Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim über die Einkommen von Volksvertretern, ihre
Unabhängigkeit und die halbherzigen Reformbemühungen des Gesetzgebers.
Das Landtagsmandat ist in Wahrheit keine Vollzeittätigkeit. Die Diätenreform in Nordrhein-Westfalen beruht damit auf einer unzutreffendenden Geschäftsgrundlage. Das hat verhängnisvolle Auswirkungen.