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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
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Zwei Übel auf einmal
(2017)
Wintersemester 2016/2017
(2017)
Ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung war das Migrations- und Flüchtlingsrecht lange Zeit ein Rechtsgebiet, mit dem sich nur wenige auseinandergesetzt haben. Wissenschaftliche Abhandlungen sowie Ausbildungs- und Ratgeberliteratur waren daher nur in überschau-barem Maß verfügbar. Dies hat sich mit der sogenannten Flüchtlingskrise geändert...
Zu Unrecht bezogene Grundsicherungsleistungen müssen von den Betroffenen erstattet werden. Bei Grundsicherungsbeziehenden mit laufenden Zahlungen werden die zu viel gezahlten Leistungen in der Regel mit den laufenden Leistungsansprüchen aufgerechnet. Dabei dürfen bis zu 30 % des Regelbedarfs von SGB-II-Beziehenden gekürzt werden – und zwar bis zu drei Jahre lang. Ist eine so langfristige Absenkung des Sicherungsniveaus tatsächlich mit dem Recht auf eine menschenwürdige Existenz vereinbar, wie es das Bundessozialgericht (BSG) im letzten Jahr in einem Urteil1 festgestellt hat? Die Autorin bezweifelt das – und hat dafür gute Gründe.
Spätestens seit dem Herbst 2015 kommen Kindertagesstätten vermehrt mit dem Thema Asyl und Flucht in Berührung. Der folgende Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Leistungsansprüche von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf, um Verständnis für die Lebenssituation der betroffenen Familien zu wecken.
Sommersemester 2017
(2017)
Die jüngsten Blitzgesetze in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen »beispielhaft«, wie Parlamente ihren finanziellen Status regeln und, um dies ungestört tun zu können, möglichst alle Kontrollen aushebeln. Da hierbei die Probleme sehr deutlich werden, die sich bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache stellen, erschien eine eingehendere Analyse der Gesetze – unter Einbeziehung von Materialien und Rechtsprechung – angezeigt. Sie zeigt, dass die Gesetze politisch und verfassungsrechtlich unhaltbar sind. Zugleich werden die Probleme allgemeinverständlich auf den Punkt gebracht.
Die deutsche Verwaltung schöpft die Potenziale des digitalen Zeitalters noch nicht aus. Nicht nur der Föderalismus, sondern auch datenschutzrechtliche Bedenken erweisen sich oftmals als Hemmschuh.1 Ein Vergleich mit anderen Ländern, die eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung ihrer staatlichen Leistungen einnehmen, legt für Deutschland Entwicklungsperspektiven offen.2 Als Ausgangsbasis für die Erfolge vieler Länder im E-Government identifiziert der Nationale Normenkontrollrat ein „modernes, digitales und vernetztes Registerwesen“3. Damit trifft er einen neuralgischen Punkt: Register sind eine wichtige Grundlage für automatisierte digitale Verwaltungsverfahren4 – allerdings nur, wenn die bestehenden unterschiedlichen Register bestmöglich vernetzt und ihre Datenbestände miteinander verzahnt sind.
Zu diesem Ziel können eine allgemeine Personen- (PKZ; unten A.) und Unternehmenskennziffer (UKZ; unten B.) beitragen, sofern sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen, welche das nationale Recht und das Unionsrecht an die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen richten. Die Potenziale und Risiken einer allgemeinen Kennzahl – insbesondere für den Datenabgleich staatlicher Register und für Datenabfragen für statistische Zwecke in den Blick zu nehmen, macht sich dieses Werk zur Aufgabe.
Wie können kollaborative Aktivitäten in der Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene unter Nutzung von Web 2.0-basierten E-Government-Angeboten in Interaktion mit dem Bürger so effizient und effektiv organisiert werden, dass auf individueller, staatlicher und gesellschaftlicher Ebene Mehrwert (Public Value) entsteht? Dieser Forschungsbericht gibt differenzierte Antworten hierauf und verweist dabei auf organisationstheoretische Literatur, konzeptionelle Aufarbeitungen von Electronic und Collaborative Governance sowie auf verschieden ausgerichtete Beteiligungsvorhaben und eine großzahlige Erhebung. Zudem werden aus einer qualitativen sowie quantitativen Erhebung Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet.