Refine
Year of publication
Document Type
- Book (33)
- Report (29)
- Public lecture (23)
- Article (13)
- Part of a Book (12)
- Working Paper (4)
- Conference Proceeding (1)
Is part of the Bibliography
- no (115)
Keywords
- Evaluation (18)
- Gesetzesfolgenabschätzung (6)
- Informationsfreiheit (6)
- Öffentlicher Dienst (6)
- Gesetzesevaluation (5)
- Beschäftigte (3)
- Bürgerbeteiligung (3)
- Gewalt (3)
- Gewalttätige Übergriffe (3)
- Prävention (3)
- Transparenz (3)
- Ansprechpartner (2)
- Baden-Württemberg (2)
- Behinderung (2)
- E-Government (2)
- Eingliederungshilfe (2)
- Inklusive Lösung (2)
- Kinder- und Jugendhilfe (2)
- Luftsicherheit (2)
- Nachsorge (2)
- Open Data (2)
- Sozialhilfe (2)
- Terrorismusbekämpfung (2)
- Verwaltung (2)
- Öffentlichkeitsbeteiligung (2)
- Aufgabenwahrnehmung (1)
- Ausbildung (1)
- Beteiligung (1)
- Bundesverfassungsschutzgesetz (1)
- Bürgerbeteiligung, Leitlinien (1)
- Bürgerpartizipation (1)
- Bürokratiekosten (1)
- Civil Service (1)
- Civil service training (1)
- Datenschutz (1)
- Deutschland (1)
- Development cooperation (1)
- Digitalisierung (1)
- Dunkelziffer (1)
- Entgelttransparenzgesetz (1)
- Entwicklungszusammenarbeit (1)
- Erfüllungsaufwand (1)
- Flughafen (1)
- Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (1)
- Förderpraxis (1)
- Förderung (1)
- Gebietsreform (1)
- Genehmigungsverfahren (1)
- Germany (1)
- Geschlechtergerechtigkeit (1)
- Gesetzesevaluierung (1)
- Gleichstellung (1)
- InGFA (1)
- Informationsfreiheitsgesetz (1)
- Informationsfreiheitsgesetzgebung (1)
- Informationsrecht (1)
- Jugend-Check (1)
- Kaffeesteuer (1)
- Kostenfolgen (1)
- Landarztquote (1)
- Landesinformationsfreiheitsgesetz (1)
- Landespolizei (1)
- Landestransparenzgesetz (1)
- Langzeitevaluation (1)
- Luftsicherheitsbehörden (1)
- Mediationsgesetz (1)
- Medizinstudium (1)
- Mindestlohngesetz (1)
- Mitbestimmung (1)
- Monitoring Öffentlichkeitsbeteiligung (1)
- Nachrichtendienst (1)
- Ordnungsbehörde (1)
- Organisation (1)
- PlanSiG (1)
- Planungsrecht (1)
- Planungsverfahren (1)
- Polizeigesetz (1)
- Professional Training (1)
- Prävention und Nachsorge (1)
- Präventive Eingriffsbefugnisse (1)
- Public Administration (1)
- Recht der Nachrichtendienste (1)
- Rechtsextremismus (1)
- Rechtsradikalismus (1)
- Reform (1)
- Regionalpolitik (1)
- Regionalökonomie (1)
- Schutzgesetz (1)
- Sicherheitsrecht (1)
- Staatsrecht (1)
- Stellenbedarf Öffentlichkeitsbeteiligung (1)
- Steuerpolitik (1)
- Steuerrecht (1)
- Thüringen (1)
- Umweltverwaltungsgesetz (1)
- Verbraucherpolitik (1)
- Verbrauchssteuer (1)
- Verdeckte Datenerhebungsmaßnahmen (1)
- Verkehr (1)
- Verwaltungsausbildung (1)
- Verwaltungsdienst (1)
- Verwaltungsmodernisierung (1)
- Verwaltungsreform (1)
- Verwaltungsvorschrift (1)
- Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung (1)
- Vocational Education (1)
- Wohnraum (1)
- elektronische Verwaltung (1)
- elektronische Verwaltungsverfahren (1)
- flächendeckende ärztliche Versorgung (1)
- § 100 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (1)
Institute
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (67)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.
Planungsrecht
(2018)
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören
• die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen,
• die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation,
• Auskunft über die Telekommunikation,
• Auskunft über Nutzungsdaten,
• Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen,
• Funkzellenabfrage,
• besondere Formen des Datenabgleichs.
Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vom 20. August 2012 sieht eine Evaluierung des RED-G vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger vor. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beauftragt.
Das Evaluationsvorhaben verfolgt zum einen das Ziel, die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen verbundenen Grundrechtseingriffe im Rahmen der RED zu erfassen. Zum anderen geht es um die Untersuchung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Hierzu wird u.a. untersucht, welche Veränderungen sich beim Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden durch die Nutzung der RED ergeben haben, inwieweit die Regelungen des RED-G praktikabel sind und wie sich die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der RED darstellen. Die Evaluation verfolgt dabei einen interdisziplinären Ansatz, der aus einer Verknüpfung einer empirisch-sozialwissenschaftlichen mit einer rechtswissenschaftlichen Analyse besteht.
Nachdem im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Recht der sozialen Wohnraumförderung und das Wohnungsbindungsrecht auf die Länder übertragen worden ist, hat sich das Land Baden-Württemberg im Jahr 2007 dafür entschieden, das geltende Bundesrecht zu ersetzen, um den landesspezifischen Gegebenheiten und den Erfordernissen einer gezielten Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes Rechnung tragen zu können. § 35 LWoFG sieht vor, die gesetzliche Regelung nach drei Jahren einer Überprüfung durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und Verbände der Wohnungswirtschaft zu unterziehen und dem Landtag über die Ergebnisse zu berichten. Mit der Durchführung dieser Evaluation hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer beauftragt. Dabei konzentriert sich das Evaluationsvorhaben auf folgende Aspekte:
•Untersuchung des Entlastungseffekts gegenüber der Regelung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes bei der Einkommensermittlung
•Überprüfung der Wirksamkeit des Bindungs- und Sicherungsrechts
•Praktikabilitätsanalyse der von den Gemeinden zu erlassenden Satzungen zur Regelung der höchst zulässigen Miete für gebundenen Wohnraum
•Ermittlung möglicher Synergieeffekte durch die künftige Zusammenfassung bau- und wohnungsrelevanter Fördergebiete
Im Juli 2016 ist das MediationsG vier Jahre in Kraft. Es ist daher an der Zeit, den Stand der Mediation in Deutschland einer Überprüfung zu unterziehen. Mediation ist grundsätzlich ein Verfahren zur Erzielung außergerichtlicher Konfliktlösung, „bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben" (§ 1 MediationsG).
Gleichwohl ist das Verfahren frühzeitig auch an den Gerichten aufgegriffen worden. Das inzwischen als „Güterrichter" bezeichnete Verfahren ist durch einige Begleitforschungsprojekte und die Erfassung der Fälle an den Gerichten durch das statistische Bundesamt seit 2014 recht gut erforscht. Erste Einschätzungen kommen hier zu dem Schluss, dass die Mediation im Bereich der Gerichte, trotz Förderung und Pilotprojekten, immer noch ein „Schattendasein" führt. Allerdings ergibt sich ein sehr differenziertes Bild, je nach Bundesland und Gerichtsart, ebenso nach Sachgebiet der Verfahren (wobei nicht unbedingt die Verfahren, die man zunächst als besonders geeignet eingestuft hat, Familien- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Hauptrolle spielen).
Auch im Bereich der Rechtsanwälte ist, nach Einschätzung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), die Mediation („gerichtsnahe Mediation") „zu wenig in der Breite verankert". Allerdings ist dieser Bereich noch wenig erforscht und statistisch erfasst. Noch schlechter ist die Informationslage im Bereich der „freien Mediation", die nicht in Verbindung mit einem Gerichtsprozess in dessen Vorfeld angesiedelt ist. Hier fehlen (flächendeckende) wissenschaftliche Untersuchungen noch vollständig.
Ebenfalls fehlen Untersuchungen über Motive und Erfahrungen der Konfliktparteien (auch bei den Güterrichterverfahren). Z.B. ist die Frage, warum in der überwiegenden Zahl von Konflikten die Parteien einer Mediation nicht zustimmen, für die Klärung der Frage über die Erfolgs- und Verbreitungschancen, von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Ganz aktuell stellt sich hierbei auch die Frage, welche Auswirkungen die „Mediationskostenhilfe" (Pilotprojekt des Landes Berlin) bei Familienstreitigkeiten, haben wird. In diesem Zusammenhang ist die Frage der Auswirkungen der geplanten Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu untersuchen.