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- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (13)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (8)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (1)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
Nach einer Reihe rechtstatsächlicher Einzeluntersuchungen zu Fragen des materiellen und Verfahrensrechts, zu den handelnden Personen der Justiz sowie auch zu alternativen Konfliktregelungsmöglichkeiten, ist nun das Justizsystem insgesamt in den Blickpunkt forschungspolitischer Überlegungen gelangt. So wird zunehmend die Notwendigkeit einer Strukturanalyse der Rechtspflege betont.
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes ist eine multidisziplinäre Vorgehensweise angebracht und auch vorgesehen gewesen. Die Entwicklungsdynamik des Projekts hat in der Zwischenzeit jedoch eine andere Richtung genommen: Von den ursprünglich beteiligten Disziplinen Politologie, Rechtswissenschaften und Soziologie sind nur die beiden Gesellschaftswissenschaften übrig geblieben. Dies hat zur Folge, daß der rechtliche Apsekt im Vergleich zum sozialwissenschaftlichen zurückgetreten ist, auch in dieser Fallstudie.
Die im Forschungsbericht zusammengefassten Studien sind im Rahmen des Vorhabens „Öffentliche Verwaltung zwischen Management und Gouvernanz" im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer verfasst worden. Sie setzen sich unter unterschiedlichen Vorzeichen mit der Modernisierungsbewegung des „Neuen Öffentlichen Managements" auseinander. Da der Grund des neuen Managerialismus in der Finanzierungskrise des westlichen Wohlfahrtsstaates liegt, wird nicht nur die managerialistische sondern auch die ökonomische Frage aufgeworfen. Folgende Teilthemen werden behandelt: Ordnungspolitische Probleme der Privatisierung; Räumliche Planungen in der Ökonomisierung und Managerialisierung der öffentlichen Verwaltung; „Public Sector Management" oder Gouvernanz - Leitungs- und Steuerungsprobleme der öffentlichen Verwaltung; Reinventing Government - The German Case.
In dem am 18. Mai 1990 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag zischen der BRD und der DDR, inzwischen in Kraft getreten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Einheit Deutschlands auch durch die Entwicklung föderativer STrukturen zu befördern. Gleichzeitig ist in dem Vertrag ein Bekenntnis der Partner zur freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundordnung enthalten. Dieser Aufsatz wird zu einer Zeit verfaßt, in der eine Reihe von theoretischen und praktischen Fragen von Staat und Verwaltung der DDR erst Ansätze für Lösungen erkennen lassen.
Die Modernisierungsbewegung eines "New Public Management\ eines "Reinventing Government" hat auch den deutschsprachigen Raum erreicht, und zwar insbesondere unter dem Vorzeichen eines "Neuen Steuerungsmodells". So hat dieses Modernisierungskonzept in den Kommunalverwaltungen der Bundesrepublik Anhänger nicht nur in der Literatur - bis zur Gründung neuer Zeitschriften -, sondern auch in der Verwaltungspraxisgefunden. Ich habe mich im Inland und im Ausland der Frage stellen müssen, wie aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht und aus der Ortskenntnis heraus das neue öffentliche Management einzuschätzen ist. Das veranlaßt mich, einschlägige Studien, die aus unterschiedlichen Anlässen entstanden und verstreut oder noch nicht veröffentlicht sind, in einem Forschungsbericht zusammenzufassen. Sie werden damit dem deutschsprachigen Leser zugänglich gemacht. Die vorliegenden Beiträge werden von verschiedenen Problemstellungen geprägt, knüpfen aber immer wieder bei der Frage des Paradigmenwechsels vom exekutiven zum unternehmerischen Management in der öffentlichen Verwaltung an. Mit ihrer kritischen Einstellung unterscheiden sie sich von der publikationsstarken Erneuerungsliteratur. Die Studien bauen aufeinander auf und überlappen sich. So
sind sie in der Zeitfolge ihrer Entstehung abgedruckt.
Zur innenpolitischen Agenda - Die amerikanische Bundesregierung am Beginn der neunziger Jahre
(1993)
Die vorliegende Studie geht auf ein Forschungsvorhaben zurück, das ich 1989 begonnen habe und zu dem mich berufliche Erfahrungen in der innenpolitischen Querschnittsarbeit angeregt haben. Das Projekt mußte wegen vordringlicher Verpflichtungen im Hinblick auf die deutsche Vereinigung und die Transformation von Staat und Verwaltung des realen Sozialismus mehrfach unterbrochen werden. Der "innenpolitische Stillstand" während der Präsidentschaft Bush in den Vereinigten Staaten hat es dann freilich mit sich gebracht, daß die hier vorgestellte öffentliche Agenda im Grunde nicht überholt ist, mancher Streitpunkt eher an Aktualität gewonnen hat.
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf eine inzwischen mehr als 25jährige - oder gar 40jährige! - Geschichte zurückblicken. Das FÖV ist zwischen 1956-1959 als "Institut für verwaltungswissenschaftliche Forschung" angedacht, 1962 als "Institut für Forschung und Information" hochschulintern gegründet und 1965 als "Forschungsinstitut" der Hochschule errichtet worden. Es existiert seit 1976 als verselbständigtes Institut bei der Hochschule Speyer.
Die Geschichte des Forschungsinstituts ist bislang noch nicht dargestellt worden. Sie findet auch im Schrifttum über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften nur beiläufige Erwähnung.[1] Es fehlte bisher eine Darstellung, die auf der Grundlage der vorhandenen Quellen der Hochschule und des Instituts die Geschichte des FÖV, die mehrfachen Anläufe seiner Gründung, die Umstrukturierungen und Umbenennungen herausarbeitet und bewertet.
Die vorliegende Studie über die Geschichte des Forschungsinstituts Speyer basiert auf der Auswertung und Analyse ungedruckter Quellen. Dabei handelt es sich um die Protokolle des Senats und des Verwaltungsrats der Hochschule sowie die des Vorstands und des Verwaltungsrats des Forschungsinstituts aus der Zeit von 1947 bis zur Gegenwart. Hinzu kamen aussagekräftige Materialien - Berichte, Mitteilungen, Expertisen und Schriftverkehr - des jeweiligen Rektors der Hochschule und des amtierenden (Geschäftsführenden) Direktors des Forschungsinstituts. Diese Unterlagen befinden sich im Archiv der Hochschule bzw. in dem des Forschungsinstituts. Ergänzt wurden sie von Schriften, die die Hochschule herausgab bzw. von Literatur, die im Zusammenhang mit "runden" Geburtstagen und Jubiläen von Hochschule und Forschungsinstitut entstanden ist.[2] Der Aussagewert der schriftlichen Quellen und der Literatur wurde ergänzt durch die Erinnerungen und Sichtweisen der ehemaligen Geschäftsführenden Direktoren des FÖV, mit denen die Autorin Gespräche führte.
[1] Vgl. Franz Knöpfle, S. 61-66; Rudolf Morsey, 40 Jahre, S. 31 f.
[2] Vgl. das Quellen- und Literaturverzeichnis
Der vorliegende Forschungsbericht entstand im Auftrag der Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg. Da die Fragestellung von den BearbeiterInnen einerseits wegen der Auswertung des empirischen Datenmaterials der Biographien von LehrerInnen eine große räumliche Nähe zum Auftraggeber, andererseits viel Erfahrung in der Bearbeitung volkswirtschaftlicher Probleme voraussetzte und in Speyer kurzfristig keine qualifizierten BearbeiterInnen mit freien Kapazitäten vorhanden waren, wurde das Projekt in Kooperation zwischen dem Hamburger HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Als Projektleiterin möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß die Kooperation nicht nur in persönlicher Hinsicht eine überaus erfreuliche Erfahrung war, sondern daß sich gerade auch in fachlicher Hinsicht Perspektiven und Hintergrundwissen aus zwei auf unterschiedliche Fragespektren spezialisierte Forschungsinstituten ergänzten und befruchteten.
Auch von Seiten der Auftraggeberin bestand von Anfang an der Wunsch, der Vielzahl der bereits vorliegenden, z.T. recht dogmatischen und "ergebnisorientierten" Studien zum Ausgaben- und Kostenvergleich zwischen BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst nicht einfach eine weitere hinzuzufügen. Vielmehr sollten die anderen Studien vergleichend auch daraufhin analysiert werden, welche Parameter der Modellrechnungen das jeweilige Ergebnis "präjudiziert" hätten, um ggf. auch die Unterschiede zu den in der Untersuchung anzustellenden Kostenvergleichsrechnungen für beamtete und angestellte Hamburger LehrerInnen erklären zu können. Denn die Besonderheit der vorliegenden Studien besteht darin, daß sie sich ausschließlich auf den Schulbereich bezieht, der sich durch eine extrem geringe Beförderungsspanne sowie hinsichtlich der berufsbiographischen Lebensläufe signifikant von anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes unterscheidet. Insofern sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse nicht ungeprüft auf andere Bereiche und Länder übertragen werden können!
Des Weiteren bestand Einigkeit darüber, daß die statische Analyse eines aus aktuellen Daten ermittelten Modellebenslaufes einer LehrerIn kaum geeignet sein kann, Handlungsperspektiven für die Zukunft aufzuspannen. Aus diesem Grund wurde nicht noch ein Grundmodell - ohne Einkommensanpassungen - gerechnet, sondern auch Parametervariationen durchgeführt, die angeben, wie sich das Kostenverhältnis zwischen den beiden Beschäftigtengruppen verändert, wenn sich das Eintrittsalter in den Schuldienst, das Pensionseintrittsalter und die Lebenserwartung unter ansonsten gleichen Bedingungen verändert. Schließlich - und dies ist ein wesentlicher Unterschied zu praktisch allen anderen vorliegenden Studien - wurde die Annahme eingeführt, daß es auch im öffentlichen Dienst und in den nächsten 65 Jahren wieder Reallohnerhöhungen in ähnlicher Größenordnung wie in der Gesamtwirtschaft geben wird.
Bei den Ergebnissen ist dann auch die starke Abhängigkeit der Kostenrelationen von der Lebensarbeitszeit und insbesondere vom Pensionseintrittsalter bemerkenswert. Die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes, die einstmals für echte "lebenslängliche" Arbeitsverhältnisse konzipiert worden waren, reagieren hoch sensibel auf die empirisch nachweisbaren Verkürzungen der Lebensarbeitszeit, wobei die Kostensteigerungen für das Beamtenverhältnis besonderes gravierend ausfallen, weil hier der öffentliche Arbeitgeber die gesamten Kosten trägt, während bei der Angestellten die GRV einen Teil der Alterssicherungskosten "trägt", bei der zwar Probleme der demographischen Entwicklung auch zu Beitragssatzsteigerungen führen werden, die allerdings geringer ausfallen als die berufsbiographisch bedingten höheren Kosten in der Beamtenversorgung. Zudem impliziert eine Absenkung des Rentenniveaus in Hamburg wegen besonderer Regeln für die Zusatzversorgung der Angestellten und ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst kein komplementäres überdurchschnittliches Ansteigen dieser aus dem Haushalt der Hansestadt finanzierten Leistungen.
Insgesamt zeigt die Studie, daß auch das Kostenverhältnis zwischen Angestellten und BeamtInnen in hohem Maße durch personalwirtschaftliche Instrumente beeinflußt werden kann. Diese Instrumente sind dem Bereich Personalführung und -entwicklung einerseits zuzuordnen, bestehen andererseits aber auch in einer Neuordnung des öffentlichen Haushaltswesens, das den Prinzipien der Kostentransparenz und der "Sustainability", der Nachhaltigkeit nicht nur der ausgewiesenen fundierten Schulden, sondern unter Einschluß auch der mit der Beamtenversorgung verbundenen Schattenverschuldung folgen sollte, damit auch die mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst erworbenen Ansprüche auf zukünftige Leistungen der spezifischen Alterssicherungen auf die Verschuldungsgrenzen der "verursachenden" Periode angerechnet wird.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und der gleichzeitig erfolgten Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist durch die Geltung des Grundgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebung der Länder verbunden (Art. 70 GG). Diese Entwicklugn war ungeachtet des schwer kalkulierbaren Tempos des Einigungsprozesses in den Grundzügen vorhersehbar, so daß in den bisherigen sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz die Länderbildung frühzeitig vorbereitet und mit der Erarbeitung von Entwürfen einiger landesrechtlicher Gesetze begonnen wurde. Dies betrifft auch die sächsische Gemeindeordnung, die Gegenstand des vorliegenden Bandes ist. Dabei war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Beschränkung des Berichts auf ausgewählte Komplexe des Entwurfs unumgänglich. Es werden ausschließlich Anmerkungen aus gemeindeverfassungsrechtlicher Sicht gemacht; Probleme der Gemeinde wirtschaft und der Aufischt bleiben außer Betracht. Fragen des Inkrafttretens einer Gemeindeordnung für Sachsen werden behandelt, weil dies als Konsequenz aus dem gemeindeverfassungsrechtlichen Überlegungen unausweichlich schien.
Dieser zweite Speyerer Forschungsbericht aus dem Projekt "Wertewandel in den neunziger Jahren", das von der Fritz Thyssen Stiftung und der Robert Bosch Stiftung gefördert wird, führt eine Auswahl von 1998 erschienenen und sich im Erscheinen befindenden Arbeiten zusammen, die sich einerseits mit dem Schwerpunktthema "Wertewandel" befassen, andererseits mit der heute viel diskutierten Frage des "Bürgerschaftlichen Engagements" der Deutschen. Beide Aspekte werden eng miteinander und mit der Frage nach der weiteren Entwicklung von Staat und Demokratie in Deutschland verknüpft. Das empirische Material der Analysen beruht hauptsächlich auf dem Speyerer Wertesurvey "Wertewandel und Bürgerschaftliches Engagement", einer umfassenden repräsentativen Erhebung innerhalb der erwachsenen Bevölkerung, die im Auftrag und nach dem Design des Projektes durch Infratest/Burke bei ca. 3.000 Personen in Deutschland im Frühsommer 1997 durchgeführt wurde.
Die vorliegenden Materialsammlungen, inhaltlichen Ordnungen und sachlichen Auswertungen stellen somit „ Vorstudien zur Organisation und Reform von Landesverwaltungen" dar. Sie können sich als nützlich erweisen, wenn Landesregierungen auch in den neuen Bundesländern die Reorganisation ihrer Verwaltungen angehen und nicht einfach die administrativen Apparate mit einer neuen Rhetorik überziehen. Darüber hinaus können sie sich als fruchtbar erweisen, wenn es darum geht, die Organisationslehren an Verwaltungsschulen auf Erfahrungsgrundlagen zu stellen. In diesem Sinne möchte ich mich bei allen bedanken, die das Forschungsvorhaben unterstützt haben, insbesondere beim Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt.
Als ich im Jahr 1998 das Forschungsprojekt „Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen durch plural zusammengesetzte Gremien“ konzipierte, knüpfte ich an die Beobachtung an, daß zahlreiche staatliche Entscheidungen, die eine gewisse Komplexität aufweisen, von Gremien maßgeblich vorbereitet oder sogar getroffen werden, die an einer Schnittstelle von Staat und Gesellschaft stehen. Mit dem Begriff „plural zusammengesetzte Gremien“ sollte in diesem Sinne der Untersuchungsgegenstand dahin eingegrenzt werden, daß es nicht um ausschließlich aus Amtswaltern zusammengesetzte Kollegial-Gremien im Binnenbereich der staatlichen Organisationen geht, sondern um Gremien, die zwar in staatliche Entscheidungsverfahren eingebunden, in denen aber jedenfalls auch Private vertreten sind. Die damalige Projektbeschreibung, die im Arbeitsplan 1999 und Forschungsprogramm 1999-2003 des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung abgedruckt ist (s. dort S. 79), lautete:
„Staatliche Entscheidungen werden zunehmend durch plural zusammengesetzte Gremien vorbereitet und teilweise auf sie übertragen. Die Auswahl der Gremienmitglieder nach Sachverstand oder Repräsentation gesellschaftlich relevanter Gruppen und die Ausgestaltung der Entscheidungsverfahren sollen den Argumentationsstandard und die Akzeptanz der Entscheidungen in Bereichen verbessern, in denen eine auf herkömmliche Mittel einer hierarchisch gegliederten Verwaltung gestützte Entscheidungsfindung als unangemessen angesehen wird. Eine Ursache für die Ausweitung des Gremienwesens – von Sachverständigenbeiräten bis hin zu Ethik-Kommissionen – liegt nicht allein in der wachsenden Komplexität der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Optionen und Strukturen, sondern auch in einem veränderten Staatsbewußtsein, welches nach einer immer stärkeren ‚Sozialisierung’ ursprünglich staatlicher Aufgaben und Entscheidungen drängt.In einem ersten Schritt soll nach einer Bestandsaufnahme der in die staatliche Willensbildung bzw. Entscheidungsfindung einbezogenen Gremien eine Typologie nach Zusammensetzung, Verfahren und Entscheidungsinhalt erstellt werden. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, in welchen Grenzen die Überantwortung von Verfahrensschritten bzw. Entscheidungen an plural zusammengesetzte Gremien verfassungsrechtlich zulässig ist. In einem dritten Schritt sollen Leitlinien ausgearbeitet werden, die dem Gesetzgeber und der Verwaltung bei der Schaffung solcher Gremien, der Aufgabenübertragung und der Verfahrensgestaltung als Hilfestellung dienen können.“
Bei der Bearbeitung des Projekts, für die Frau Assessorin Alexandra Unkelbach gewonnen werden konnte, zeigte sich rasch, daß die Gremienlandschaft kaum zu überblicken ist. Das Projekt wurde daher auf Gremien der Bundesebene beschränkt. Der vorliegende Forschungsbericht enthält eine Auswertung der verfügbaren empirischen Daten und faßt diese zu einer Typologie zusammen. Aufgrund der Erhebungen konnte – jedenfalls für die Bundesebene – nicht verifiziert werden, daß ein signifikantes quantitatives Wachstum des Gremienwesens in den zurückliegenden Jahren zu verzeichnen ist. Wohl gibt es zahlreiche Indizien, daß der Formenreichtum des Gremienwesens zugenommen und die Arbeit der Gremien und ihre qualitative Stellung im Verwaltungsverfahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Die von Frau Unkelbach in aufwendiger Suche erschlossenen Daten weisen das Gremienwesen als ein großes interdisziplinäres Forschungsfeld aus, dessen Einzelareale in einem auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt zunächst nur sehr selektiv in den Blick genommen werden können.Neben einer Typologie trägt der vorliegende Bericht in Ansätzen auch dem zweiten Schritt der Projektbeschreibung Rechnung, indem im Hinblick auf die unterschiedlichen Gremientypen die kritischen verfassungsrechtlichen Fragen identifiziert werden. Eine erste Vertiefung einzelner Fragen findet sich in dem vom Projektleiter herausgegebenen Tagungsband „Gremienwesen und staatliche Gemeinwohlverantwortung“ (Berlin 2001). Dieser Tagungsband enthält auch eine Checkliste, welche im Sinne des in der Projektbeschreibung genannten dritten Schritts die bei Errichtung eines plural zusammengesetzten Gremiums zu beantwortenden Fragen skizziert und so zu einer Rationalitätssteigerung bei der Einsetzung von Gremien beitragen soll. Insgesamt stellen sowohl der vorliegende Bericht als auch der Tagungsband den Einstieg in einen Forschungsgegenstand dar, welcher überaus facettenreich ist und die Aufmerksamkeit von Forschern unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen verdient.
Diese Studie ist ein Beitrag zum Thema "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung von umweltrelevanten Großvorhaben". Ihr spezifischer Gegenstand ist die Beteiligugn von Bürgern an der Planung und Planfeststellung eines Teilstücks der Autobahn A98/A861 im Kontext rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
Teil 1: Politik ohne Verantwortung – Regieren am Volk vorbei
Teil 2: Aus Scheu vor der Verantwortung: Fortschreitende Selbstauflösung der Bundesländer
Teil 3: Regieren ohne Kontrolle – Wie die Bürger von der Macht ferngehalten werden
Eine Hauptthese dieses Buches ist, daß Berufspolitiker sich vorwiegend von ihren Eigeninteressen steuern lassen. Dabei entfalten sie sich nicht nur innerhalb der vorgegebenen Strukturen, sondern suchen diese – und das ist meine zweite Hauptthese – auch nach ihren Bedürfnissen zu verformen. Das gilt nicht nur bei der Gestaltung des Wahlrechts, der Parteien- und Politikerfinanzierung und der Ämterpatronage, die unmittelbar den Erwerb von Macht, Geld und Posten betreffen. Es gilt auch beim Schaffen und Verändern anderer Regeln und Verfassungsinstitutionen, bei denen der Zusammenhang mit den Eigneninteressen sehr viel indirekter und deshalb schwerer zu durchschauen ist. Das wird in diesem Buch vor allem an den Beispielen Föderalismus und direkte Demokratie belegt.
Die "internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften" ist ein sowohl in der wirtschaftspolitischen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten häufig verwendeter Terminus. Durch politische, technische und ökonomische Umwälzungen haben die diesbezüglichen Analysen Anfang der neunziger Jahre nochmals an Brisanz gewonnen (EU-Binnenmarkt, Transformation und Öffnung Mittel-Ost-Europas, stärkere Integration einiger Entwicklungs- und Schwellenländer in die Weltwirtschaft, Liberalisierungen des internationalen Güter- und Kapitalverkehrs sowie Fortschritte in den Telekommunikations- und Informationstechnologien). Diese Entwicklungen führten zur "Globalisierung": einem verschärften Wettbewerb auf den internationalen Gütermärkten und um die international mobilen Produktionsfaktoren. Angesichts dieser Entwicklungen wurde vielfach versucht, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu erfassen sowie ihre Determinanten zu identifizieren.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften ist zwar ein viel verwendeter, aber auch ein sehr umstrittener Begriff. So war und ist nicht nur kontrovers, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu definieren ist, mit welchen Indikatoren sie zu erfassen ist und ob bestimmte Indikatoren bzw. die entsprechenden Variationen positiv oder negativ zu bewerten sind. Vielmehr konnte noch nicht einmal ein Konsens darüber gefunden werden, ob in bezug auf Volkswirtschaften überhaupt von "internationaler Wettbewerbsfähigkeit" gesprochen werden kann.
Diese Arbeit widmet sich explizit nicht der empirischen Messung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union im Globalisierungsprozeß. Vielmehr wird ein Überblick über die theoretischen Diskussionen bezüglich der am häufigsten verwendeten Indikatoren gegeben. Das zentrale Ziel dieser Arbeit ist die Analyse des Aussagewertes der einzelnen Indikatoren zur Erfassung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird hierfür als Fähigkeit definiert, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen im weltweiten Wettbewerb mit Konkurrenten zu bestehen, seine Position mindestens zu Jaen oder diese zu verbessern. Dies wird operationalisiert als Anstieg des Realeinkommens im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung in der Interpretation des Sozialproduktkonzepts. Entsprechend werden bei der Diskussion der verschiedenen Indikatoren zunächst die diesen zugrunde liegenden Argumentationen dargestellt. Anschließend wird aufbauend auf der Darstellung wirtschaftstheoretischer Interdependenzen anhand des hier vorgeschlagenen Kriteriums theoretisch überprüft, ob die als Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gesehene Variation dieser Indikatoren zu einer Steigerung der Wohlfahrt beiträgt.
Als zu diskutierende Meßverfahren werden zunächst jene Indikatoren herangezogen, die den verschärften Wettbewerb der Volkswirtschaften auf den Gütermärkten in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Die Messung erfolgt dabei meist anhand von Leistungsbilanzsalden, Welthandelsanteilen und / oder realen effektiven Wechselkursen.
Zudem werden diejenigen Indikatoren analysiert, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit im Sinne des verschärften Standortwettbewerbs interpretieren, d. h. im Sinne des Wettbewerbs der Standorte um mobile Produktionsfaktoren. Das Kapital, welches als der mobilste Produktionsfaktor gesehen wird, steht bei dieser Betrachtung im Mittelpunkt.
Darüber hinaus wird die Diskussion der technologischen Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen, bei welcher der technologische Fortschritt aus verschiedenen Gründen als einer der zentralen Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung untersucht wird. In die Betrachtung fließen sowohl Verfahren ein, die den Einsatz von Produktionsfaktoren in Forschung und Entwicklung messen, als auch Ansätze, die am Output dieses Prozesses ansetzen. Darüber hinaus werden jene Indikatoren diskutiert, die sich auf den Handel mit technologieintensiven Produkten beziehen.
Da keiner der Indikatoren eine umfassende Messung der verschiedenen Aspekte der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erlaubt, werden mögliche Alternativen aufgezeigt. Dabei wird zum einen die Messung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als auch die Ablehnung und Vermeidung des Begriffs "internationale Wettbewerbsfähigkeit" in bezug auf Volkswirtschaften diskutiert. Abschließend werden die Schlußfolgerungen aus diesen Diskussionen dargestellt.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate und Statements, die auf dem von uns gemeinsam geleiteten deutsch-deutschen Verwaltungsrechtskolloquium gehalten wurden, das vom 5. bis 8. Juli 1990 in Speyer stattfand. Unter dme Dach des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften trafen sich Juristen aus der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, um über das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozeßrecht zu diskutieren.
Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge, die auf einem am 15. November 2019 in Speyer veranstalteten Symposium gehalten wurden. Anlass dieser Veranstaltung, die vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gemeinsam durchgeführt wurde, war die Verleihung der Ehrenmedaille des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung an Dr. Heribert Schmitz.
Heribert Schmitz hat nicht nur als Vertreter des Bundes dem Verwaltungsrat des Instituts ab 1993 für 25 Jahre angehört und in dieser langen Zeit maßgeblich dazu beigetragen, dass sich das Institut konsolidiert und zu einem der maßgeblichen Akteure der deutschen Verwaltungswissenschaft entwickelt hat, sondern auch – weit hierüber hinausgehend – den Wissenschaftsstandort Speyer in seiner Gesamtheit in mannigfaltiger Hinsicht gefördert.
Die Referenten des Symposiums und die Themen ihrer Beiträge sind eng verknüpft mit den verschiedenen Facetten des Wirkens von Heribert Schmitz, der seine Karriere im Bundes-ministerium des Innern im Jahre 1983 begann und ab 1993 in der Position des Leiters des Referats für Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Informationsfreiheitsrecht, später auch Personenstandsrecht, fortsetzte. Das wissenschaftliche Wirken von Heribert Schmitz ist beeindruckend; genannt werden sollen hier nur seine großen Kommentierungen im Posser/Wolff zur VwGO und insbesondere im Stelkens/ Bonk/Sachs zum VwVfG. Das Anliegen, Wissenschaft und Praxis zu vernetzen, durchzieht sein gesamtes Wirken.
Diesem vollständig gerecht zu werden, ist in dem begrenzten Rahmen eines Symposiums naturgemäß kaum möglich. Herausgeber und Autoren hoffen dennoch, dazu einen bescheidenen Beitrag zu leisten.
Nach Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der öffentlichen Verwaltung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu regeln. Dieser Gesetzgebungsauftrag, der in nahezu allen Landesverfassungen verankert ist, soll in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Landesorganisationsgesetz erfüllt werden, das Aufbau, Hierarchien und Zuständigkeiten der Landesverwaltung insgesamt festlegt.
Organisationsgesetzgebung wird aber nicht mehr als rein deskriptive Bestandsaufnahme des institutionellen Rahmens verstanden; als Instrument für eine dynamische Organisationsentwicklung sollen darüber hinaus Grundsätze einer reformorientierten Verwaltungsorganisation normiert werden. Hierzu zählen beispielsweise das Prinzip der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung, eine dauerhafte Fortsetzung der Funktionalreform durch Zweck- und Vollzugskritik in Verbindung mit der Pflicht zur Aufgabendezentralisierung sowie die Prüfung einer materiellen, zumindest jedoch einer formellen Privatisierung von Aufgaben.
Der vorliegende Forschungsbericht dokumentiert die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Landesorganisationsgesetz, das sowohl einem konventionellen Regelungsgehalt als auch Grundsätzen der Verwaltungsmodernisierung allgemein sowie landesspezifischen Besonderheiten folgt.
Nach einer Darstellung der politischen und zeitlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungsaufbaus und -umbaus in den östlichen Bundesländern und speziell in Mecklenburg-Vorpommern sowie einem vergleichenden Blick auf nationale und internationale Organisationsgesetze werden aufbauorganisatorische Prinzipien analysiert und in die Regelungssystematik des Gesetzentwurfes eingeordnet.
Der Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation in einzelne institutionelle Bausteine, die neben der unmittelbaren Verwaltung und mittelbaren Verwaltungsträgern auch Formen der Privatisierung umfaßt, schließen sich Zuständigkeitsregelungen und Fragen einer geeigneten Aufsichtsführung an, die dem Ziel der Reformbestrebungen, stärker zu dezentralisieren und Verantwortung für den jeweiligen Aufgabenbereich deutlicher zu verlagern, entsprechend abgestuft Jagenommen werden muß.
Abschließend wird der Blick auf den politischen Prozeß der Gesetzgebung gelenkt und vor allem die ressortinterne Gesetzesberatung und -abstimmung nachgezeichnet. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Grundsätze der Verwaltungsmodernisierung einer dem traditionellen Tatbestand-Rechtsfolge-Schema verhafteten Gesetzgebung zugänglich sind und unter welchen Voraussetzungen eine final-programmierte Organisationsgesetzgebung realisierbar ist.
Die in dem Band enthaltenen Texte entstanden, im Verlauf des Jahres 1997, ebenso wie die Texte des vorangegangenen Bandes mit gleichem Titel in lockerer Reihenfolge und aus Einzelanlässen heraus. Sie stellen sowohl hinsichtlich ihrer Zielsetzung wie auch in Bezug auf ihre Thematik eine direkte Fortsetzung des vorangegangenen Bandes dar. Zusammengenommen lassen die beiden Bände deutlicher werden, was schon beim ersten Band beabsichtigt war: der im Modernisierungsprozeß befindlichen Verwaltung auf dem Hintergrund intensiver Beobachtungen an kritischen Stellen über Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, ihr gleichzeitig aber auch einen kritischen Spiegel vorzuhalten und ihr die Möglichkeit anzubieten, ihren aktuellen Reformkurs einer Kontrolle zu unterziehen.
Die Verwaltungsmodernisierung, die in Deutschland Anfang der 90er ihren Anfang nahm, hat inzwischen unter Beweis gestellt, daß sie mehr ist als eine vergängliche Modeerscheinung. Der große Elan, der ihr zur Entstehung verholfen hat, ist aber der "abschleifenden Kraft des Alltags" (Max Weber) ausgeliefert, d.h. dem Druck des Terminkalenders, der Versuchung, zugunsten personeller Rücksichtnahmen und politischer Interessen auch mal "fünfe gerade sein zu lassen", vor allem aber auch den Zwängen der finanziellen Knappheit. Insgesamt gesehen schreitet die Reform nach wie vor kräftig voran. Gleichzeitig kristallisiert sich jedoch ein vorherrschender Modernisierungspfad auf dem "harten" Untergrund betriebswirtschaftlicher Instrumente heraus, der zwar schnelle Effizienzgewinne verspricht, der bei aller Fortschrittlichkeit aber viel zu schmal ist, um das gesamte Spektrum der Reformziele tragen zu können. Die Nachhaltigkeit der Reform erscheint so betrachtet noch nicht gesichert. Angesichts dieser Lage ist nach wie vor der entscheidende Rat, der den Modernisieren gegeben werden kann, "harte" und "weiche" Aspekte der Modernisierung so zu vereinigen, daß sie sich gegenseitig stützen, fördern und vorantreiben.
Die Wiederholung des Titels des vorangegangenen Bandes (mit dem Zusatz "II") findet hierin ihre Erklärung. Ich wünsche diesem Fortsetzungsband eine ebenso freundliche Aufnahme wie sie der erste gefunden hat. Für Interessenten sei die Mitteilung hinzugefügt, daß auch der erste Band beim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer noch abgerufen werden kann.
Die in diesem Band enthaltenen Texte entstanden in lockerer Reihenfolge in den Jahren 1994 bis 1996. Sie repräsentieren eine Auswahl aus den Dingen, die ich während dieser Zeit verfaßt habe. Anlässe waren empirische Erhebungen, Tagungen, Workshops, oder auch einfach Beobachtungen über den Gang der Verwaltungsreform. Was diese Texte eint, ist zweierlei: Erstens eine grundsätzliche Bejahung der Verwaltungsmodernisierung und eine aktive Hinwendung zu ihrer Unterstützung; zweitens aber auch eine kritische Infragestellung aktueller Entwicklungen, die gut gemeint sind, mit denen aber manchmal auch die Ziele der Reform ungewollt verfehlt und infrage gestellt werden. Die Verwaltungsmodernisierung in Deutschland ist eine Praktikerbewegung, in welche sehr viel Unternehmungsgeist und Experimentierfreude einfließt, die aber auch stark von der Pragmatik des Augenblicks beeinflußt wird. Das Großartige an dieser Bewegung ist ihre spontane Dynamik. Ihre Schwachstelle ist bisher noch ihre mangelnde Fähigkeit, aus der sich vor Ort anhäufenden Reformerfahrung auf eine systematische Weise Lerneffekte abzuleiten. Soll diese Bewegung nachhaltig sein, dann muß diese ihre Schwachstelle geschlossen werden. Der Wille hierzu muß von innen kommen. Von außen können hierbei allerdings Unterstützungen geleistet werden. Sie bestehen in vergleichenden Beobachtungen, wie auch in der begleitenden "Evaluation" von Konzeptentwicklungen, Prozessen und Ergebnissen. Der nachdrücklichste Ansatz in dieser Richtung wurde bisher von den Speyerer Qualitätswettbewerben geliefert, die von Hermann Hill und mir als ein "Selbstbewertungs"-Unternehmen initiiert und organisiert wurden. Der vorliegende Band liefert im Windschatten solcher Großereignisse Sondierungen, Anmerkungen, Exzerpte und Analysen, die den Finger auf Probleme legen, mit denen ich mich als "außenstehender Beobachter" von Fall zu Fall konfrontiert sah, die aber gleichzeitig auch um Lösungsvorschläge bemüht sind. Das Credo ist, daß die Verwaltungsmodernisierung gelingen muß und daß alles getan werden muß, um sie an den gefährlichen Kurven, die sie zurücklegen muß, vor dem Absturz zu beJaen, so daß sie sich ihrem Ziel fortwährend annähern kann.
Die Modernisierungsbestrebungen in den Landesverwaltungen sind vielfältig, die Zahl der durchgeführten Projekte Legion. Der vorliegende Forschungsbericht hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen umfassenden Überblick über die Modernisierungsbestrebungen in den 16 Bundesländern zu geben.
Die Arbeit entstand im Rahmen des Projekts: "Wissenschaftliche Dokmentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern" (WiDuT), die beim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Unterstützung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz eingerichtet ist. Die von WiDuT gewonnenen Informationen und Erkenntnisse sind in den Bericht ebenso eingeflossen, wie explizite Angaben aus den Ländern.
Zunächst werden in einer Synopse Konzeptionen und Organisationsformen der Verwaltungsmodernisierung in den Ländern wiedergegeben. Neben den Auslösern des Reformprozesses, den Grundphilosophien und Zielen der Reformen werden Art und Umfang derselben näher beschrieben. Im weiteren geht der Bericht auf die Organisation und Steuerung der Reformprozesse ebenso ein, wie auf die Beteiligung externen Sachverstands bei den Reformvorhaben und die Mitwirkung der Beschäftigten.
Diese Darstellungsform ermöglicht es, die verschiedenartigen Reformprozesse in den Ländern konkret zu vergleichen und einzuordnen.
Im zweiten Teil des Berichts wird, basierend auf dem Pentagramm der Verwaltungsmodernisierung und seinen fünf Kategorien (Verwaltungspolitik, Aufgaben, Regelungsoptimierung, Effektuierung und Personal) eine themenbereichsorientierte Darstellungsweise verfolgt. Hier werden bspw. die Reformprojekte zur Aufgabenverlagerung bzw. Privatisierung der Länder, Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesetzesfolgenabschätzung sowie die Verknüpfung der Verwaltungsmodernisierung mit Informations- und Kommunikationstechnik vorgestellt.
Erläuterungen der jeweiligen Reformbereiche und ihrer Bedeutung für den Modernisierungsprozeß runden die Darstellung ab.
Besonderes Augenmerk finden die Innovationen im Bereich des Personalmanagements, die dezidiert gegenübergestellt werden.
Darüber hinaus gewährt der Bericht Einblicke in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise von WiDuT.
Seit September 1996 führe ich zusammen mit Frau Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin Natascha Füchtner am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ein Forschungsvorhaben "Schlanker Staat - Verwaltungsmodernisierung im Bund" durch. Das Projekt ist durch Symposien begleitet worden., in denen die Promotoren einschlägiger Reformen aus der Praxis zu Wort gekommen sind und das Gespräch mit Wissenschaftlern aus Speyer und von anderen Universitäten geführt worden ist. Nach dem Symposium "Ministerialverwaltung zwischen Berlin und Bonn" (book 173) und dem Symposium "'Schlanker Staat' - Verwaltungsmodernisierung im Bund. Zwischenbericht, Praxisbeiträge, Kommentare" (book 183) werden die Verhandlungen eines dritten Symposiums "Verwaltungsmodernisierung im Bund - Schwerpunkte der 13. Legislaturperiode" in einem weiteren Speyerer Forschungsbericht publiziert. Das gesamte Forschungsvorhaben steht vor dem Abschluß.
Frau Füchtner und ich möchten uns bei allen Persönlichkeiten bedanken, die unser Projekt unterstützt haben. Begleitveranstaltungen zu Forschungvorhaben, die Wissenschaftler und Praktiker von außerhalb in Speyer zusammenbringen, weisen das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung als ein "Kompetenzzentrum für Verwaltungsforschung" aus. In diesem Sinne sind wir denen verpflichtet, die das Forschungssymposium vom 7. bis 9. Oktober 1998 mitgestaltet haben.
Vom 10. bis 15. September 1990 fand ind Speyer das 7. deutsch-polnische Verwaltungskolloquium statt. 23 polnische und 20 deutsche Teilnehmer ermöglichten einen länderübergreifenden Erfahrungsaustaushc und eine fruchtbare wissenschaftliche Diskussion. Das Kolloquium war nunmehr das 7. einer Seire, die vor 15 Jahren begonnen hat und deren Veranstaltungen abwechselnd in Polen und Deutschland stattfinden.
Der Forschungsbericht enthält Referate, die im Frühjahr und im Herbst 1999 im Rahmen des Arbeitskreises „Deutsche Verwaltung an der Wende zum 21. Jahrhundert" vorgetragen worden sind. Dieser Arbeitskreis ist im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften eingerichtet, fasst Verwaltungswissenschaftler von deutschen Universitäten mit Speyerer Kollegen zusammen und wird als Projekt des Instituts geführt. Er hat sich zwei Aufgaben gestellt: Zum einen geht es um die Sache der öffentlichen Verwaltung an der Jahrhundertwende, zum anderen werden in einer Standortbestimmung methodische Ansätze, Wissenschaftsprobleme und Ergebnisse der Verwaltungsforschung diskutiert. Die vorliegenden Vorträge gehören in den Zusammenhang der zweiten Aufgabenstellung. Sie nehmen folgende Standortbestimmungen vor: Gerd Roellecke, Die Verwaltungswissenschaft - von außen gesehen; Hans-Ulrich Derlien, Standort der empirischen Verwaltungsforschung; Klaus König, Zwei Paradigmen des Verwaltungsstudiums - Vereinigte Staaten von Amerika und Kontinentaleuropa; Helmut Klages, Verwaltungsmodernisierung aus der Sicht der Wertewandel-Forschung; Rudolf Fisch, Widerstände gegen Veränderungen in Behörden - sozialpsychologische Perspektiven.
Öffentliche Aufgaben manifestieren sich auch in den Vermögenswerten, die die öffentliche Verwaltung zu deren Erfüllung benötigt. Vermögen ist daher in vielen Verwaltungsfeldern ein Anknüpfungspunkt für eine Aufgabendiskussion. Das ist bei der Neuordnung des Vermögens in der ehemaligen DDR deutlich geworden. Dor hatte man sich mit der Umwandlung von Vermögen der öffentlichen Hand in Volkseigentum und dessen Aufteilung an zentralistisch gesteuerte Organe der Staatsmacht von der deutschen Rechts- und Verwaltungstradition entfernt. Mit der Transformation der realsozialistischen Gesellschafts-, Wirtschafts- und Staatsordnung und der Vereinigugn Deutschlands galt es auch, die tradierte Ordnung öffentlichen Vermögens auf mittel- und ostdeutschem Boden wieder herzustellen.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die auf dem neunten Forschungsseminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Speyer und des Arbeitsausschusses "Straßenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen am 28./29. Oktober 1991 in Speyer gehalten wurden. Auch diesmal waren Straßenbaujuristen aus Bund und Ländern sowie Hochschullehrer, Richter, Rechtsantwälte und vertreter von Verbänden zusammengekommen, um auf der Grundlage von vier Referaten aktuelle Aspekte der "Verkehrswegeplanung in Deutschland" zu diskutieren.
Gegenstand dieses Berichts ist der Vergleich der in den beiden vorangegangenen Phasen erhobenen und in Länderberichten dokumentierten zentralstaatlichen und - im Falle eines föderativen Staatsaufbaus - ausgewählten teilstaatlichen Rechnungssysteme europäischer und nordamerikanischer Industrieländer.
Die vorliegenden Berichte sind Teilergebnisse der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Studie "Vergleichende Analyse öffentlicher Rechnungssysteme". Gegenstand dieser Studie ist das externe Rechnungswesens staatlicher Gebietskörperschaften. Neben dem externen Rechnungswesen selbst wurden auch Informationen zu den nationalen Rahmenbedingungen, zum Budgetierungsverfahren, zu Prüfungspraktiken und zum internen Rechnungswesen erhoben.
Die vorliegenden Berichte sind Teilergebnisse der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Studie "Vergleichende Analyse öffentlicher Rechnungssysteme". Gegenstand dieser Studie ist das externe Rechnungswesens staatlicher Gebietskörperschaften. Neben dem externen Rechnungswesen selbst wurden auch Informationen zu den nationalen Rahmenbedingungen, zum Budgetierungsverfahren, zu Prüfungspraktiken und zum internen Rechnungswesen erhoben.
Die vorliegenden Berichte sind Teilergebnisse der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Studie "Vergleichende Analyse öffentlicher Rechnungssysteme". Gegenstand dieser Studie ist das externe Rechnungswesens staatlicher Gebietskörperschaften. Neben dem externen Rechnungswesen selbst wurden auch Informationen zu den nationalen Rahmenbedingungen, zum Budgetierungsverfahren, zu Prüfungspraktiken und zum internen Rechnungswesen erhoben.
Die vorliegenden Berichte sind Teilergebnisse der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Studie "Vergleichende Analyse öffentlicher Rechnungssysteme". Gegenstand dieser Studie ist das externe Rechnungswesens staatlicher Gebietskörperschaften. Neben dem externen Rechnungswesen selbst wurden auch Informationen zu den nationalen Rahmenbedingungen, zum Budgetierungsverfahren, zu Prüfungspraktiken und zum internen Rechnungswesen erhoben.
Die vorliegenden Berichte sind Teilergebnisse der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Studie "Vergleichende Analyse öffentlicher Rechnungssysteme". Gegenstand dieser Studie ist das externe Rechnungswesens staatlicher Gebietskörperschaften. Neben dem externen Rechnungswesen selbst wurden auch Informationen zu den nationalen Rahmenbedingungen, zum Budgetierungsverfahren, zu Prüfungspraktiken und zum internen Rechnungswesen erhoben.