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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (12)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (9)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (7)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (6)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (3)
Artikel "Volk (J)"
(2006)
Artikel 22 und 34
(2006)
Beliefs
(2006)
Begriffe wie Bürokratieabbau, Deregulierung oder Entbürokratisierung sind derzeit beliebte Schlagworte. Auf allen Ebenen der Regierung findet man eine verwirrende Vielzahl unter-schiedlicher Aktivitäten und Maßnahmen, um die Bürokratisierung, die gerne als ein Haupt-grund für den Reformstau in Deutschland und auf EU-Ebene angeführt wird, auf ein vernünf-tiges Maß zu reduzieren. Doch was steckt hinter diesen Ansätzen? Führen etwa die Initiative der Bundesregierung zum Bürokratieabbau oder die Vorschläge der Europäischen Kommis-sion unter dem Stichwort "Europäisches Regieren" tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung für Bürger und Verwaltung? Kann trotz Misstrauen und widerstreitender Interessen der be-teiligten Akteure eine grundlegende Verwaltungsreform verwirklicht werden, oder handelt es sich entgegen der nach außen so oft demonstrierten Entschlossenheit doch nur um eine Reformsymbolik? Anhand von Beispielen aus der Praxis setzten sich die Autoren zum Ziel, einen Blick hinter die Kulissen politischer Aktivitäten zum Bürokratieabbau zu werfen. Die in diesem Tagungsband zusammengefassten Referate und Diskussionen belegen dabei, dass auf nationaler wie internationaler Ebene der Handlungsbedarf im Bereich der Deregulierung weder an Aktualität noch an Dringlichkeit eingebüßt hat.
<b>Abstract</b>
Nach der Einführung des Neuen Steuerungsmodells in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung stehen auch Parlament und Regierung vor dieser Herausforderung. Mit der Abkehr von einem ressortbezogenen und der Hinwendung zu einem ergebnisorientierten Haushalt, der Möglichkeit leistungsbezogener Planaufstellung und der Aufnahme von Leistungsaufträgen in Rheinland-Pfalz wird das bisherige - oft als unzureichend bezeichnete - Haushaltsverfahren in ersten Schritten umgestellt. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die Rechte des Parlaments innerhalb der Gewaltenbalance von dieser Entwicklung berührt werden. Parallel dazu trifft diese Entwicklung im Haushaltsbereich auf ein Bedürfnis nach genereller Erneuerung. In der bisherigen Ausgestaltung des Haushaltsverfahrens wird die Diskussion im Parlament aufgrund der detaillierten kameralistischen Unterteilung des Haushalts häufig zu sehr auf Einzelfragen verengt, grundsätzliche Perspektiven und strategische Neuansätze geraten leicht in den Hintergrund.
Unter Bezugnahme auf die besondere Situation in Rheinland-Pfalz und die dortige Einführung von Leistungsaufträgen in das rheinland-pfälzische Haushaltsrecht stellt die Untersuchung die Position von Parlament und Regierung im Haushaltsverfahren sowie die darin wirkenden Einflüsse des Neuen Steuerungsinstruments sowie deren Entwicklungsziele dar. Zur Erfassung der konkreten Situation in Rheinland-Pfalz werden die im Rahmen des Forschungsprojekts geführten Interviews mit den Vertretern der Ministerien und die Ergebnisse eines zu diesem Projekt durchgeführten Workshops mit Vertretern des Parlaments erörtert.
Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Aspekte dieser Entwicklung dar. Auf dieser Grundlage werden schließlich Ansätze und Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Situation herausgearbeitet, die sich sowohl an das Parlament als auch an die Regierung richten.