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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (47)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (32)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (29)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (27)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (20)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (11)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (11)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (8)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (8)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (4)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (4)
Nach einer Reihe rechtstatsächlicher Einzeluntersuchungen zu Fragen des materiellen und Verfahrensrechts, zu den handelnden Personen der Justiz sowie auch zu alternativen Konfliktregelungsmöglichkeiten, ist nun das Justizsystem insgesamt in den Blickpunkt forschungspolitischer Überlegungen gelangt. So wird zunehmend die Notwendigkeit einer Strukturanalyse der Rechtspflege betont.
<b>Abstract</b>
In der ökonomischen Theorie lassen sich verschiedene Erkenntnisprogramme identifizieren, die die Richtung der ökonomischen Forschung und damit auch den Erkenntnisfortschritt in gewisser Weise kanalisieren. In der Finanzwissenschaft existiert ein primär theoretisch ausgerichteter Forschungszweig, der seine Wurzeln bei den klassischen Autoren und ersten Marginalisten hat und sich bis zur sog. "Neuen Finanzwissenschaft" erstreckt. Zum anderen findet man eine stärker empirisch-institutionell angelegte Finanzwissenschaft vor, die ihren Ursprung im Kameralismus und der historischen Schule hat und bis zur Neuen Politischen Ökonomie und Konstitutionellen Finanzwissenschaft reicht. Vor diesem Hintergrund systematisiert und analysiert der Autor die finanzwissenschaftlichen Beiträge von vier theoretischen Traditionen in der Ökonomie (Klassik, Neoklassik, Alte und Neue Institutionenökonomie).
Für den an finanzwissenschaftlichen Fragestellungen interessierten Leser soll mit dieser Arbeit der Versuch unternommen werden, eine vergleichende Darstellung unterschiedlicher Zugangs- und Lösungsmethoden für typische Problemstellungen der Finanzwissenschaft zu liefern, wobei die Geschichte des Fachgebietes und ihrer Entwicklungslinien in groben Zügen nachgezeichnet wird. Darüber hinaus bietet die Finanzwissenschaft aber auch ein interessantes Bild für den wissenschaftstheoretisch interessierten Leser, und zwar sowohl in Hinblick auf die vertretenen erkenntnistheoretischen Positionen als auch in Hinblick auf den Fortschritt dieser Wissenschaft.
Zur Lösung dieser Fragestellungen wird die von Imre Lakatos entwickelte Methodologie der wissenschaftlichen Forschungsprogramme als Grundgerüst verwendet, um sowohl die jeweils grundlegenden Erklärungsprinzipien als auch entsprechende Modifikationen pointiert darstellen zu können. Hierbei zeigt sich, dass sich die vier Forschungsprogramme - trotz zahlreicher dogmengeschichtlicher Gemeinsamkeiten - in Hinblick auf ihre "harten Kerne" signifikant voneinander unterscheiden, was zu alternativen theoretischen Erklärungen finanzwirtschaftlicher Phänomene (z.B. dauerhafter Anstieg der öffentlichen Schuld) und teilweise völlig konträren finanzpolitischen Vorschlägen (z.B. enge oder breite Steuerbemessungsgrundlagen) führt.
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes ist eine multidisziplinäre Vorgehensweise angebracht und auch vorgesehen gewesen. Die Entwicklungsdynamik des Projekts hat in der Zwischenzeit jedoch eine andere Richtung genommen: Von den ursprünglich beteiligten Disziplinen Politologie, Rechtswissenschaften und Soziologie sind nur die beiden Gesellschaftswissenschaften übrig geblieben. Dies hat zur Folge, daß der rechtliche Apsekt im Vergleich zum sozialwissenschaftlichen zurückgetreten ist, auch in dieser Fallstudie.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996/1997. 807 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-7890-4620-5
Die deutsche öffentliche Verwaltung hat in den letzten beiden Jahrzehnten tiefgreifende Veränderungen erfahren und sieht sich weiterhin mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert: Die friedliche Revolution im Osten Deutschlands ermöglichte die Transformation einer vormals real-sozialistischen Staatsbürokratie in eine rechtsstaatliche Verwaltung. Im Zuge der Wiedervereinigung und der veränderten Rahmenbedingungen der 90er Jahre wird eine >>Verschlankung<< des öffentlichen Sektors mit immer größerem Nachdruck gefordert. Die gegenwärtige, prekäre Finanzlage der öffentlichen Haushalte verschärft diese Forderung zusätzlich. Eine dritte, neuartige Herausforderung besteht in der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung der deutschen Verwaltung.
Diese vollständig überarbeitete Neuauflage des 1981 erschienen Sammelbands beleuchtet in vierzig Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis einerseits Bereiche der Stabilität und Kontinuität innerhalb der deutschen Verwaltung. Die Autoren gehen aber auch ausführlich auf die Veränderungsnotwendigkeiten und Modernisierungspotentiale ein, die sich aus den genannten Herausforderungen der Gegenwart ergeben.
Inhaltsverzeichnis
I. Grundlagen
1. Öffentliche Verwaltung im vereinigten Deutschland
Klaus König, Speyer
2. Geschichte der öffentlichen Verwaltung
Thomas Ellwein, Konstanz
3. Verfassungsrahmen der öffentlichen Verwaltung
Peter Badura, München
4. Verwaltung im gesellschaftlichen und ökonomischen Umfeld
Carl Böhret/Götz Konzendorf, Speyer
5. Verwaltungsreformen
Wolfgang Seibel, Konstanz
II. Aufbau
1. Staatsaufbau und Verwaltungsterritorien
Frido Wagener /Willi Blümel, Speyer
2. Aufbau der Bundesverwaltung
Volker Busse, Bonn
3. Aufbau der Landesverwaltung
Martin Frank, Karlsruhe
4. Verflechtung der Verwaltungsebenen
Arthur Benz, Halle
5. Innenaufbau der Verwaltungsbehörden
Horst Müller, Bayreuth
III. Verselbständigung
1. Verfassung der kommunalen Selbstverwaltung
Franz-Ludwig Knemeyer, Würzburg
2. Verwaltung der großen Städte
Jochen Dieckmann, Köln
3. Verwaltung des ländlichen Raumes
Günter Seele, Bonn
4. Selbstverwaltung außerhalb der Kommunalverwaltung,
insbesondere: Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Dieter Schimanke, Magdeburg
5. Verwaltung zwischen staatlichem und privatem Sektor
Gunnar Folke Schuppert, Berlin
6. Die öffentlichen Unternehmen Deutschlands
Achim von Loesch, Frankfurt
IV. Aufgaben
1. Aufgaben und Aufgabenverteilung
Werner Thieme, Hamburg
2. Öffentliche Dienstleistungen
Dieter Grunow, Duisburg
3. Aufgabenentwicklung und Aufgabenkritik
Hans Peter Bull
V. Steuerung
1. Gesetzes- und Rechtsbindung der Verwaltung
Eberhard Schmidt-Aßmann, Heidelberg
2. Planung in Regierung und Verwaltung
Klaus-Eckart Gebauer, Mainz
3. Räumliche Planung
Gottfried Schmitz, Mannheim
4. Haushalts- und Finanzplanung
Klaus Lüder, Speyer
VI. Entscheidung
1. Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung
Bernd Becker, Neubiberg
2. Verfahren der Verwaltungsentscheidung
Karl-Peter Sommermann, Speyer
3. Entscheidungshilfen und Datenverarbeitung
Heinrich Reinermann, Speyer
VII. Personal
1. Die Gliederung des öffentlichen Dienstes
Helmut Lecheler, Berlin
2. Die Situation des öffentlichen Dienstes
Helmut Klages, Speyer
3. Führungspositionen in der Verwaltung
Franz Kroppenstedt/Kai-Uwe Menz, Bonn
4. Personalwirtschaft
Gottfried Herbig, Bonn
5. Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst
Christoph Hauschild, Bonn
VIII. Leitung
1. Leitungsorganisation der Verwaltung
Manfred König, Stuttgart
2. Personalführung in der Verwaltung
Rudolf Fisch, Speyer
3. Neue Ansätze der Führung und Leitung
Christoph Reichard, Berlin
IX. Kontrolle
1. Netzwerk der Verwaltungskontrolle
Günter Püttner, Tübingen
2. Kontrolle der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte
Hans Joachim von Oertzen/Christoph Hauschild, Bonn
3. Verwaltungskontrolle durch Rechnungshöfe
Hedda Czasche, Frankfurt/M.
X. Internationalität
1. Die Internationalität der öffentlichen Verwaltung
Heinrich Siedentopf, Speyer
2. Die deutsche Verwaltung in der Europäischen Union
Georg Ress/Jörg Ukrow, Saarbrücken
3. Verwaltungszusammenarbeit in der Entwicklungspolitik
Franz Thedieck, Berlin
XI. Autorenbiographien
XII. Schlagwortverzeichnis
Öffentliche Unternehmen
(1994)
<b>Abstract</b>
Die Gründung neuer Betriebe ist in den letzten Jahren sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt worden. Mit Neugründungen werden Hoffnungen auf Innovationen, Beschäftigungseffekte und wirtschaftliche Dynamik verbunden. Welche Faktoren für den Erfolg von neu gegründeten Betrieben ausschlaggebend sind, wird in diesem Buch untersucht. Ausgehend von einer Befragung von Gründerinnen und Gründern, die im Jahre 1994 einen Betrieb angemeldet haben, wird das Gründungsgeschehen im Ruhrgebiet abgebildet. Zudem erlauben die erhoben Daten eine empirische Überprüfung konkurrierende Theorien des Gründungserfolgs sowie eine Detailanalyse von Interdependenzen zwischen einzelnen Einflussfaktoren.
Im Theorienpluralismus der Gründungsforschung spielen personenbezogene, netzwerkbezogene und organisationsbezogene Ansätze eine Rolle. Welchen Einfluss haben beispielsweise Berufs und Branchenerfahrungen des Gründers? Braucht man eher einen praktischen oder einen akademischen Hintergrund, um erfolgreich zu gründen? Ein zweiter Fokus liegt auf dem sozialen Umfeld des Gründers. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, welche Netzwerkressourcen gegebenenfalls fehlende Erfahrungen des Gründers ersetzen können. Neben den persönlichen und organisationsbezogenen Netzwerken stehen den Gründern weitere Informations und Ressourcenquellen zur Verfügung. Hier sind zum Beispiel die Beratungsleistungen von Industrie und Handelskammern, Wirtschaftsförderern, Banken oder Unternehmensberatern zu nennen. Für die Beleuchtung der betrieblichen Erfolgsfaktoren werden populationsökologische und transaktionskostenökonomische Hypothesen herangezogen. Ist es zum Beispiel eher erfolgsverheißend, langfristige Lieferbindungen aufzubauen oder kurzfristige Kostenvorteile zu nutzen? Macht es für einen kleinen Newcomer Sinn, sich in Märkten mit wenigen großen Anbietern auf von diesen vernachlässigte Marktnischen zu spezialisieren oder ist eher eine generalistische Strategie erfolgreich?
Durch den empirischen Vergleich teils konkurrierender, teils sich ergänzender Theorien wird ein Analyserahmen für die weitere Gründungsforschung entwickelt. Zudem lassen sich aus den Ergebnissen Beratungsinhalte für eine empirisch informierte Gründungsförderung ableiten.
Die im Forschungsbericht zusammengefassten Studien sind im Rahmen des Vorhabens „Öffentliche Verwaltung zwischen Management und Gouvernanz" im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer verfasst worden. Sie setzen sich unter unterschiedlichen Vorzeichen mit der Modernisierungsbewegung des „Neuen Öffentlichen Managements" auseinander. Da der Grund des neuen Managerialismus in der Finanzierungskrise des westlichen Wohlfahrtsstaates liegt, wird nicht nur die managerialistische sondern auch die ökonomische Frage aufgeworfen. Folgende Teilthemen werden behandelt: Ordnungspolitische Probleme der Privatisierung; Räumliche Planungen in der Ökonomisierung und Managerialisierung der öffentlichen Verwaltung; „Public Sector Management" oder Gouvernanz - Leitungs- und Steuerungsprobleme der öffentlichen Verwaltung; Reinventing Government - The German Case.
In dem am 18. Mai 1990 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag zischen der BRD und der DDR, inzwischen in Kraft getreten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Einheit Deutschlands auch durch die Entwicklung föderativer STrukturen zu befördern. Gleichzeitig ist in dem Vertrag ein Bekenntnis der Partner zur freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundordnung enthalten. Dieser Aufsatz wird zu einer Zeit verfaßt, in der eine Reihe von theoretischen und praktischen Fragen von Staat und Verwaltung der DDR erst Ansätze für Lösungen erkennen lassen.
Die Modernisierungsbewegung eines "New Public Management\ eines "Reinventing Government" hat auch den deutschsprachigen Raum erreicht, und zwar insbesondere unter dem Vorzeichen eines "Neuen Steuerungsmodells". So hat dieses Modernisierungskonzept in den Kommunalverwaltungen der Bundesrepublik Anhänger nicht nur in der Literatur - bis zur Gründung neuer Zeitschriften -, sondern auch in der Verwaltungspraxisgefunden. Ich habe mich im Inland und im Ausland der Frage stellen müssen, wie aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht und aus der Ortskenntnis heraus das neue öffentliche Management einzuschätzen ist. Das veranlaßt mich, einschlägige Studien, die aus unterschiedlichen Anlässen entstanden und verstreut oder noch nicht veröffentlicht sind, in einem Forschungsbericht zusammenzufassen. Sie werden damit dem deutschsprachigen Leser zugänglich gemacht. Die vorliegenden Beiträge werden von verschiedenen Problemstellungen geprägt, knüpfen aber immer wieder bei der Frage des Paradigmenwechsels vom exekutiven zum unternehmerischen Management in der öffentlichen Verwaltung an. Mit ihrer kritischen Einstellung unterscheiden sie sich von der publikationsstarken Erneuerungsliteratur. Die Studien bauen aufeinander auf und überlappen sich. So
sind sie in der Zeitfolge ihrer Entstehung abgedruckt.
Zur innenpolitischen Agenda - Die amerikanische Bundesregierung am Beginn der neunziger Jahre
(1993)
Die vorliegende Studie geht auf ein Forschungsvorhaben zurück, das ich 1989 begonnen habe und zu dem mich berufliche Erfahrungen in der innenpolitischen Querschnittsarbeit angeregt haben. Das Projekt mußte wegen vordringlicher Verpflichtungen im Hinblick auf die deutsche Vereinigung und die Transformation von Staat und Verwaltung des realen Sozialismus mehrfach unterbrochen werden. Der "innenpolitische Stillstand" während der Präsidentschaft Bush in den Vereinigten Staaten hat es dann freilich mit sich gebracht, daß die hier vorgestellte öffentliche Agenda im Grunde nicht überholt ist, mancher Streitpunkt eher an Aktualität gewonnen hat.
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf eine inzwischen mehr als 25jährige - oder gar 40jährige! - Geschichte zurückblicken. Das FÖV ist zwischen 1956-1959 als "Institut für verwaltungswissenschaftliche Forschung" angedacht, 1962 als "Institut für Forschung und Information" hochschulintern gegründet und 1965 als "Forschungsinstitut" der Hochschule errichtet worden. Es existiert seit 1976 als verselbständigtes Institut bei der Hochschule Speyer.
Die Geschichte des Forschungsinstituts ist bislang noch nicht dargestellt worden. Sie findet auch im Schrifttum über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften nur beiläufige Erwähnung.[1] Es fehlte bisher eine Darstellung, die auf der Grundlage der vorhandenen Quellen der Hochschule und des Instituts die Geschichte des FÖV, die mehrfachen Anläufe seiner Gründung, die Umstrukturierungen und Umbenennungen herausarbeitet und bewertet.
Die vorliegende Studie über die Geschichte des Forschungsinstituts Speyer basiert auf der Auswertung und Analyse ungedruckter Quellen. Dabei handelt es sich um die Protokolle des Senats und des Verwaltungsrats der Hochschule sowie die des Vorstands und des Verwaltungsrats des Forschungsinstituts aus der Zeit von 1947 bis zur Gegenwart. Hinzu kamen aussagekräftige Materialien - Berichte, Mitteilungen, Expertisen und Schriftverkehr - des jeweiligen Rektors der Hochschule und des amtierenden (Geschäftsführenden) Direktors des Forschungsinstituts. Diese Unterlagen befinden sich im Archiv der Hochschule bzw. in dem des Forschungsinstituts. Ergänzt wurden sie von Schriften, die die Hochschule herausgab bzw. von Literatur, die im Zusammenhang mit "runden" Geburtstagen und Jubiläen von Hochschule und Forschungsinstitut entstanden ist.[2] Der Aussagewert der schriftlichen Quellen und der Literatur wurde ergänzt durch die Erinnerungen und Sichtweisen der ehemaligen Geschäftsführenden Direktoren des FÖV, mit denen die Autorin Gespräche führte.
[1] Vgl. Franz Knöpfle, S. 61-66; Rudolf Morsey, 40 Jahre, S. 31 f.
[2] Vgl. das Quellen- und Literaturverzeichnis
Der vorliegende Forschungsbericht entstand im Auftrag der Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg. Da die Fragestellung von den BearbeiterInnen einerseits wegen der Auswertung des empirischen Datenmaterials der Biographien von LehrerInnen eine große räumliche Nähe zum Auftraggeber, andererseits viel Erfahrung in der Bearbeitung volkswirtschaftlicher Probleme voraussetzte und in Speyer kurzfristig keine qualifizierten BearbeiterInnen mit freien Kapazitäten vorhanden waren, wurde das Projekt in Kooperation zwischen dem Hamburger HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Als Projektleiterin möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß die Kooperation nicht nur in persönlicher Hinsicht eine überaus erfreuliche Erfahrung war, sondern daß sich gerade auch in fachlicher Hinsicht Perspektiven und Hintergrundwissen aus zwei auf unterschiedliche Fragespektren spezialisierte Forschungsinstituten ergänzten und befruchteten.
Auch von Seiten der Auftraggeberin bestand von Anfang an der Wunsch, der Vielzahl der bereits vorliegenden, z.T. recht dogmatischen und "ergebnisorientierten" Studien zum Ausgaben- und Kostenvergleich zwischen BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst nicht einfach eine weitere hinzuzufügen. Vielmehr sollten die anderen Studien vergleichend auch daraufhin analysiert werden, welche Parameter der Modellrechnungen das jeweilige Ergebnis "präjudiziert" hätten, um ggf. auch die Unterschiede zu den in der Untersuchung anzustellenden Kostenvergleichsrechnungen für beamtete und angestellte Hamburger LehrerInnen erklären zu können. Denn die Besonderheit der vorliegenden Studien besteht darin, daß sie sich ausschließlich auf den Schulbereich bezieht, der sich durch eine extrem geringe Beförderungsspanne sowie hinsichtlich der berufsbiographischen Lebensläufe signifikant von anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes unterscheidet. Insofern sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse nicht ungeprüft auf andere Bereiche und Länder übertragen werden können!
Des Weiteren bestand Einigkeit darüber, daß die statische Analyse eines aus aktuellen Daten ermittelten Modellebenslaufes einer LehrerIn kaum geeignet sein kann, Handlungsperspektiven für die Zukunft aufzuspannen. Aus diesem Grund wurde nicht noch ein Grundmodell - ohne Einkommensanpassungen - gerechnet, sondern auch Parametervariationen durchgeführt, die angeben, wie sich das Kostenverhältnis zwischen den beiden Beschäftigtengruppen verändert, wenn sich das Eintrittsalter in den Schuldienst, das Pensionseintrittsalter und die Lebenserwartung unter ansonsten gleichen Bedingungen verändert. Schließlich - und dies ist ein wesentlicher Unterschied zu praktisch allen anderen vorliegenden Studien - wurde die Annahme eingeführt, daß es auch im öffentlichen Dienst und in den nächsten 65 Jahren wieder Reallohnerhöhungen in ähnlicher Größenordnung wie in der Gesamtwirtschaft geben wird.
Bei den Ergebnissen ist dann auch die starke Abhängigkeit der Kostenrelationen von der Lebensarbeitszeit und insbesondere vom Pensionseintrittsalter bemerkenswert. Die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes, die einstmals für echte "lebenslängliche" Arbeitsverhältnisse konzipiert worden waren, reagieren hoch sensibel auf die empirisch nachweisbaren Verkürzungen der Lebensarbeitszeit, wobei die Kostensteigerungen für das Beamtenverhältnis besonderes gravierend ausfallen, weil hier der öffentliche Arbeitgeber die gesamten Kosten trägt, während bei der Angestellten die GRV einen Teil der Alterssicherungskosten "trägt", bei der zwar Probleme der demographischen Entwicklung auch zu Beitragssatzsteigerungen führen werden, die allerdings geringer ausfallen als die berufsbiographisch bedingten höheren Kosten in der Beamtenversorgung. Zudem impliziert eine Absenkung des Rentenniveaus in Hamburg wegen besonderer Regeln für die Zusatzversorgung der Angestellten und ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst kein komplementäres überdurchschnittliches Ansteigen dieser aus dem Haushalt der Hansestadt finanzierten Leistungen.
Insgesamt zeigt die Studie, daß auch das Kostenverhältnis zwischen Angestellten und BeamtInnen in hohem Maße durch personalwirtschaftliche Instrumente beeinflußt werden kann. Diese Instrumente sind dem Bereich Personalführung und -entwicklung einerseits zuzuordnen, bestehen andererseits aber auch in einer Neuordnung des öffentlichen Haushaltswesens, das den Prinzipien der Kostentransparenz und der "Sustainability", der Nachhaltigkeit nicht nur der ausgewiesenen fundierten Schulden, sondern unter Einschluß auch der mit der Beamtenversorgung verbundenen Schattenverschuldung folgen sollte, damit auch die mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst erworbenen Ansprüche auf zukünftige Leistungen der spezifischen Alterssicherungen auf die Verschuldungsgrenzen der "verursachenden" Periode angerechnet wird.
Hat die repräsentative Demokratie überhaupt noch eine Zukunft? Und wie ist ihr Zustand? Diese Fragen sind Gegenstand des vorliegenden Bandes, der sich mit dem Verhältnis von repräsentativer und direkter Demokratie befasst. Oftmals wird der repräsentativen Demokratie bescheinigt, sie sei nicht mehr zeitgemäß. Aber handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Diese Annahme lässt sich aus guten Gründen bezweifeln, wie die versammelten Beiträge mithilfe juristischer und sozialempirischer Erkenntnisse zeigen. In jedem Fall lassen sich beide Demokratieformen nicht gegeneinander ausspielen. Wie man sie möglicherweise kombinieren kann, zeigen einige Beispiele aus Hamburg.Der vorliegende Band versammelt die Grußworte und Vorträge des Festkolloquiums, das von den Herausgebern zu Ehren von Hans Peter Bull am 28. Oktober 2016 in Hamburg veranstaltet wurde.
Wie ist es um die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland bestellt? Handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Ist Transparenz wirklich ein Allheilmittel? Und wie könnten gelungene Beispiele einer Kombination derartiger Verfahren und Instrumente aussehen? Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Band.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und der gleichzeitig erfolgten Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist durch die Geltung des Grundgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebung der Länder verbunden (Art. 70 GG). Diese Entwicklugn war ungeachtet des schwer kalkulierbaren Tempos des Einigungsprozesses in den Grundzügen vorhersehbar, so daß in den bisherigen sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz die Länderbildung frühzeitig vorbereitet und mit der Erarbeitung von Entwürfen einiger landesrechtlicher Gesetze begonnen wurde. Dies betrifft auch die sächsische Gemeindeordnung, die Gegenstand des vorliegenden Bandes ist. Dabei war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Beschränkung des Berichts auf ausgewählte Komplexe des Entwurfs unumgänglich. Es werden ausschließlich Anmerkungen aus gemeindeverfassungsrechtlicher Sicht gemacht; Probleme der Gemeinde wirtschaft und der Aufischt bleiben außer Betracht. Fragen des Inkrafttretens einer Gemeindeordnung für Sachsen werden behandelt, weil dies als Konsequenz aus dem gemeindeverfassungsrechtlichen Überlegungen unausweichlich schien.
The book explores the impact of WTO law on domestic regulatory autonomy. It identifies and critically analyses the mechanisms working in WTO law that cause increasing interferences with domestic law and thus restrain the regulatory autonomy of the WTO members. The book proposes ways how WTO law be conceptualized to enhance the policy space of WTO members. Therefore, the book demonstrates the flexibilities in interpreting and applying WTO core principles and provisions and explores interpretive and institutional conceptions that could serve as a pathway of allocating greater policy leeway to WTO members.
The analyses presented address the disturbing observation that even though WTO law appreciates the regulatory leeway of WTO members in several provisions across agreements, the WTO judiciary´s case law, but also other governance mechanism active in the WTO appear to narrow down the WTO members´ regulatory autonomy and to considerably limit the space for domestic policy choices. Wide spread, even scholarly perception of the WTO, and most recently the Trump administration blame the WTO, in particular its dispute settlement branch, for being biased towards free trade and unduly restraining even legitimate domestic policies, and voiding the domestic policy space needed for addressing societal concerns and global problems. A closer look at the development of GATT/WTO law, however, reveals that, in GATT era, panels were aware of the effect their interpretations had on domestic policy space, and that some of the more recent WTO dispute settlement reports show attempts to expand WTO member´s leeway again. These observations are the starting point for an indepth analysis of the different mechanisms present in WTO law which impact on domestic regulation.
Wirtschaftsprivatrecht
(2019)
Dieses Lehrbuch für Bachelor- und Lehramt-Studierende mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung vermittelt juristisches Know-how für das Wirtschaftsstudium. Im Mittelpunkt stehen dabei das Bürgerliche Recht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Diese Rechtsgebiete werden anhand expliziter Fallbeispiele, Grafiken und Merksätze illustriert. Ein Glossar hilft dabei, juristische Fachbegriffe zu verstehen und richtig zu verwenden. Abgerundet wird das Buch durch zahlreiche Übungsfälle, welche optimal auf die Prüfungen vorbereiten.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2000. 490 Seiten, brosch., 98,– DM ISBN 3-7890-6664-8
Das Verhältnis von Recht und Verhalten einerseits und der Verwaltung als Mittler zwischen Gesetzgeber und Bürger andererseits ist von zwei Strömungen geprägt: Die Verwaltung hat als Rechtsanwender Regelungen des Gesetzgebers umzusetzen und im Einzelfall wirksam zu machen. Gleichzeitig beeinflusst sie aber auch die Wirkungen des Rechts und dessen Fortentwicklung. Damit entstehen neben beabsichtigten auch unerwünschte bzw. unerwartete Folgen, nicht zuletzt im Zuge der Verwaltungsmodernisierung, wenn verwaltungsinterne Reformbemühungen mit gesetzgeberischen oder gerichtlichen Vorgaben offen in Konflikt geraten.
Wissenschaftler verschiedener Disziplinen - Rechtswissenschaftler, Soziologen, Verwaltungswissenschaftler, Landschaftsökonomen, Politikwissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler und Rechtshistoriker - befassten sich im Februar 1999 im Rahmen einer Tagung am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit diesen Wechselbeziehungen. Anhand unterschiedlicher Politikfelder wie etwa der Steuerverwaltung, des Umweltschutzes, des Subventionsrechts, des Dienst- und Tarifrechts sowie des Haushaltsrechts wurden die Wirkungen von Recht durch unmittelbares Verwaltungshandeln und die Funktion des Rechts, Verhalten von Verwaltungsbediensteten oder von Bürgern zu steuern, in einem interdisziplinären, praxisorientierten Kontext untersucht.
Die Referate und Vorträge des Symposiums, das sich in den von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsschwerpunkt „Recht und Verhalten“ einreiht und unter dem Titel „Verwaltung als Adressat und Akteur“ an Veranstaltungen in Bielefeld („Wirkungsforschung zum Recht I - Wirkungen und Erfolgsbedingungen von Gesetzen“) und Dresden („Wirkungsforschung zum Recht III - Folgen von Gerichtsentscheidungen“) anknüpft, werden in diesem Band dokumentiert. Aus dem Inhalt:
I. Wirkungsweisen des Rechts in der Verwaltung:
1. Wie wirken Kasuistik und Novellen bei konditionalen Normen?
2. Wie wirkt finales Recht ?
II. Wirkungsweisen des Rechts durch die Verwaltung
III. Leistungsgrenzen des Rechts und Verwaltungsmodernisierung
IV. Wechselbeziehungen zwischen Gesetzgeber, Gerichten und Verwaltung.