Refine
Year of publication
Document Type
- Book (555) (remove)
Language
- German (482)
- English (56)
- Other Language (12)
- French (3)
- Multiple languages (1)
- Spanish (1)
Has Fulltext
- no (555) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (555)
Keywords
- Deutschland (14)
- Parteienfinanzierung (8)
- Diäten (7)
- Wirtschaftspolitik (6)
- Digitalisierung (4)
- Machtmissbrauch (4)
- Politiker (4)
- Abgeordneter (3)
- Rechtsreform (3)
- Staatsverdrossenheit (3)
Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (34)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (28)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (24)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (24)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (10)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (10)
Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2000. 132 S., DM 92.-, € 46.- ISBN: 3-428-10399-8
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne dass damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet.
Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Abstract
In jüngerer Zeit haben verstärkt Überlegungen zur Flexibilisierung Einzug in die aktuellen Reformen des Vergaberechts gehalten. Auch der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Befreiung von Vorgaben der VOB/A erster Abschnitt widmete sich der Flexibilisierung des Vergabenverfahrens. In ihm wurden einzelnen Kommunen Befreiungen von bestimmten Vorgaben der VOB/A erteilt, darunter vom Nachverhandlungsverbot.
Die Evaluation des Modellversuchs durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) diente der Überprüfung, ob die mit dem Modellversuch erhofften Einsparungen und Qualitätssteigerungen eingetreten sind, sowie der Aufzeigung etwaiger Nebenwirkungen des Modellversuchs. Hierzu wurden auf Grundlage eines für den Modellversuch entwickelten Antwortrasters Daten in den Modellversuchsverfahren erhoben. Vergleichend fanden Erhebungen in herkömmlichen Vergabeverfahren statt. Ergänzend wurden die Bieter befragt.
Insgesamt sind die Daten aus nahezu 2000 Vergabeverfahren in die Evaluation eingeflossen. In dem Band werden die Ergebnisse der Evaluation zusammengefasst. Zugleich bildet der Band ein aktuelles Beispiel für eine erfolgreich durchgeführte Gesetzesfolgenabschätzung.
Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Janehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 4.
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt den zweiten Teil des Forschungsprojekts wieder, welcher Empfehlungen im Hinblick auf eine weitere Optimierung von Genehmigungsverfahren zum Gegenstand hat, die aus den im Band "Dauer von Zulassungsverfahren" [bitte verlinken] gesondert veröffentlichten ausführlichen Ergebnissen der empirischen Untersuchung abzuleiten sind.
Nach einer Einführung in Gegenstand und Methoden des Forschungsprojekts und der Darstellung der empirischen Ergebnisse im Überblick kennzeichnen die Autoren noch nicht ausgeschöpfte Beschleunigungspotentiale, die aus der unzureichenden Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen sowie bestimmten Verzögerungsfaktoren im Verfahren resultieren. Sie beziffern diese Potentiale in den Bereichen Immissionsschutzrecht mit je 25 % bis 30 % und im Wasserrecht mit 10 % bis 15 %.
Die anschließende Darstellung der Vorschläge zur Verfahrensoptimierung gliedert sich in Maßnahmen zur Umsetzung auf der Ebene der Genehmigungsbehörden sowie auf Landesebene. Für die Behördenebene werden 15 Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Verfahrensmanagement, Kundenorientierung und Personal emp-fohlen. Bezogen auf die Landesebene werden - unter Einbeziehung auch des Verwaltungsstrukturreformgesetzes von 2004 - 10 Empfehlungen ausgesprochen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Beschleunigungsmaßnahmen, die sich in der empirischen Untersuchung als effektiv erwiesen haben, rundet den Empfehlungsband ab.
Gesetzesevaluationen dienen der Sammlung und Bewertung relevanter Informationen über den Zielerreichungsgrad sowie die intendierten und nicht-intendierten Wirkungen einer Norm. Dadurch tragen sie dazu bei, die Informationsbasis für politische Entscheidungsträger zu verbessern. Gesetzesevaluationen zeichnen sich durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der sowohl rechts- als auch sozialwissenschaftliche Methoden miteinander verknüpft.
Der Leitfaden setzt sich zunächst mit dem Evaluationsbegriff und der rechtlichen Pflicht zur Evaluierung auseinander. Anschließend werden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Gesetzesevaluation am Beispiel des Umgangs mit personenbezogenen Daten erörtert. Daran anknüpfend werden die zentralen Schritte der Konzeptions-, Durchführungs- und Auswertungsphase für eine Ex-post-Gesetzesevaluation unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten skizziert. Abschließend gibt der Leitfaden Hinweise für die Formulierung einer gesetzlichen Evaluationsklausel.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 2.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt seit 2006 den Zugang zu Behördeninformationen auf Bundesebene. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags beauftragte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer mit der Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation orientiert sich an den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen: Transparenz und Offenheit behördlicher Entscheidungen, Stärkung der demokratischen Beteiligung und Kontrolle von Verwaltungshandeln. Der Zielerreichungsgrad und weitere Wirkungen des IFG werden rechts- und sozialwissenschaftlich untersucht. Grundlagen waren die Auswertung der Rechtsprechung und Befragungen von Bundesbehörden und Antragstellern sowie Interviews mit ausgewählten Behörden und Gerichten. Die Darstellung der Ergebnisse umfasst fünf Konfliktfelder sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Bericht wurde dem Innenausschuss des Bundestags vorgelegt. Anschließend fand dazu eine Öffentliche Anhörung statt, deren Ergebnisse vorliegend noch berücksichtigt werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 1.
Das Anhörungsverfahren in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung birgt Herausforderungen für alle Teilnehmer, ein fristgerechter Abschluss ist die Ausnahme. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) analysieren die Autor/-innen Problemursachen und Optimierungsmöglichkeiten für Verfahrensablauf und -organisation.
Die Verfahrensdauer verlängert sich durch rechtliche Faktoren wie gestiegene Anforderungen des Umweltrechts und tatsächliche Faktoren wie die materielle und personelle Unterausstattung einzelner Behörden, das Fehlen von Absprachen, unklare Arbeitsaufteilungen und Doppelarbeiten bei Planfeststellungs- und Anhörungsbehörden. Optimierungsvorschläge formuliert der Bericht für Ablaufplanung, Qualitätssicherung und bundesweite Prozess- und Verfahrensstandards. Zu einzelnen Verfahrensschritten enthält er Arbeitshilfen in Form von Leitfäden.
Duncker & Humblot, Berlin 1997. 301 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-428-09120-5
Das Forschungsprojekt widmet sich der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der Form der finanziellen Unterstützung innovativer Entwicklungsvorhaben durch staatliche Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel der Arbeit war es, Auswahlmechanismen zu identifizieren, mit deren Hilfe es Institutionen der Wirtschafts- und Innovationsförderung gelingt, zwischen förderwürdigen und nicht förderwürdigen Entwicklungsvorhaben zu unterscheiden. Um solche Auswahlmechanismen zu identifizieren, wurde ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg als Beispiel für die Förderpraxis der Länder genauer untersucht. Zuvor hatte eine bundesweite Erhebung bei den Wirtschaftsministerien der Länder ergeben, daß fast alle Länder vergleichbare Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen anbieten.
In ihrem Kern basiert die Untersuchung auf der Auswertung von Förderakten zu Anträgen aus dem baden-württembergischen C I-Programm, für die zwischen 1987 und 1991 bearbeitet wurden. Den Zugang zu diesem sensiblen Datenmaterial ermöglichten die geförderten Unternehmen durch ihre Zustimmung zur Akteneinsichtnahme sowie die Landeskreditbank Baden-Württemberg und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ergänzt wurde die empirische Basis durch Unterlagen aus dem Archiv des Regierungsbeauftragten für Technologietransfer, durch Interviews mit Vertretern der genannten Institutionen sowie durch eine Recherche in der Patentdatenbank des Deutschen Patentamtes.
Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses eine eindrucksvolle Bandbreite an inhaltlich verschiedenen Vorhaben im Untersuchungszeitraum bearbeiten. Ihr Hauptaugenmerk legen sie dabei auf unmittelbar vorhabensbezogene Fragen bezüglich der Neuheit und den Realisierungschancen in technischer Hinsicht. Grundlage der einzelnen Stellungnahmen, die sich der Einschätzung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Vorhaben und der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Unternehmenssituation widmen, ist weitestgehend die Expertise der befragten Experten. Objektivierende Datenquellen wie z.B. Literatur- und Patentdatenbanken werden nicht genutzt. Die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen mit spezifischen Schwierigkeiten etwa bei der Kapitalbeschaffung für innovative Entwicklungsvorhaben wird überwiegend erreicht. Bemerkenswert ist, daß es gelingt, einer größeren Zahl an Unternehmen, die sich bislang nicht mit FuE-intensiven Produkten und Verfahren beschäftigt haben, den Zugang zu höherwertiger und FuE-intensiver Technik zu erleichtern. Da jedoch auch eine ganze Reihe gegenteiliger Beispiele identifiziert werden können, liegt der Schluß nahe, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses von einem stark antragstellerbezogenen Innovationsbegriff ausgehen und die absolute Innovationshöhe eines Vorhabens, also dessen technologische Position im Vergleich zum Stand der Technik, im Entscheidungsprozeß geringere Priorität besitzt. Der Entscheidungsprozeß selbst erweist sich nach dem Bild, das die Förderakten vermitteln, sowohl intern zwischen den Beteiligten des Entscheidungsprozesses als auch extern zwischen den Beteiligten und den Antragstellern als häufig intransparent; Entscheidungsgrundlagen und Kommunikationskanäle können nur teilweise nachvollzogen werden. Da hinzukommt, daß die Abschlußberichte der Geförderten nur in etwa einem Drittel der Fälle von einem eindeutigen wirtschaftlichen Erfolg der Vorhaben sprechen, werden abschließend Empfehlungen zur Optimierung der Entscheidungsfindung und Projektförderung entwickelt.
Die Evaluation des Erfolgs von Instrumenten bei der Bekämpfung kommunaler Schulden stellt angesichts der Problemlage vieler Kommunen eine gleichermaßen praxis- wie wissen-schaftsrelevante Forschungslücke dar, ist allerdings mit den Herausforderungen teils geringer Fallzahlen und unklaren Ursache-Wirkungszusammenhängen konfrontiert. Die vorliegende quantitative Analyse nimmt die kausalen Effekte von Sparkommissaren, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen und freiwilligen Schuldenbremsen auf die Entwicklung der Verschuldung mithilfe synthetischer Matching-Modelle in den Blick. Die Ergebnisse deuten dabei keineswegs auf einen durchgängigen Erfolg der Instrumente hin und legen den Schluss nahe, dass ein erfolgreicher Einsatz stark kontextspezifisch ist.
<b>Abstract</b>
Das Buch analysiert die Verschiebung der Kräfteverhältnisse zwischen den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen der EU-Mitgliedstaaten im Prozess der europäischen Integration. Es unterscheidet sich damit von der bisher erschienen Literatur, die sich vorwiegend einzelnen Institutionen widmete.
Im Zentrum der Arbeit stehen 15 vergleichende Länderstudien. Sie zeigen, dass die Auswirkungen der Impulse der EU-Verfassungsstruktur zum einen vom jeweiligen nationalen Institutionensetting abhängig sind. Zum anderen führt die länderspezifische Einstellung zur Aufrechterhaltung der horizontalen Balance im europäischen Kontext durchaus zu unterschiedlichen (in der Tendenz aber ähnlichen) "europäisierten" Regierungssystemen. Abschließend wird ein europäisches Governance-Modell skizziert, das grundsätzlich geringere Verschiebungen der mitgliedstaatlichen horizontalen Balancen impliziert.
<b>Abstract</b>
Hinsichtlich der Frage, welcher Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab und welche Prüfungsintensität im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geboten und möglich sind, werden vielfach unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Innerhalb eines buntschillernden Meinungsspektrums sind Auffassungen verbreitet, die eine Entscheidung aufgrund Interessen- oder Folgenabwägung befürworten und hierbei die Prüfung der materiellen Rechtslage entweder für gänzlich verzichtbar halten oder Rechtsfragen der Hauptsache einer nur "summarischen Prüfung" unterziehen wollen. Die seit jeher streitbefangenen Problemkomplexe harren nach wie vor einer dogmatisch zufriedenstellenden Erörterung.
Angesichts dieses Befunds nimmt der Autor im ersten, der Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen gewidmeten Teil der Arbeit eine verfassungsrechtliche Grundlegung des materiellrechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsmaßstabs vor. Hierzu analysiert er die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des einstweiligen Rechtsschutzes im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie und der Gesetzesbindungspostulate. Ausgehend von den herausgearbeiteten eilverfahrensspezifischen Prämissen für den Prüfungsmaßstab untersucht er sodann die Verfassungsmäßigkeit der in Literatur und Rechtsprechung zu den verschiedenen Systemen einstweiligen Rechtsschutzes vertretenen Abwägungslösungen.
Gegenstand des zweiten Teils ist die Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen, mithin der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geforderte und mögliche Umfang der Rechtsprüfung. Eingangs werden die Unzulänglichkeiten der Folgerungen aus dem Begriff der "summarischen Prüfung" aufgezeigt. In der Erkenntnis, das Problem der Prüfungsintensi-tät nur durch eine grundlegende Analyse der Ziele, Charakteristika und Bedingungen richterlicher Entscheidung unter Einbeziehung auch rechtstheoretischer, erkenntnistheoretischer und entscheidungstheoretischer Aspekte lösen zu können, wird in einem ersten Schritt der Ablauf gerichtlicher Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsgewinnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt. In Erörterung der Frage, welche Anforderungen an das Ergebnis der Entscheidung, namentlich die rechtliche Prämisse zu stellen sind, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Richtigkeitskonzeptionen. Als Ziel des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens fordert der Autor hierbei anstelle der "richtigen" Entscheidung eine Entscheidung lege artis, die den Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung optimal löst und bestimmte materiale Mindestkriterien erfüllt. Statt der verbreiteten "summarischen Prüfung" erachtet er eine solche rechtliche Prüfung lege artis auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für erforderlich und möglich und zeigt verfahrensbezogene und verfahrensunabhängige Potentiale zur Kompensation des Zeitfaktors auf.
Trotz langjähriger Debatte um das Nachhaltigkeitskonzept ermangelt dieses klarer Konturen; gleichermaßen bleiben Verfahren der Folgenabschätzung als Implementationsinstrument unterbelichtet. Vor diesem Hintergrund arbeitet Alexander Windoffer die Wesensmerkmale nachhaltiger Entwicklung heraus. Er fundiert diese Merkmale sowie die Verpflichtung der Staatsgewalten zur Folgenabschätzung im Unions- und Verfassungsrecht. Anschließend analysiert er den bestehenden gesetzlichen Rahmen einer Vielzahl nachhaltigkeitsrelevanter Folgenabschätzungsverfahren im Bereich von Rechtsetzung und Verwaltung. Ausgehend von verfassungsrechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Determinanten zeigt er weiteren Regelungsbedarf auf und erarbeitet Vorschläge zur Überführung abstraktionsfähiger Regelungselemente in eine allgemeine Verfahrensordnung für nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen der Legislative und Exekutive.
Duncker & Humblot Berlin 1996. 271 Seiten. DM 86,- ISBN 3-428-08787-9
Art. 90 EGV ist der gemeinschaftsrechtliche Lösungsversuch eines Interessenkonfliktes. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Gemeinschaft an einer möglichst umfassenden Geltung des Gemeinschaftsrechts, auf der anderen diejenigen der Mitgliedstaaten, "ihre" öffentlichen Unternehmen weitestgehend vor Wettbewerb zu schützen. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung arbeitet die Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift, die bewußt unklar abgefaßt wurde, anhand der bisherigen Praxis und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts heraus. In einem weiteren Schritt werden die gefundenen Kriterien auf die Elektrizitätswirtschaft in der Gemeinschaft angewendet.
Art. 90 EGV soll eine möglichst umfassende Geltung des Gemeinschaftsrechts bewirken, ohne dabei die Grundversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu gefährden. Grundsätzlich ist vom Vorrang der Regel des freien Wettbewerbs auszugehen, so daß jede Ausnahme der Begründung bedarf und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muß. Dem genannten Ziel dient insbesondere die Vorschrift des Art. 90 Abs. 3 EGV. Die Kompetenzen der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen und Richtlinien auf dieser Grundlage dienen der Verhinderung eines Interessenkonfliktes, der darin besteht, daß die Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Unternehmen eine Doppelrolle innehaben. Sie treten in diesem Bereich sowohl als Marktteilnehmer als auch - über ihre Rolle bei der Rechtsetzung im Rat - als Marktregulierer auf. Unter Anwendung dieser Kriterien und der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsvorschriften der Art. 85 und 86 EGV kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Kommission auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 3 EGV die Kompetenz besäße, die Elektrizitätsmärkte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gemeinschaft dem Wettbewerb zu öffnen.
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Teil: Die Praxis von Kommission und Gerichtshof zu Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Entscheidungen
B. Richtlinien
2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionkompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Zweck und Ziel der Aufnahme des Art. 90 in den EGV
B. Materielle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Formelle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissioinskomeptenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
D. Verhältnis der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV zu anderen Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages
3. Teil: Die Anwendung der Kompetenz aus Art. 90 Abs. 3 EGV auf die Elektrizitätswirtschaft in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
A. Die Anwendung des Art. 90 Abs. 3 EGV auf die wettbewerbsrechtliche Privilegierung der deutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch § 103 Abs. 1 GWB
B. Öffnung der Elektrizitätsmärkte in der Gemeinschaft für den Wettbewerb durch eine Kommissionsmaßnahme nach
Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Zusammenfassung und Ergebnis
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Erich Schmidt Verlag, Berlin 2000. 228 Seiten, kartoniert, 76,– DMISBN 3-503-05839-7
Was Regierungsmitglieder verdienen, wieviel Übergangsgeld sie erhalten sollen und welche Altersversorgung - diese Fragen sind in Wissenschaft und Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren oft, teilweise kontrovers, diskutiert worden. Die Vielfalt der möglichen staatlichen Leistungen deutet auf ein großes Sicherungsbedürfnis hin.
In der vorliegenden Arbeit werden erstmals ausführlich die finanziellen Leistungen des Bundes und der Länder sowie deren Rechtsgrundlagen in den Minister- und auch den Abgeordnetengesetzen untersucht. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob sich die derzeitige Ausgestaltung der Vorschriften in den Ministergesetzen über die finanziellen Ansprüche der amtierenden und ehemaligen Regierungsmitglieder mit den Anforderungen des Ministeramtes aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen vereinbaren lässt.
Die Konzessionsabgaben
(1991)
Die Freiheit des Rundfunks
(1984)
Vistas Verlag Berlin 1996, 271 Seiten. Gebunden. DM 44, ISBN 3-89158-163-7
Politik ohne Kommunikation ist nicht (mehr) vorstellbar. Wer sich nicht zu Wort meldet und gehört wird, setzt sich politisch nicht durch. Dies gilt für Einzelpersonen wie für Organisationen. Verbände, Unternehmen und der Staat reagieren auf diesen Druck mit einer Intensivierung ihrer Kommunikationsbemühungen. Public Relations als interessengeleitete Kommunikation werden dabei zunehmend Aufgaben der politischen Kommunikation zugewiesen. Mit welchen Folgen?
Die vorliegende Untersuchung analysiert politische Kommunikationsprozesse in einem ausgewählten Politikfeld, der Rundfunkpolitik. Die Rundfunklandschaft in Deutschland zeichnet sich seit der Einführung des dualen Systems durch eine hohe Dynamik und einen scharfen Wettbewerb aus. Das Klima in der Rundfunkpolitik ist rauher geworden. Welche Auswirkungen hat dies auf das Kommunikationsverhalten der Akteure? Welche Kommunikationsmaßnahmen und PR-Instrumente werden eingesetzt? Welche Folgen und Perspektiven sind für die einzelnen Organisationen und für die Rundfunkpolitik erkennbar?
Welthandelsrecht
(2022)
Seit ihrer Gründung steht die Welthandelsorganisation (WTO) samt den von ihr verwalteten Übereinkommen über den Handel mit Waren (GATT), Dienstleistungen (GATS) sowie dem Schutz geistigen Eigentums (TRIPS) im Mittelpunkt der Diskussionen über Globalisierung, global governance, Umweltschutz und internationale Verteilungsgerechtigkeit.
Aus dem Inhalt: WTO in schwierigen Zeiten; Grundprinzipien des Multilateralismus; Streitbeilegungsverfahren; Regelungen über den Warenhandel und technische Handels-hemmnisse; Regionale Integration; Handelspolitische Schutzinstrumente; Internationales Währungssystem; Investitionen und Investitionsschutz; Handel mit Dienstleistungen und Schutz geistigen Eigentums; Entwicklungsländer; E-Commerce und Digital Trade; Menschen-rechte, Umwelt- und Sozialstandards; Zukunft der WTO.
Zur Neuauflage: Für die Neuauflage wurde das Werk grundlegend aktualisiert und im Hin-blick auf die krisenhaften neuen Herausforderungen für die WTO und den Multilateralismus (Anstieg des Unilateralismus, Handelskriege, Aufstieg Chinas, zunehmend geostrategische Ausrichtung der Handelspolitik, Lähmung des Appellate Body), die neuen Themen im Welt-handel (Digital Trade, E-Commerce, Gesundheitsschutz) und die einschlägige Recht-sprechungsentwicklung überarbeitet.
Welthandelsrecht
(2007)
Welthandelsrecht
(2003)
The book explores the impact of WTO law on domestic regulatory autonomy. It identifies and critically analyses the mechanisms working in WTO law that cause increasing interferences with domestic law and thus restrain the regulatory autonomy of the WTO members. The book proposes ways how WTO law be conceptualized to enhance the policy space of WTO members. Therefore, the book demonstrates the flexibilities in interpreting and applying WTO core principles and provisions and explores interpretive and institutional conceptions that could serve as a pathway of allocating greater policy leeway to WTO members.
The analyses presented address the disturbing observation that even though WTO law appreciates the regulatory leeway of WTO members in several provisions across agreements, the WTO judiciary´s case law, but also other governance mechanism active in the WTO appear to narrow down the WTO members´ regulatory autonomy and to considerably limit the space for domestic policy choices. Wide spread, even scholarly perception of the WTO, and most recently the Trump administration blame the WTO, in particular its dispute settlement branch, for being biased towards free trade and unduly restraining even legitimate domestic policies, and voiding the domestic policy space needed for addressing societal concerns and global problems. A closer look at the development of GATT/WTO law, however, reveals that, in GATT era, panels were aware of the effect their interpretations had on domestic policy space, and that some of the more recent WTO dispute settlement reports show attempts to expand WTO member´s leeway again. These observations are the starting point for an indepth analysis of the different mechanisms present in WTO law which impact on domestic regulation.
Regieren und Verwalten im Informationszeitalter, Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Bd. 156
(2003)
84,- Euro, 276 Seiten, ISBN: 3-428-11011-0
Der öffentliche Sektor ist in einem ebenso umfangreichen Maße von den Auswirkungen der Internettechnologien und weiterer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) betroffen wie die Industrie. Und im Vergleich zur Wirtschaft, bei der die entsprechenden Auswirkungen unter E-Business subsumiert werden, sind die Möglichkeiten des E-Governments ebenso (r)evolutionär. Sie können bestehende Verwaltungsstrukturen vollkommen in Frage stellen und zu einer Neuordnung von staatlichen Machtstrukturen führen. Mit diesen Herausforderungen für das politische System durch die Informationsgesellschaft beschäftigt sich Electronic Governance.
Welches sind die Innovationen des E-Government? Wo liegen die Einsatzmöglichkeiten beim Regieren und Verwalten? Wo steht Deutschland im internationalen Vergleich? Wie setzt man entsprechende Vorhaben um? Was bedeutet diese Entwicklung für Politik, Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Justiz? Welche Chancen werden eröffnet? Welche Barrieren und Probleme sind auf dem Weg zu bewältigen? Und wie sollten die Umsetzungsstrategien idealerweise gestaltet und finanziert werden? Diese Fragestellungen stehen im Zentrum Mittelpunkt des vorliegenden Bandes.
R.v. Decker´s Verlag, Heidelberg 1999. 378 Seiten. € 106,40, ISBN 3-7685-1599-0
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und ihre Rentenversicherungsträger (RVT) stehen weltweit und besonders in Deutschland vor einer Vielzahl von Herausforderungen und grundlegenden Veränderungen. Zu lösen sind finanzielle und soziale, aber auch politische und ideologische Probleme, denen sich die RVT neben ihren alltäglich anfallenden und gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben widmen müssen. In Deutschland ist ein Reorganisationsbedarf in den Verwaltungsstrukturen spätestens seit dem sogenannten "Berger-Gutachten" zur Organisation der GRV offensichtlich. Viele RVT suchen daher nach Lösungsansätzen, mit denen sie ihre Effizienz und Flexibilität steigern und gleichzeitig ihre Kosten senken können, um die eigene Existenz und die der gesamten GRV auch künftig sicherzustellen.
Die Internet-Technologien können sich in diesem Zusammenhang für RVT als ein sehr interessanter Ansatz erweisen. Mit einem vergleichsweise geringen Mitteleinsatz (Sach- und Personalkosten) lassen sich deutlich erkennbare Resultate rasch erreichen. In Zeiten knapper finanzieller Mittel sind Internet-Technologien daher ein sehr attraktiver Ausgangspunkt für neue Überlegungen. Auch ohne Veränderung der bestehenden Organisation oder der Geschäftsabläufe lassen sich schon nach kurzer Zeit Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen realisieren. Viele dieser Ansätze sind auch langfristig nutzbar. Investitionen in Internet-Technologien versprechen zudem hohe Renditen und kurze Amortisationszeiten. Um auf die Möglichkeiten und Risiken der Internet-Technologien angemessen und mit Erfolg reagieren zu können, sollte eine Strategie zum Einsatz und zur Nutzung erarbeitet werden. Bei einem ungeplanten Engagement werden andernfalls wichtige Potentiale nicht erkannt oder nicht genutzt.
Die Dissertation untersucht Anwendungsmöglichkeiten von Internet-Technologien in der GRV: Wo liegen die Einsatzpotentiale für einen RVT? Wie kann ein RVT diese Ansätze sinnvoll umsetzen? Welche Auswirkungen wird der Einsatz für den RVT haben? Welche Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen? Wie sollte eine Umsetzung zweckmäßig in die Wege geleitet werden? Welche Chancen und Risiken sind mit Internet-Technologien verbunden?
Im ersten Kapitel stehen zunächst Struktur, Aufgaben, aktuelle Probleme und Entwicklungstendenzen der GRV in Deutschland im Vordergrund. Aktivitäten von RVT im Bereich der Informations- und Kommunikations-Technologien werden anschließend betrachtet. Gegenwärtige Möglichkeiten, die technische Weiterentwicklung und grundlegende Rahmenbedingungen der Internet-Technologien sind Kernelemente des zweiten Kapitels. Die Einsatz- und Nutzungspotentiale bei einem RVT auf Abteilungs- und Referatsebene werden im dritten Kapitel ausführlich behandelt. Darauf aufbauend werden im vierten Kapitel Ansätze zur Gestaltung und zur Nutzung von Internet-Technologien dargestellt. Die realisierbaren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung sind Schwerpunkte des fünften Kapitels. Im sechsten Kapitel werden Überlegungen zur Einführung von Internet-Technologien wie Strategien, Pilotprojekte, geeignete Maßnahmen, gesammelte Erfahrungen, Chancen und Risiken herausgearbeitet. Abschließend folgt eine Zusammenfassung. Ergänzt wird diese Darstellung um eine Präsentation im
Internet, die inhaltlich mit den Verweisen im Anhang übereinstimmt.
Increased Efficiency and Cost Savings through Internet Technologies for Retirement Insurance Agencies
The legal retirement insurance (LRI) and its retirement insurance agencies (RIAs) are confronted worldwide and especially in Germany with a multitude of challenges and fundamental changes. There are financial and social, in addition to political and ideological, problems to solve. The RIAs must dedicate themselves to these difficulties in addition to their daily and legally prescribed functions. The necessity for reorganization in the administrative structures of the German RIAs has been obvious since the release of the so-called "Berger Advisory Report" on the organization of the LRI. Therefore many RIAs seek solutions to increase their efficiency and flexibility and to lower their costs at the same time in order to guarantee their own existence and those of the entire LRI.
Internet technologies can prove themselves to be a very interesting solution in this association. With relatively limited funds clearly recognizable results can be attained rapidly. In times of scarce financial resources, internet technologies are therefore a very attractive starting point for new consideration. Increased efficiency and cost savings can be achieved after a short time even without modifications of the existing organization or business processes. Many of these concepts are also usable on a long-term basis. Investments in internet technologies promise high net yields and short amortization periods. In order to react to the opportunities and risks of internet technologies appropriately and successfully, a strategy for deployment and utilization should be laid out. Otherwise important potential will be unnoticed or not used.
This dissertation examines possible applications of internet technologies in the LRI: Where are the potential introduction points for RIAs? How can an RIA use these potentials? Which effects will their utilization have on the RIAs? Which ramifications have to be considered? How should an introduction be initiated appropriately? Which opportunities and risks are related to internet technologies?
The first section includes the structure, functions, current problems and development tendencies of the LRI in Germany. Activities of the RIAs in the areas of information and communication technologies are discussed later. Present possibilities, technological advancement and the fundamental condition of internet technologies are core items of the second section. The application and utilization potential of an RIA at a departmental and office level are treated in detail in the third section. Based on these ideas, solutions for the design and use of internet technologies are presented in the fourth section. The realizable measures for increased efficiency and cost savings are the emphasis of the fifth section. In the sixth section, considerations for the introduction of internet technologies are explored; including
strategies, pilot projects, opportunities and risks. Finally a summary with a perspective on recent developments concludes the presentation. In addition there is a homepage available in the Internet, which corresponds to the references in the appendix.
Accroissement de l'efficacité et réduction des coûts par les technologies internet - L'exemple des administrations d'assurance
retraite
L'assurance retraite publique et ses administrations d'assurance retraite (AAR) sont confrontées dans le monde entier et particulièrement en Allemagne à une multitude de défis et de changements fondamentaux. Aux problèmes financiers et sociaux, s'ajoutent des problèmes politiques et idéologiques à résoudre. Les AAR doivent prendre en compte aussi des changements dans leurs activités au quotidien comme dans leurs fonctions légales. La nécessité de réorganiser la structure
administrative des AAR allemandes est devenue manifeste depuis le "rapport Berger" sur l'organisation de l'assurance retraite publique. En conséquence, de nombreuses AAR recherchent des solutions pour accroître leur efficacité et leur flexibilité tout en abaissant leurs coûts, afin d'assurer leur propre existence et celle de l'assurance retraite publique tout entière.
Les technologies internet peuvent s'avérer être une solution très intéressante pour les AAR. Des résultats très significatifs peuvent être atteints rapidement avec des moyens relativement limités. En période de ressources financières rares, les technologies internet représentent une base très attrayante pour de nouvelles réflexions. Des améliorations de l'efficacité et des réductions de coûts peuvent être réalisés en peu de temps, cela même sans modification de la structure existante ou de l'organisation des affaires. Beaucoup de ces concepts sont également utilisables à long terme. Les investissements en technologie internet promettent des rendements nets élevés et des amortissements rapides. Pour réagir convenablement et avec succès aux possibilités et aux risques des technologies internet, une stratégie
d'installation et d'utilisation devrait être mise en œuvre. Par une utilisation non planifiée, ce potentiel important risque de passer inaperçu ou de n'être pas utilisé.
La présente thèse examine les applications possibles des technologies internet par l'assurance retraite publique: Dans quels domaines des AAR l'introduction d'internet peut-elle représenter un potentiel? Comment une AAR peut-elle adapter utilement ces potentiels? Quels effets aura leur utilisation sur les AAR? Quelles sont les conditions à respecter? Comment l'introduction d'internet peut-elle être convenablement lancée? Quelles possibilités et quels risques peuvent en résulter?
Le premier chapitre met tout d'abord en avant la structure, les fonctions, les problèmes et les tendances actuelles d'évolution de l'assurance retraite publique en Allemagne fédérale. Les activités des AAR dans le domaine des technologies de l'information et de la communication sont l'objet de la fin de ce chapitre. Les possibilités actuelles, l'avancement technologique et les conditions de mise en œuvre des technologies internet constituent l'essentiel du second chapitre. Les potentiels d'introduction et d'utilisation d'internet par les AAR au niveau des services et des bureaux sont traités en détail dans le troisième chapitre. Fondées sur ces idées, des solutions pour la conception et l'utilisation des technologies internet sont présentées dans le quatrième chapitre. Les mesures réalistes visant
l'accroissement de l'efficacité et la réduction des coûts sont les points forts du cinquième chapitre. Le sixième chapitre est une réflexion sur les possibilités d'introduction des technologies internet: les stratégies, les projets pilotes, les mesures appropriées, les expériences rassemblées, les chances et les risques. En conclusion suivent un résumé ainsi que les perspectives des développements récents. Ce travail est complété par une présentation disponible sur internet, dont le contenu correspond aux références annexées.
Ahorros crecientes de la eficacia y de coste con tecnologías de internet para las administraciones del seguro de retiro
El seguro legal de retiro (SLR) y sus administraciones de seguro de retiro (ASRs) se enfrentan por todo el mundo y especialmente en Alemania con una multiplicidad de desafíos y de cambios fundamentales. Hay que solucionar los problemas financieros y sociales, además de los políticos e ideológicos. Las ASRs deben dedicarse a estas dificultades además de sus funciones diarias y legalmente prescritas. La necesidad de reorganización en las estructuras administrativas de las ASRs alemanas ha sido obvia a causa del llamado "informe consultivo Berger" sobre la organización del SLR. Muchas ASRs buscan soluciones para aumentar su eficacia y flexibilidad y bajar sus costes al mismo tiempo para así garantizar su propia existencia y las del SLR entero.
Las tecnologías de internet pueden ser una solución muy interesante en esta asociación. Con los fondos relativamente limitados se pueden lograr rápidamente los resultados claramente reconocibles. En épocas de recursos financieros escasos, las tecnologías de internet son por lo tanto un punto de partida muy atractivo a considerar. Una creciente eficacia y baja de costes pueden alcanzarse después de un corto periodo, incluso sin necesidad de modificar la organización existente y de los procesos comerciales. Muchos de estos conceptos son también aplicables a una base a largo plazo. Las inversiones en tecnologías de internet prometen altas producciones netas y períodos cortos de amortización. Para reaccionar apropiadamente y con éxito ante las oportunidades y los riesgos de las tecnologías de internet, debe presentarse una estrategia para el despliegue y la utilización. Si no el potencial importante será inadvertido o no utilizado.
Esta disertación examina aplicaciones posibles de tecnologías de internet en el SLR: ¿Dónde están los puntos potenciales de introducción para las ASRs? ¿Cómo puede una ASR utilizar estos potenciales? ¿Qué efectos tiene su utilización en la ASRs? ¿Qué ramificaciones tienen que ser consideradas? ¿Cómo se debe iniciar una introducción apropiadamente? ¿Qué oportunidades y ri esgos se relacionan con las tecnologías de internet?
La primera sección incluye la estructura, las funciones, los problemas actuales y las tendencias del desarrollo del SLR en Alemania. Las actividades de las ASRs en las áreas de las tecnologías de información y de comunicación se discutirán más adelante. Las actuales posibilidades, el adelanto tecnológico y la condición fundamental de tecnologías de internet serán puntos basicos a tratar en la segunda sección. El potencial de la aplicación y de la utilización de una ASR a un nivel departamental y de oficina se tratara detalladamente en la tercera sección. De acuerdo con estas ideas, las soluciones para el diseño y el uso de tecnologías de internet se presentaran en la cuarta sección. Las medidas aplicables para alcanzar ahorros crecientes de eficacia y de coste seran el énfasis de la quinta sección. En la sexta sección explorarán las consideraciones para la introducción de tecnologías de internet; incluyendo estrategias, proyectos experimentales, oportunidades y riesgos. Finalmente se culminaria un resumen con una perspectiva sobre los progresos recientes. Además se puede encontrar un homepage en el internet, que corresponde a las referencias en el apéndice.
Article 191 EC ascribes several functions to "political parties at European level" and empowers the European Parliament and the Council to regulate the status and the financing of these parties. On this legal grounding the European Regulation on Political Parties was adopted in the year 2003 and entered into force on July, 20th.
A "political party at European level" is defined by the Regulation as a "political party" (association of citizens) or an "alliance of political parties" (structured cooperation between at least two political parties) which is electorally successful in at least one quarter of the 25 member States. Every party which is represented by elected members in regional assemblies in at least seven member States will receive money from the European budget. Such a party will at least share in the 15 percent from the total available public subvention. The lion's share (85%), however, will be divided among those parties which are also successful in European elections.
This applies to the existing party alliances on which the Regulation is obviously based, viz. the "Party of European Socialists" (PES) the "European People's Party" (EPP), the "European Liberal Democrats" (ELDR), the "European Federation of Green Parties" (EFGP) the "European Free Alliance" (EFA) and the "Party of the European Left", which was founded prior to the European elections.
The public subventions intended for European party alliances glaringly violate constitutional principles developed in Germany. These principles are not binding on European institutions. They are not, however, completely meaningless because they have political relevance, at least in Germany. They will also influence the creation of European principles in the field of party financing. The same is true for the standards developed by the Council of Europe.
The public funding system violates European primary law. This is true for Article 191 EC as well as for the principle of equality which is binding at European level too. All of these standards aim at two democratic principles:
<ol><li>promoting direct linkages between parties and citizens and</li>
<li>ensuring the openness and fairness of political competition.</li></ol>
The Regulation violates these principles in several aspects:
Defining the European party alliances as political parties violates the meaning of the term "political party". In the member States of the European Union, the membership of natural persons as well as the fielding of candidates in elections are necessary conditions to qualify as a political party. The term "political party" defined in this uniform manner is relevant at European level. However, the party alliances in their present form fail to meet either of the two conditions. In the Statutes of all European party alliances natural persons only play at most a marginal role. The fielding of candidates at elections is monopolised by the national parties. The European party alliances lack everything which actually makes a political party. Therefore, these party alliances are not political parties within the meaning of Article 191 EC. From the very outset then the entire Regulation is devoid of a legal basis.
Without natural persons as members and by not fielding electoral candidates, the European party alliances cannot meet the functions ascribed to them in Article 191 EC. They can neither "express the political will of citizens" nor "form a European awareness". Both can - according to democratic principles - only be achieved in a bottom-up process and not in a top-down process. The European party alliances can therefore not be defined as "parties at pan-European level".
The provision of public funding will further increase the distance between citizens and the European party alliances. It will reduce any interest within these party alliances to recruit natural persons as members or to strengthen their links with voters. The required 25 percent of "own resources" will in fact consist of membership fees from political parties, from parliamentary groups, party taxes and donations from national parliamentary groups which may also be partly funded out of the public budget. Therefore, a complete public funding of European party alliances will occur. That is not compatible with the principle of grass roots support.
The actual quantum of public funding is not defined in the Regulation itself, but remains to be set in the annual budget. Therefore, doors to a massive increase of the public funds are wide open because no relevant hurdles for the Parliament deciding on its own behalf exist. Increases are hidden among one of the many budget lines of the European Union. Any possible control by the fragmented nature of "European public opinion" is further weakened. The Council has to agree to the budget as a whole. However, based upon a "Gentleman's agreement" between Parliament and Council, neither body interferes with the adoption of the budget of the other body. We can, therefore, already foresee that the amount of 6.5 m. Euros set down for the year 2004 will soon explode. There is already talk of the need for about 100 m. Euros per year. This foreseeable and unchecked increase in public funding which in Germany itself is prevented by the so-called "absolute limit", equally violates the principle of voter support at the grass roots level.
Real political parties in the sense of associations of citizens, which would meet the requirements of Article 191 EC and which would be able to fulfil the functions defined by this article do not exist at European level and are given no realistic chance to emerge. They are factually excluded from public funds. They would have to achieve at least three percent of the votes in seven member States in order to participate alone in the 15 percent share. These conditions are prohibitive.
The criteria defined in the Regulation unnecessarily extend the inequalities of the European electoral system to the public funding of European parties. Accordingly, one vote from Luxemburg will not only have sixteen times as much weight as one vote from Germany, it will also bring the respective parties at European level sixteen times as much public funding. This is not compatible with the principle of equality. While inequalities in the distribution of seats in the European Parliament are laid down in primary law, corresponding reasons do not exist for the distribution of public subventions to political parties.
National thresholds in elections to the European Parliament also lead to inequalities. In member States without threshold, a mandate can be won with as few as 30,000 votes. In Germany about 1.6 m. votes are necessary, that is about 53 times as many. This conflicts with the principle of equality.
Reserving 85 percent of the funds for parties represented in the European Parliament and dividing the remaining 15 percent into equal shares, clearly advantages the established parties. This too is incompatible with the principle of equality. Keeping open the process of political competition requires more scope being allowed for possible political opponents.
An alternative compatible with the principle of equality would be to take into account only the number of votes won in European elections. This would prevent parties from larger member States or parties in member States with thresholds from being grossly disadvantaged. This alternative would conform with the requirements of the system since results in national or regional elections have nothing to do with the programs of European parties; nor is there any reason for them to influence the distribution of public funds to European parties.
Transferring control of the applicability criteria to the Bureau of the European Parliament places responsibility into the hands of a political institution. This creates the danger that established political forces might exclude their political opponents for spurious reasons.
From a German perspective the prohibition of donations exceeding 12,000 Euros is especially welcome because in Germany no such limits for donations exist. The requirement that donations of 500 Euros and above must be published also represents progress, even though the Regulation seems to allow donations to be split up, so that this limit can easily be circumvented.
Controls are deficient. Effective sanctions are almost totally absent. Only the refunding of funds improperly received is defined in the Regulation. Inaccurate declarations in the annual accounts, non-declaration of large donations, even the acceptance of prohibited donations: none of these lead to any legal consequences. Such donations are not required to be refunded, nor is there provision for any prosecution. The European Court of Justice could however, still bring the Regulation to a halt.
The introduction of public funding for political parties at the European level was inspired by three motives which have long guided the political class:
<ol><li>To gain access to public funds and to use the European budget for this purpose</li>
<li>To exclude political opponents and manipulate party competition in accordance with their own interests
and</li>
<li>To eliminate effective means of control over Parliament deciding on its own behalf.</li></ol>
Reform der Abgabenordnung
(1971)