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Den Ausgangspunkt der Darstellung bildet eine grundlegende Analyse der Inhalte und Ziele der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 ff. EGV anhand der Rechtsprechung des EuGH und der vergleichend gegenübergestellten Grundkonzeption des Richtlinienvorschlags. Hierbei wurde herausgearbeitet, dass der Vorschlag in vielerlei Hinsicht Neuland betritt, so etwa durch den umfassenden horizontalen, grundsätzlich sämtliche Dienstleistungssparten erfassenden Regelungsansatz, durch das vorgesehene dynamische, auf die Ermittlung weiteren Regelungsbedarfs im Wege der Überprüfung der gesamten nationalen Rechtsordnung ausgerichtete Konzept und schließlich vor allem durch die Einführung des Herkunftslandprinzips für die Aufnahme, Ausübung und Kontrolle von Dienstleistungstätigkeiten.
Die Problemfeldanalysen liefern, flankiert durch die Empirie der Akteurspositionen, auf breiter Basis erste Einschätzungen der Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft und bieten wertvolle Ansatzpunkte für nachfolgende ausführliche Folgenabschätzungen. In der Problemfeldanalyse kristallisierte sich als besonders bedenklich heraus, dass die Vorgaben des Richtlinienvorschlags z. T. unklar und in ihrer Reichweite nicht abschätzbar sind, ggf. die Änderung ganzer Regelungssysteme erfordern (z. B. Fristenregelungen, Genehmigungsfiktionen, Ermessensvorschriften) und die Gefahr einer Inländerdiskriminierung, der Umgehung von Regelungen des Bestimmungsstaats sowie des Absinkens erreichter Standards bergen. Bei den befragten Akteuren stieß das Ziel einer Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs auf breite Zustimmung, die Eignung der Richtlinie hierfür wurde hingegen bezweifelt. Kritik erfuhr hier ebenfalls vor allem das Herkunftslandprinzip und die Unabsehbarkeit der Auswirkungen der Regelungen; daneben wurde eine zunehmende Bürokratisierung befürchtet. Detailkenntnisse über den Vorschlag waren bei den Akteuren allerdings eher selten vorhanden.
Als vorteilhaft bewerten die Gutachter die vorgesehene Einführung einheitlicher Ansprechpartner in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags.
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt den zweiten Teil des Forschungsprojekts wieder, welcher Empfehlungen im Hinblick auf eine weitere Optimierung von Genehmigungsverfahren zum Gegenstand hat, die aus den im Band "Dauer von Zulassungsverfahren" [bitte verlinken] gesondert veröffentlichten ausführlichen Ergebnissen der empirischen Untersuchung abzuleiten sind.
Nach einer Einführung in Gegenstand und Methoden des Forschungsprojekts und der Darstellung der empirischen Ergebnisse im Überblick kennzeichnen die Autoren noch nicht ausgeschöpfte Beschleunigungspotentiale, die aus der unzureichenden Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen sowie bestimmten Verzögerungsfaktoren im Verfahren resultieren. Sie beziffern diese Potentiale in den Bereichen Immissionsschutzrecht mit je 25 % bis 30 % und im Wasserrecht mit 10 % bis 15 %.
Die anschließende Darstellung der Vorschläge zur Verfahrensoptimierung gliedert sich in Maßnahmen zur Umsetzung auf der Ebene der Genehmigungsbehörden sowie auf Landesebene. Für die Behördenebene werden 15 Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Verfahrensmanagement, Kundenorientierung und Personal emp-fohlen. Bezogen auf die Landesebene werden - unter Einbeziehung auch des Verwaltungsstrukturreformgesetzes von 2004 - 10 Empfehlungen ausgesprochen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Beschleunigungsmaßnahmen, die sich in der empirischen Untersuchung als effektiv erwiesen haben, rundet den Empfehlungsband ab.
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.
Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2000. 132 S., DM 92.-, € 46.- ISBN: 3-428-10399-8
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne dass damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet.
Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Unter der Federführung der damaligen Staatssekretärin des Bundesministeriums des Innern Frau Brigitte Zypries entstand die Arbeitsgruppe 2 „Vorreiterrolle des Staates“ der Initiative D21 e.V. und im Zusammenwirken mit dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erfolgte die Durchführung eines Workshops mit dem Thema „Kooperationsverhältnisse der öffentlichen Hand“. Einen besonderen Schwerpunkt sollte das Zusammenwirken mit privaten Partnern bilden.Ziel dieses Workshops, der am 16. und 17. Oktober 2001 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin statt fand, war die Überprüfung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Vertragsgestaltung bei Kooperationsverhältnissen. Daher richtete sich die Veranstaltung vorwiegend an einen Personenkreis, der auf Grund des in der Praxis gewonnenen Wissens wesentliche Erfahrungen und Erkenntnisse vermitteln und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen beitragen konnte.
Die Präsentationen und Diskussionen dieses Workshops werden im vorliegenden Band dokumentiert. Nach einleitenden Vorträgen zu den Erfahrungen mit PPP in Großbritannien (Steadman) sowie zu Überlegungen einer möglichen gesetzlichen Verankerung von Kooperationsverhältnissen im Verwaltungsrecht (Ziekow)[2] wurden auf den fünf Referenzfeldern eGovernment, Verkehr und Infrastruktur, kommunale Ver- und Entsorgung, Sport und Kooperationen öffentlich-rechtlicher Partner verschiedene aktuelle Partnerschaftsprojekte vorgestellt – und zwar aus Sicht beider Partner. Die unterschiedlichen Zugänge der Partner bei der Definition des Projektes, der Strukturierung, Begründung und Ausgestaltung der Partnerschaft machen die Analyse und Typisierung auftretender Hemmnisse transparent und ausgewogen. Die Vorstellung der Referenzprojekte erfolgte entsprechend der obigen Einteilung in fünf Arbeitsgruppen, in denen die von den Präsentatoren dargestellten Problembereiche diskutiert und hinsichtlich ihres rechtlichen Kerns fokussiert wurden.In einer gemeinsamen Sitzung der Moderatoren der projektbezogenen Arbeitsgruppen und des Herausgebers wurden in Auswertung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen als zentrale rechtliche Themen die Felder erarbeitet, die im weiteren Verlauf des Workshops in den themenbezogenen Arbeitsgruppen Vergaberecht, Gebührenrecht, Gesellschafts- und Umsatzsteuerrecht sowie Informationstransfer für PPP abgearbeitet wurden. Im Mittelpunkt stand dabei jeweils die Frage, inwieweit identifizierte Problemlagen mit den Instrumenten des geltenden Rechts bewältigt werden können und inwieweit Rechtsänderungen oder –ergänzungen notwendig sind.Die Zusammenfassung der Arbeiten des Workshops in diesem Band soll Entscheidungsträgern vor allem in den staatlichen und kommunalen Verwaltungen, aber auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen Referenzmaterial und Gestaltungsanregungen für den Weg in Public Private Partnerships geben. Ziel ist es, erste Hilfestellungen für die Identifizierung geeigneter Projekte, vorhandener Erfahrungen und eventuell auftretender Probleme zu geben. Die Veranstalter waren sich von vornherein bewusst, dass es sich hierbei nur um einen ersten Schritt handeln kann.
Anknüpfend an den Workshop wurde deshalb die Unterarbeitsgruppe 2.5 „Public Private Partnership“ der Initiative D 21 gegründet, welche sich unter der Leitung von Rainer Grell den Auftrag gab, einen Leitfaden zur Erleichterung der Eingehung von Public Private Partnerships zu erarbeiten.Die ursprünglich in dem Workshop entstandene Idee eines Handlungsleitfadens hat die Unterarbeitsgruppe allerdings nicht weiter verfolgt. Die Anwendungsfelder und Erscheinungsformen von Public Private Partnerhips sind zu vielfältig, als dass auf diese Weise allgemein gültige Hilfen angeboten werden könnten. Dies soll nach den Vorstellungen der Unterarbeitsgruppe vielmehr in Form eines Prozessleitfadens geschehen, der weitgehend für alle entsprechenden Projekte Gültigkeit haben dürfte. Neben Überlegungen zur Eignung von Projekten für eine Public Private Partnership werden die Darstellung der Ausschreibungsproblematik sowie Fragen der Vertragsgestaltung und -durchführung den Schwerpunkt bilden. Nach Fertigstellung soll der Leitfaden auf einem Kongress einem interessierten Fachpublikum vorgestellt werden.
Der Begriff der Träger öffentlicher Belange (kurz: TöB) nimmt dabei eine Schlüsselfunktion ein: Er führt in Abgrenzung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem völlig anderen (Verfahrens-) Rechtsregime. Die TöB-Beteiligung ist im Zuge der jüngeren Beschleunigungsgesetzgebung zunehmend formalisiert worden. So sind verstärkt Äußerungsfristen normiert worden, an eine etwaige Verfristung werden immer öfter unmittelbare Sanktionierung geknüpft, insbesondere in Form der sogenannten Behördenpräklusion.
Ziel des von Mai 1998 bis einschließlich Oktober 2000 laufenden Projektes war es zum einen, mit einer rechtlichen Analyse einen Beitrag zur Anreicherung des Allgemeinen Verwaltungsrechts zu leisten, indem aus den einzelnen Regelungen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fachbereichsübergreifende Strukturen herausgearbeitet werden. Zum anderen wurde die zunehmende Formalisierung der TöB-Beteiligung auch sozialempirisch untersucht. Der Schwerpunkt des vorliegenden Forschungsberichtes liegt in der Auswertung der sozialempirischen Untersuchung, welche bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften befassten Behörden in mehreren Bundesländern durchgeführt worden ist. Im Mittelpunkt standen dabei die allgemeine Bewertung der Formalisierung der TöB-Beteiligung durch den Gesetzgeber sowie die praktische Umsetzung einzelner Aspekte der Verfahrensbeschleunigung.
Den einzelnen Fragestellungen sind - soweit für das Verständnis erforderlich - rechtliche Einführungen vorangestellt. Der Forschungsbericht ergänzt damit die von Thorsten Siegel separat veröffentlichte Studie „Die Verfahrensbeteiligung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange – Eine Analyse der rechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Beschleunigungsgesetzgebung“, in welcher die rechtlichen Perspektiven umfassend abgehandelt werden.