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Institute
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (3)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (2)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (2)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
Es gibt keine allgemein anerkannten, objektiven und operationalen Kriterien, mit deren Hilfe sich abbauwürdige Bürokratieformen im konkreten Fall identifizieren lassen. Hauptgründe hierfür sind die Interessenabhängigkeit von Bürokratiebeurteilungen und die nur als Sum-menwirkung erlebten nachteiligen Folgen von Bürokratie. Daher sollten Kriterien für den Bürokratieabbau konsequent aus der Sicht der Adressaten von Regulierungen und Verwal-tungsmaßnahmen entwickelt werden. Ferner bedürfen die Aufgaben des Bürokratieabbaus und der Deregulierung der gesetzlichen Institutionalisierung in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag. Hierfür kann an die Erfahrungen mit der ehemaligen Projektgruppe Regierungs- und Verwaltungsreform angeknüpft werden, in der die Aufgabe Verwaltungs-reform von 1968 bis 1975 ressortübergreifend auf Bundesebene institutionalisiert war.
Beliefs
(2006)
Artikel "Volk (J)"
(2006)