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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (47)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (32)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (29)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (27)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (20)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (11)
Dieser zweite Speyerer Forschungsbericht aus dem Projekt "Wertewandel in den neunziger Jahren", das von der Fritz Thyssen Stiftung und der Robert Bosch Stiftung gefördert wird, führt eine Auswahl von 1998 erschienenen und sich im Erscheinen befindenden Arbeiten zusammen, die sich einerseits mit dem Schwerpunktthema "Wertewandel" befassen, andererseits mit der heute viel diskutierten Frage des "Bürgerschaftlichen Engagements" der Deutschen. Beide Aspekte werden eng miteinander und mit der Frage nach der weiteren Entwicklung von Staat und Demokratie in Deutschland verknüpft. Das empirische Material der Analysen beruht hauptsächlich auf dem Speyerer Wertesurvey "Wertewandel und Bürgerschaftliches Engagement", einer umfassenden repräsentativen Erhebung innerhalb der erwachsenen Bevölkerung, die im Auftrag und nach dem Design des Projektes durch Infratest/Burke bei ca. 3.000 Personen in Deutschland im Frühsommer 1997 durchgeführt wurde.
Welthandelsrecht
(2007)
Welthandelsrecht
(2003)
Welthandelsrecht
(2022)
Seit ihrer Gründung steht die Welthandelsorganisation (WTO) samt den von ihr verwalteten Übereinkommen über den Handel mit Waren (GATT), Dienstleistungen (GATS) sowie dem Schutz geistigen Eigentums (TRIPS) im Mittelpunkt der Diskussionen über Globalisierung, global governance, Umweltschutz und internationale Verteilungsgerechtigkeit.
Aus dem Inhalt: WTO in schwierigen Zeiten; Grundprinzipien des Multilateralismus; Streitbeilegungsverfahren; Regelungen über den Warenhandel und technische Handels-hemmnisse; Regionale Integration; Handelspolitische Schutzinstrumente; Internationales Währungssystem; Investitionen und Investitionsschutz; Handel mit Dienstleistungen und Schutz geistigen Eigentums; Entwicklungsländer; E-Commerce und Digital Trade; Menschen-rechte, Umwelt- und Sozialstandards; Zukunft der WTO.
Zur Neuauflage: Für die Neuauflage wurde das Werk grundlegend aktualisiert und im Hin-blick auf die krisenhaften neuen Herausforderungen für die WTO und den Multilateralismus (Anstieg des Unilateralismus, Handelskriege, Aufstieg Chinas, zunehmend geostrategische Ausrichtung der Handelspolitik, Lähmung des Appellate Body), die neuen Themen im Welt-handel (Digital Trade, E-Commerce, Gesundheitsschutz) und die einschlägige Recht-sprechungsentwicklung überarbeitet.
Rupert Scholz vollendet am 23. Mai 2007 sein 70. Lebensjahr. Die ihm zu diesem Datum dargebrachte Festschrift will einen Gelehrten feiern, der zugleich als ein politischer Professor den Weg in die aktive Politik gefunden hat. Mit dieser Kennzeichnung einer langjährigen Tätigkeit in der Einheit von Geist, Recht und Politik tritt dem Leser der Festschrift ein be-sonderer Typus des Hochschullehrers im Öffentlichen Recht entgegen, dessen wissenschaft-liches und politisches Wirken in seiner Wechselbeziehung zahlreiche Lebensstationen um-fasst und viele Jahre die Zeitgeschichte Deutschlands geprägt hat. Das wissenschaftliche Rüstzeug hierfür hatte Rupert Scholz nach den beiden juristischen Staatsprüfungen und Assistentenjahren in Berlin sowie der anschließenden Habilitation in München bei Peter Lerche in ausgreifenden rechtsdogmatischen und politischen Studien über die kommunale Daseinsvorsorge und Unternehmenswirtschaft sowie zur Koalitionsfreiheit und grundge-setzlichen Wirtschaftsverfassung erworben. Diese sowie die daran anschließenden frühen Arbeiten über Wettbewerb und Konzentrationskontrolle, Paritätische Mitbestimmung und Grundgesetz, über die Lage der gespaltenen Nation oder auch zur Pressefreiheit und Arbeitsverfassung bzw. zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, aber auch die Recht-sprechungsanalyse und Kommentierung im damals schon herausragenden Grundgesetz-kommentar von Maunz-Dührig-Herzog-Scholz zeugen ebenso wie die aktuellen staats-rechtlichen Arbeiten von der einzigartigen wissenschaftlichen Begabung des Autors, tat-sächliche Entwicklungen in umstrittenen Politikfeldern aufzunehmen, diese zu analysieren und deren (verfassungs-)rechtliche Deutung zu entfalten.
Doch kommt auch das Verwaltungsrecht in den in der Festschrift versammelten Beiträgen nicht zu kurz, denn Rupert Scholz hat sich diesem großen Gebiet immer wieder konkreti-sierend zugewandt. Dies gilt vor allem für das rechtliche Gehäuse der Verwaltungsverant-wortung, das moderne Infrastruktur- und Regulierungsverwaltungsrecht, namentlich in seiner wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Ausdeutung sowie wettbewerbsrechtlichen Fassung und gemeinschaftsrechtlichen Dimension. Dem Arbeitsverfassungsrechtler Scholz gewidmet sind die Beiträge zum Steuer-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Die Aufsätze zum Staatskirchenrecht erscheinen derzeit im Zusammenhang mit einer möglichen Hinwendung zum laizistischen Staat von besonderer Bedeutung.
Insgesamt spiegelt die Festschrift mit der außerordentlichen Spannweite der darin ver-sammelten Beiträge den Gedankenreichtum wider, den der Jubilar in seinen Publikationen an den Tag gelegt hat. Die Schüler von Rupert Scholz wollen damit den politischen Professor, der ihnen stets vertrauter Lehrer blieb, ehren und zugleich für viele Jahre der Betreuung Dank sagen. Wie könnte dies besser als durch ein solches inhaltsschweres Werk geschehen!
Der Band liefert Beiträge aus verschiedenen Staaten und Disziplinen zur weltweiten Diskussion, ob und wenn ja inwieweit sich das Bild des Staates im Wandel befindet. Als Prüfstein für die Stabilität der unterschiedlichen Grundlagen und Konzepte erwies sich in vielen Staaten die Weltwirtschaftskrise. In nahezu allen Staaten hat diese in der Regel unter dem Sammelbegriff "Public Private Partnership" geführte Diskussion zu - teilweise sehr heftigen - Auseinandersetzungen über das jeweilige Staatsverständnis geführt.
Die vorliegenden Materialsammlungen, inhaltlichen Ordnungen und sachlichen Auswertungen stellen somit „ Vorstudien zur Organisation und Reform von Landesverwaltungen" dar. Sie können sich als nützlich erweisen, wenn Landesregierungen auch in den neuen Bundesländern die Reorganisation ihrer Verwaltungen angehen und nicht einfach die administrativen Apparate mit einer neuen Rhetorik überziehen. Darüber hinaus können sie sich als fruchtbar erweisen, wenn es darum geht, die Organisationslehren an Verwaltungsschulen auf Erfahrungsgrundlagen zu stellen. In diesem Sinne möchte ich mich bei allen bedanken, die das Forschungsvorhaben unterstützt haben, insbesondere beim Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt.
Als ich im Jahr 1998 das Forschungsprojekt „Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen durch plural zusammengesetzte Gremien“ konzipierte, knüpfte ich an die Beobachtung an, daß zahlreiche staatliche Entscheidungen, die eine gewisse Komplexität aufweisen, von Gremien maßgeblich vorbereitet oder sogar getroffen werden, die an einer Schnittstelle von Staat und Gesellschaft stehen. Mit dem Begriff „plural zusammengesetzte Gremien“ sollte in diesem Sinne der Untersuchungsgegenstand dahin eingegrenzt werden, daß es nicht um ausschließlich aus Amtswaltern zusammengesetzte Kollegial-Gremien im Binnenbereich der staatlichen Organisationen geht, sondern um Gremien, die zwar in staatliche Entscheidungsverfahren eingebunden, in denen aber jedenfalls auch Private vertreten sind. Die damalige Projektbeschreibung, die im Arbeitsplan 1999 und Forschungsprogramm 1999-2003 des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung abgedruckt ist (s. dort S. 79), lautete:
„Staatliche Entscheidungen werden zunehmend durch plural zusammengesetzte Gremien vorbereitet und teilweise auf sie übertragen. Die Auswahl der Gremienmitglieder nach Sachverstand oder Repräsentation gesellschaftlich relevanter Gruppen und die Ausgestaltung der Entscheidungsverfahren sollen den Argumentationsstandard und die Akzeptanz der Entscheidungen in Bereichen verbessern, in denen eine auf herkömmliche Mittel einer hierarchisch gegliederten Verwaltung gestützte Entscheidungsfindung als unangemessen angesehen wird. Eine Ursache für die Ausweitung des Gremienwesens – von Sachverständigenbeiräten bis hin zu Ethik-Kommissionen – liegt nicht allein in der wachsenden Komplexität der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Optionen und Strukturen, sondern auch in einem veränderten Staatsbewußtsein, welches nach einer immer stärkeren ‚Sozialisierung’ ursprünglich staatlicher Aufgaben und Entscheidungen drängt.In einem ersten Schritt soll nach einer Bestandsaufnahme der in die staatliche Willensbildung bzw. Entscheidungsfindung einbezogenen Gremien eine Typologie nach Zusammensetzung, Verfahren und Entscheidungsinhalt erstellt werden. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, in welchen Grenzen die Überantwortung von Verfahrensschritten bzw. Entscheidungen an plural zusammengesetzte Gremien verfassungsrechtlich zulässig ist. In einem dritten Schritt sollen Leitlinien ausgearbeitet werden, die dem Gesetzgeber und der Verwaltung bei der Schaffung solcher Gremien, der Aufgabenübertragung und der Verfahrensgestaltung als Hilfestellung dienen können.“
Bei der Bearbeitung des Projekts, für die Frau Assessorin Alexandra Unkelbach gewonnen werden konnte, zeigte sich rasch, daß die Gremienlandschaft kaum zu überblicken ist. Das Projekt wurde daher auf Gremien der Bundesebene beschränkt. Der vorliegende Forschungsbericht enthält eine Auswertung der verfügbaren empirischen Daten und faßt diese zu einer Typologie zusammen. Aufgrund der Erhebungen konnte – jedenfalls für die Bundesebene – nicht verifiziert werden, daß ein signifikantes quantitatives Wachstum des Gremienwesens in den zurückliegenden Jahren zu verzeichnen ist. Wohl gibt es zahlreiche Indizien, daß der Formenreichtum des Gremienwesens zugenommen und die Arbeit der Gremien und ihre qualitative Stellung im Verwaltungsverfahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Die von Frau Unkelbach in aufwendiger Suche erschlossenen Daten weisen das Gremienwesen als ein großes interdisziplinäres Forschungsfeld aus, dessen Einzelareale in einem auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt zunächst nur sehr selektiv in den Blick genommen werden können.Neben einer Typologie trägt der vorliegende Bericht in Ansätzen auch dem zweiten Schritt der Projektbeschreibung Rechnung, indem im Hinblick auf die unterschiedlichen Gremientypen die kritischen verfassungsrechtlichen Fragen identifiziert werden. Eine erste Vertiefung einzelner Fragen findet sich in dem vom Projektleiter herausgegebenen Tagungsband „Gremienwesen und staatliche Gemeinwohlverantwortung“ (Berlin 2001). Dieser Tagungsband enthält auch eine Checkliste, welche im Sinne des in der Projektbeschreibung genannten dritten Schritts die bei Errichtung eines plural zusammengesetzten Gremiums zu beantwortenden Fragen skizziert und so zu einer Rationalitätssteigerung bei der Einsetzung von Gremien beitragen soll. Insgesamt stellen sowohl der vorliegende Bericht als auch der Tagungsband den Einstieg in einen Forschungsgegenstand dar, welcher überaus facettenreich ist und die Aufmerksamkeit von Forschern unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen verdient.
Diese Studie ist ein Beitrag zum Thema "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung von umweltrelevanten Großvorhaben". Ihr spezifischer Gegenstand ist die Beteiligugn von Bürgern an der Planung und Planfeststellung eines Teilstücks der Autobahn A98/A861 im Kontext rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
Teil 1: Politik ohne Verantwortung – Regieren am Volk vorbei
Teil 2: Aus Scheu vor der Verantwortung: Fortschreitende Selbstauflösung der Bundesländer
Teil 3: Regieren ohne Kontrolle – Wie die Bürger von der Macht ferngehalten werden
Eine Hauptthese dieses Buches ist, daß Berufspolitiker sich vorwiegend von ihren Eigeninteressen steuern lassen. Dabei entfalten sie sich nicht nur innerhalb der vorgegebenen Strukturen, sondern suchen diese – und das ist meine zweite Hauptthese – auch nach ihren Bedürfnissen zu verformen. Das gilt nicht nur bei der Gestaltung des Wahlrechts, der Parteien- und Politikerfinanzierung und der Ämterpatronage, die unmittelbar den Erwerb von Macht, Geld und Posten betreffen. Es gilt auch beim Schaffen und Verändern anderer Regeln und Verfassungsinstitutionen, bei denen der Zusammenhang mit den Eigneninteressen sehr viel indirekter und deshalb schwerer zu durchschauen ist. Das wird in diesem Buch vor allem an den Beispielen Föderalismus und direkte Demokratie belegt.
Vorwort
Erstmals liegen mit dieser Untersuchung wissenschaftlich gesicherte Zahlen über die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor. Diese erste bundesweite Studie, die in drei Bänden vorgelegt wird, stellt die notwendigen Diskussionen um eine Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements und seiner politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine gesicherte Grundlage. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das diese Untersuchung in Auftrag gegeben hat, leistet damit einen Beitrag, der eine Lücke in der deutschen Sozialforschung schließt.
34 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Verbänden, Initiativen und Projekten. Ein weiteres Drittel ist aktiv in einem Verein oder einer Gruppe tätig, ohne jedoch ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen. Damit sind insgesamt zwei Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren in gesellschaftliche Gruppierungen eingebunden und aktiv beteiligt. Das freiwillige Engagement ist damit erheblich größer als bisher angenommen. Bislang wurde es auf 18 Prozent geschätzt und hätte damit erheblich unter dem Mobilisierungsgrad vergleichbarer Länder in Europa und Amerika gelegen. Die Untersuchung zeigt: Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland ist groß und durchaus mit anderen Ländern vergleichbar.
Dieses Engagement ist in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen unterschiedlich verteilt. Sport und Bewegung, Engagement in Schule, Kindergarten und Kirche sind die attraktivsten Betätigungsfelder, während das soziale und politische Ehrenamt weit weniger gefragt ist. Aber gerade auch hier braucht unsere Gesellschaft freiwilliges Engagement.
Die Studie zeigt auch, dass eine Vielzahl von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen bereit wären, sich bei entsprechender Motivation ehrenamtlich zu engagieren. Bei der Debatte um eine Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir uns vor allem auch um diese Menschen kümmern.
Ich danke den am Projektverbund beteiligten Instituten für die geleistete Arbeit und wünsche den Ergebnisberichten eine weite Verbreitung sowie Einfluss auf die Diskussionen, die im Internationalen Jahr der Freiwilligen (2001) intensiv geführt werden.
Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Band ist Teil der Schriftenreihe des Praxis- und Forschungsnetzwerks der Hochschulen für den öffentlichen Dienst. Das Konzept der besseren Rechtsetzung hat in Wissenschaft und Praxis seit Beginn der 2000er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen und soll aus unter-schiedlichen Perspektiven sowohl der interdisziplinären Verwaltungsforschung als auch der Vollzugspraxis beleuchtet werden und zur konzeptionellen Weiterentwicklung einer besseren Rechtsetzung beitragen.
Volkswirtschaftspolitik
(1998)
Volkswirtschaftspolitik
(1985)
Volkswirtschaftspolitik
(1983)
Volkswirtschaftspolitik
(1980)
Volkswirtschaftspolitik
(1976)
Volkswirtschaftspolitik
(1974)
Die "internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften" ist ein sowohl in der wirtschaftspolitischen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten häufig verwendeter Terminus. Durch politische, technische und ökonomische Umwälzungen haben die diesbezüglichen Analysen Anfang der neunziger Jahre nochmals an Brisanz gewonnen (EU-Binnenmarkt, Transformation und Öffnung Mittel-Ost-Europas, stärkere Integration einiger Entwicklungs- und Schwellenländer in die Weltwirtschaft, Liberalisierungen des internationalen Güter- und Kapitalverkehrs sowie Fortschritte in den Telekommunikations- und Informationstechnologien). Diese Entwicklungen führten zur "Globalisierung": einem verschärften Wettbewerb auf den internationalen Gütermärkten und um die international mobilen Produktionsfaktoren. Angesichts dieser Entwicklungen wurde vielfach versucht, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu erfassen sowie ihre Determinanten zu identifizieren.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften ist zwar ein viel verwendeter, aber auch ein sehr umstrittener Begriff. So war und ist nicht nur kontrovers, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu definieren ist, mit welchen Indikatoren sie zu erfassen ist und ob bestimmte Indikatoren bzw. die entsprechenden Variationen positiv oder negativ zu bewerten sind. Vielmehr konnte noch nicht einmal ein Konsens darüber gefunden werden, ob in bezug auf Volkswirtschaften überhaupt von "internationaler Wettbewerbsfähigkeit" gesprochen werden kann.
Diese Arbeit widmet sich explizit nicht der empirischen Messung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union im Globalisierungsprozeß. Vielmehr wird ein Überblick über die theoretischen Diskussionen bezüglich der am häufigsten verwendeten Indikatoren gegeben. Das zentrale Ziel dieser Arbeit ist die Analyse des Aussagewertes der einzelnen Indikatoren zur Erfassung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird hierfür als Fähigkeit definiert, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen im weltweiten Wettbewerb mit Konkurrenten zu bestehen, seine Position mindestens zu Jaen oder diese zu verbessern. Dies wird operationalisiert als Anstieg des Realeinkommens im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung in der Interpretation des Sozialproduktkonzepts. Entsprechend werden bei der Diskussion der verschiedenen Indikatoren zunächst die diesen zugrunde liegenden Argumentationen dargestellt. Anschließend wird aufbauend auf der Darstellung wirtschaftstheoretischer Interdependenzen anhand des hier vorgeschlagenen Kriteriums theoretisch überprüft, ob die als Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gesehene Variation dieser Indikatoren zu einer Steigerung der Wohlfahrt beiträgt.
Als zu diskutierende Meßverfahren werden zunächst jene Indikatoren herangezogen, die den verschärften Wettbewerb der Volkswirtschaften auf den Gütermärkten in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Die Messung erfolgt dabei meist anhand von Leistungsbilanzsalden, Welthandelsanteilen und / oder realen effektiven Wechselkursen.
Zudem werden diejenigen Indikatoren analysiert, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit im Sinne des verschärften Standortwettbewerbs interpretieren, d. h. im Sinne des Wettbewerbs der Standorte um mobile Produktionsfaktoren. Das Kapital, welches als der mobilste Produktionsfaktor gesehen wird, steht bei dieser Betrachtung im Mittelpunkt.
Darüber hinaus wird die Diskussion der technologischen Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen, bei welcher der technologische Fortschritt aus verschiedenen Gründen als einer der zentralen Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung untersucht wird. In die Betrachtung fließen sowohl Verfahren ein, die den Einsatz von Produktionsfaktoren in Forschung und Entwicklung messen, als auch Ansätze, die am Output dieses Prozesses ansetzen. Darüber hinaus werden jene Indikatoren diskutiert, die sich auf den Handel mit technologieintensiven Produkten beziehen.
Da keiner der Indikatoren eine umfassende Messung der verschiedenen Aspekte der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erlaubt, werden mögliche Alternativen aufgezeigt. Dabei wird zum einen die Messung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als auch die Ablehnung und Vermeidung des Begriffs "internationale Wettbewerbsfähigkeit" in bezug auf Volkswirtschaften diskutiert. Abschließend werden die Schlußfolgerungen aus diesen Diskussionen dargestellt.
<b>Abstract</b>
Veränderungen in Organisationen werden unter sozialwissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen, politischen Gesichtspunkten betrachtet. Es gibt drei inhaltliche Schwerpunkte: Beginnend mit einer theoretisch fundierten Orientierung über organisationale Veränderungen werden im zweiten Teil Methoden und Techniken vorgestellt, die Speziell für Untersuchungen zu Veränderungen in Organisationen entwickelt wurden. Der dritte Teil stellt praktische Erfahrungen, insbesondere das Managen von Veränderungen in Wirtschaft und Verwaltung dar.
Die Forschung im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist bislang im Wesentlichen von einem multidisziplinären Ansatz geprägt: Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Geschichtswissenschaften arbeiten auf dem Gebiet der "Verwaltungswissenschaften" zusammen. Eine eigenständige Disziplin der "Verwaltungswissenschaft" hat sich im Unterschied zu anderen Staaten und Wissenschaftstraditionen noch nicht herausgebildet. Aktuelle Forschungsvorhaben gehen jedoch mehr und mehr über einen multidisziplinären Ansatz hinaus und betreiben eine interdisziplinäre Vernetzung der verschiedenen Zugänge der Verwaltungswissenschaften. Vom Weg zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin der "Verwaltungswissenschaft" wird jedoch erst dann zu sprechen sein, wenn sich die unterschiedlichen Materien transdisziplinär zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin verweben.
Die Beiträge dieses Bandes bewegen sich im Spannungsfeld der Entwicklung der "Verwaltungswissenschaften" von der Multidisziplinarität über die Interdisziplinarität bis zur Transdisziplinarität. Sie geben die Vorträge, Kommentare und Diskussionen des vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer veranstalteten Forschungssymposiums "Verwaltungswissenschaften und Verwaltungswissenschaft" wieder, das aus Anlass der Emeritierung von Klaus König stattfand, der die Entwicklung der Verwaltungswissenschaften national wie auch international maßgeblich geprägt hat. Der Band fasst den gegenwärtigen Selbstand der Verwaltungswissenschaft/en zusammen und zeigt zugleich künftige Entwicklungsperspektiven der "Verwaltungswissenschaften" auf dem Weg zur "Verwaltungswissenschaft" auf.
Die Festschrift ist dem Speyerer Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Heinrich Siedentopf von Freunden, Kollegen und Schülern zum 70. Geburtstag gewidmet. Ein Aufenthalt an der École Nationale d'Administration in Paris prägte sein Habilitationsthema "Regierungsführung und Ressortführung in Frankreich - Zur Organisation und Funktion der Cabinets ministériels" und führte ihn zu einer grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Laufbahn. Mit seinen Gastprofessuren in Aix-en-Provence und Singapur sowie den Vortragsreisen und Beratungs-einsätzen in Sri Lanka, Pakistan, Indien, Thailand und China hat er die Internationalität der Verwaltungswissenschaft nachhaltig geprägt. Das hohe Ansehen und die große Wert-schätzung, die sich Heinrich Siedentopf im In- und Ausland erworben hat, kommen in zahlreichen Ehrungen sowie in einer Reihe ihm angetragener Funktionen - wie dem Vorsitz im Wissenschaftlichen Beirat des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Präsidentschaft der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften - zum Ausdruck.
Zentrale Themen in Forschung und Lehre waren für Heinrich Siedentopf neben seinen europabezogenen Schwerpunkten der öffentliche Dienst, Personalmanagement, Regierungsorganisation sowie Kommunalverwaltung und Dezentralisierung. Den Diskurs zwischen Disziplinen und über nationale Grenzen hinweg hat er ferner als Herausgeber und Schriftleiter der dem Öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft gewidmeten Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV) gefördert.
Die Festschrift spiegelt das vielfältige wissenschaftliche Wirken Heinrich Siedentopfs wider. Ihre Beiträge schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis der Verwaltung; gleichzeitig liefern sie über den nationalen Aspekt hinaus einen Einblick in die internationale Diskussion der Verwaltungswissenschaft.
Verwaltungswissenschaft
(2018)
Verwaltungswissenschaft wird in dem Buch als eine interdisziplinäre Integrationswissen-schaft präsentiert, die eine selbstständige Wissenschaftsdisziplin neben Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und anderen Sozialwissenschaften ist. Schwerpunkte sind vergleichende Darstellungen
- verwaltungsrelevanter Theorieansätze verschiedener sozialwissenschaftlicher Disziplinen in den letzten 130 Jahren,
- rationaler, inkrementeller und rechtlicher Entscheidungsmethoden der öffentlichen Verwaltung und
- der vielfältigen Erscheinungsformen informaler Staatlichkeit in Regierung, Parlament, Verwaltung, Justiz und Internationalen Organisationen.
Schließlich wird der Begriff der öffentlichen Verwaltung bestimmt und die methodischen Grundlagen einer empirisch-analytischen und normativen Verwaltungswissenschaft dargestellt.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate und Statements, die auf dem von uns gemeinsam geleiteten deutsch-deutschen Verwaltungsrechtskolloquium gehalten wurden, das vom 5. bis 8. Juli 1990 in Speyer stattfand. Unter dme Dach des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften trafen sich Juristen aus der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, um über das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozeßrecht zu diskutieren.
Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge, die auf einem am 15. November 2019 in Speyer veranstalteten Symposium gehalten wurden. Anlass dieser Veranstaltung, die vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gemeinsam durchgeführt wurde, war die Verleihung der Ehrenmedaille des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung an Dr. Heribert Schmitz.
Heribert Schmitz hat nicht nur als Vertreter des Bundes dem Verwaltungsrat des Instituts ab 1993 für 25 Jahre angehört und in dieser langen Zeit maßgeblich dazu beigetragen, dass sich das Institut konsolidiert und zu einem der maßgeblichen Akteure der deutschen Verwaltungswissenschaft entwickelt hat, sondern auch – weit hierüber hinausgehend – den Wissenschaftsstandort Speyer in seiner Gesamtheit in mannigfaltiger Hinsicht gefördert.
Die Referenten des Symposiums und die Themen ihrer Beiträge sind eng verknüpft mit den verschiedenen Facetten des Wirkens von Heribert Schmitz, der seine Karriere im Bundes-ministerium des Innern im Jahre 1983 begann und ab 1993 in der Position des Leiters des Referats für Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Informationsfreiheitsrecht, später auch Personenstandsrecht, fortsetzte. Das wissenschaftliche Wirken von Heribert Schmitz ist beeindruckend; genannt werden sollen hier nur seine großen Kommentierungen im Posser/Wolff zur VwGO und insbesondere im Stelkens/ Bonk/Sachs zum VwVfG. Das Anliegen, Wissenschaft und Praxis zu vernetzen, durchzieht sein gesamtes Wirken.
Diesem vollständig gerecht zu werden, ist in dem begrenzten Rahmen eines Symposiums naturgemäß kaum möglich. Herausgeber und Autoren hoffen dennoch, dazu einen bescheidenen Beitrag zu leisten.
Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999. 249 Seiten. brosch. DM 79,- ISBN 3-7890-6228-6
Staat und staatliche Verwaltung sind durch die zunehmende Internationalisierung auch klassischer »innerer« Angelegenheiten – öffentliche Sicherheit, Gesundheits- und Umweltpolitik usw. – nicht obsolet geworden. So haben sich die UN in der 50. Vollversammlung 1996 mit Problemen von öffentlicher Verwaltung und Entwicklung befasst. Die
Weltbank hat ihren Weltentwicklungsbericht 1997 dem Thema »Der Staat in einer sich ändernden Welt« gewidmet. Die OECD beschäftigt sich ebenfalls seit langem mit Fragen z.B. der öffentlichen Verwaltung in postsozialistischen Staaten. Die Studie des Autors zur Kaderverwaltung und Staatstransformation, Entwicklungsverwaltung und Staatsentwicklung wie zum modernen Verwaltungsstaat und seiner Modernisierung gewähren Einsichten in die Veränderungsprozesse von Staat und Verwaltung; sie unterstreichen die historischen Grundlagen und sozioökonomischen Bedingungskonstellationen und richten den Blick auf Staat und
Verwaltung nach Abschluss der transitionalen Phase. Deutlich wird: Angesichts der heutigen Managerialisierung und Ökonomisierung des Staates stellt sich auch für Gesellschaften der Staatsmoderne die Frage, wie eine Ordnungspolitik beschaffen sein sollte, die neben dem Wirtschaftlichkeitsprinzip die Werte von Demokratie und Rechtsstaat pflegt.
Das Buch fasst das Verwaltungsprozessrecht mit seinen Bezügen zum materiellen Verwaltungsrecht in einem neuen didaktischen Konzept zusammen. Dabei lässt es sich von der Erkenntnis leiten, dass für juristische Prüfungsleistungen weniger Detailwissen als vielmehr systematisches Verständnis der Grundstrukturen und die Kunst der Beschränkung auf das Wesentliche die entscheidenden Erfolgsfaktoren sind. Die Beherrschung dieser Kunst setzt einen Überblick über das Ganze voraus. Diesen möchte das Buch vermitteln.
Es will damit demjenigen, der sich zum ersten Mal mit dem Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht beschäftigt, den Einstieg in diese ausbildungsrelevanten Rechtsgebiete erleichtern und dem Examenskandidaten die rasche Wiederholung des bereits Gelernten ermöglichen.
Der Mensch lernt viel über seine visuelle Wahrnehmung. Die Tatsache, dass die Gedächtnis-leistung für Bilder erheblich höher ist als für abstrakte oder konkrete Begriffe, macht sich dieses Werk zunutze.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht werden hier in einer nahezu einzigartigen Form dargestellt: Durch die Grafik-Text-Kombination wird der Stoff visualisiert, wobei sich die jeweils gegenüberliegende Grafik und der Text ergänzen. Zwischenübersichten machen wichtige Zusammenhänge auf einen Blick sichtbar.
Verwaltungsprozessrecht
(1997)
Verwaltungsprozessrecht
(1999)