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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
The use of social science knowledge in the policy of administrative reforms results in a remarkably reflexive connection between science and practice. In the case of the Federal Republic of Germany, too, which is being dealt with here, the state administrations have become significant promoters of the policy of science. Within the scope of social sciences not only the administrative science, but also diciplines such as the political science increasingly serve as an advisory science for public agencies. In this way part of the problems of science and practice is reflected in the use of social science knowledge in the policy fo administrative reforms.
Die vorliegende Studie versucht die vorgetragenen Argumente für das Europäische Währungssystem aus der Sicht der EG-Staaten zu sehen und deutlich zu machen, daß erhebliche Unterschiede sowohl im Zielverständnis als auch in der Stellung der einzelnen Ziele zueinander bestehen. Erst ein hinreichendes Verständnis für die jeweiligen naitonalen Positionen ermöglicht es, die zukünftige Entwicklung des Europäischen Währungssystems illusionsfrei zu verfolgen. Grundlage unserer Erörterungern ist eine Beschreibung der Ausgangslagen ausgewählter EG-Staaten, der Gemeinschaft und der Weltwirtschafts- und Weltwährungssituation. Wertvolle Hinweise für die Zielbetrachtung liefert auch die knappe Darstellung der tragenden Elemente der getroffenen Währungsvereinbarung. Unerörtert bleiben in der vorliegenden Studie dagegen die Erfolgschancen des Europäischen Währungssystems.
Der generelle Anstoß für die Untersuchungen ergabe sich aus der zunehmenden Bedeutung der Rolle und des politischen Gewichts des Staates bei der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. So wird der Staat für die Schließung der Funktionslücken des Marktes und für die sozialstaatliche Intervention ebenso "verpflichtet" wie er zur Förderung strukturschwacher Räume und zur Weiterentwicklung eines adäquaten Gesundheitswesens "herangezogen" wird.
Test von Gesetzentwürfen - Voraussetzungen einer testorientierten Rechtsetzungsmethodik - Teil 1
(1979)
Unter dem Eindruck allseits geäußerter Kritik an explosionsartiger Zunahme und mangelhafter Qualität von Rechtsvorschriften, an den dadurch ausgelösten Erscheinungen einer Überbürokratisierung, an den immer häufiger zu beobachtenden "Vollzugsdefiziten" wurde vom Vorstand des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Speyer dieses Forschungsprojekt mit Arbeitsgebinn vom 01.07.1978 bewilligt. Der hiermit vorgelegte erste Teil des Gesamtberichts befaßt sich mit den theoretischen Grundlagen der Rechtssetzungsmethodik.
Die Personalbemessung als systematische Ermittlung der erforderlichen personellen Kapazitäten wird bereits in einigen Teilen der öffentlichen Verwaltung als Instrument der Personalwirtschaft eingesetzt. In der Ministerialverwaltung scheinen sich spezielle Schwierigkeiten für eine solche Personalbemessung zu ergeben.
Diese Vorstudie beruht auf einer Anregung des Bundesministeriums des Innern und will auf eine weitere praktische und wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema hinwirken. Die Autoren der Vorstudie sind deshalb für jeden Hinweis in Fragen der Personalbemessung in der Ministerialverwaltung dankbar.
Der generelle Anstoß für die Untersuchungen ergabe sich aus der zunehmenden Bedeutung der Rolle und des politischen Gewichts des Staates bei der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. So wird der Staat für die Schließung der Funktionslücken des Marktes und für die sozialstaatliche Intervention ebenso "verpflichtet" wie er zur Förderung strukturschwacher Räume und zur Weiterentwicklung eines adäquaten Gesundheitswesens "herangezogen" wird.
Sozialstaat und Gleichheit
(1979)
Dieser Bericht baut auf dem ersten Teil auf (Speyerer Forschungsberichte, Bd. 11). Ziel der zweiten Untersuchungshälfte war es, die Weiterentwicklung der Methode des Gesetzestests und allgemeiner, des Gesetzgebungsexperimenten in zweierlei Richtung voranzutreiben: Erstens sollte - aufgrund einschlägiger Erfahrungen und in Kenntnis der Mängelursachen bei der Gesetzgebung - das Einsatzfeld des Gesetztests, sein "Leistungsprofil" aufgezeigt werden; zum zweiten war eine Weiterentwicklung dieser Methoden zur Erfassung von bislang methodisch-systematisch noch nicht lösbaren Fragestellungen beabsichtigt. Schließlich galt es die Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der Testmethoden in der Gesetzgebungspraxis herauszfinden und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dem Test, aber auch anderweitigen Prüfmethoden zu häufigerer Anwendung verholfen werden kann.
Dieser Bericht baut auf dem ersten Teil auf (Speyerer Forschungsberichte, Bd. 11). Ziel der zweiten Untersuchungshälfte war es, die Weiterentwicklung der Methode des Gesetzestests und allgemeiner, des Gesetzgebungsexperimenten in zweierlei Richtung voranzutreiben: Erstens sollte - aufgrund einschlägiger Erfahrungen und in Kenntnis der Mängelursachen bei der Gesetzgebung - das Einsatzfeld des Gesetztests, sein "Leistungsprofil" aufgezeigt werden; zum zweiten war eine Weiterentwicklung dieser Methoden zur Erfassung von bislang methodisch-systematisch noch nicht lösbaren Fragestellungen beabsichtigt. Schließlich galt es die Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der Testmethoden in der Gesetzgebungspraxis herauszfinden und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dem Test, aaber auch anderweitigen Prüfmethodne zu häufigerer Anwendung verholfen werden kann.
Volkswirtschaftspolitik
(1980)
Wer in Geldtiteln spart, trägt das Risiko zunehmender Teuerung und wird zum typischen Inflationsgeschädigten. Die naheliegende Erwartung, Staat und Rechtsordnung würden ihm zu Hilfe kommen, trifft nicht zu - im Gegenteil: § 3 S. 2 WährG schließt die Möglichkeit der Selbsthilfe aus, indem er Indexklauseln illegalisiert. Das Einkommensteuerrecht verschärft die ohnehin prekäre Lage, indem es Scheinzinsen als Einkommen erfaßt. Auf diese Weise leistet das "Recht" der Ausbeutung des Geldsparers Vorschub und wirkt auch selbst kräftig daran mit. Das BVeifG, das BVerwG und der BFH haben sich bisher geweigert einzuschreiten und sind damit den volkswirtschaftlich verbrämten Beschwärungsthesen der Inflationsgewinnler aufgesessen.
Gegenstand dieser Untersuchung sind Entscheidungsweisen und Ursachenkomplexe in-formaler Verhandlungsprozesse, die im Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Luftreinhaltung) die formale ‚Polizeiverfügung‘ teilweise abgelöst haben. Charakteristische Merkmale und Verbreitung informaler Verfahren und Entscheidungsmuster beruhen u.a. auf strukturellen Unzulänglichkeiten der ‚Polizeiverfügung’, ungenügenden Kontrollen und Sank-tionen, Konflikten zwischen Wirtschaftsinteressen und Belangen des Umweltschutzes sowie auf verwaltungsinternen Machtstrukturen, die der Durchsetzung von Umweltschutzbelangen entgegenstehen. Nicht zuletzt beeinflußt auch die Verwaltungsrechtsprechung das Bild in-formalen Verwaltungshandelns.
Abschließend wird versucht, die Untersuchungsergebnisse mit Hilfe organisationstheore-tischer Konzepte für andere Bereiche des Gesetzesvollzugs zu verallgemeinern. Dabei werden alle am Gesetzesvollzug teilnehmenden Akteure als Elemente eines zielgerichteten, formalen Handlungssystems (Gesetzesvollzugssystems) begriffen.