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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (294)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (278)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (253)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (222)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (207)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (152)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (143)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (119)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (82)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (71)
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung ist vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) damit beauftragt worden, das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrolle zu untersuchen, um auf dieser Grundlage Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Luftsicherheit zu erarbeiten.
Frido Wagener (1926-1985)
(2020)
The introduction will describe the constant evolving global political context correlated to the events occurring, specifically, in the trade environment and the unprecedented challenges they pose for the EU Trade Policy. These identified and introduced challenges will be addressed in detail in the following book chapters. It will also introduce the reader to the individual contributions of the book and briefly present and anticipate the results attained.
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2020)
Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 zu den Sanktionen des SGB II und untersucht dessen Folgen für das Asylsozialrecht. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit dem Urteil des EuGH in der RS "Haqbin" vom 12.11.2019 und den daraus folgenden unionsrechtlichen Grenzen sozialrechtlicher Sanktionen.
In the case, Brzeziński v. Poland, the European Court of Human Rights for the third time addressed the issue of the summary electoral proceedings in the Polish legal system. The last judgement is an excellent opportunity to examine if the provisions of the electoral law concerning these proceedings are well designed and correctly interpreted by the Polish courts. There is no doubt that free elections and freedom of expression together form the bedrock of any democratic system. The two rights are inter-related and operate to reinforce each other. For this reason, it is particularly important in the period preceding an election that opinions and information of all kinds are permitted to circulate freely. On the other hand, national authorities are legitimised to create special proceedings in order to ensure the proper conduct of the electoral campaign by preventing the dissemination of false information. As a consequence, it is possible to verify factual statements contained in the materials pertaining to an electoral campaign. Special proceedings should not apply to the value judgements. If such comments and opinions infringe the candidate’s personal rights, he or she may seek redress under the general rules of protection of individual rights.
Considering the new focus of the European Union (EU) trade policy on strengthening the enforcement of trade rules, the article presents the proposed amendments to the EU Trade Enforcement Regulation 654/2014. It analyzes the EU Commission proposal and the amendments suggested by the European Parliament Committee on International Trade (INTA), in particular with regard to uncooperative third parties and the provision of immediate countermeasures. The amendments will be assessed in view of their legality under World Trade Organization (WTO), Free Trade Agreement (FTA), and general international law and in view of their political implications for the EU’s multilateralist stance. Finally, the opportunity to amend Regulation 654/2014 to use it for the enforcement of FTA trade and sustainable development chapters will be explored. The analysis shows that the shift towards more effective enforcement should be pursued with due care for respecting existing international legal commitments and with more caution to multilateralism.
Jugend ist eine eigenständige Lebensphase mit spezifischen Herausforderungen und besonderen Merkmalen. Gleichzeitig werden deren Besonderheiten in politischen Prozessen oft wenig berücksichtigt. Dabei können Gesetze aus allen Politikfeldern beabsichtigte als auch nicht beabsichtigte Auswirkungen auf junge Menschen haben. Hier setzt die Idee des Jugend-Checks an: Die Auswirkungen von Gesetzen auf junge Menschen sollen frühzeitig erfasst und veröffentlicht werden. Die Idee eines Jugend-Checks entstand im Kontext der Diskussion um eine Eigenständige Jugendpolitik. Als Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode, wurde der Jugend-Check gemeinsam mit jugendpolitischen Expertinnen und Experten, dem Bundesjugendministerium (BMFSFJ) sowie dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) entwickelt. Seit August 2017 wird der Jugend-Check vom „Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC)“ durchgeführt. Das KomJC ist ein Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV).
Das KomJC prüft Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Als Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung macht der Jugend-Check ressortübergreifend darauf aufmerksam, wo und wie Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen junge Menschen betreffen können. Anhand eines Prüfrasters aus sechs Lebensbereichen und elf Wirkdimensionen werden Auswirkungen systematisch erfasst.
Begleitet und beraten wird das KomJC durch den Fachbeirat Jugend-Check, in dem Expertinnen und Experten für die Lebensbereiche und Lebenslagen junger Menschen vertreten sind.
Art. 25 - 35 DSGVO
(2020)
GG Art. 10 Grundgesetz
(2021)
Catch me if you can: Quellen-Telekommunikationsüberwachung zwischen Recht und Technik (Langfassung)
(2020)
Die Quellen-TKÜ ist grundrechtsdogmatisch gleichsam ein Sandwichkind zwischen Tele-kommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Mit ihrer kleinen Schwester, der Telekommunikationsüberwachung, teilt sie die Eigenschaft, auf die gleichen Kommunikationsdaten, nämlich zu übermittelnde Inhalte, zuzugreifen. Mit ihrer großen Schwester, der Online-Durchsuchung hat sie gemeinsam, das gesamte Endgerät zu infiltrieren. Anders als diese darf sie aber nicht das Gesamtsystem ausspähen, sondern ausschließlich „laufende Kommunikation“ überwachen. Wie sich dies technisch gewährleisten lässt, damit die Quellen-TKÜ nicht in eine Online-Durchsuchung umschlägt, präzisieren die Ermächtigungsnormen bislang nur ungenügend. Der Beitrag sucht nach grundrechts-dogmatisch tragfähigen Antworten auf die verfassungsrechtlichen Problemlagen und legt den Finger in offene Wunden der gesetzlichen Regelungen.
Können die Belange junger Menschen im Gesetzgebungsprozess konsequent mitgedacht werden? Mit dem Jugend-Check wird dies möglich. Die Bilanz nach drei Jahren zeigt: Der Jugend-Check hat sich als ein wirksames Instrument etabliert, wird parteiübergreifend unterstützt und international beachtet. Hürden bestehen jedoch weiterhin.
Justiz und Algorithmen
(2021)
Richterliche Rechtsfindung ist fehleranfällig. Was unspektakulär klingt, belegen neuere empirische Daten eindrucksvoll. Durch Rationalitätsschwächen kann es zu Verzerrungen und jedenfalls dazu kommen, dass sachfremde Aspekte einfließen. Können Algorithmen und »Künstliche Intelligenz« dazu beitragen, dass gerichtliche Entscheidungen »rationaler« werden? Überlegungen zur Automatisierung im Recht sind nicht neu, müssen aber aufgrund neuer technischer Möglichkeiten und Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung neu gedacht werden. Eine vollständige Automatisierung scheidet allerdings aus. Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten, ist in vollautomatisierten Verfahren nicht möglich. Neben technischen sind es zuvorderst verfassungsrechtliche Hürden, die einem solchen Vorhaben Grenzen setzten. Ein Verbot algorithmenbasierter Unterstützungssysteme ist dem Grundgesetz indes nicht zu entnehmen. Sofern es gelingt, den Systemen rechtsstaatliche Funktionsweisen einzuhauchen, können neue Technologien die richterliche Rechtsfindung sinnvoll unterstützen.
Die digitale Transformation aller Lebensbereiche schreitet unaufhaltsam voran. Auch vor Hochschulpforten macht sie keinen Halt. Doch im Schatten des Erfolgs neuer Bildungs-technologien verbergen sich bislang ungeahnte Herausforderungen für den Datenschutz. Welche dies sind und wie sie sich bewältigen lassen, untersucht erstmals die vorliegende Arbeit umfassend.
Am Beispiel der Massive Open Online Courses (MOOCs) untersucht Jonas Botta vornehmlich die drohende Totalerfassung der E-Learner im virtuellen Seminarraum, die geschäftsmäßige Weitergabe ihrer Daten an Dritte und das spezielle Risiko transatlantischer Datenüber-mittlungen angesichts des defizitären EU-US Privacy Shield. Dadurch schließt die Arbeit nicht nur die bestehende Forschungslücke zu den Online-Kursen, sondern leistet zugleich auch einen wichtigen Beitrag dazu, vertiefte Einblicke in die DS-GVO und die einschlägigen deutschen Datenschutzvorschriften zu erlangen.
Die Diskussion zu verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen und Recht (Behavioral Law and Economics) dreht sich um zwei Fragen: die Grenzen des Einsatzes verhaltenswissen-schaftlicher Regulierungsinstrumente (Nudging) sowie die Kritik an etablierten Regulierungs-konzepten, insbesondere dem Informationsmodell. Dark Patterns rufen eine dritte Frage auf den Plan: der Schutz vor der Ausnutzung von Verhaltensanomalien durch Private. Der Beitrag ordnet dieses neue Phänomen (verhaltens-)ökonomisch sowie rechtlich ein. Er entwickelt Grundlinien zum verfassungsrechtlich erforderlichen Autonomieschutz sowie einer regulatorischen Antwort auf Dark Patterns.
Nach dem sich die Rechtslage um die Einwilligung in die Nutzung von Cookies vor allem nach den Entscheidungen des EuGH (Planet49) und BGH (Cookie-Einwilligung II) scheinbar aufgeklart hat, sind die Datenschutzbehörden der Länder nun einen Schritt in Richtung Kontrolle gegangen. Im Rahmen eines koordinierten Vorgehens haben zehn Aufsichts-behörden Fragebogen an in ihre Zuständigkeit fallende Mediendienste versendet. Die Aufsichtsbehörden wollen über den Einsatz von Tracking-Tools Auskunft erhalten. Ziel ist es, deren Rechtmäßigkeit beurteilen zu können. Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist die Bewertung der Wirksamkeit der Einwilligungen der NutzerInnen in Cookies und Tracking.
Der Leitfaden bietet einen praxisnahen Überblick und ein grundlegendes Verständnis über die in der deutschen und europäischen Normensetzung etablierten Verfahren zur Erfassung und Beseitigung sozialer Ungleichheiten. Im Fokus des Leitfadens steht dabei die Geschlechtergerechtigkeit. Sie wird durch die Technik der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung und Gesetzesevaluierung in der Rechtsetzung angestrebt.
Das Bestattungs- und Friedhofswesen befindet sich im Umbruch: Gesellschaftliche Veränderungen wie neue Einstellungen zum Tod, zunehmende religiöse Vielfalt, Auflösung traditioneller Familienverbünde aber auch die zunehmende Liberalisierung und Privatisierung von Bestattungsleistungen. Dies hat auch Auswirkungen auf das überkommene Friedhofs- und Bestattungsrecht. Ziel der jährlich stattfindenden Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht soll daher sein, für Fragen in diesem Bereich ein Diskussionsforum vornehmlich zu aktuellen rechtlichen Problemen zu bilden.
The article analyses the fully digitalized administrative procedures introduced by the reform of the General Administrative Procedures Act (Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) of 2017. This act is not an all-encompassing codification since the presence of several administrative procedures in the German legal system is dependent upon two factors: Germany’s federal structure, and its so-called "three columns system" comprising the General Administrative Procedures Act, tax procedure law and social law.
However, the legislator is committed to ensuring the uniformity of administrative procedure rules in every code in order to make their interpretation and use easier for administrations and judges. Following changes in tax law, a generalized introduction of robotic measures generated by algorithms was inaugurated in 2017, as it had become clear that mass procedures in tax law administration were particularly suitable for digitization.
This contribution focuses on the analysis of the strategies adopted in Germany against the COVID-19 pandemic. The analysis is divided into two main issues represented by the virological containment of the pandemic on the one hand, and by the effort to stem the economic consequences of the containment measures on the other. This emergency has shown to be a real stress test for Germany, putting a strain on the federal division of competences, the democratic institutions as well as the protection of fundamental rights as a qualifying element of the rule of law.
La gestione dell’emergenza pandemica in Germania è una sfida che mette alla prova il sistema democratico e federale, rivelandone i punti di forza e di debolezza.
Nel complesso, la risposta tedesca all’emergenza è stata gestita secondo i principi dello Stato di diritto e nel rispetto delle dinamiche del federalismo, con una pari attenzione sia alla prevenzione della diffusione del virus, sia ai danni al sistema economico dovuti alle misure anticontagio, accompagnando da subito le restrizioni a misure di sostegno. Il governo federale ha svolto un ruolo di coordinamento politico, rispettando il riparto delle costituzionale delle competenze legislative e amministrative, che vede i Länder protagonisti della gestione in concreto dell’emergenza sanitaria.
Le pesanti limitazioni dei diritti fondamentali dovute alle misure di contrasto hanno sollevato un acceso dibattito e sono state oggetto di un attento controllo giurisdizionale.