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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
§§ 35 - 39 VwVfg
(2023)
Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Beschäftigte im Nah- und Fernverkehr regel-mäßig und zunehmend beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden. Vor diesem Hintergrund haben der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und der Deutsche Gewerk-schaftsbund (DGB) eine Studie in Auftrag gegeben, welche das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich untersucht. Ziel war es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich zu schaffen. Um einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zu erhalten, wurde zunächst eine Literaturstudie durchgeführt. Darüber hinaus wurden zwei Befragungen konzipiert und auf den Weg gebracht, die sich zum einen an Unternehmen und zum anderen an Beschäftigte im Verkehrsbereich richteten. Sie dienten u. a. dazu, Erkenntnisse zum Gewaltausmaß sowie zur Nutzung und Bewertung von Präventions- und Nachsorgemaßnahmen zu gewinnen.
Politische Steuerung von Infrastrukturpolitik: Die Rolle des Bundestages beim Bau von Schienenwegen
(2023)
Politische Entscheider haben es schwer, Infrastrukturpolitik steuernd zu gestalten. Dies liegt an der hohen Komplexität des Politikfeldes, den dem Feld innewohnenden Zielkonflikten so-wie der Vielzahl der involvierten Akteure. Wir bilden diese Probleme anhand des Prinzipal-Agenten-Ansatzes ab und verdeutlichen sie am Beispiel des Schienenwegeausbaus. Daran anknüpfend beleuchten wir mit der Parlamentarischen Befassung mit Eisenbahnprojekten ein neues Entscheidungsverfahren in diesem Bereich: Seit 2018 hat der Bundestag die Mög-lichkeit, sogenannten übergesetzlichen Forderungen von Kommunen und anderen Betroffe-nen durch die Zusage von Haushaltsmitteln nachzukommen. Die Auswertung der fünf bisher erfolgten Projektbefassungen ergibt erstens, dass das Parlament den Forderungen zum Teil umfassend, aber nicht stets nachkommt. Diese Variation lässt sich zweitens dadurch erklä-ren, dass insbesondere Forderungen aus umfangreichen Beteiligungsformaten wie Dialog-foren übernommen werden. In der Gesamtbetrachtung lässt sich drittens festhalten, dass der Bundestag die Steuerungsprobleme der Infrastrukturpolitik durch die parlamentarische Befassung abmildern kann.
Mit dem Cannabisgesetz (CanG) soll der private Eigenbesitz sowie der private Eigenanbau von Cannabis zum Eigenkonsum unter strengen Voraussetzungen legalisiert werden. Zudem soll mit dem Gesetzvorhaben zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beigetragen wer-den. Es soll die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention gestärkt, der illegale Markt für Cannabis eingedämmt sowie der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Dafür soll u.a. das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) neu geschaffen werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, soll künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt sein (§ 3 Abs. 1 KCanG). Auch der private Eigen-anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Zweck des Eigenkonsums soll gestattet werden (§ 9 Abs. 1 KCanG). Dadurch wird es für junge Erwachsene erstmals möglich, legal Cannabis anzubauen und zu konsumieren. Dies kann die gesundheitlichen Risiken eines Cannabiskon-sums im Vergleich zum Konsum illegal erworbenen Cannabis für junge Konsumierende re-duzieren. Dennoch kann sich bei jungen Menschen auch ein problematisches Suchtverhalten entwickeln, wenn sie sich der Gefahren durch Cannabis nicht bewusst sind und die neue Möglichkeit des legalen Konsums regelmäßig nutzen.
Für Minderjährige soll weiterhin ein Konsum- und Anbauverbot von Cannabis bestehen (§ 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 KCanG), welches Jugendliche vor schädlichen Auswirkungen des Can-nabiskonsums schützen kann. Denn der regelmäßige Konsum von Cannabis ab dem Jugend-alter erhöht u.a. die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung psychischer Erkrankungen wie Angststörungen.
Die Weitergabe von Cannabis aus privatem Eigenanbau soll grundsätzlich verboten werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Dadurch könnte die Anzahl an Personen, die Cannabis konsumieren ohne Mitglied einer Anbauvereinigung zu sein oder bspw. beim Erwerb von Stecklingen über die Risiken des Cannabiskonsums informiert worden zu sein, reduziert und besonders junge Heranwachsende geschützt werden. Dies hängt allerdings von der Kontrolle des Weitergabe-verbots und damit der tatsächlichen Durchsetzbarkeit ab.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der Mensch lernt viel über seine visuelle Wahrnehmung. Die Tatsache, dass die Gedächtnis-leistung für Bilder erheblich höher ist als für abstrakte oder konkrete Begriffe, macht sich dieses Werk zunutze.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht werden hier in einer nahezu einzigartigen Form dargestellt: Durch die Grafik-Text-Kombination wird der Stoff visualisiert, wobei sich die jeweils gegenüberliegende Grafik und der Text ergänzen. Zwischenübersichten machen wichtige Zusammenhänge auf einen Blick sichtbar.
Der digitale Fortschritt entlastet die Menschen im Alltag oft spürbar, erweitert aber auch das Arsenal der Überwachungsinstrumente, die den Versammlungsbehörden zur Verfügung ste-hen. Neuere Beobachtungsformen reichen von Bodycams über Drohnen und Smart Cams bis hin zu Social Media Monitoring. Die Arbeit ordnet diese in das normative Koordinatensystem zwischen grundrechtlichen Verbürgungen sowie einfachgesetzlichen datenschutz- und poli-zeirechtlichen Vorgaben ein. Es arbeitet im Detail die rechtlichen Anforderungen heraus, an denen ein staatlicher Einsatz moderner Überwachungstechnologien im Versammlungskon-text zu messen ist. Die Autoren nähern sich diesem Fragenkomplex zum einen aus einem verfassungsrechtlichen Blickwinkel an, indem sie die grundrechtlichen Konfliktlinien digitaler Formen der Versammlungsüberwachung nachzeichnen. Zum anderen leuchten sie die kon-kreten Vorgaben des Datenschutzrechts aus und untersuchen, ob das bestehende polizei- und versammlungsrechtliche Regelungsregime den verschiedenen Spielarten digitaler Ver-sammlungsbeobachtung hinreichende rechtliche Leitplanken setzt.
Ende 2021 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die neue "Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2GGO" vor. Sie unterstützt bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften und der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung. Der Beitrag stellt die neue deutsche Arbeitshilfe vor und ver-gleicht sie mit den Verfahren der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzungen in weiteren Staaten in Europa. Somit vermittelt der Beitrag einen praxisnahen Überblick und ein grundlegendes Verständnis über die in der deutschen und europäischen Rechtsetzung etablierten Verfahren zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung.
Intensivpetenten
(2023)
In jeder Behörde und vor jedem Gericht treten Menschen auf, die ihre Anliegen besonders hartnäckig verfolgen oder die eine Vielzahl von Verfahren geradezu als Selbstzweck zu be-treiben scheinen. In den schlimmsten Fällen kann sich ein solches Verhalten über verbale Aggressionen und Beleidigungen bis hin zur Androhung oder Ausübung von physischer Ge-walt gegenüber der angesprochenen Person steigern.
Der Konflikt mit sogenannten Intensivpetenten stellt Ämter, Behörden und Gerichte daher oftmals vor besondere Herausforderungen und kann für ihre Mitarbeiter eine erhebliche Belastung mit sich bringen.
Praxisratgeber zum Konflikt mit querulatorischen Personen
Hervorgegangen aus einer Tagung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissen-schaften Speyer im April 2021, bietet der Praxis-Ratgeber eine umfassende Einführung in das Phänomen und zeigt hilfreiche Strategien und Empfehlungen für einen angemessenen und zielführenden Umgang mit Intensivpetenten auf. Die individuellen Beweggründe für das Ver-halten von Intensivpetenten sind dabei so vielfältig wie komplex.
Angemessener Umgang mit »schwierigen Kunden«
Die Beiträge des Bandes machen aus verschiedenen Perspektiven deutlich, wie diesem Phänomen effektiv begegnet werden kann, ohne dabei der Gefahr einer Stigmatisierung von »schwierigen Kunden« zu erliegen.
Neueste Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis
Die einzelnen Kapitel basieren auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung, sind aber durchgehend als Praxishilfe für den öffentlichen Sektor angelegt. Sie verbinden inhaltliches Fachwissen mit handlungsrelevanten Ratschlägen und regen auf allen Organisa-tionsebenen zu einem reflektierteren Umgang mit dem Phänomen »Intensivpetenten« an.
Der Inhalt gliedert sich in vier Teile:
juristische Grundlagen
psychologische und psychiatrische Perspektiven
dienstrechtliche und verwaltungsorganisatorische Schutzmechanismen
Erfahrungsberichte und Verhaltensempfehlungen aus der Praxis
Mit Beispielen und konkreten Tipps
Ein Fazit mit konkreten Anregungen für Betroffene und Vorgesetzte sowie zahlreiche Schaukästen, Tabellen, Beispiele und Abbildungen runden das Werk ab.
Besonders empfehlenswert für Beschäftigte sowie Personalverantwortliche in Behörden und Dienststellen auf kommunaler und höherer Ebene sowie Gerichten und öffentlich-rechtlichen Institutionen.
E-Government
(2023)