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Keywords
Medizinrecht
(2013)
Medizinrecht
(2010)
§ 9 Arzneimittelrecht
(2013)
Medizinrecht
(2016)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 über die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) entschieden hatte, wurde diskutiert, ob und inwieweit die Grundsätze der Entscheidung auf das AsylbLG übertragen werden können. Die Entscheidung zu den Leistungsabsenkungen bei Pflichtverletzungen nach §§ 31 ff. SGB II hat eine ähnliche Debatte ausgelöst. Hintergrund sind die Leistungseinschränkungen in § 1 a AsylbLG, die mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ verschärft worden sind.
Der Beitrag zeichnet zunächst die tragenden Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Absenkung existenzsichernder Leistungen nach (A.) und gibt sodann einen systematischen Überblick über die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen im
AsylbLG (B.), um daraus Schlussfolgerungen für die Verfassungsmäßigkeit der Leistungsein-schränkungen abzuleiten (C.).
The article focuses on the legal aspects of intergenerational solidarity in the German statutory pension system. Organised on a pay-as-you-go basis, it relies on a balance of those obliged to pay contributions vs. those who receive benefits. The footing of this system, however, becomes fragile in times of rising life expectancy and declining birth rates: fewer employees will have to finance the pension rights of a growing number of pensioners. These developments do not only lead to lower acceptance of the “intergenerational contract” by the economically active who have to invest a large share of their income in the financing of current pensions while facing the risk of receiving low payments in the future. It also raises questions of intergenerational justice.
Cantzler, Constantin, Asylbewerberleistungsgesetz: Handkommentar. Baden-Baden: Nomos Verlag, 2019
(2020)
§ 9 Arzneimittelrecht
(2020)
Prävention verankern
(2021)
Das Rechtsgutachten „Prävention verankern: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus dem Verbot der Benachteiligung auf Grund sozialer Herkunft“ geht der Frage nach, über welche Änderungen im Grundgesetz kommunale Präventionsketten für alle Kinder und Jugendlichen in bundesdeutschen Kommunen verbindlicher werden könnten.
• Die Bewohner und ggf. ihre Betreuer sind eingehend und umfassend über die im Rahmen der Studie erhobenen Daten und deren Verwendung aufzuklären. Die Gesundheitsdaten der Bewohner sollten so vollständig wie möglich erfasst sein, damit die Nutzung der Handlungs-empfehlungen auf verlässlicher Basis erfolgen kann.
• Eine Vorabdelegation ärztlicher Aufgaben an Pflegefachkräfte ist unzulässig. Die Hand-lungsempfehlungen dürfen die Pflegefachkraft folglich nur dabei unterstützen, bestimmte dringliche Situationen richtig einzuschätzen. Sie dürfen hingegen nicht so eingesetzt werden, dass Pflegefachkräfte eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben wahrnehmen.
• Die Handlungsempfehlungen dürfen die situationsbedingte Abwägung nicht ersetzen. Sie dürfen nur zur Orientierung genutzt werden, nicht als Generator verbindlicher Verhaltens-anweisungen. In Zweifelsfällen sind ärztliche oder notfallmedizinische Maßnahmen zu ver-anlassen.
• In die Handlungsempfehlungen sollten die Leitlinien zur Ermittlung des Patientenwillens integriert werden.
Brexit means Brexit
(2021)
Klausurenkurs im Sozialrecht
(2021)
Der Band veranschaulicht dem Studierenden die Technik der Fallbearbeitung in sozialrecht-lichen Fallkonstellationen, begleitet und fördert das vertiefte Studium des Sozialrechts im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung und ist so die ideale Ergänzung zum Schwer-punkte-Lehrbuch „Sozialrecht“ von Waltermann. Der Klausurenkurs enthält 24 ausführlich gelöste Fallsachverhalte zu aktuellen, öffentlich debatierten Themen, die zu den Grundfragen sozialer Sicherheit führen. Ausgangspunkt der Fälle sind jeweils examensrelevante höchst-richterliche Entscheidungen. Sie wurden ausgewählt, um an ihnen die vielfältigen Querver-bindungen des Sozialrechts zu nahezu allen Rechtsgebieten aufzuzeigen. Daher sind Gegen-stand der Falllösung meist sachliche Verknüpfungen zum Arbeits-, Privat-, Straf-, Verfahrens-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht.
Pflegerecht
(2021)
Das Buch widmet sich den wesentlichen Aspekten der sozialen Pflegeversicherung und der daran angrenzenden Rechtsgebiete. Die neuesten Entwicklungen durch das Gesetz zur digi-talen Modernisierung von Versorgung und Pflege (GDMGP), durch das Gesetz zur Verbesse-rung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GVGP), durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das Pflege-personal-Stärkungs- und das Pflegelöhneverbesserungsgesetz und die Reform des Betreu-ungsrechts wurden berücksichtigt, so dass sich das Werk auf dem aktuellsten Stand der Rechtsetzung befindet. Ferner wurde die aktuelle Rechtsprechung umfassend eingearbeitet.
Nach einer grundlegenden Einführung in den Begriff der Pflegebedürftigkeit werden der Kreis der Versicherten und deren leistungsrechtliche Ansprüche ebenso behandelt wie die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie Anforderungen an die Qualitätssicherung. Dabei wird nicht nur auf Pflegeleistungen im Rahmen des SGB XI, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Sozialhilfe (SGB XII) eingegangen.
Prüfschemata, Fallbeispiele, Wiederholungs- und Vertiefungsfragen sowie drei Muster-klausuren machen das Buch zu einem wertvollen Begleiter für das Studium der Rechts-wissenschaften, der sozialen Arbeit und der Pflegewissenschaften. Zugleich können sich Praktikerinnen und Praktiker einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Pflegerecht verschaffen.
Art. 20 GFK: Rationierung
(2022)
Art. 21 GFK: Wohnungswesen
(2022)