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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (42)
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- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (32)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (31)
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Der Winter 2022/23 wird womöglich als Zeitenwende Künstlicher Intelligenz in die Annalen eingehen. Wie einst die Dampfmaschine oder die Eisenbahn als Basisinnovationen die Produktion von Gütern bzw. das Verkehrswesen grundlegend umwälzten, revolutionieren nunmehr generative Anwendungen, etwa ChatGPT oder der Bildgenerator Midjourney, die Nutzung intelligenter Systeme.
Der Winter 2022/23 wird womöglich als Zeitenwende Künstlicher Intelligenz in die Annalen eingehen. Wie einst die Dampfmaschie oder die Eisenbahn als Basisinnovationen die Produktion von Gütern bzw. das Verkehrswese grundlegend umwälzten, revolutionieren nunmehr generative Anwendungen, etwa ChatGPT oder der Bildgenerator Midjourney, die Nutzung intelligenter Systeme.
Ende 2021 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die neue "Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2GGO" vor. Sie unterstützt bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften und der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung. Der Beitrag stellt die neue deutsche Arbeitshilfe vor und ver-gleicht sie mit den Verfahren der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzungen in weiteren Staaten in Europa. Somit vermittelt der Beitrag einen praxisnahen Überblick und ein grundlegendes Verständnis über die in der deutschen und europäischen Rechtsetzung etablierten Verfahren zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung.
Der Trendbegriff „Dark Patterns“ hat Konjunktur. Er ist ebenso omnipräsent wie interpreta-tionsoffen. Designmuster, die den Nutzer in eine verbraucherschädigende Richtung lenken sollen, stellen Wissenschaft, Regulierungsbehörden und den Gesetzgeber gleichermaßen vor besondere Herausforderungen. Immer klarer wird: Um Dark Patterns in all ihren Facetten zu beleuchten und Gefahren für Verbraucher wirksam abzuwehren, bedarf es eines interdis-ziplinären Schulterschlusses der Verhaltensökonomie, Rechtswissenschaft und Informatik.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik zum effektiven und nachhaltigen Schutz von Frauen vor Gewalt und Bedrohung. Im föderalen System sind dabei alle staat-lichen Ebenen adressiert. Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben hat der Bund nur eingeschränkte Regelungsmöglichkeiten. Gewaltschutz, insbesondere die Schaffung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Infrastruktur an Frauenhäusern, lässt sich dem örtlichen Wirkungskreis zuordnen. Damit die Kommunen diese Aufgabe verbindlich und nachhaltig wahrnehmen, muss sie als Pflichtaufgabe ausgestaltet werden. Dies liegt in der Verantwortung der Länder.
Verbraucherschädigende Designmuster bahnen sich bislang häufig ungestört ihren Weg durch die Online-Welt. Designer, Verbraucherschutzverbände und Rechtswissenschaftler arbeiten aber intensiv daran, den verschiedenen versteckten Mustern Einhalt zu gebieten. Der europäische Gesetzgeber hat nun die Initiative ergriffen und adressiert digitale Designmuster in vier Sekundärrechtsakten: Im Digital Services Act, im Digital Markets Act sowie in den Entwürfen der KI-Verordnung und des Data Act. In welchem Umfang dieses unionsrechtliche Quartett die Gestaltung verbraucherfeindlicher Benutzungsoberflächen rechtlich einhegt, darüber herrscht gegenwärtig noch breite Unsicherheit. Der Beitrag analysiert die einschlägigen normativen Vorgaben des Digital Services Act und ergründet, was diese für die Praxis der Designgestaltung bedeuten.
Sowohl in der medialen Berichterstattung als auch in der wissenschaftlichen Literatur wird seit Jahren die Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes thematisiert. Flächen-deckende Zahlen liegen hierzu bislang jedoch nicht vor. Auch ein systematischer Überblick über praktische Erfahrungen mit Ansätzen zur Gewaltprävention fehlte bisher. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Studie in Auftrag gege-ben, die das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes untersucht hat. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für die Entwicklung nach-haltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dienen. Der Fokus der Untersuchung lag dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalt-tätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wurden im Rahmen dieser Studie nicht betrachtet. Der Artikel stellt die zentralen Untersuchungsergebnisse vor.
Eine Mahnung, die immer dringlicher wird. Nach dem Weltklimarat könnte bereits im Jahr 2030 mit einem Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur um 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu rechnen sein. Im Jahr 2016, dem bislang wärmsten Jahr seit Beginn der Messung 1880, lag der Temperaturanstieg noch bei ca. 1,1 °C. Ursächlich für diese rasante Erwärmung sind vornehmlich die industriell freigesetzten Treibhausgase, die die Zusammensetzung der Erdatmosphäre drastisch verändert haben. Seit der Industriali-sierung ist der CO2-Gehalt der Erdatmosphäre durch anthropogene Emissionen um rund
40 % gestiegen. Da CO2 die Wärmestrahlung absorbiert, die von der Erdoberfläche ausgeht, kühlt diese immer schlechter ab (sog. Treibhauseffekt).
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wurde vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz mit der Evaluierung des Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) beauftragt. Als zweites deutsches Bundesland und als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz eingeführt. Zu den Zielen des Geset-zes gehört es, die Transparenz der Verwaltung und die Kontrolle staatlichen Handelns durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern sowie Transparenz als Leitlinie in der Verwaltung zu verankern. Das Gesetz ergänzt den Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag um eine proaktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Informationen auf der Transparenz-Plattform des Landes (https://tpp.rlp.de/). Außerdem wurde für einige transpa-renzpflichtige Stellen, die zur Auskunft auf Antrag verpflichtet sind, die Möglichkeit geschaf-fen, freiwillig Informationen auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen. Das Gesetz sieht eine Evaluation vor.
Der vorliegende wissenschaftliche Artikel stellt die Ergebnisse dieser Evaluation in kompri-mierter Form dar. Das FÖV untersuchte im Rahmen der Evaluation die Erreichung der Ge-setzesziele, die Auswirkungen des Gesetzesvollzugs auf die Verwaltung und die Nutzung der Informationsangebote und -antragsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis zeigte sich, dass das Hauptziel der Vereinfachung und Erweiterung des Informa-tionszugangs erreicht wird; die Nachfrage nach Informationen per Antrag oder durch die Nutzung der Transparenz-Plattform erscheint noch steigerungsfähig.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wurde vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz mit der Evaluierung des Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) beauftragt. Als zweites deutsches Bundesland und als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz eingeführt. Zu den Zielen des Geset-zes gehört es, die Transparenz der Verwaltung und die Kontrolle staatlichen Handelns durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern sowie Transparenz als Leitlinie in der Verwaltung zu verankern. Das Gesetz ergänzt den Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag um eine proaktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Informationen auf der Transparenz-Plattform des Landes (https://tpp.rlp.de/). Außerdem wurde für einige transpa-renzpflichtige Stellen, die zur Auskunft auf Antrag verpflichtet sind, die Möglichkeit geschaf-fen, freiwillig Informationen auf der Transparenz-Plattform zu veröffentlichen. Das Gesetz sieht eine Evaluation vor.
Der vorliegende wissenschaftliche Artikel stellt die Ergebnisse dieser Evaluation in kompri-mierter Form dar. Das FÖV untersuchte im Rahmen der Evaluation die Erreichung der Ge-setzesziele, die Auswirkungen des Gesetzesvollzugs auf die Verwaltung und die Nutzung der Informationsangebote und -antragsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger. Im Ergebnis zeigte sich, dass das Hauptziel der Vereinfachung und Erweiterung des Informa-tionszugangs erreicht wird; die Nachfrage nach Informationen per Antrag oder durch die Nutzung der Transparenz-Plattform erscheint noch steigerungsfähig.
In diesem Artikel gehen wir neue Pfade und beforschen 1) Vertrauen und Misstrauen in Re-gulierung 2) über nationale und europäische Regierungsebenen hinweg 3) in einem Eliten-Kontext und berücksichtigen somit die entscheidenden Akteure im Regulierungsregime als Vertrauensgeber und -nehmer. Wir analysieren Daten einer Umfrage unter Entscheidungs-trägern in den Sektoren Lebensmittel, Finanzen sowie Datenschutz und finden relativ hohes und über Zeit steigendes Vertrauen in Regulierungsregime und - akteure. Dabei sehen wir, dass, v.a.in Deutschland, Regulierung als zu locker in der Anwendung wahrgenommen wird. Ebenso können wir rückschließen, dass inklusivere Regulierung ein wichtiger Faktor zur Vertrauenssteigerung sein kann. Weiterhin stellen wir fest, dass Misstrauen ein weitgehend von Vertrauen unabhängiges Konzept darstellt. Wir finden, dass hohes Vertrauen durchaus mit hohem Misstrauen vergesellschaftet sein kann – teils gar der Regulierungsperformanz zuträglich.
Zwei Jahre nach dem intensiven Hochwasserereignis im Juli 2021 liegen erste Erkenntnisse
im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung vor. Das BMBF-HoWas2021-Projekt richtet hierbei seinen Fokus auf die Warnkommunikation und das Krisenmanagement. Die Analyse beinhaltet die Verknüpfung vonmeteorologischen und hydrologischen Daten mit Aktivitäten aufbehördlicher Ebene und dem Katastrophenschutz. Im Ergebnis können technische und strukturelle Optimierungspotenziale identifiziert werden und deuten somit auf den Nachhol-bedarf bei der Antizipation zukünftiger Hochwasser und dem Entwickeln neuer Ansätze für effektive Warnsysteme hin.