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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (18)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (10)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (6)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (5)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (4)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
Zu viele Vollzeitpolitiker
(2007)
Korruptionsbekämpfung am Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz
Sind Parteien korrupte Organisationen?
Der gekaufte Abgeordnete. Nebeneinkünfte und Korruptionsproblematik
Korruption im Gesundheitswesen
Korruption und Korruptionsbekämpfung im Sport
Streitgespräch: „Wie unabhängig ist Transparency International Deutschland?"
Politik und Moral
Korruptionsregister, Unternehmenshaftung, Transparenzgesetze – geeignete Mittel zur Korruptionsbekämpfung?
Erfolge und Blockaden bei der Korruptionsbekämpfung
Die UN-Konvention gegen Korruption und ihre Auswirkungen auf Deutschland
Podiumsdiskussion: „Mehr Zivilcourage durch verbesserten Schutz von Whistleblowern?"
Mit der Verschärfung der Regelung über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten und deren Offenlegung im Bund geraten auch die Länder in Zugzwang, nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Einige dahingehende Initiativen liegen bereits vor. Diese unterzieht der Verfasser einer kritischen Würdigung.
Die verschärften Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Juli 2007 bestätigt. Während das Diätenurteil von 1975 die staatliche Alimentation von Abgeordneten betraf, behandelt das neue Urteil ihre privaten Einnahmen. Die divergierenden Auffassungen der 4:4-Entscheidung beruhen auf ganz unterschiedlichen Leitbildern vom Abgeordneten. Die neuen Regeln erfassen nicht alle problematischen Fälle. Auch werden sie noch nicht voll umgesetzt.
Die Parteien wollen mehr Staatsgeld. Eine erste öffentliche Diskussionsrunde, in der die Koalitionsparteien erst vorpreschten und dann zurückruderten, fand im August statt. Das Thema bleibt aber aktuell. Ein Gesetzentwurf ist angekündigt. Deshalb ist an die Maßstäbe für die staatliche Parteienfinanzierung zu erinnern. Zugleich sind die Erhöhungspläne in den Gesamtrahmen der direkten und indirekten Subventionierung der Parteien und ihrer Hilfsorganisationen zu stellen.
Wohin treibt Europa?
(2007)
Parteien in der Kritik
(2007)
Überzogene Politikfinanzierung und verfassungswidrige Ämterpatronagc markieren Probleme des Parteienstaats, wie sie etwa der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäck er kritisiert hat. Derartige Fehlentwicklungen sind aber nur besonders ins Auge stechende Beispiele für Beschränkungen des politischen Wettbewerbs insgesamt und für die Beeinträchtigung seiner - für die Demokratie zentralen - Steuerungsfunktion. In dieselbe Richtung weisen auch neuere Forschungszweige der Politikwissenschaft wie die Ansätze der Kartellparteien und der politischen Klasse.
Abstract
In jüngerer Zeit haben verstärkt Überlegungen zur Flexibilisierung Einzug in die aktuellen Reformen des Vergaberechts gehalten. Auch der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Befreiung von Vorgaben der VOB/A erster Abschnitt widmete sich der Flexibilisierung des Vergabenverfahrens. In ihm wurden einzelnen Kommunen Befreiungen von bestimmten Vorgaben der VOB/A erteilt, darunter vom Nachverhandlungsverbot.
Die Evaluation des Modellversuchs durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) diente der Überprüfung, ob die mit dem Modellversuch erhofften Einsparungen und Qualitätssteigerungen eingetreten sind, sowie der Aufzeigung etwaiger Nebenwirkungen des Modellversuchs. Hierzu wurden auf Grundlage eines für den Modellversuch entwickelten Antwortrasters Daten in den Modellversuchsverfahren erhoben. Vergleichend fanden Erhebungen in herkömmlichen Vergabeverfahren statt. Ergänzend wurden die Bieter befragt.
Insgesamt sind die Daten aus nahezu 2000 Vergabeverfahren in die Evaluation eingeflossen. In dem Band werden die Ergebnisse der Evaluation zusammengefasst. Zugleich bildet der Band ein aktuelles Beispiel für eine erfolgreich durchgeführte Gesetzesfolgenabschätzung.
<b>Abstract</b>
Der Band enthält die Ergebnisse eines Gutachtens, welches anlässlich der vorgesehenen Einführung sog. "einheitlicher Ansprechpartner" im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt wurde. Die Autoren analysieren zunächst eingehend die rechtlichen und organisatorischen Vorgaben der Richtlinie im Hinblick auf die Aufgaben dieser Kontaktstellen, über die es grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern ermöglicht werden soll, sämtliche behördlichen Verfahren - auf Wunsch auch vollständig elektronisch - aus einer Hand abzuwickeln und sich über die Rechtslage im Bestimmungsstaat zu informieren. Sodann wird ausführlich auf die Frage eingegangen, welche Institutionen in Deutschland (Behörden der verschiedenen Ebenen, Kammern, Kooperationen, zertifizierte Private) unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten für die Übernahme dieser Aufgaben in Betracht kämen. Es folgen organisationswissenschaftliche und informationstechnische Überlegungen zur Implementierung der einheitlichen Ansprechpartner. Illustrative Fallstudien anhand dreier prototypischer Berufsgruppen (Ingenieur, Friseur, Immobilienmakler) runden die Untersuchung ab.