und zu spielen haben).
Unmittelbar vor der Sommerpause hat der Bundestag im Schnellverfahren die staatliche Parteienfinanzierung angehoben. Gleichzeitig wurde, von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, kleinen Parteien das Staatsgeld gekürzt. Die Neuregelung gibt Anlass, die Regelungen insgesamt näher in den Blick zu nehmen.
Vortrag auf einer Konferenz des American Institute for Contemporary German Studies am 24.6.1996 in Washington, D.C.
Selbstbedienung in Brüssel
(2007)
Raubzug der Parteien
(2010)
"Die Parteienfinanzierung ist Teil des politischen Kampfes um die Macht", meint Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Arnim war Mitglied der vom Bundespräsidenten berufenen Parteienfinanzierungskommission. In einem Vortrag bei den 26. Bitburger Gesprächen in Bischofsgrün hat er verschiedene Vorwürfe, die gegen den Bericht der Kommission erhoben wurden, gekontert.
In diesem Beitrag werden einige grundsätzliche und einige aktuelle Fragen der Parteienfinanzierung zur Diskussion gestellt. Dabei geht der Verfasser von der deutschen Perspektive aus, wirft aber auch einen Seitenblick auf einige andere Länder und spricht auch die geplante öffentliche Finanzierung der europäischen politischen Parteien an.
Parteien: "Hin zum Staat"
(2011)
1. Klageschrift vom 11.6.2012
2. Statement bei Vorstellung der Organklage der ÖDP auf der Pressekonferenz am 18. Juni 2012 in Karlsruhe
3. Schaubild: Entwicklung der Fraktionszuschüsse des Bundes (1965-2012) und der Zahlungen an Abgeordnetenmitarbeiter des Bundes (1969-2011) im Vergleich zur Entwicklung des Bruttoarbeitnehmerentgelts (1965-2011)
4. Die Klage in der Presse:
Süddeutsche Zeitung vom 18.6.2012
Tagesspiegel vom 1.7.2012
4. Stellungnahme vom 19.9.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 26.4.2013 und zum Schriftsatz der CDU/CSU-Fraktion vom 3.5.2013
5. Stellungnahme vom 12.12.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 31.10.2013
6. Schriftsatz der ÖDP vom 7.1.2015
7. Schriftsatz der ÖDP vom 15.6.2015
8. Beschuss des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) vom 15.7.2015 (2 BvE 4/12)
Meister der Raffgier
(2004)
Die Beschäftigung mit Finanzen, auch mit denen des Staates, gilt vielen immer noch als etwas Minderwertiges. Über Geld spricht man nicht. Auch in der Wissenschaft kam das Thema "Finanzierung der Politik" lange zu kurz. Das hat historisch gewachsene ideologische Wurzeln. Der deutsche'Idealismus verachtete alles Finanzielle zutiefst. Jean Jacques Rousseau meinte gar abfällig, Finanzen seien etwas für Sklaven, nicht für freie Bürger. Die überkommene "Finanzblindheit" nimmt noch zu, wenn es um die Finanzierung der politischen Akteure selbst geht. Zum idealistischen Erbe kommt die Scheu hinzu, sich mit finanziellen Interna der Mächtigen in Staat und Politik zu befassen und diesen dabei möglicherweise zu nahe zu treten. ...
Hundertfacher Rechtsbruch
(2011)