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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (7)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
Persons who have been forced to leave their country of origin due of urgent threats to life and limb have a right to protection by their country of residence. This protection necessarily has to include social benefits ensuring an adequate standard of living. This article shows how the social rights of refugees and other forced migrants are regulated in European Union law.
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2022)
Zur Bürokratiekritik gehört der Vorwurf, daß die Verwaltung wirtschaftlich oder sozial einflußreiche Bürger gegenüber sozial schwächeren Bürgern bevorzugt behandelt (Dehe 1980, S. 80). Der Verdacht vieler Bürger, daß man „gute Beziehungen“ haben müsse, um seine Interessen gegenüber der Verwaltung angemessen wahrnehmen zu können, trägt zusammen mit Vorschriftenflut, Undurchsichtigkeit administrativer Entscheidungsprozesse und dem stetigen Anwachsen staatlicher Aktivitäten zu dem Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber dem Verwaltungsapparat bei. Im folgenden wird eine für staatliche und gesellschaftliche Großorganisationen typische Handlungsweise beschrieben, die von manchen unmittelbar Betroffenen als „unbürokratisch“ bezeichnet werden wird, die jedoch auf einer faktischen, gelegentlich auch rechtlichen Ungleichbehandlung der Bürger beruht.
Gegenstand dieser Untersuchung sind Entscheidungsweisen und Ursachenkomplexe in-formaler Verhandlungsprozesse, die im Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Luftreinhaltung) die formale ‚Polizeiverfügung‘ teilweise abgelöst haben. Charakteristische Merkmale und Verbreitung informaler Verfahren und Entscheidungsmuster beruhen u.a. auf strukturellen Unzulänglichkeiten der ‚Polizeiverfügung’, ungenügenden Kontrollen und Sank-tionen, Konflikten zwischen Wirtschaftsinteressen und Belangen des Umweltschutzes sowie auf verwaltungsinternen Machtstrukturen, die der Durchsetzung von Umweltschutzbelangen entgegenstehen. Nicht zuletzt beeinflußt auch die Verwaltungsrechtsprechung das Bild in-formalen Verwaltungshandelns.
Abschließend wird versucht, die Untersuchungsergebnisse mit Hilfe organisationstheore-tischer Konzepte für andere Bereiche des Gesetzesvollzugs zu verallgemeinern. Dabei werden alle am Gesetzesvollzug teilnehmenden Akteure als Elemente eines zielgerichteten, formalen Handlungssystems (Gesetzesvollzugssystems) begriffen.
Härte zeigen
(2021)
Der böse Schein bleibt
(2018)
Zwei Übel auf einmal
(2017)
Seit seiner Einführung im Jahre 1970 erweist sich in Italien das abrogative Referendum als starker Reformmotor. Insbesondere nach der Schmiergeldaffäre (Tangentopoli) in den 1990er Jahren wurde in großem Ausmaß auf dieses direktdemokratische Instrument u.a. hinsichtlich des Parlamentswahlrechts zurückgegriffen. Anschließend sank nach einer Phase der intensiven Nutzung mit zunehmender Häufigkeit und Zahl von Abstimmungsvorlagen die Beteiligung, was die meisten Volksabstimmungen zum Scheitern verurteilte.
Parallel zu dieser Entwicklung hat der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine proaktive Rolle eingenommen und ungeschriebene Regeln für die Zulässigkeit von Referenden festgelegt. Insbesondere beim abrogativen Referendum über Wahlgesetze hat sich der italienische Verfassungsgerichtshof (Corte Costituzionale) – zuletzt Anfang 2020 – entschieden gegen die Nutzung dieses direktdemokratischen Instruments zur Manipulierung von Wahlgesetzen ausgesprochen.
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2020)
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2017)
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2018)