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Hundertfacher Rechtsbruch
(2011)
Die Luxus-Abgeordneten
(2011)
Eine steile Gehaltskurve
(2011)
This article outlines the his tory of several attempts to increase salaries and pensions of members of the German Bundestag in the early I990s. It shows the unethical tactics used by parliamentarians and the way in which public information was in part consciously designed to mislead. It is argued that Bundestag members tend to form a political cartel when decisions concerning their salaries and pensions are made. Similiar tendencies can be observed in all parliamentary decisions involving party finance, providing support for Katz and Mairs thesis that 'catch-all' parties are generally being replaced by 'cartel parties'. Having analysed the issues involved, the article calls for greater accountability and responsibility on the part of German politicians when their own personal advantage is at issue.
Die Zahl der persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten in Bund und Ländern ist - von der Öffentlichkeit unbemerkt - auf rund 10.000 angewachsen. Einige Parlamente haben die Mittel dafür erst kürzlich um bis zu 50 oder gar 100 % aufgestockt. Mangels wirksamer Kontrollen ist die staatliche Mitarbeiterfinanzierung immer mehr zum funktionalen Äquivalent der durch Obergrenzen und Mitgliederschwund beengten Parteienfinanzierung geworden.
Es wird Zeit, dass die Wissenschaft sich des Themas annimmt und die erforderlichen Kontrollen einfordert.
Zwischenruf Verfassungsbruch
(2011)
Wahlrecht und Politikfinanzierung berühren direkt die politische Macht. Das beflügelt oder blockiert die Gesetzgebung - je nach Interessenlage der politischen Klasse: Bei der Selbstbewilligung von Mitteln aus der Staatskasse kann es oft nicht schnell genug gehen. Notwendige Einschränkungen und Kontrollen schiebt das Parlament dagegen gern auf die lange Bank, und beim Wahlrecht kann selbst die Beseitigung verfassungswidriger Regelungen Jahre dauern. Für jeden dieser Fälle erteilte die politische Klasse vor der Sommerpause 2011 Anschauungsunterricht.
Mit seiner neuen Rechtsprechung zur Höhe der Beamtenbesoldung verlangt der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vom Gesetzgeber als Kompensat für fehlende inhaltliche Maßstäbe eine Begründung. Dafür kommen Indikatoren wie die Entwicklung von Preisen sowie anderweitigen Einkommen und Besoldungen in Betracht. Dadurch soll die Kontrolle durch Öffentlichkeit und Verfassungsgerichte erleichtert werden. Diese Rechtsprechung muss auch auf die Finanzierung von Fraktionen, parteinahen Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeitern erstreckt werden, bei denen inhaltliche Maßstäbe ebenfalls völlig fehlen und wirksame Kontrollen erst recht notwendig sind. Die Begründung ergänzt damit den Gesetzesvorbehalt in seiner Funktion, die Kontrolle zu verbessern.
Die „Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts“ unter dem Vorsitz des früheren Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig war im November 2011 vom Ältestenrat des Bundestags eingesetzt worden. Ihr Auftrag lautete, „Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten nach Art. 48 III GG“ vorzulegen. Die Einsetzung erfolgte sozusagen zur Beruhigung. ...
Dürfen Bundestagsabgeordnete ihre Freifahrtberechtigung nur mandatsbezogen oder auch für sonstige Zwecke nutzen? Die Frage wird im staatsrechtlichen Schrifttum seit langem behandelt. Dabei ist zwischen Verfassungs- und einfachem Gesetzesrecht, zwischen Staats- und Steuerrecht zu unterscheiden. Neben der Frage des Ob-überhaupt stellt sich die weitere Frage, wie eine Privatnutzung steuerlich zu bewerten ist.
Das neue Diätengesetz stockt die Entschädigung und die Altersversorgung von Bundestagsabge:ordneten in zwei Schritten um 10 Prozent auf und lehnt sie damit an die Bezüge von Bundesrichtern an. Zudem wird die Entschädigung an die Bruttolohnentwicklung angekoppelt und so einem Dynamisierungsautomatismus unterworfen. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb hatte der Bundestag früher für ein ähnliches Projekt eine Grundgesetzänderung vorgesehen, der aber der Bundesrat seine Zustimmung versagte. Ausschussvorsitzenden wird - entgegen ständiger Rechtsprechung - ein Zusatzgehalt gewährt. Eine große Zahl weiterer verfassungsrechtlicher Problempunkte greift der Gesetzgeber nicht auf.
Neuere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln
und zu Hartz IV lenken den Blick - mit John Hart Ely - auf den Gesetzgebungsprozess. Bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache drohen demokratie- und rechtsstaatswidrige Verzerrungen. Diesen muss durch Gesetzesvorbehalt, obligatorische Mindestfristen, Begründungsobliegenheiten und Obergrenzen sowie durch eine strikte Gerichtskontrolle entgegengewirkt werden. Gegen die beharrenden Kräfte der Politik und ihre Eigeninteressen ist Recht allerdings nicht leicht durchzusetzen. Auch Sperrklauseln bei Bundestags- und Landtagswahlen erscheinen inzwischen anfechtbar.