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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
Dieser Forschungsbericht war Grundlage der vorliegenden Untersuchung, die zugleich eine Fortführung des Themas im RAhmen der Strukturanalyse der Rechtspflege darstellt. Zum einen schien es angebracht, ausgewählte Problemkreise näher zu untersuchen, zum anderen bot sich gerade das Gebiet von Verkehrsunfallsachen für weitere Forschungsarbeiten an. Die Rolle des Autos in der modernen motorisierten Gesellschaft und die mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbundenen Gefahren bringen unvermeidlich Konflikte mit sich, die für alle Betroffenen zufriedenstellen gelöst werden müssen. Bereits in den letzten Jahren verursachten die Verskehrsunfallsachen einen erheblichen Anteil am Geschäftsanfall der Zivilgerichte. Die Entwicklung des Verkehrsungfallgeschehens, inbesonderen in den neuen Bundesländern, läßt auch für die Zukufnt eine wesentliche Bedeutung dieses Bereichs für die Rechtspflege erwarten.
Wer sich in Lehre und Forschung mit der Regierung der Länder in der Bundesrepublik befaßt, und zwar im engeren Sinne der Landesexekutive, und dnan mit Einschluß der Ministerialverwaltung, muß auf eine an vielen Orten verstreute Literatur zurückgreigen. Diese Bibliografie versucht dies zu erleichten. Insoweit wurde die Arbeit zweigeteilt in einen allgemeinen Teil, der die Literatur umfaßt, die wohl länderbezogen ist, aber die jeweilige Problematik auf kein einzelnes Land bzw. auf alle oder mehrere Lädner gleichzeitig bezieht, und der darüber hinaus noch allgemein problemrelevante Titel benennt. Der zweite Teil ist nach Längern gegliedert, deren Abschnitt sich jeweils an die inhaltlichen Gliederungspunkte des allgemeinen Teils anlehnt, sofern dies sinnvoll erscheint.