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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
Der Forschungsbericht enthält Referate, die im Frühjahr und im Herbst 1999 im Rahmen des Arbeitskreises „Deutsche Verwaltung an der Wende zum 21. Jahrhundert" vorgetragen worden sind. Dieser Arbeitskreis ist im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften eingerichtet, fasst Verwaltungswissenschaftler von deutschen Universitäten mit Speyerer Kollegen zusammen und wird als Projekt des Instituts geführt. Er hat sich zwei Aufgaben gestellt: Zum einen geht es um die Sache der öffentlichen Verwaltung an der Jahrhundertwende, zum anderen werden in einer Standortbestimmung methodische Ansätze, Wissenschaftsprobleme und Ergebnisse der Verwaltungsforschung diskutiert. Die vorliegenden Vorträge gehören in den Zusammenhang der zweiten Aufgabenstellung. Sie nehmen folgende Standortbestimmungen vor: Gerd Roellecke, Die Verwaltungswissenschaft - von außen gesehen; Hans-Ulrich Derlien, Standort der empirischen Verwaltungsforschung; Klaus König, Zwei Paradigmen des Verwaltungsstudiums - Vereinigte Staaten von Amerika und Kontinentaleuropa; Helmut Klages, Verwaltungsmodernisierung aus der Sicht der Wertewandel-Forschung; Rudolf Fisch, Widerstände gegen Veränderungen in Behörden - sozialpsychologische Perspektiven.
Vom 10. bis 15. September 1990 fand ind Speyer das 7. deutsch-polnische Verwaltungskolloquium statt. 23 polnische und 20 deutsche Teilnehmer ermöglichten einen länderübergreifenden Erfahrungsaustaushc und eine fruchtbare wissenschaftliche Diskussion. Das Kolloquium war nunmehr das 7. einer Seire, die vor 15 Jahren begonnen hat und deren Veranstaltungen abwechselnd in Polen und Deutschland stattfinden.
Verwaltungshaftungsrecht
(1998)
Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden den Sprachstil der öffentlichen Verwaltung
als wenig anschaulich, oft sogar als einschüchternd und beängstigend. Daraus
entstehen Unverständnis und Abwehr. Oftmals werden Texte nicht bis zum Ende
gelesen. Was folgt sind Rückfragen, Beschwerden oder Störungen im Verfahrensgang,
wenn zum Beispiel Hinweise erst nicht gelesen und dann nicht beachtet werden.
Der Vortrag thematisiert die Grundlagen eines modernen Sprachstils für die
öffentliche Verwaltung. Dieser erfüllt Erfordernisse rechtlicher und
organisationaler Art und ist zugleich bürgernah und leichter verständlich. Komplexe
Sachverhalte werden prägnant und entscheidungs‐ oder handlungsbezogen
strukturiert.
Seit September 1996 führe ich zusammen mit Frau Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin Natascha Füchtner am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ein Forschungsvorhaben "Schlanker Staat - Verwaltungsmodernisierung im Bund" durch. Das Projekt ist durch Symposien begleitet worden., in denen die Promotoren einschlägiger Reformen aus der Praxis zu Wort gekommen sind und das Gespräch mit Wissenschaftlern aus Speyer und von anderen Universitäten geführt worden ist. Nach dem Symposium "Ministerialverwaltung zwischen Berlin und Bonn" (book 173) und dem Symposium "'Schlanker Staat' - Verwaltungsmodernisierung im Bund. Zwischenbericht, Praxisbeiträge, Kommentare" (book 183) werden die Verhandlungen eines dritten Symposiums "Verwaltungsmodernisierung im Bund - Schwerpunkte der 13. Legislaturperiode" in einem weiteren Speyerer Forschungsbericht publiziert. Das gesamte Forschungsvorhaben steht vor dem Abschluß.
Frau Füchtner und ich möchten uns bei allen Persönlichkeiten bedanken, die unser Projekt unterstützt haben. Begleitveranstaltungen zu Forschungvorhaben, die Wissenschaftler und Praktiker von außerhalb in Speyer zusammenbringen, weisen das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung als ein "Kompetenzzentrum für Verwaltungsforschung" aus. In diesem Sinne sind wir denen verpflichtet, die das Forschungssymposium vom 7. bis 9. Oktober 1998 mitgestaltet haben.
Raabe Fachverlag, Stuttgart et. al. 1998. 338 Seiten. Gebunden. DM 78,- ISBN 3-88649-534-5
Ausgangspunkt der vorliegenden Dissertation ist die Frage, inwieweit länderspezifische Unterschiede bei der Messung und Umsetzung von Verwaltungsmodernisierung in ausgewählten OECD Mitgliedsländern auftreten. Damit beabsichtigt die Autorin die weit verbreitete, aber empirisch unbegründete Lehrmeinung zu überprüfen, daß es sich bei der 'New Public Management'-Bewegung der neunziger Jahre um einen einheitlichen Trend handelt, der in allen Ländern gleichförmig verläuft. Die Studie basiert auf zwei internationalen Umfragen, welche die Autorin 1995 und 1996 unter den Organisatoren und Teilnehmern von Qualitätswettbewerben für öffentliche Verwaltungen durchführte.
Der erste empirische Teil der Dissertation wendet sich der Frage zu, was Verwaltungsmodernisierung in verschiedenen OECD-Ländern konkret bedeutet. Dazu analysiert die Autorin die Kriterien, die in nationalen Qualitätswettbewerben zur Qualitätsmessung der öffentlichen Verwaltung verwendet werden. Die vergleichende Untersuchung dieser Messkriterien ergibt, daß die Konzeptualisierung und Operationalisierung der Messung von Verwaltungsqualität von Land zu Land sehr verschieden ist.
Der zweite empirische Teil der Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der Implementation von Verwaltungsmodernisierung länderspezifische Modernisierungsstrategien zu festzustellen sind. Dazu führt die Autorin eine Umfrage unter ca. 400 deutschen, britischen und amerikanischen Verwaltungen durch, die vormals erfolgreich an nationalen Qualitätswettbewerben teilgenommen hatten. Die schriftliche Befragung bezieht sich auf die von den modernisierenden öffentlichen Verwaltungen verwendete Umsetzungsstrategie und den Stand der Umsetzung in den Bereichen strategische Planung, Führung, Personalmanagement, Ressourcenmanagement, Einsatz von Informationstechnologie, Entwicklung von Organisationskultur, Kundenorientierung, Leistungsmessung und Prozeßmanagement.
Eine multivariate Datenanalyse ausgewählter 'Items' bestätigt zunächst die Richtigkeit der Arbeitshypothese 'culture matters'. Die länderbezogene Auswertung der Fragebogen ergibt insgesamt, daß die befragten britischen Verwaltungen, gefolgt von den amerikanischen Verwaltungsmodernisierern, 'New Public Management' am weitesten implementiert haben, während die untersuchten deutschen Verwaltungen in den meisten Modernisierungsfeldern den geringsten Implementationsstand aufweisen.
Die empirischen Ergebnisse wiederlegen die Hypothese des Politikwissenschaftlers Frieder Naschold, derzufolge deutsche und amerikanische Verwaltungen beide 'Nachzügler' auf dem Gebiet der Verwaltungsmodernisierung sind. Statistische T-Tests belegen mit hoher Jascheinlichkeit die Annahme, daß die festgestellten Gemeinsamkeiten bei der britischen und amerikanischen Gruppe von Verwaltungen als repräsentativ für die unbekannte Gesamtheit von modernisierenden Verwaltungen in diesen Ländern gelten kann.
Damit wird auch schon eine Begrenzung der Ergebnisse der Dissertation deutlich: Sämtliche Umfragedaten beziehen sich auf die 'Modernisierer' in der öffentlichen Verwaltung und können somit nicht als repräsentativ für die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltung eines Landes gelten. Dennoch geben die Untersuchungsergebnisse wichtige Aufschlüsse über den erreichten Stand und die eingeschlagene Richtung der Verwaltungsmodernisierung. Eine zweite Einschränkung erfährt die Dissertation aufgrund der Tatsache, daß sich die festgestellten Unterschiede in den einzelnen Modernisierungsfeldern nicht eindeutig auf das eine oder andere charakteristische Merkmal des Verwaltungssystems eines Landes zurückführen lassen. Eine ausführliche vergleichende Darstellung des politischen und administrativen Systems in Großbritannien, Deutschland und den USA anhand einer Reihe von sogenannten Makrovariablen ergibt, daß unterschiedliche Implementationsstrategien von jeweils einer Vielzahl unterschiedlicher Rahmenbedingungen bestimmt werden. Dennoch dürfte der von der Autorin durchgeführte Systemvergleich die Verwaltungswissenschaften um eine bislang fehlende aktuelle vergleichende Darstellung von Verwaltungssystemen bereichern.
Die Modernisierungsbestrebungen in den Landesverwaltungen sind vielfältig, die Zahl der durchgeführten Projekte Legion. Der vorliegende Forschungsbericht hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen umfassenden Überblick über die Modernisierungsbestrebungen in den 16 Bundesländern zu geben.
Die Arbeit entstand im Rahmen des Projekts: "Wissenschaftliche Dokmentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern" (WiDuT), die beim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Unterstützung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz eingerichtet ist. Die von WiDuT gewonnenen Informationen und Erkenntnisse sind in den Bericht ebenso eingeflossen, wie explizite Angaben aus den Ländern.
Zunächst werden in einer Synopse Konzeptionen und Organisationsformen der Verwaltungsmodernisierung in den Ländern wiedergegeben. Neben den Auslösern des Reformprozesses, den Grundphilosophien und Zielen der Reformen werden Art und Umfang derselben näher beschrieben. Im weiteren geht der Bericht auf die Organisation und Steuerung der Reformprozesse ebenso ein, wie auf die Beteiligung externen Sachverstands bei den Reformvorhaben und die Mitwirkung der Beschäftigten.
Diese Darstellungsform ermöglicht es, die verschiedenartigen Reformprozesse in den Ländern konkret zu vergleichen und einzuordnen.
Im zweiten Teil des Berichts wird, basierend auf dem Pentagramm der Verwaltungsmodernisierung und seinen fünf Kategorien (Verwaltungspolitik, Aufgaben, Regelungsoptimierung, Effektuierung und Personal) eine themenbereichsorientierte Darstellungsweise verfolgt. Hier werden bspw. die Reformprojekte zur Aufgabenverlagerung bzw. Privatisierung der Länder, Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesetzesfolgenabschätzung sowie die Verknüpfung der Verwaltungsmodernisierung mit Informations- und Kommunikationstechnik vorgestellt.
Erläuterungen der jeweiligen Reformbereiche und ihrer Bedeutung für den Modernisierungsprozeß runden die Darstellung ab.
Besonderes Augenmerk finden die Innovationen im Bereich des Personalmanagements, die dezidiert gegenübergestellt werden.
Darüber hinaus gewährt der Bericht Einblicke in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise von WiDuT.
Inmitten der Diskussionen um den »schlanken Staat« und über die Verwaltungsmodernisie-rung als Strukturwandel der Verwaltungsverantwortung nimmt die Auseinandersetzung darum zu, ob es angesichts des tief verankerten Gerüsts demokratischer und ehrenamtlicher Teilhabe der Gemeindebürger an der Kommunalverwaltung noch einer besonderen Stärkung des »Bürgerschaftlichen Engagements« bedürfe.
Die in diesem Band enthaltenen Texte entstanden in lockerer Reihenfolge in den Jahren 1994 bis 1996. Sie repräsentieren eine Auswahl aus den Dingen, die ich während dieser Zeit verfaßt habe. Anlässe waren empirische Erhebungen, Tagungen, Workshops, oder auch einfach Beobachtungen über den Gang der Verwaltungsreform. Was diese Texte eint, ist zweierlei: Erstens eine grundsätzliche Bejahung der Verwaltungsmodernisierung und eine aktive Hinwendung zu ihrer Unterstützung; zweitens aber auch eine kritische Infragestellung aktueller Entwicklungen, die gut gemeint sind, mit denen aber manchmal auch die Ziele der Reform ungewollt verfehlt und infrage gestellt werden. Die Verwaltungsmodernisierung in Deutschland ist eine Praktikerbewegung, in welche sehr viel Unternehmungsgeist und Experimentierfreude einfließt, die aber auch stark von der Pragmatik des Augenblicks beeinflußt wird. Das Großartige an dieser Bewegung ist ihre spontane Dynamik. Ihre Schwachstelle ist bisher noch ihre mangelnde Fähigkeit, aus der sich vor Ort anhäufenden Reformerfahrung auf eine systematische Weise Lerneffekte abzuleiten. Soll diese Bewegung nachhaltig sein, dann muß diese ihre Schwachstelle geschlossen werden. Der Wille hierzu muß von innen kommen. Von außen können hierbei allerdings Unterstützungen geleistet werden. Sie bestehen in vergleichenden Beobachtungen, wie auch in der begleitenden "Evaluation" von Konzeptentwicklungen, Prozessen und Ergebnissen. Der nachdrücklichste Ansatz in dieser Richtung wurde bisher von den Speyerer Qualitätswettbewerben geliefert, die von Hermann Hill und mir als ein "Selbstbewertungs"-Unternehmen initiiert und organisiert wurden. Der vorliegende Band liefert im Windschatten solcher Großereignisse Sondierungen, Anmerkungen, Exzerpte und Analysen, die den Finger auf Probleme legen, mit denen ich mich als "außenstehender Beobachter" von Fall zu Fall konfrontiert sah, die aber gleichzeitig auch um Lösungsvorschläge bemüht sind. Das Credo ist, daß die Verwaltungsmodernisierung gelingen muß und daß alles getan werden muß, um sie an den gefährlichen Kurven, die sie zurücklegen muß, vor dem Absturz zu beJaen, so daß sie sich ihrem Ziel fortwährend annähern kann.
Die in dem Band enthaltenen Texte entstanden, im Verlauf des Jahres 1997, ebenso wie die Texte des vorangegangenen Bandes mit gleichem Titel in lockerer Reihenfolge und aus Einzelanlässen heraus. Sie stellen sowohl hinsichtlich ihrer Zielsetzung wie auch in Bezug auf ihre Thematik eine direkte Fortsetzung des vorangegangenen Bandes dar. Zusammengenommen lassen die beiden Bände deutlicher werden, was schon beim ersten Band beabsichtigt war: der im Modernisierungsprozeß befindlichen Verwaltung auf dem Hintergrund intensiver Beobachtungen an kritischen Stellen über Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, ihr gleichzeitig aber auch einen kritischen Spiegel vorzuhalten und ihr die Möglichkeit anzubieten, ihren aktuellen Reformkurs einer Kontrolle zu unterziehen.
Die Verwaltungsmodernisierung, die in Deutschland Anfang der 90er ihren Anfang nahm, hat inzwischen unter Beweis gestellt, daß sie mehr ist als eine vergängliche Modeerscheinung. Der große Elan, der ihr zur Entstehung verholfen hat, ist aber der "abschleifenden Kraft des Alltags" (Max Weber) ausgeliefert, d.h. dem Druck des Terminkalenders, der Versuchung, zugunsten personeller Rücksichtnahmen und politischer Interessen auch mal "fünfe gerade sein zu lassen", vor allem aber auch den Zwängen der finanziellen Knappheit. Insgesamt gesehen schreitet die Reform nach wie vor kräftig voran. Gleichzeitig kristallisiert sich jedoch ein vorherrschender Modernisierungspfad auf dem "harten" Untergrund betriebswirtschaftlicher Instrumente heraus, der zwar schnelle Effizienzgewinne verspricht, der bei aller Fortschrittlichkeit aber viel zu schmal ist, um das gesamte Spektrum der Reformziele tragen zu können. Die Nachhaltigkeit der Reform erscheint so betrachtet noch nicht gesichert. Angesichts dieser Lage ist nach wie vor der entscheidende Rat, der den Modernisieren gegeben werden kann, "harte" und "weiche" Aspekte der Modernisierung so zu vereinigen, daß sie sich gegenseitig stützen, fördern und vorantreiben.
Die Wiederholung des Titels des vorangegangenen Bandes (mit dem Zusatz "II") findet hierin ihre Erklärung. Ich wünsche diesem Fortsetzungsband eine ebenso freundliche Aufnahme wie sie der erste gefunden hat. Für Interessenten sei die Mitteilung hinzugefügt, daß auch der erste Band beim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer noch abgerufen werden kann.
Nach Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der öffentlichen Verwaltung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu regeln. Dieser Gesetzgebungsauftrag, der in nahezu allen Landesverfassungen verankert ist, soll in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Landesorganisationsgesetz erfüllt werden, das Aufbau, Hierarchien und Zuständigkeiten der Landesverwaltung insgesamt festlegt.
Organisationsgesetzgebung wird aber nicht mehr als rein deskriptive Bestandsaufnahme des institutionellen Rahmens verstanden; als Instrument für eine dynamische Organisationsentwicklung sollen darüber hinaus Grundsätze einer reformorientierten Verwaltungsorganisation normiert werden. Hierzu zählen beispielsweise das Prinzip der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung, eine dauerhafte Fortsetzung der Funktionalreform durch Zweck- und Vollzugskritik in Verbindung mit der Pflicht zur Aufgabendezentralisierung sowie die Prüfung einer materiellen, zumindest jedoch einer formellen Privatisierung von Aufgaben.
Der vorliegende Forschungsbericht dokumentiert die Erarbeitung eines Entwurfs für ein Landesorganisationsgesetz, das sowohl einem konventionellen Regelungsgehalt als auch Grundsätzen der Verwaltungsmodernisierung allgemein sowie landesspezifischen Besonderheiten folgt.
Nach einer Darstellung der politischen und zeitlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungsaufbaus und -umbaus in den östlichen Bundesländern und speziell in Mecklenburg-Vorpommern sowie einem vergleichenden Blick auf nationale und internationale Organisationsgesetze werden aufbauorganisatorische Prinzipien analysiert und in die Regelungssystematik des Gesetzentwurfes eingeordnet.
Der Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation in einzelne institutionelle Bausteine, die neben der unmittelbaren Verwaltung und mittelbaren Verwaltungsträgern auch Formen der Privatisierung umfaßt, schließen sich Zuständigkeitsregelungen und Fragen einer geeigneten Aufsichtsführung an, die dem Ziel der Reformbestrebungen, stärker zu dezentralisieren und Verantwortung für den jeweiligen Aufgabenbereich deutlicher zu verlagern, entsprechend abgestuft Jagenommen werden muß.
Abschließend wird der Blick auf den politischen Prozeß der Gesetzgebung gelenkt und vor allem die ressortinterne Gesetzesberatung und -abstimmung nachgezeichnet. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Grundsätze der Verwaltungsmodernisierung einer dem traditionellen Tatbestand-Rechtsfolge-Schema verhafteten Gesetzgebung zugänglich sind und unter welchen Voraussetzungen eine final-programmierte Organisationsgesetzgebung realisierbar ist.
Der vorliegende Band enthält die überwiegende Zahl der – für den Druck überarbeiteten – Referate, die auf der Jahrestagung der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften am 24. und 25. November 2016 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer gehalten wurden.
Da durch diese Jahrestagung gleichzeitig das 60jährige Jubiläum der Deutschen Sektion begangen wurde, stand die Veranstaltung im Zeichen des für das Selbstverständnis der Deutschen Sektion prägenden Verhältnisses von Verwaltungspraxis und -wissenschaft. Die Tagung war in drei Blöcke gegliedert, von denen der erste den Versuch unternahm, die sich für die Verwaltung in der Praxis stellenden Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung den Angeboten gegenüberzustellen, die die Verwaltungswissenschaft in diesem Bereich aus wissenschaftlicher Perspektive macht. Der „Prozesse, Probleme, Erwartungen und Erfahrungen Wissenschaft / Verwaltung“ überschriebene zweite Block eruierte wechselseitige Erfahrungen: Welche Zugänge wünscht sich die Verwaltungswissenschaft von der Verwaltungspraxis, umgekehrt, wie kann die Praxis diese Wünsche verarbeiten, wie können verwaltungswissenschaftliche Erkenntnisse von der Praxis genutzt werden? Der abschließende Block warf dann einen Blick auf den Selbstand der Verwaltungswissenschaft in Deutschland, das Selbstverständnis der verschiedenen Disziplinen, ihre Karrierewege und Anerkennungssysteme.
Verwaltungsprivatrecht
(2005)
Verwaltungsprozessrecht
(1997)
Verwaltungsprozessrecht
(1999)
Verwaltungsprozessrecht
(2003)
Verwaltungsprozessrecht
(2008)
Verwaltungsprozessrecht
(2011)
Das Buch fasst das Verwaltungsprozessrecht mit seinen Bezügen zum materiellen Verwaltungsrecht in einem neuen didaktischen Konzept zusammen. Dabei lässt es sich von der Erkenntnis leiten, dass für juristische Prüfungsleistungen weniger Detailwissen als vielmehr systematisches Verständnis der Grundstrukturen und die Kunst der Beschränkung auf das Wesentliche die entscheidenden Erfolgsfaktoren sind. Die Beherrschung dieser Kunst setzt einen Überblick über das Ganze voraus. Diesen möchte das Buch vermitteln.
Es will damit demjenigen, der sich zum ersten Mal mit dem Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht beschäftigt, den Einstieg in diese ausbildungsrelevanten Rechtsgebiete erleichtern und dem Examenskandidaten die rasche Wiederholung des bereits Gelernten ermöglichen.
Der Mensch lernt viel über seine visuelle Wahrnehmung. Die Tatsache, dass die Gedächtnis-leistung für Bilder erheblich höher ist als für abstrakte oder konkrete Begriffe, macht sich dieses Werk zunutze.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht werden hier in einer nahezu einzigartigen Form dargestellt: Durch die Grafik-Text-Kombination wird der Stoff visualisiert, wobei sich die jeweils gegenüberliegende Grafik und der Text ergänzen. Zwischenübersichten machen wichtige Zusammenhänge auf einen Blick sichtbar.