Refine
Year of publication
Document Type
- Part of a Book (867) (remove)
Language
- German (628)
- English (180)
- Other Language (24)
- French (22)
- Spanish (13)
Is part of the Bibliography
- no (867)
Keywords
- Deutschland (13)
- Parteienfinanzierung (6)
- Bürgerbeteiligung (4)
- Europäische Union (4)
- Good Administration (4)
- Parteienstaat (4)
- Verwaltungsgerichtsbarkeit (4)
- Bürgerpanel (3)
- Datenschutz (3)
- EMRK (3)
Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (75)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (62)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (58)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (54)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (40)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (38)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (31)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (28)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (25)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (24)
Mediation und Gemeinwohl
(2010)
Ärzte auf dem Prüfstand
(2010)
Die Mehrheitswahl erlaubt in der Regel mehr Bürgerpartizipation (Regieren
durch das Volk) als die Verhältniswahl, wenn man richtigerweise nicht nur auf die Zusammensetzung des Parlaments abstellt, sondern auf die wichtigere Regierungsbildung. Auch hinsichtlich des Maßstabs Regieren für das Volk pflegt die Mehrheitswahl der Verhältniswahl überlegen zu sein. Die Härten für kleine Parteien, die bei Einführung der Mehrheitswahl entstehen, können durch ein Mischsystem gelindert werden. Da der Gesetzgeber über die Systemfrage in eigener Sache entscheidet, hat eine dahingehende Reform nur in Zeiten großer Koalitionen Aussicht auf Erfolg – ebenfalls soweit das Parlament selbst darüber entscheidet. In den Bundesländern besteht mit der Volksgesetzgebung allerdings ein Alternativverfahren, mit dem man die Mehrheitswahl – am Parlament vorbei – mit Volksbegehren und Volksentscheid einführen könnte. Dasselbe gilt für die Direktwahl von Ministerpräsidenten, die ebenfalls eine Form der Mehrheitswahl darstellt und auch eine Reihe von Vorzügen aufweist.
National Report Germany
(2009)
Die Europäische Kommission
(2009)
Demokratie in Deutschland
(2008)
Am 27. Mai 2007 jährte sich das Hambacher Fest, das erste große Aufflackern von Demokratie in Deutschland, zum 175. Mal. Die Frage, was aus den Ideen der Hambacher geworden ist und wie in ihrem Geiste unsere heutige Republik zu beurteilen ist, liegt also nicht ganz fern. Dabei zeigt sich, dass die damaligen Forderungen zwar formal in unsere Verfassungen eingegangen sind, tatsächlich aber eine gewaltige Diskrepanz zwischen Norm und Wirklichkeit besteht. Auch die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat das Thema "Staatsrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Wirklichkeit" auf ihrer Jahrestagung 2007 in Freiburg behandelt, m. E. aber ziemlich einseitig. ...
Grund- und Menschenrechte
(2008)