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- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (9)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (6)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (4)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (3)
3. Speyerer Weintagung
(2011)
35 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sind Anlass, eine kritische Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der vorliegende Band führt dazu Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Einzelanalysen legen Vorzüge und Defizite des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus der Sicht der Rechtsanwender offen. Beiträge zu Fragen der Reform des Verwaltungsverfahrensgeset-zes befassen sich mit rechtlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshan-delns sowie mit der Ausgestaltung bislang nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelter Verfahrenstypen, was zugleich Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Kodifizierung aufwirft. Mit Blick auf den europäischen Verwaltungsverbund werden die wachsenden Interdependenzen zwischen dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht einerseits und dem Recht der Europäischen Union andererseits beleuchtet. Beiträge zum Stand der Entwicklung in ausgewählten europäischen Staaten und eine rechtsvergleichende Analyse helfen, das deutsche Recht in den europäischen Kontext einzuordnen, in dem das Verwaltungsverfahrensgesetz bereits zu den älteren Kodifikationen gehört. Grundsätzliche Überlegungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie dem Handeln unter Bedingungen der Ungewissheit und der Herausbildung neuer, dynamischer Steuerungsformen im Rahmen eines weiter zu entwickelnden Verwaltungsverfahrensrecht Rechnung getragen werden kann, zeigen die Notwendigkeit, bei der Suche nach innovativen Lösungen auch unkonventionelle Wege zu gehen.
Die Zahl der persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten in Bund und Ländern ist - von der Öffentlichkeit unbemerkt - auf rund 10.000 angewachsen. Einige Parlamente haben die Mittel dafür erst kürzlich um bis zu 50 oder gar 100 % aufgestockt. Mangels wirksamer Kontrollen ist die staatliche Mitarbeiterfinanzierung immer mehr zum funktionalen Äquivalent der durch Obergrenzen und Mitgliederschwund beengten Parteienfinanzierung geworden.
Es wird Zeit, dass die Wissenschaft sich des Themas annimmt und die erforderlichen Kontrollen einfordert.
Biofuels and WTO Law
(2011)
Die Fachaufsicht hat in jüngster Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der zunehmenden Verlagerung nichtministerieller Aufgaben auf nachgeordnete Behörden, der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und der häufig ressortübergreifenden Zusammenarbeit von Ministerien. Schließlich erweist sich behördliche Fachaufsicht immer mehr als Führungs- und Steuerungsinstrument im Bereich der Öffentlichen Verwaltung. Der Autor nimmt eine umfassende Systematisierung der Fachaufsicht im aktuell bestehenden System vor, zeigt zugleich aber auch Wege zu einem Neuansatz in diesem Bereich auf. Hierfür widmet er sich zunächst Begrifflichkeit und Herkunft der Fachaufsicht. Es folgt ein Einblick in den Status Quo der Aufsichtsführung, bei dem insbesondere die Ergebnisse einer umfassenden empirischen Erhebung einbezogen wurden. Anschließend werden aus interdisziplinärer Sicht bestehende Probleme analysiert und Lösungsansätze für die Praxis aufgezeigt. Zum Abschluss folgt die Vorstellung von zwei Ansätzen, die als Basis einer zukünftigen Neugestaltung der Fachaufsicht dienen können.
Der Staat sind wir
(2011)
Der Verfassungsbruch
(2011)
Die Luxus-Abgeordneten
(2011)
Die Politik wird viel zu sehr von den Parteien beherrscht, kritisiert Prof. Hans Herbert von Arnim. Er sieht darin eine große Gefahr und fordert Korrekturen: mehr Einfluss der Wähler auf die Abgeordneten, eine Direktwahl der Ministerpräsidenten auf Landesebene, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene, keine 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen.
Wahlrecht und Politikfinanzierung berühren direkt die politische Macht. Das beflügelt oder blockiert die Gesetzgebung - je nach Interessenlage der politischen Klasse: Bei der Selbstbewilligung von Mitteln aus der Staatskasse kann es oft nicht schnell genug gehen. Notwendige Einschränkungen und Kontrollen schiebt das Parlament dagegen gern auf die lange Bank, und beim Wahlrecht kann selbst die Beseitigung verfassungswidriger Regelungen Jahre dauern. Für jeden dieser Fälle erteilte die politische Klasse vor der Sommerpause 2011 Anschauungsunterricht.
Eine steile Gehaltskurve
(2011)