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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (16)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (9)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (3)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (3)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hatte am 09. März 2000 beschlossen, den Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LT.-Drs. 3/694) einer Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) zu unterziehen und einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung erteilt.
Dass Gesetzesfolgenabschätzungen dabei helfen können, Jascheinliche Folgen und Nebeneffekte von Regelungsvorhaben zu ermitteln und zu beurteilen, wird mit dieser Untersuchung erneut und eindrücklich bestätigt. Peter Wordelmann et al. haben die hauptsächlich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der DHV Speyer entwickelte und erprobte Methodik auch für dieses Regelungsvorhaben überaus erfolgreich angewendet. Dabei konnten auch die Prüfkriterien "gender mainstreaming" und "Nachhaltigkeit" eingeführt und getestet werden. Die Kostenfolgenabschätzungen wurden um den Bereich der Transaktionskostenanalyse ergänzt, was einen wesentlichen analytischen Fortschritt bedeutet. Dr. Götz Konzendorf (FÖV Speyer/WiDuT) konnte mit methodischen Beratungen helfen.
Es ist besonders erfreulich, dass mit dieser Studie auch der GFA-Leitfaden (Berlin 2000) und das Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (Baden-Baden 2001) eingesetzt wurden und deren praktische Brauchbarkeit am konkreten Fall bestätigt werden konnten. Das ergänzt die acht Speyerer Pilotstudien, die im Verlauf des Jahres 2001 im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchgeführt wurden. Mit diesen Studien ließ sich gleichfalls die praktische Verwertbarkeit des publizierten GFA-Instrumentariums nachweisen.
Establisment
(2002)
Wahl ohne Auswahl
(2002)
Die Novelle zum Parteiengesetz verbessert die Regelungen der Parteienfinanzierung in zahlreichen Einzelfragen. Den großen Durchbruch, den man nach der CDU-Parteispendenaffäre erhofft hatte, stellt das Gesetz aber nicht dar. Einige zentrale, zum Teil verfassungswidrige Problempunkte werden nicht entschärft und sogar noch neue hinzugefügt.
In DÖV 1990, S. 85 ff., veröffentlichte der Verfasser einen Beitrag, in dem er für die Übernahme des süddeutschen Modells der Gemeindeverfassung auch in anderen deutschen Bundesländern plädierte. Und so ist es ja inzwischen auch gekommen, wenn auch teilweise mit Abstrichen. Es handelt sich dabei um die einzige umfassende Strukturreform der politischen Willensbildung im vergangenen Jahrzehnt überhaupt. Der frühere Bundespräsident Roman Herzog hat die Schwierigkeiten aufgezeigt, Reformen nicht nur zu konzipieren, sondern wirklich auch umzusetzen; die Umsetzungsprobleme sind bei Strukturreformen besonders groß. Um so faszinierender ist es zu verfolgen, auf welchen Wegen die Reformen - trotz großer Widerstände - dennoch durchgesetzt werden konnten. Die Analyse des Entstehungsprozesses ermöglicht ein besseres Verständnis der heutigen Lage und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung.
Seit der Antike befassen sich Philosophen und Staatsdenker mit der Frage, wie man die Führer von Staaten dazu bringen kann, sich bei ihren Handlungen am Wohl des Volkes auszurichten und nicht an ihren eigenen Interessen an Posten, Einfluss und Reichtum. Dies ist die Schlüsselfrage. Denn einerseits muss man den Spitzenpolitikern Macht anvertrauen, sonst können sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Andererseits soll diese Macht nicht missbraucht, sondern zum Wohl der Bürger eingesetzt werden.
Den Staat zur Beute gemacht?
(2002)
Der Staat als Beute?
(2002)
edition sigma, Berlin 2002.218 Seiten, € 15,90 ISBN: 3-89404-767-4
Steuerung durch Zielvereinbarungen: das ist ein vielversprechendes Reformkonzept, mit dem zahlreiche Verwaltungen in Deutschland inzwischen Erfahrungen gesammelt haben. Umfassende Ansätze, die eine sinnvolle Verknüpfung von Steuerung und Personalführung erlauben, sind anspruchsvoll, weil die Einführung einer zielorientierten Steuerung tiefgreifende Veränderungen in den Sichtweisen und im Handeln der Akteure voraussetzt und aufwändige Lernprozesse erfordert. Nicht immer gelingt es reibungslos, diese Reformschritte konsistent zu vollziehen, wie in den Fallstudien dieser Untersuchung deutlich wird. Der Band geht zunächst der Frage nach, wie das Instrument der Zielvereinbarung in der Praxis angewendet wird und welche Probleme sich bei der Einführung und Umsetzung stellen. Hinweise zur Problemlösung geben die Gestaltungsüberlegungen am Schluss dieses Buchs.
Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, 218 Seiten, € 39,- ISBN: 3-7890-8255-4
Insbesondere die naturwissenschaftlich-technische Forschung ist durch eine überwiegend ordnungsrechtlich geprägte staatliche Regulierung zahlreichen Beschränkungen und Behinderungen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund entwickelt die vorliegende Arbeit alternative Steuerungskonzepte für diesen Bereich.
Aufbauend auf einer Analyse der Eigengesetzlichkeiten der naturwissenschaftlich-technischen Forschung werden konkrete Modellvorschläge erarbeitet. Die Modelle eröffnen der Forschung einerseits größere Handlungsspielräume und stellen andererseits eine adäquate Bewältigung der mit der Forschungstätigkeit verbundenen Risiken sicher. Um eine möglichst sachnahe und somit freiheitsJaende Steuerung der Forschung zu gewährleisten, nutzen die Modelle die Eigenverantwortung und Selbstregulierungsfähigkeit dieses Bereichs. Darüber hinaus beleuchtet die Arbeit die allgemeine Diskussion um das "Verwaltungsorganisationsrecht als Steuerungsressource" unter den spezifischen Bedingungen der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG und leistet damit einen Beitrag zur Fortentwicklung der rechtsdogmatischen Grundlagen auf diesem Gebiet.
Das Werk bietet den an Fragen der Forschungsorganisation interessierten Entscheidungsträgern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Justiz und Verwaltung vielfältige Anregungen. Die Arbeit ist im Nomos Verlag unter dem Titel "Kontrollierte Selbstregulierung in der naturwissenschaftlich-technischen Forschung" erschienen und dort oder über den Buchhandel erhältlich.
Verwaltung im Rechtsstaat
(2002)
Folgenforschung und Recht
(2002)