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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999. 241 Seiten. brosch. DM 79,- ISBN 3-7890-5969-2
Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells nimmt die Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens mit den Bestandteilen Budgetierung, Kostenrechnung und Produktorientierung eine wesentliche Rolle ein. Diese Instrumente werden in aktuellen Reformprojekten jedoch i.d.R. an ein kamerales Haushalts- und Rechnungswesen angebunden. Da die Kameralistik rein zahlungsorientiert ist, bleibt der tatsächliche (Netto-)Ressourcenverbrauch in der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung
weiter unberücksichtigt.
In der vorliegenden Arbeit wird, ausgehend vom Neuen Kommunalen Rechnungswesen, welches aus einer Ergebnis-, einer Vermögens- und einer Finanzrechnung besteht, und unter Berücksichtigung von internationalen Entwicklungen, ein Konzept für die Neugestaltung des Haushaltswesens auf der Grundlage des Ressourcenverbrauchskonzepts entwickelt. Der künftige Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnishaushalt, der die Aufwendungen und Erträge der Periode gegenüberstellt, und aus
einem Finanzhaushalt, der die Einzahlungen und Auszahlungen der Periode erfasst. Statt der traditionellen Untergliederung des Haushaltsplans in Einzelpläne und Abschnitte erfolgt im neuen Haushaltswesen eine Untergliederung des Gesamthaushalts nach der organisatorischen Struktur.
Der neue Haushaltsplan wird mit Flexibilisierungsinstrumenten wie der Globalbudgetierung und Übertragbarkeit verbunden, so dass die Ressourcenverantwortung auf die dezentrale Ebene verlagert wird. Außerdem erfolgt eine Analyse der Übertragbarkeit des schwerpunktmäßig für die kommunale Ebene entwickelten Haushaltswesens auf die Ebene von Bund und Ländern. Des weiteren wird ein Konzept für die Ausgestaltung der Finanzplanung entwickelt. Einen weiteren Teil der Untersuchung nimmt die
Notwendigkeit und Ausgestaltung von outputbezogenen Haushaltsplänen im neuen Haushaltswesen ein.
Im letzten Teil erfolgt eine Beschreibung und Analyse des Modellhaushalts für die Stadt Wiesloch. Des weiteren werden Ansätze für die Neugestaltung des Haushaltsplanungsprozesses entwickelt. Dem schließen sich eine Zusammenstellung sämtlicher im Haushaltsplan darzulegenden Pläne und Übersichten und eine Analyse der Anpassung traditioneller Haushaltsgrundsätze an das neue Haushaltswesen an. Außerdem wird untersucht, wie die traditionellen finanzstatistischen Vorgaben mit dem neuen Haushaltswesen erfüllt werden können, inwieweit eine Neugestaltung der Haushaltsansatzstatistik notwendig ist und welche Bedeutung der Haushaltsansatzstatistik gegenwärtig und zukünftig zukommt.
Die vorliegende Untersuchung macht deutlich, dass ein ressourcenverbrauchsorientiertes Haushalts- und Rechnungswesen ein geeignetes Instrument für eine umfassende Verwaltungsreform darstellt.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999. 249 Seiten. brosch. DM 79,- ISBN 3-7890-6228-6
Staat und staatliche Verwaltung sind durch die zunehmende Internationalisierung auch klassischer »innerer« Angelegenheiten – öffentliche Sicherheit, Gesundheits- und Umweltpolitik usw. – nicht obsolet geworden. So haben sich die UN in der 50. Vollversammlung 1996 mit Problemen von öffentlicher Verwaltung und Entwicklung befasst. Die
Weltbank hat ihren Weltentwicklungsbericht 1997 dem Thema »Der Staat in einer sich ändernden Welt« gewidmet. Die OECD beschäftigt sich ebenfalls seit langem mit Fragen z.B. der öffentlichen Verwaltung in postsozialistischen Staaten. Die Studie des Autors zur Kaderverwaltung und Staatstransformation, Entwicklungsverwaltung und Staatsentwicklung wie zum modernen Verwaltungsstaat und seiner Modernisierung gewähren Einsichten in die Veränderungsprozesse von Staat und Verwaltung; sie unterstreichen die historischen Grundlagen und sozioökonomischen Bedingungskonstellationen und richten den Blick auf Staat und
Verwaltung nach Abschluss der transitionalen Phase. Deutlich wird: Angesichts der heutigen Managerialisierung und Ökonomisierung des Staates stellt sich auch für Gesellschaften der Staatsmoderne die Frage, wie eine Ordnungspolitik beschaffen sein sollte, die neben dem Wirtschaftlichkeitsprinzip die Werte von Demokratie und Rechtsstaat pflegt.
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart 1999. 167 Seiten. brosch. DM 18,- ISBN 3-929981-23-8
Vorwort des Verfassers zur 2. Auflage
Nach Abschluß des Feldversuchs "Doppik im gemeindlichen Rechnungswesen" in der Großen Kreisstadt Wiesloch im Sommer 1996, einer sich daran anschließenden, mehr als zweijährigen Anwendungserfahrung mit dem NKR im Parallelbetrieb zum HKR und unmittelbar vor Beginn der Alleinbetriebsphase des NKR in Wiesloch wird die zweite Auflage der "Konzeptionellen Grundlagen" vorgelegt.
Wie nicht anders zu erwarten, stellte sich bei der praktischen Umsetzung des Speyerer Verfahrens heraus, daß das Konzept einer Reihe von Ergänzungen, Präszisierungen und Modifikationen bedurfte. Auch die inzwischen erfolgte Entwicklung eines, mit dem NKR kompatiblen Haushaltskonzeptes (Lüder, Neues Kommunales Haushaltswesen NKH, 1998) erforderte einige Anpassungen. Eine Überarbeitung und Ergänzung der ersten Auflage der "Konzeptionellen Grundlagen" war deshalb notwendig.
Unter Beibehaltung des Grundkonzeptes erfolgten größere Änderungen und Ergänzungen
des Kontenrahmens,
der Struktur der Finanzrechnung einschließlich Überleitungsrechnung zwischen Jahresergebnis und Cash Flow,
zu Bewertungsverfahren für einzelne Positionen der Vermögensrechnung,
zur Konsolidierung der Einzelabschlüsse,
zur Kostenrechnung und
zu den Einführungsstrategien.
Für die derzeit noch andauernde Mitarbeit am "Modellprojekt Wiesloch", für die kritische Durchsicht des Manuskripts und für die Unterstützung bei der Anfertigung der Anlagen zu diesem Band danke ich Dr. Christine Ahlgrimm und Dr. Christiane Behm.
Speyer, Dezember 1998
Vittorio Klostermann Verlag, Frankfurt am Main 1999. Etwa 760 Seiten. Gebunden. DM 228,- ISBN 3-465-03047-8
Die Monographie enthält die erste Darstellung von Leben und Werk des Juristen und Gründungsrektors der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Der aus Hannover stammende Schmalz, dessen Biographie im ersten Teil der Arbeit rekonstruiert wird, wurde in Göttingen als Schüler Pütters zum Reichsjuristen herangebildet und ging 1789 als Ordinarius an die Albertus-Universität zu Königsberg. Hier blieb er bis 1803 und verfasste unter dem Einfluss Kants seine ersten Schriften zum Naturrecht, die ihn bekannt machten. Von 1803 bis 1806 lehrte er (bis zur Schließung der Universität durch die Franzosen) in Halle und wechselte dann in die preußische Hauptstadt über, um dort die Gründung einer neuen Universität mit vorzubereiten. Daneben war er für die preußischen Reformer um den Freiherrn vom Stein publizistisch tätig. Seines Ansehens, dass er sich als Gründungsrektor der Friedrich-Wilhelms-Universität (1810/11) erworben hatte, ging er allerdings 1815 wieder verlustig, als er mit einer Broschüre den sog. "Tugendbundstreit" entfesselte und sich auf diese Weise mit den deutsch-patriotischen Strömungen, die sich in den Befreiungskriegen entwickelt hatten, anlegte.
Der zweite Teil ist einer umfassenden Gesamtdarstellung seines wissenschaftlichen Werkes gewidmet. Nach einer Würdigung seines unter dem Einfluss der Ethik Kants entwickelten frühen Naturrechts wird ausführlich das Staats- und Verfassungsrecht rekonstruiert; es zeigt sich hier, dass er als "Rechtskantianer" zwar zentrale Anregungen seines großen Königsberger Kollegen aufnahm, doch die liberalen Implikationen der kantischen Theorie - insbesondere die Gewaltenteilung - ablehnte und auch weiterhin für eine gemäßigte Form der absoluten Monarchie plädierte. Schließlich werden Schmalz' kameralwissenschaftliche und staatswirtschaftliche Arbeiten analysiert, die ihn als "letzten Physiokraten" in Deutschland ausweisen, die aber gleichwohl in ihrer Zeit noch starke Beachtung gefunden haben.
Der Sold der Minister
(1999)
Die Bezahlung von Ministern war lange' kein öffentliches Thema. Das änderte sich erst Anfang der neunziger Jahre, als bekannt wurde, daß sich Landesminister in ganz Deutschland, unbemerkt von der Öffentlichkeit, geradezu sittenwidrige Privilegien genehmigt hatten. So erwarben sie nach ganz kurzen Amtszeiten riesige Rentenansprüche, deren wirtschaftlicher Wert oft höher war als das offen ausgewiesene Gehalt.
Die 68er
(1999)
Daß es in der Politik - jedenfalls auch - auf Personen ankommt, ist offensichtlich. Ein Blick in die Geschichte und die Erinnerung an Namen wie Bismarck und Adenauer oder Hitler und Stalin macht dies, im Positiven wie im Negativen, für jedermann deutlich. Auch in aktuellen dem okratischen Wahlkämpfen sind es oft Personen, die den Kampf um Mehrheiten entscheiden. Bei den letzten Parlamentswahlen in der Bundesrepublik stellten die Parteien ihre Spitzenkandidaten derart heraus, daß geradezu der Eindruck von Personalplebisziten statt von Parteienwahlen entstand. ...
Aus Anlass des 50. Geburtstages des Grundgesetzes unterzieht der Speyerer Staatsrechtslehrer Hans Herbert von Arnim unsere Verfassung einer kritischen Analyse. Er stellt fest, dass Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in weiten Bereichen auseinanderklaffen, und das Grundgesetz wichtigen Funktionen nur noch eingeschränkt gerecht wird. Zugleich weist er Wege für Reformen zum Besseren.
Verwaltungsprozessrecht
(1999)
Sommersemester 1999
(1999)
Wintersemester 1999/2000
(1999)
Die Studie geht dem politisch-tatsächlichen Hintergrund der Liberalisierungsbewegung auf dem deutschen Energiemarkt genauso nach wie sie die rechtlich-administrativen Rahmenbedingungen der energiewirtschaftlichen Betätigung der Kommunen beschreibt. Einen Schwerpunkt der Darstellung bilden die verfassungsrechtlichen und einfach-gesetzlichen Rechtsgrundlagen energiewirtschaftlicher Betätigung der Kommunen.
Die Öffnung der Energiemärkte und der aufkommende Wettbewerbsdruck wird für viele kommunale Stadtwerke zu einer Überlebensfrage. Zielsetzung der Arbeit ist es, die rechtliche, aber vor allem auch die organisatorische Grundlage kommunaler Energieversorgung vor dem Hintergrund der Energierechtsnovelle darzustellen und aufzuarbeiten. Einzelne Betriebs- und Organisationsformen werden umfassend untersucht, Gesichtspunkte wie der etwaige Steuerungs- und Kontrollverlust bei der Auslagerung einer AufgabenJanehmung finden Berücksichtigung. Ausführlich wird Art. 28 Abs. 2 GG als maßgebliche verfassungsrechtliche Verankerung der kommunalwirtschaftlichen Betätigung und als Prüfungsmaßstab für die kommunale Energiewirtschaft dargestellt. Darüber hinaus wird anderen damit im Zusammenhang stehenden verfassungsrechtlichen Fragestellungen nachgegangen. Haushalts- und kartellrechtliche Grundlagen energiewirtschaftlicher Betätigung werden aufgezeigt.
Bei den kommunalen Organisationsformen werden Fragen wie die interkommunale Zusammenarbeit oder Public-Private-Partnership - unter Berücksichtigung der Chancen - thematisiert. Ein anderer Schwerpunkt der Arbeit bildet hier die Darstellung des kommunalen Querverbunds.
Der vorliegende Band der book enthält die Referate, die während des von mir geleiteten 15. Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und des Arbeitsausschusses "Straßenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen am 26./27. Oktober 1998 in Speyer gehalten wurden .
Anhand von drei Referaten diskutierten Straßenbaujuristen aus Bund und Ländern sowie Hochschullehrer, Richter, Rechtsanwälte und Vertreter von Verbänden über aktuelle - die Straßenplanungen betreffende - Entwicklungen des Umweltrechts und des Verwaltungsprozeßrechts. Die Inhalte der Beiträge und die Ergebnisse der Aussprache sind im ausführlichen Tagungsbericht von Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer zusammengefaßt.
Im Mittelpunkt des Forschungsseminars standen der Entwurf eines Umweltgesetzbuches und dessen Bedeutung für Straßenplanungen.
Seit September 1996 führe ich zusammen mit Frau Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin Natascha Füchtner am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ein Forschungsvorhaben "Schlanker Staat - Verwaltungsmodernisierung im Bund" durch. Das Projekt ist durch Symposien begleitet worden., in denen die Promotoren einschlägiger Reformen aus der Praxis zu Wort gekommen sind und das Gespräch mit Wissenschaftlern aus Speyer und von anderen Universitäten geführt worden ist. Nach dem Symposium "Ministerialverwaltung zwischen Berlin und Bonn" (book 173) und dem Symposium "'Schlanker Staat' - Verwaltungsmodernisierung im Bund. Zwischenbericht, Praxisbeiträge, Kommentare" (book 183) werden die Verhandlungen eines dritten Symposiums "Verwaltungsmodernisierung im Bund - Schwerpunkte der 13. Legislaturperiode" in einem weiteren Speyerer Forschungsbericht publiziert. Das gesamte Forschungsvorhaben steht vor dem Abschluß.
Frau Füchtner und ich möchten uns bei allen Persönlichkeiten bedanken, die unser Projekt unterstützt haben. Begleitveranstaltungen zu Forschungvorhaben, die Wissenschaftler und Praktiker von außerhalb in Speyer zusammenbringen, weisen das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung als ein "Kompetenzzentrum für Verwaltungsforschung" aus. In diesem Sinne sind wir denen verpflichtet, die das Forschungssymposium vom 7. bis 9. Oktober 1998 mitgestaltet haben.
As the executive director or the Research Institute for Public Administration at the German Post-Graduate School of Administrative Sciences and host of the workshop "Regionalization below State-level in Germany and the United States" I would like to thank the President of the National Academy for Public Administration, R. Scott Fosler, for the fine and intensive cooperation which was the precondition for the good atmosphere and the fruitful scientific exchange during the conference.
I also want to thank the Regional Planning Association Rhein-Neckar, INFOBEST Kehl/Strasbourg and the Badische Stahlwerke AG - as destinations and hosts of our excursions they contributed to very useful insights. I am furthermore obliged to the Investitions- and Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH on whose invitation we were able to make our American guests familiar with the Pfälzer whine and cooking as well as to Mr. and Mrs. Siedentopf whose amiable reception at Godramstein was another highlight of our social activities.
Finally, I would like to express my gratitude to Ann Mladinov and Natascha Füchtner. Their close trans-atlantic preparatory management, their organizational work and assistance to the participants guaranteed the smooth and successful proceeding of the conference.
Die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen Deutschlands mit Südostasien im internationalen Vergleich
(1999)
In dieser empirischen Studie wird zunächst die Bedeutung Südostasiens für die Weltwirtschaft dargestellt, bevor die Wirtschaftsverflechtung Deutschlands mit Südostasien im internationalen Vergleich dargelegt wird. Es wird gezeigt, daß Deutschland in bezug auf diese Region ein deutliches Globalisierungsdefizit aufweist.
Unter die Länder Südostasiens werden hier die zehn Mitgliedstaaten der ASEAN (Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) ebenso gefaßt wie die VR China, Hongkong und Macau. Diese Region wies bis zur Krise weltweit die höchsten Wachstumsraten auf, steigerte kontinuierlich ihren Welthandelsanteil und absorbierte in zunehmendem Maße Direktinvestitionskapital. Langfristig wird wieder mit überdurchschnittlichen Wachstumsraten in diesen Volkswirtschaften gerechnet. Nicht nur wegen der Absatzmöglichkeiten in dieser Region, sondern auch aufgrund Direktinvestitionsmöglichkeiten sind diese 13 Länder auch künftig für Deutschland von zentraler Bedeutung. Dies gilt auch und teilweise gerade aufgrund der dortigen Krise. Inwieweit Deutschland und andere westeuropäische Volkswirtschaften vor der Währungs- und Finanzkrise an dem Wachstum dieser Region partizipierten, wird zunächst anhand der Handelsbeziehungen und anschließend anhand der Direktinvestitionsverflechtungen analysiert.
Der vorliegende Forschungsbericht entstand im Auftrag der Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg. Da die Fragestellung von den BearbeiterInnen einerseits wegen der Auswertung des empirischen Datenmaterials der Biographien von LehrerInnen eine große räumliche Nähe zum Auftraggeber, andererseits viel Erfahrung in der Bearbeitung volkswirtschaftlicher Probleme voraussetzte und in Speyer kurzfristig keine qualifizierten BearbeiterInnen mit freien Kapazitäten vorhanden waren, wurde das Projekt in Kooperation zwischen dem Hamburger HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Als Projektleiterin möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß die Kooperation nicht nur in persönlicher Hinsicht eine überaus erfreuliche Erfahrung war, sondern daß sich gerade auch in fachlicher Hinsicht Perspektiven und Hintergrundwissen aus zwei auf unterschiedliche Fragespektren spezialisierte Forschungsinstituten ergänzten und befruchteten.
Auch von Seiten der Auftraggeberin bestand von Anfang an der Wunsch, der Vielzahl der bereits vorliegenden, z.T. recht dogmatischen und "ergebnisorientierten" Studien zum Ausgaben- und Kostenvergleich zwischen BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst nicht einfach eine weitere hinzuzufügen. Vielmehr sollten die anderen Studien vergleichend auch daraufhin analysiert werden, welche Parameter der Modellrechnungen das jeweilige Ergebnis "präjudiziert" hätten, um ggf. auch die Unterschiede zu den in der Untersuchung anzustellenden Kostenvergleichsrechnungen für beamtete und angestellte Hamburger LehrerInnen erklären zu können. Denn die Besonderheit der vorliegenden Studien besteht darin, daß sie sich ausschließlich auf den Schulbereich bezieht, der sich durch eine extrem geringe Beförderungsspanne sowie hinsichtlich der berufsbiographischen Lebensläufe signifikant von anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes unterscheidet. Insofern sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse nicht ungeprüft auf andere Bereiche und Länder übertragen werden können!
Des Weiteren bestand Einigkeit darüber, daß die statische Analyse eines aus aktuellen Daten ermittelten Modellebenslaufes einer LehrerIn kaum geeignet sein kann, Handlungsperspektiven für die Zukunft aufzuspannen. Aus diesem Grund wurde nicht noch ein Grundmodell - ohne Einkommensanpassungen - gerechnet, sondern auch Parametervariationen durchgeführt, die angeben, wie sich das Kostenverhältnis zwischen den beiden Beschäftigtengruppen verändert, wenn sich das Eintrittsalter in den Schuldienst, das Pensionseintrittsalter und die Lebenserwartung unter ansonsten gleichen Bedingungen verändert. Schließlich - und dies ist ein wesentlicher Unterschied zu praktisch allen anderen vorliegenden Studien - wurde die Annahme eingeführt, daß es auch im öffentlichen Dienst und in den nächsten 65 Jahren wieder Reallohnerhöhungen in ähnlicher Größenordnung wie in der Gesamtwirtschaft geben wird.
Bei den Ergebnissen ist dann auch die starke Abhängigkeit der Kostenrelationen von der Lebensarbeitszeit und insbesondere vom Pensionseintrittsalter bemerkenswert. Die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes, die einstmals für echte "lebenslängliche" Arbeitsverhältnisse konzipiert worden waren, reagieren hoch sensibel auf die empirisch nachweisbaren Verkürzungen der Lebensarbeitszeit, wobei die Kostensteigerungen für das Beamtenverhältnis besonderes gravierend ausfallen, weil hier der öffentliche Arbeitgeber die gesamten Kosten trägt, während bei der Angestellten die GRV einen Teil der Alterssicherungskosten "trägt", bei der zwar Probleme der demographischen Entwicklung auch zu Beitragssatzsteigerungen führen werden, die allerdings geringer ausfallen als die berufsbiographisch bedingten höheren Kosten in der Beamtenversorgung. Zudem impliziert eine Absenkung des Rentenniveaus in Hamburg wegen besonderer Regeln für die Zusatzversorgung der Angestellten und ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst kein komplementäres überdurchschnittliches Ansteigen dieser aus dem Haushalt der Hansestadt finanzierten Leistungen.
Insgesamt zeigt die Studie, daß auch das Kostenverhältnis zwischen Angestellten und BeamtInnen in hohem Maße durch personalwirtschaftliche Instrumente beeinflußt werden kann. Diese Instrumente sind dem Bereich Personalführung und -entwicklung einerseits zuzuordnen, bestehen andererseits aber auch in einer Neuordnung des öffentlichen Haushaltswesens, das den Prinzipien der Kostentransparenz und der "Sustainability", der Nachhaltigkeit nicht nur der ausgewiesenen fundierten Schulden, sondern unter Einschluß auch der mit der Beamtenversorgung verbundenen Schattenverschuldung folgen sollte, damit auch die mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst erworbenen Ansprüche auf zukünftige Leistungen der spezifischen Alterssicherungen auf die Verschuldungsgrenzen der "verursachenden" Periode angerechnet wird.
Der Forschungsbericht entstand im Frühling 1999 während meines Aufenthaltes am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der mir dank eines Stipendiums der Alexander-von-Humboldt-Stiftung ermöglicht wurde.
Der vorliegende Bericht wird auch in russischer Sprache als Teil einer rechtsvergleichenden Monographie über das Verwaltungsprozessrecht in der Russischen Föderation veröffentlicht. Er fasst den derzeitigen Stand der Reformbestrebungen im Bereich des russischen Verwaltungsprozessrechts zusammen.
Die Modernisierungsbestrebungen in den Landesverwaltungen sind vielfältig, die Zahl der durchgeführten Projekte Legion. Der vorliegende Forschungsbericht hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen umfassenden Überblick über die Modernisierungsbestrebungen in den 16 Bundesländern zu geben.
Die Arbeit entstand im Rahmen des Projekts: "Wissenschaftliche Dokmentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern" (WiDuT), die beim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Unterstützung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz eingerichtet ist. Die von WiDuT gewonnenen Informationen und Erkenntnisse sind in den Bericht ebenso eingeflossen, wie explizite Angaben aus den Ländern.
Zunächst werden in einer Synopse Konzeptionen und Organisationsformen der Verwaltungsmodernisierung in den Ländern wiedergegeben. Neben den Auslösern des Reformprozesses, den Grundphilosophien und Zielen der Reformen werden Art und Umfang derselben näher beschrieben. Im weiteren geht der Bericht auf die Organisation und Steuerung der Reformprozesse ebenso ein, wie auf die Beteiligung externen Sachverstands bei den Reformvorhaben und die Mitwirkung der Beschäftigten.
Diese Darstellungsform ermöglicht es, die verschiedenartigen Reformprozesse in den Ländern konkret zu vergleichen und einzuordnen.
Im zweiten Teil des Berichts wird, basierend auf dem Pentagramm der Verwaltungsmodernisierung und seinen fünf Kategorien (Verwaltungspolitik, Aufgaben, Regelungsoptimierung, Effektuierung und Personal) eine themenbereichsorientierte Darstellungsweise verfolgt. Hier werden bspw. die Reformprojekte zur Aufgabenverlagerung bzw. Privatisierung der Länder, Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesetzesfolgenabschätzung sowie die Verknüpfung der Verwaltungsmodernisierung mit Informations- und Kommunikationstechnik vorgestellt.
Erläuterungen der jeweiligen Reformbereiche und ihrer Bedeutung für den Modernisierungsprozeß runden die Darstellung ab.
Besonderes Augenmerk finden die Innovationen im Bereich des Personalmanagements, die dezidiert gegenübergestellt werden.
Darüber hinaus gewährt der Bericht Einblicke in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise von WiDuT.
Dieser zweite Speyerer Forschungsbericht aus dem Projekt "Wertewandel in den neunziger Jahren", das von der Fritz Thyssen Stiftung und der Robert Bosch Stiftung gefördert wird, führt eine Auswahl von 1998 erschienenen und sich im Erscheinen befindenden Arbeiten zusammen, die sich einerseits mit dem Schwerpunktthema "Wertewandel" befassen, andererseits mit der heute viel diskutierten Frage des "Bürgerschaftlichen Engagements" der Deutschen. Beide Aspekte werden eng miteinander und mit der Frage nach der weiteren Entwicklung von Staat und Demokratie in Deutschland verknüpft. Das empirische Material der Analysen beruht hauptsächlich auf dem Speyerer Wertesurvey "Wertewandel und Bürgerschaftliches Engagement", einer umfassenden repräsentativen Erhebung innerhalb der erwachsenen Bevölkerung, die im Auftrag und nach dem Design des Projektes durch Infratest/Burke bei ca. 3.000 Personen in Deutschland im Frühsommer 1997 durchgeführt wurde.
Diskussionsbericht
(1999)