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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
Die Lissabonner Verträge haben die EU grundlegend transformiert. Eine der Gemeinschaften ist in der EU aufgegangen -- die andere, Euratom, besteht aber weiter. Im Lichte der tiefgreifenden Veränderungen, vor denen die EU im Zuge des Austritts eines Mitgliedstaates steht, ist das Verhältnis zwischen der EU und Euratom grundlegend zu klären. Wie verhält sich die Mitgliedschaft in der EU zur Mitgliedschaft in der Euratom? Der vorliegende Beitrag kommt zu dem Schluss, dass trotz getrennter rechtlicher Existenz beider Organisationen eine Mitgliedsschaft nur in beiden gleichzeitig möglich ist.
Am 9. November 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Sperrklausel bei der Europawahl für verfassungswidrig. Am 7. Oktober 2013 unterschrieb Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz für eine 3 %-Sperrklausel, dem vorher fast alle Abgeordneten von COU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne zugestimmt hatten. Die ÖDP und die Freien Wähler klagen dagegen. Als Prozess bevollmächtigter vertritt sie.
"Mehr direkte Demokratie"
(2008)
"Mit gezinkten Karten"
(2003)
"Neues" Polizeirecht
(1999)
Immer häufiger begegnen Verbrauchern auf Online-Plattformen Countdowns und Knapp-heits-Meldungen. Ihre intendierte psychologische Wirkung verfehlen sie nicht. Welche gesetzlichen Vorschriften diesen Kaufanreizen Grenzen ziehen und auf welchen Feldern weitergehender Regulierungsbedarf besteht, hat die Rechtswissenschaft bislang noch nicht untersucht. Dieser Aufgabe stellt sich der Beitrag.
Der Beitrag beruht auf dem Rechtsgutachten "Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung", das die Autorinnen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt haben. Er fasst die wichtigsten Punkte knapp zusammen und gibt einen kurzen Überblick über die Zulässigkeit positiver Maßnahmen.
Nomos Verlag, Baden-Baden 2001. 430 S., DM 98, € 56,- ISBN: 3-7890-6840-3
Vor dem Hintergrund der Hauptstadtentscheidung, des Regierungsumzuges nach Berlin und der Einsetzung eines Sachverständigenrates „Schlanker Staat“ stellen die Verfasser die Maßnahmen zur Modernisierung der Bundesverwaltung während der 13. Legislaturperiode dar. Unter Verweis auf die Reformgeschichte des Bundes sowie auf internationale Entwicklungen arbeiten sie die deutschen Eigenheiten der zentralstaatlichen Modernisierung heraus. Verwaltungswissenschaftlern vermittelt die Studie Kenntnis über die institutionellen und politischen Rahmenbedingungen der Verwaltungsreform auf Bundesebene; Verwaltungspraktiker erhalten Einblicke in den Stand der Reformen in den verwaltungspolitischen Teilbereichen Organisation, Prozesse, öffentliche Aufgaben, Haushalt und Personal.
Die Publikation veröffentlicht die Ergebnisse des von Univ.-Prof. Dr. Dr. Klaus König geleiteten und zusammen mit Natascha Füchtner, jetzt tätig im Verwaltungsreformstab des Thüringer Innenministeriums, als Forschungsreferentin am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bearbeiteten Projekts „Schlanker Staat - Verwaltungsmodernisierung im Bund“.
Vom 27.-29. Oktober 1997 fand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Klaus König ein Forschungssymposium zum Thema "`Schlanker Staat´ - Verwaltungsmodernisierung im Bund" statt, zu dem Verwaltungspraktiker der Bundesverwaltung sowie Vertreter aus der Wissenschaft eingeladen waren, über die bisherigen Ergebnisse des einschlägigen Forschungsprojektes zu diskutieren. Ausgehend von einer Retrospektive der historischen Vorläufer der aktuellen Reformansätze im Bund und eines Überblicks über die internationale Bewegung der Verwaltungsmodernisierung wurden in vergleichender Perspektive der Stand des Modernisierungsprozesses in den Bundesstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz diskutiert. Die Themengebiete "Aufgabenkritik, Organisationsprüfung und Personalbedarfsbemessung", "Neue Steuerungsrationalitäten in der Bundesverwaltung" sowie "Wettbewerbselemente in der öffentlichen Verwaltung" bildeten die weiteren Schwerpunkte des Meinungsaustausches.
Der vorliegende Forschungsbericht vereint in seinen beiden Teilen sowohl den Zwischenbericht "Von der Verwaltungsreform zur Verwaltungsmodernisierung", der der Bedeutung des internationalen und historischen Reformkontextes Rechnung trägt und von Projektleiter und Projektbearbeiterin als Diskussionsgrundlage der Veranstaltung verfaßt wurde, als auch die Einzelbeiträge der Referenten. Einen Einblick in die Verschiedenartigkeit bundesstaatlicher Reformstrategien ermöglichen die Beiträge von Emanuel Metz, Ilan Fellmann und Peter Hablützel. Petra Wuttke Götz und Andreas W. Freiherr von Gall referieren über die Relevanz von Maßnahmen der Aufgabenkritik, der Organisationsprüfung und der Personalbedarfsbemessung in Theorie und Praxis der obersten und oberen Bundesbehörden. Helmut Landes Bericht über die Einführung eines Controlling-Systems im Auswärtigen Amt und Horst Julichs Ausführungen über eine Neuorientierung interner und externer Steuerungsverfahren beim Deutschen Wetterdienst vermitteln Kenntnisse über den Stand der Durchsetzung ziel- und kostensenkungsorientierter Steuerungsrationalitäten in der Bundesverwaltung. Auf die Bedeutung von Wettbewerbselementen in der Bundesverwaltung nehmen Bernd Schusters Beschreibung des "Market-Testing" in der Verteidigungsverwaltung, Peter Budigs Ausführungen über den Stand der Projekte zur Auskontrahierung von Verwaltungsleistungen und Bernd Kellers Erfahrungsbericht über die Implikationen der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für interne und externe Behördenvergleichsmöglichkeiten Bezug. Die Überblicke über den Stand von Reformvorhaben in den einzelnen Bereichen werden jeweils durch eine wissenschaftlichen Kommentierung Heinrich Siedentopfs, Werner Janns und Christian Reichards ergänzt.
"Schwärende Wunde im System"
(2012)
"Smart Cities"
(2018)
"Smart City" Developments
(2018)
Frau Dr. Rademann stellte das durch das BMFSFJ geförderte Zuwendungsprojekt "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" vor. Der Vortrag war Teil der digitalen Veranstaltungsreihe "Vorstellung der Projekte zur Umsetzung der inklusiven Kinder und Jugendhilfe und zur Einführung des Verfahrenslotsen" des Projekts "Umsetzungsbe-gleitung BTHG" des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Es wird u. a. darüber berichtet, wie in fünf Modellkommunen der Prozess zur Umsetzung der Zusammenführung von Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe erprobt und wissenschaftlich begleitet wird.
"Verwaltungshandeln"
(1989)