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Im gegenwärtigen Vertragswettbewerb um die ambulante Krankenversorgung droht einer Reihe gesetzlicher Krankenkassen die Zahlungsunfähigkeit. Dagegen hat der Gesetzgeber im "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV-OrgWG)" Vorkehrungen getroffen; er sieht die Möglichkeit der Insolvenz mit der Folge ihrer Schließung vor. Zugleich regelt er die Haftung. Ob aber darin tatsächlich eine Fortentwicklung der GKV-Strukturen - auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten und in ge-meinschaftsrechtlicher Perspektive - liegt, ist innerhalb der Fachöffentlichkeit umstritten. Dieser Band setzt sich mit den Konsequenzen des gesetzgeberischen Eingreifens und den Handlungsoptionen auseinander.
Der Einbau sozialpolitisch flankierter Wettbewerbselemente in die gesetzliche Krankenver-sicherung vermag stimulierende Impulse für Effizienz und Qualität der medizinischen Ver-sorgung freizusetzen. Problematisch ist allerdings, dass der Gesetzgeber die zukünftige Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen ausschließlich in einem dezentralen, auf die besondere hausarztzentrierte Versorgung als Eingangspforte und "Lotse" bezogenen Se-lektivvertragssystem organisiert. Für das dadurch verursachte Spannungsfeld von Kollektiv- und Selektivverträgen fehlt es an gesetzlichen Maßgaben einer patientengerechten Auf-lösung. Dieser Band plädiert für die Kombination beider Vertragssysteme unter den Vor-gaben des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Gesundheitsverfassungs- und Gesund-heitswettbewerbsrechts.