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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (49)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (35)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (33)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (25)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (23)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (23)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (22)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (20)
Nach Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der öffentlichen Verwaltung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu regeln. Dieser Gesetzgebungsauftrag, der in nahezu allen Landesverfassungen verankert ist, soll in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Landesorganisationsgesetz erfüllt werden, das Aufbau, Hierarchien und Zuständigkeiten der Landesverwaltung insgesamt festlegt.
Organisationsgesetzgebung wird aber nicht mehr als rein deskriptive Bestandsaufnahme des institutionellen Rahmens verstanden; als Instrument für eine dynamische Organisationsentwicklung sollen darüber hinaus Grundsätze einer reformorientierten Verwaltungsorganisation normiert werden. Hierzu zählen beispielsweise das Prinzip der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung, eine dauerhafte Fortsetzung der Funktionalreform durch Zweck- und Vollzugskritik in Verbindung mit der Pflicht zur Aufgabendezentralisierung sowie die Prüfung einer materiellen, zumindest jedoch einer formellen Privatisierung von Aufgaben.
Der vorliegende Forschungsbericht dokumentiert die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Landesorganisationsgesetz, das sowohl einem konventionellen Regelungsgehalt als auch Grundsätzen der Verwaltungsmodernisierung allgemein sowie landesspezifischen Besonderheiten folgt.
Nach einer Darstellung der politischen und zeitlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungsaufbaus und -umbaus in den östlichen Bundesländern und speziell in Mecklenburg-Vorpommern sowie einem vergleichenden Blick auf nationale und internationale Organisationsgesetze werden aufbauorganisatorische Prinzipien analysiert und in die Regelungssystematik des Gesetzentwurfes eingeordnet.
Der Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation in einzelne institutionelle Bausteine, die neben der unmittelbaren Verwaltung und mittelbaren Verwaltungsträgern auch Formen der Privatisierung umfaßt, schließen sich Zuständigkeitsregelungen und Fragen einer geeigneten Aufsichtsführung an, die dem Ziel der Reformbestrebungen, stärker zu dezentralisieren und Verantwortung für den jeweiligen Aufgabenbereich deutlicher zu verlagern, entsprechend abgestuft Jagenommen werden muß.
Abschließend wird der Blick auf den politischen Prozeß der Gesetzgebung gelenkt und vor allem die ressortinterne Gesetzesberatung und -abstimmung nachgezeichnet. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Grundsätze der Verwaltungsmodernisierung einer dem traditionellen Tatbestand-Rechtsfolge-Schema verhafteten Gesetzgebung zugänglich sind und unter welchen Voraussetzungen eine final-programmierte Organisationsgesetzgebung realisierbar ist.
Im Sommersemester 2020 organisierten der Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungs-wissenschaften und Policy Analyse und das WITI-Projekt der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer das digitale Seminar „Verwaltungsreform – Innovation – Implementation: Strategien (erfolgreicher) Verwaltungsmodernisierung im Vergleich“.
Im Rahmen der Qualifikationsziele des Seminars, welche unter anderem die methodische Vorbereitung der Studierenden auf die Erstellung der Masterarbeit umfassten, fertigten die Teilnehmenden Hausarbeiten zu ihren Vortragsthemen an. Aufgrund der durchweg erfreulichen Ergebnisse, der thematischen Nähe zum WITI-Projekt und ihrer Praxisrelevanz freuen wir uns, Ihnen die im Rahmen des Seminars entstandenen Hausarbeiten zu präsentieren.
Inhaltlich beschäftigen sie sich neben der Entstehung von Innovationslaboren im öffentlichen Sektor und Nutzerorientierung als Bestandteil der Public Sector Innovation mit dem Scheitern der Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg, Legitimierungsstrategien des Politiknetzwerks „Bürokratieabbau“ und der Einführung der einheitlichen Behördennummer 115 im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Die Hausarbeit zur Einführung eines einheitlichen E-Akte-Basisdienstes kann aus Datenschutzgründen leider nicht in Gänze abgedruckt werden, ein anonymisiertes Executive Summary möchten wir Ihnen aber nicht vorenthalten.
Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge, die auf einem am 15. November 2019 in Speyer veranstalteten Symposium gehalten wurden. Anlass dieser Veranstaltung, die vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gemeinsam durchgeführt wurde, war die Verleihung der Ehrenmedaille des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung an Dr. Heribert Schmitz.
Heribert Schmitz hat nicht nur als Vertreter des Bundes dem Verwaltungsrat des Instituts ab 1993 für 25 Jahre angehört und in dieser langen Zeit maßgeblich dazu beigetragen, dass sich das Institut konsolidiert und zu einem der maßgeblichen Akteure der deutschen Verwaltungswissenschaft entwickelt hat, sondern auch – weit hierüber hinausgehend – den Wissenschaftsstandort Speyer in seiner Gesamtheit in mannigfaltiger Hinsicht gefördert.
Die Referenten des Symposiums und die Themen ihrer Beiträge sind eng verknüpft mit den verschiedenen Facetten des Wirkens von Heribert Schmitz, der seine Karriere im Bundes-ministerium des Innern im Jahre 1983 begann und ab 1993 in der Position des Leiters des Referats für Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Informationsfreiheitsrecht, später auch Personenstandsrecht, fortsetzte. Das wissenschaftliche Wirken von Heribert Schmitz ist beeindruckend; genannt werden sollen hier nur seine großen Kommentierungen im Posser/Wolff zur VwGO und insbesondere im Stelkens/ Bonk/Sachs zum VwVfG. Das Anliegen, Wissenschaft und Praxis zu vernetzen, durchzieht sein gesamtes Wirken.
Diesem vollständig gerecht zu werden, ist in dem begrenzten Rahmen eines Symposiums naturgemäß kaum möglich. Herausgeber und Autoren hoffen dennoch, dazu einen bescheidenen Beitrag zu leisten.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate und Statements, die auf dem von uns gemeinsam geleiteten deutsch-deutschen Verwaltungsrechtskolloquium gehalten wurden, das vom 5. bis 8. Juli 1990 in Speyer stattfand. Unter dme Dach des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften trafen sich Juristen aus der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, um über das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozeßrecht zu diskutieren.
Vier Dinge fallen beim angekündigten Rücktritt des Hamburger Bürgermeisters Ole von Beust und dem Ergebnis des Hamburger Volksentscheids auf, und zwischen ihnen bestehen innere Zusammenhänge.
Replik von Klaus von Dohnanyi, in: Hamburger Abendblatt vom 21.7.2010
Duplik von Hans Herbert von Arnim, in: Hamburger Abendblatt vom 22.7.2010.
Un bilan de la Charte doit également prendre en compte son interaction avec les autres textes internationaux de protection des droits fondamentaux. La Convention occupe une place centrale à cet égard, car chaque fois que les juges nationaux appliquent le droit de l’Union, ils doivent le faire dans le respect de la Convention. D’où l’importance de la cohérence entre la Convention et la Charte, car in fine, le contrôle du respect des droits fondamentaux dans un cas concret se fait à Strasbourg. Eu égard à cette réalité, le législateur de l’Union a instauré un double contrôle de cohérence entre la Charte et la Convention : le premier, interne à l’Union, s’exerce sur la base de l’article 52(3) de la Charte ; le second, qui le complète, est appelé à s’exercer à travers le contrôle externe par la Cour européenne des droits de l’homme, prévu par l’article 6(2) TUE. S’agissant du contenu des droits fondamentaux, le contrôle interne de cohérence a bien fonctionné. On ne peut pas en dire autant s’agissant de la méthodologie des droits. Dans la jurisprudence de la Cour de justice de l’UE, en effet, tout se passe comme si l’article 52(3) de la Charte ne concernait que le contenu des droits, à l’exclusion de leur méthodologie. Aussi cette jurisprudence génère-t-elle des divergences méthodologiques qui conduisent tantôt à des déficits de protection par rapport à la Convention, tantôt à la confusion juridique. Ces défaillances du contrôle interne rendent nécessaire la mise en place du contrôle externe.
"Bis 2024 soll die Hälfte einer Altersgruppe bis zu ihrem 25. Lebensjahr mindestens sechs Monate in einem anderen europäischen Land verbracht haben" (Macron, 2017). Mit diesen Worten beschreibt der französische Präsident das ambitionierte Ziel, für französische Studierende die Auslandsmobilität deutlich zu steigern. Damit folgt er einem bereits länger anhaltenden Trend. Ein wesentliches Ziel der Bologna-Reform war eine Internationalisierung des Hochschulstudiums. Der Raum zum Absolvieren des Studiums ist also keineswegs auf die eigene Hochschule beschränkt, sondern soll sogar explizit ausländische Hochschulen mit einbeziehen. So zeugen die aktuellen Forderungen von Zielquoten auf EU-Ebene (20% Auslandsaufenthalt > 3 Monate; vgl. Leuven Communiqué, 2009 & Council of the European Union, 2011), in Deutschland nochmal ambitionierter gefasst (33% Auslandsaufenthalt; GWK, 2013), von hohem Interesse politischer Wirkungsträger, ein Studium nicht nur als restriktive Angelegenheit auf einen Campus beschränkt zu verstehen. Kulminiert wurde diese Sichtweise in der oben zitierten Stellungnahme des französischen Präsidenten. Dieser Beitrag will sich der Frage widmen, ob diese offenbar als immer relevanter gesehene "Raumerweiterung" für alle Studierenden gleich realistisch und gleich in seinen Konsequenzen ist. Hierzu werden zwei Perspektiven angenommen: a) einerseits die Gleichstellungsperspektive in der Hinsicht, ob je nach demographischer Herkunft der Studierenden Schwellen für einen Auslandsaufenthalt bestehen - hierzu gab es bereits einmal einen Sonderbericht im Rahmen der 19. Sozialerhebung (Isserstedt & Kandulla, 2011) b) andererseits aber auch aus der geographischen Gleichstellungsperspektive für Länder, ob im Ausland "Raum" gleich "Raum" ist, oder unterschiedliche Regionen mit folgenden Studien- und Berufsverläufen der mobilen Personen korrelieren. Beantwortet werden sollen die folgenden Forschungsfragen: - Wie sehr hängt es unter Berücksichtigung der Fächerwahl vom akademischen und sozialen Hintergrund ab, überhaupt die Gelegenheit eines Auslandssemesters wahrzunehmen? - Unterscheiden sich die besuchten Zielregionen für unterschiedliche Gruppen von Studierenden? - Korrelieren unterschiedliche Zielregionen bei Graduierten mit späteren Outcomes wie Einkommen im Berufsleben? Zur Klärung dieser Fragen sollen die Daten der im Februar 2018 abgeschlossenen Absolventen-befragung des Kooperationsprojekts Absolventenstudien des Prüfungsjahrgangs 2016 herangezogen werden. In dieser Befragung werden mutmaßlich von etwa 40.000 Absolventen/innen Auslandsepisoden, soziodemograhische Angaben und berufliche Outcomes erhoben, wobei erstmals im Rahmen dieser Studie auch systematisch die Zielregionen der Auslandsaufenthalte erhoben werden. Literatur: GWK (2013). Strategie der Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland. Beschluss der 18. Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 12. April 2013 in Berlin. Abrufbar unter: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2013/2013_Strategiepapier_Internationalisierung_Hochschulen.pdf (zuletzt eingesehen am: 30.11.2017).
Themen der 14. Demokratietagung waren die erforderliche Umgestaltung des Bundestagswahlrechts, die Beseitigung der Sperrklausei bei deutschen Europawahlen, anstehende Bundestags- und Landtagswahlen, die Diskussion um direkte Demokratie auf Bundesebene, ohne die anscheinend auch die notwendigen strafrechtlichen Regelungen gegen die Korruption von Abgeordneten nur schwer durchgesetzt werden können, Auto-Korruption bei missbräuchlichen Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache, die Direktwahl des Ministerpräsidenten und ihre mögliche Durchsetzung durch Volksgesetzgebung, parteiinterne Mitgliederentscheide und -urwahlen, Probleme der Euro-Rettung einschließlich der ESM-Verfahren, der Streit um die Besetzung von Richterstellen und andere einschlägige Entwicklungen sowie das grassierende Gefühl der Menschen, die wichtigsten Entscheidungen würden über ihre Köpfe hinweg getroffen.
Die "internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften" ist ein sowohl in der wirtschaftspolitischen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten häufig verwendeter Terminus. Durch politische, technische und ökonomische Umwälzungen haben die diesbezüglichen Analysen Anfang der neunziger Jahre nochmals an Brisanz gewonnen (EU-Binnenmarkt, Transformation und Öffnung Mittel-Ost-Europas, stärkere Integration einiger Entwicklungs- und Schwellenländer in die Weltwirtschaft, Liberalisierungen des internationalen Güter- und Kapitalverkehrs sowie Fortschritte in den Telekommunikations- und Informationstechnologien). Diese Entwicklungen führten zur "Globalisierung": einem verschärften Wettbewerb auf den internationalen Gütermärkten und um die international mobilen Produktionsfaktoren. Angesichts dieser Entwicklungen wurde vielfach versucht, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu erfassen sowie ihre Determinanten zu identifizieren.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften ist zwar ein viel verwendeter, aber auch ein sehr umstrittener Begriff. So war und ist nicht nur kontrovers, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu definieren ist, mit welchen Indikatoren sie zu erfassen ist und ob bestimmte Indikatoren bzw. die entsprechenden Variationen positiv oder negativ zu bewerten sind. Vielmehr konnte noch nicht einmal ein Konsens darüber gefunden werden, ob in bezug auf Volkswirtschaften überhaupt von "internationaler Wettbewerbsfähigkeit" gesprochen werden kann.
Diese Arbeit widmet sich explizit nicht der empirischen Messung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union im Globalisierungsprozeß. Vielmehr wird ein Überblick über die theoretischen Diskussionen bezüglich der am häufigsten verwendeten Indikatoren gegeben. Das zentrale Ziel dieser Arbeit ist die Analyse des Aussagewertes der einzelnen Indikatoren zur Erfassung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird hierfür als Fähigkeit definiert, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen im weltweiten Wettbewerb mit Konkurrenten zu bestehen, seine Position mindestens zu Jaen oder diese zu verbessern. Dies wird operationalisiert als Anstieg des Realeinkommens im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung in der Interpretation des Sozialproduktkonzepts. Entsprechend werden bei der Diskussion der verschiedenen Indikatoren zunächst die diesen zugrunde liegenden Argumentationen dargestellt. Anschließend wird aufbauend auf der Darstellung wirtschaftstheoretischer Interdependenzen anhand des hier vorgeschlagenen Kriteriums theoretisch überprüft, ob die als Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gesehene Variation dieser Indikatoren zu einer Steigerung der Wohlfahrt beiträgt.
Als zu diskutierende Meßverfahren werden zunächst jene Indikatoren herangezogen, die den verschärften Wettbewerb der Volkswirtschaften auf den Gütermärkten in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Die Messung erfolgt dabei meist anhand von Leistungsbilanzsalden, Welthandelsanteilen und / oder realen effektiven Wechselkursen.
Zudem werden diejenigen Indikatoren analysiert, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit im Sinne des verschärften Standortwettbewerbs interpretieren, d. h. im Sinne des Wettbewerbs der Standorte um mobile Produktionsfaktoren. Das Kapital, welches als der mobilste Produktionsfaktor gesehen wird, steht bei dieser Betrachtung im Mittelpunkt.
Darüber hinaus wird die Diskussion der technologischen Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen, bei welcher der technologische Fortschritt aus verschiedenen Gründen als einer der zentralen Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung untersucht wird. In die Betrachtung fließen sowohl Verfahren ein, die den Einsatz von Produktionsfaktoren in Forschung und Entwicklung messen, als auch Ansätze, die am Output dieses Prozesses ansetzen. Darüber hinaus werden jene Indikatoren diskutiert, die sich auf den Handel mit technologieintensiven Produkten beziehen.
Da keiner der Indikatoren eine umfassende Messung der verschiedenen Aspekte der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erlaubt, werden mögliche Alternativen aufgezeigt. Dabei wird zum einen die Messung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als auch die Ablehnung und Vermeidung des Begriffs "internationale Wettbewerbsfähigkeit" in bezug auf Volkswirtschaften diskutiert. Abschließend werden die Schlußfolgerungen aus diesen Diskussionen dargestellt.
Teil 1: Politik ohne Verantwortung – Regieren am Volk vorbei
Teil 2: Aus Scheu vor der Verantwortung: Fortschreitende Selbstauflösung der Bundesländer
Teil 3: Regieren ohne Kontrolle – Wie die Bürger von der Macht ferngehalten werden
Eine Hauptthese dieses Buches ist, daß Berufspolitiker sich vorwiegend von ihren Eigeninteressen steuern lassen. Dabei entfalten sie sich nicht nur innerhalb der vorgegebenen Strukturen, sondern suchen diese – und das ist meine zweite Hauptthese – auch nach ihren Bedürfnissen zu verformen. Das gilt nicht nur bei der Gestaltung des Wahlrechts, der Parteien- und Politikerfinanzierung und der Ämterpatronage, die unmittelbar den Erwerb von Macht, Geld und Posten betreffen. Es gilt auch beim Schaffen und Verändern anderer Regeln und Verfassungsinstitutionen, bei denen der Zusammenhang mit den Eigneninteressen sehr viel indirekter und deshalb schwerer zu durchschauen ist. Das wird in diesem Buch vor allem an den Beispielen Föderalismus und direkte Demokratie belegt.
Acht deutsche Abgeordnete müssen das EU-Parlament verlassen, sollte der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe Recht bekommen.
"Ich bin sehr zuversichtlich
", sagt von Arnim im EurActiv.de-Interview. Von Arnims Beschwerde gegen die Europawahl könnte auch die Bundestagswahlen grundlegend verändern. Verlieren prominente Politiker ihre 'todsicheren' Listenplätze?
Diese Studie ist ein Beitrag zum Thema "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung von umweltrelevanten Großvorhaben". Ihr spezifischer Gegenstand ist die Beteiligugn von Bürgern an der Planung und Planfeststellung eines Teilstücks der Autobahn A98/A861 im Kontext rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
Als ich im Jahr 1998 das Forschungsprojekt „Vorbereitung und Übernahme staatlicher Entscheidungen durch plural zusammengesetzte Gremien“ konzipierte, knüpfte ich an die Beobachtung an, daß zahlreiche staatliche Entscheidungen, die eine gewisse Komplexität aufweisen, von Gremien maßgeblich vorbereitet oder sogar getroffen werden, die an einer Schnittstelle von Staat und Gesellschaft stehen. Mit dem Begriff „plural zusammengesetzte Gremien“ sollte in diesem Sinne der Untersuchungsgegenstand dahin eingegrenzt werden, daß es nicht um ausschließlich aus Amtswaltern zusammengesetzte Kollegial-Gremien im Binnenbereich der staatlichen Organisationen geht, sondern um Gremien, die zwar in staatliche Entscheidungsverfahren eingebunden, in denen aber jedenfalls auch Private vertreten sind. Die damalige Projektbeschreibung, die im Arbeitsplan 1999 und Forschungsprogramm 1999-2003 des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung abgedruckt ist (s. dort S. 79), lautete:
„Staatliche Entscheidungen werden zunehmend durch plural zusammengesetzte Gremien vorbereitet und teilweise auf sie übertragen. Die Auswahl der Gremienmitglieder nach Sachverstand oder Repräsentation gesellschaftlich relevanter Gruppen und die Ausgestaltung der Entscheidungsverfahren sollen den Argumentationsstandard und die Akzeptanz der Entscheidungen in Bereichen verbessern, in denen eine auf herkömmliche Mittel einer hierarchisch gegliederten Verwaltung gestützte Entscheidungsfindung als unangemessen angesehen wird. Eine Ursache für die Ausweitung des Gremienwesens – von Sachverständigenbeiräten bis hin zu Ethik-Kommissionen – liegt nicht allein in der wachsenden Komplexität der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Optionen und Strukturen, sondern auch in einem veränderten Staatsbewußtsein, welches nach einer immer stärkeren ‚Sozialisierung’ ursprünglich staatlicher Aufgaben und Entscheidungen drängt.In einem ersten Schritt soll nach einer Bestandsaufnahme der in die staatliche Willensbildung bzw. Entscheidungsfindung einbezogenen Gremien eine Typologie nach Zusammensetzung, Verfahren und Entscheidungsinhalt erstellt werden. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, in welchen Grenzen die Überantwortung von Verfahrensschritten bzw. Entscheidungen an plural zusammengesetzte Gremien verfassungsrechtlich zulässig ist. In einem dritten Schritt sollen Leitlinien ausgearbeitet werden, die dem Gesetzgeber und der Verwaltung bei der Schaffung solcher Gremien, der Aufgabenübertragung und der Verfahrensgestaltung als Hilfestellung dienen können.“
Bei der Bearbeitung des Projekts, für die Frau Assessorin Alexandra Unkelbach gewonnen werden konnte, zeigte sich rasch, daß die Gremienlandschaft kaum zu überblicken ist. Das Projekt wurde daher auf Gremien der Bundesebene beschränkt. Der vorliegende Forschungsbericht enthält eine Auswertung der verfügbaren empirischen Daten und faßt diese zu einer Typologie zusammen. Aufgrund der Erhebungen konnte – jedenfalls für die Bundesebene – nicht verifiziert werden, daß ein signifikantes quantitatives Wachstum des Gremienwesens in den zurückliegenden Jahren zu verzeichnen ist. Wohl gibt es zahlreiche Indizien, daß der Formenreichtum des Gremienwesens zugenommen und die Arbeit der Gremien und ihre qualitative Stellung im Verwaltungsverfahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Die von Frau Unkelbach in aufwendiger Suche erschlossenen Daten weisen das Gremienwesen als ein großes interdisziplinäres Forschungsfeld aus, dessen Einzelareale in einem auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt zunächst nur sehr selektiv in den Blick genommen werden können.Neben einer Typologie trägt der vorliegende Bericht in Ansätzen auch dem zweiten Schritt der Projektbeschreibung Rechnung, indem im Hinblick auf die unterschiedlichen Gremientypen die kritischen verfassungsrechtlichen Fragen identifiziert werden. Eine erste Vertiefung einzelner Fragen findet sich in dem vom Projektleiter herausgegebenen Tagungsband „Gremienwesen und staatliche Gemeinwohlverantwortung“ (Berlin 2001). Dieser Tagungsband enthält auch eine Checkliste, welche im Sinne des in der Projektbeschreibung genannten dritten Schritts die bei Errichtung eines plural zusammengesetzten Gremiums zu beantwortenden Fragen skizziert und so zu einer Rationalitätssteigerung bei der Einsetzung von Gremien beitragen soll. Insgesamt stellen sowohl der vorliegende Bericht als auch der Tagungsband den Einstieg in einen Forschungsgegenstand dar, welcher überaus facettenreich ist und die Aufmerksamkeit von Forschern unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen verdient.
Die vorliegenden Materialsammlungen, inhaltlichen Ordnungen und sachlichen Auswertungen stellen somit „ Vorstudien zur Organisation und Reform von Landesverwaltungen" dar. Sie können sich als nützlich erweisen, wenn Landesregierungen auch in den neuen Bundesländern die Reorganisation ihrer Verwaltungen angehen und nicht einfach die administrativen Apparate mit einer neuen Rhetorik überziehen. Darüber hinaus können sie sich als fruchtbar erweisen, wenn es darum geht, die Organisationslehren an Verwaltungsschulen auf Erfahrungsgrundlagen zu stellen. In diesem Sinne möchte ich mich bei allen bedanken, die das Forschungsvorhaben unterstützt haben, insbesondere beim Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt.
Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500 000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit, der in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde Wulffs - seit einiger Zeit öffentlkh diskutiert wird, soll hier in den Gesamtzusammenhang gestellt und einer juristischen Wertung unterzogen werden.
Zielstellung des Projektes war es zu analysieren, inwiefern modernes, effizientes Geodaten-management in Rheinland-Pfalz funktioniert und welche neuen Entwicklungen dabei berück-sichtigt werden müssen. In der Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport, dem WITI-Innovationslabor der Deutschen Universität für Ver-waltungswissenschaften Speyer (DUV), dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) und der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN) konnten dazu qualitative und quantitative Erhebungen durchgeführt werden. Der abschließende Projekt-bericht stellt Ihnen die Ergebnisse der interdisziplinären Studie vor und leitet daraus eine Reihe von optionalen Handlungsempfehlungen ab.
Wahl ohne Auswahl
(2002)
Wahl ohne Auswahl
(2004)
Wie vieles andere in unserem Land muss auch das Wahlrecht grundlegend reformiert werden. Diese Reform ist, da sie die demokratische infrastruktur betrifft, sogar vorrangig. Die Dominanz der Parteien muss zu Gunsten der Bürger zurückgedrängt werden, so dass die Parreien bei der Wahl an der Willensbildung des Volkes mitwirken (wie es das Grundgesetz in Art. 21 bestimmt), statt diese zu beherrschen.
Wahl ohne Auswahl
(2003)
1. Das unbekannte Wesen "Wahlrecht"
2. Starre Wahllisten entmündigen die Wähler
3. Wahl durch die Hintertür
4. In Parteihochburgen: Diktat der Parteien
5. Die meisten sind in Wahrheit schon."gewählt"
6. Zur Methodik
7. Fatale Konsequenzen
8. Volksvertretung ohne Volk - Parlament ohne Legitimation
9. Reformen sind überfällig
Der Anfang der siebziger Jahre vorgeschlagene Begriff der Entscheidung in eigener Sache hat sich inzwischen in Rechtsprechung und Literatur etabliert. Er umfasst aber über die Abgeordnetenentschädigungen und die Parteienfinanzierung hinaus auch die Wahlgesetzgebung. Das hat gravierende Konsequenzen für deren rechtliche Beurteilung auf Kommunal-, Europa-, Bundes- und Landesebene. Der Gesetzgeber sollte dies bei der anstehenden Reform des Bundestagswahlrechts berücksichtigen.
Ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung war das Migrations- und Flüchtlingsrecht lange Zeit ein Rechtsgebiet, mit dem sich nur wenige auseinandergesetzt haben. Wissenschaftliche Abhandlungen sowie Ausbildungs- und Ratgeberliteratur waren daher nur in überschau-barem Maß verfügbar. Dies hat sich mit der sogenannten Flüchtlingskrise geändert...
Bundespräsident Christian Wulff erhielte im Falle seines Rücktritts – entgegen verbreiteter Meinung – keinen „Ehrensold“, es sei denn, die Bundesregierung würde dem Gesetz Gewalt antun. Als Steuerzahler können wir also aufatmen. Ein lebenslanger Ehrensold in Höhe des vollen Gehalts nach 1 1/2jähriger Amtszeit eines 52jährigen Bundespräsidenten, der dem Amt keine Ehre gemacht hat, erschiene vielen als grob unangemessen. Als Bürger aber bleiben wir enttäuscht und Politikerverdrossen. Denn da Wulff auch seine Ministerpräsidenten- und Abgeordnetenpension erst später erhält, er im Falle eines Rücktritts also ziemlich mittellos dastehen würde, wird nun klar, warum er so hartnäckig an seinem Amt festhält und freiwillig kaum zum Rücktritt bereit sein dürfte. Wir werden ihn nicht los, auch wenn er sich für sein Amt disqualifiziert hat. Vor einem Dilemma steht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel: Entweder verbiegt sie das Gesetz und verspricht Wulff doch noch den Ehrensold oder sie muss ihn weiter als Bundespräsidenten ertragen, auch wenn er zur politischen Belastung wird. Die auch finanzielle – Abhängigkeit von der Bundeskanzlerin nimmt dem Bundespräsidenten nun erst recht die für sein Amt unerlässliche Unabhängigkeit und schadet seinem Ansehen zusätzlich.
Was aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen folgt
(2012)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5-ProzentKlausel bei Europawahlen setzt die strenge Kontrolle von Wahl- und Parteienfinanzierungsgesetzen durch den Zweiten Senat fort. Aus den Gründen dieser Entscheidung lassen sich Hinweise für die Beurteilung des neuen Bundestagswahlgesetzes entnehmen. Zusätzlich gibt das Urteil Fingerzeige für die rechtliche Einschätzung der "Parteien im Parlament", die aufgrund ihrer allzu großzügigen, selbst bewilligten Staatsfinanzierung immer mehr Parteiaufgahen übernehmen.
Was kosten Gesetze?
(2021)
Water Management and Modernization of the Water Sector in Syria, Considering the German Experience
(2019)
Water plays an essential role in human life as well as in various sectors of the economy, it is a strategic and crucial factor for achieving social and economic development and supporting ecological systems. However, the world's water resources are exposed to considerable and continuing pressure since the water use rate has increased twice as quickly as the rate of population growth during the 20th century, which led to malfunctions in the balance between renewable and available water resources and the growing demand for water.
Therefore, the issue of water is the main challenge to humans in the 21st century. Particularly affected by water scarcity is the Middle East, where the availability of water is less than 1,700 m3 per capita per year. This dissertation focuses on the Syrian water sector, considering both aspects of administrative modernization and stakeholder approaches for ensuring the creation of an enabling environment capable of improving water management in Syria. The central goal of this research is to introduce a set of institutional, legislative and economic measures that can be used to rationalize and maintain the water resources in Syria to apply Integrated Water Resources Management (IWRM). Quantitative and qualitative data and methods were scrutinized to provide an overview of the status and problems of the water sector, as well as perspectives for innovative water management and corresponding modernization policies in Syria.
The thesis tackled the research questions defining the main challenges of the Syrian water sector and examining its existing enabling environment as well as its suitability for achieving sustainable water resources management. Furthermore, the study evaluated the existing
governance regime and the institutional framework of the Syrian water sector, checked the availability, and estimated the degree of application of its management instruments. The research also examined the ongoing process of development and financing of waterinfrastructure and finally estimated the overall impact of water resources management in Syria on economic, social, and environmental aspects. Finally, the study provides optimized recommendations and potential solutions for the development of the Syrian water sector according to the IWRM paradigm.
Die aktuelle kommunale Praxis stellt nicht flächendeckend sicher, dass alle Kinder und Ju-gendlichen ihrem Bedarf entsprechend unterstützt werden. Die Versäulung der Verwaltung führt dazu, dass die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen nicht ganzheitlich wahrge-nommen und Problemlagen daher nicht adäquat bearbeitet werden. Das Problem wird bun-desweit mit zahlreichen Projekten und Initiativen angegangen, indem Problematiken be-stimmter Lebenslagen über untergesetzliche – kommunal-koordinierte – Leistungserbrin-gung verbessert werden sollen. Präventionsketten oder -netzwerke sind jedoch bisher nicht flächendeckend so verankert, dass familiäre Armut und Bildungsbeteiligung spürbar zurück-gegangen wären. Eine nicht adäquate Bearbeitung der Problemlagen armutsbetroffener Familien behindert jedoch nicht nur ein gelingendes Aufwachsen, sondern führt aufgrund der damit einhergehenden ungleichen Verteilung von Lebenschancen auch dazu, dass Kinder ihre Grundrechte nicht im vollen Maße verwirklichen können.