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- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (2)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Recht der Digitalisierung
(2024)
Die digitale Transformation wälzt unser gesellschaftliches Zusammenleben grundlegend um: Ob in der Medizin, im Verkehrssektor, bei der beruflichen und privaten Kommunikation so-wie in vielen weiteren Bereichen – digitale Anwendungen sind kaum mehr aus dem Alltag der Menschen hinwegzudenken. Das ruft eine Kernfrage auf den Plan, die wir als Gesellschaft beantworten müssen: Nach welchen Regeln wollen wir heute und künftig (im digitalen Raum) miteinander leben? Von der Suche nach passgenauen Antworten hierauf sowie der rasant wachsenden Bedeutung, die Rechtsfragen mit Digitalisierungsbezug in der Praxis und Juris-tenausbildung erfahren, handelt dieses Lehrbuch. Bislang fehlt es an einer rechtsgebiets-übergreifenden didaktischen Darstellung des Rechts der Digitalisierung. Unser Ziel ist es, einen möglichst breiten Blick auf all die Herausforderungen zu werfen, die die digitale gesell-schaftliche Transformation für das Recht bereithält. Wir möchten dabei zum einen darstellen und mitunter kritisch reflektieren, welchen Umgang das Recht schon heute mit Veränderun-gen gefunden hat, die sich in unserer Lebenswirklichkeit durch die digitale Transformation ergeben haben. Zum anderen möchten wir zeigen, in welchen Winkeln des Rechts noch Nachholbedarf besteht – und wie die nationalen und der europäische Gesetzgeber diesen de lege ferenda befriedigen könnten.
Welche Kompetenzen benötigt der deutsche Öffentliche Dienst, um den Herausforderungen der digitalen Transformation angemessen – und nach Möglichkeit sogar proaktiv – begegnen zu können? Dieser Fragestellung widmet sich das vom IT-Planungsrat finanzierte Projekt Qualifica Digitalis (QD), welches unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen steht. Die drei zum Projektkonsortium verbundenen Forschungseinrichtungen, das Deutsche For-schungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), das Fraunhofer-Institut für Offene Kommu-nikationssysteme (FOKUS) und das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) analysieren die Veränderungen von Kompetenzanforderungen und Qualifikationsentwick-lungen, vergleichen sie mit dem Ist-Zustand und leiten daraus Qualifizierungsstrategien und Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der beruflichen Bildung (Aus-, vor allem aber Fort- und Weiterbildung) und der Personalentwicklung ab. Das Arbeitspaket (AP) 5 von QD analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Adaptions- und Weiterentwicklungs-fähigkeit des deutschen Öffentlichen Dienstes im Rahmen der Digitalisierung. Analysiert wurde das Dienstrecht der Beamt:innen und der (Tarif-)Beschäftigten (übergreifend: Bedienstete).
Der zweite Teil des Beitrags enthält die Fortsetzung der Begutachtung des Anspruchs auf Qualifizierung, Überlegungen zu Arbeitsplatzbedingungen in einer digitalisierten Arbeitswelt sowie zur Arbeitsplatzsicherung in der digitalen Transformation und abschließend eine Gesamtbetrachtung und Empfehlungen
Der Bericht enthält die Ergebnisse der Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG), die durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat durchgeführt wurde. Ziel der Evaluation war es erstens, einen Eindruck darüber zu gewinnen, inwieweit in der Verfahrenspraxis von den Instrumenten des PlanSiG Gebrauch gemacht wurde. Zweitens sollten die durch die Anwendung der Instrumente entstehenden Auswirkungen auf die Verfahrensbeteiligten untersucht werden. Das dritte Ziel war es, zu prüfen, welche Instrumente sich auch nach Außerkrafttreten des Gesetzes zur Weiterführung eignen und welche Modifikationen ggf. vorzunehmen sind. Die Datenerhebung erfolgte mithilfe eines qualitativen Forschungs-designs. Dabei wurden insgesamt 39 leitfadengestützte Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Vorhabenträgern und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen geführt.
Handbuch Onlinezugangsgesetz
(2021)
Das Handbuch arbeitet die Anforderungen und Konsequenzen des Gesetzes zur Verbes-serung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14.08.2017 auf. Das OZG bildet nach den Vorstellungen von Bund und Ländern die entschei-dende rechtliche Grundlage für eine umfassende und weitreichende Digitalisierungs-initiative im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Bund und Länder sind auf Basis des OZG verpflichtet, bis zum Jahr 2022 ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu ver-knüpfen und alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Dienstleistungen darüber auch online anzubieten. Diese Bestimmungen enthalten große Sprengkraft.
Nach einer Kartierung der rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten im ersten Teil des Buches werden im zweiten Teil die Potenziale und Grenzen der Verwaltungsautomation aus Sicht der Verwaltungsinformatik als dem "Maschinenraum der Verwaltung" aufgezeigt. Im dritten Teil werden die organisatorischen bzw. institutionellen Gestaltungspotenziale näher untersucht. Der vierte Teil widmet sich den neuen Anforderungen an Führung und Ethik im öffentlichen Dienst.
Work in Progress
(2021)
Der Vortrag skizziert anhand der Evaluation des E-Government-Gesetzes Baden-Württem-berg die Chancen und Herausforderungen von Evaluationen inmitten dynamischer Ver-änderungsprozesse – in diesem Fall die Evaluation von Verwaltungsdigitalisierung, während die COVID-19-Pandemie einen massiven Modernisierungsdruck auf die Verwaltung ausübt.
Der Beitrag setzt die Staatshaftung für automatisierte Entscheidungen in den Zusammen-hang mit Risikopotenzialen automatisierter Verwaltungssysteme, verschuldensunabhängi-gen Staatshaftungsansprüchen, datenschutzrechtlichem Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO sowie der Amtshaftung im Zeichen der Verwaltungsdigitalisierung. Abschließend werden Handlungsempfehlungen thematisiert.
In der Welt digitaler Benutzeroberflächen begegnen Nutzer immer häufiger sog. „Dark Patterns“, die Entscheidungen ihrer Adressaten subtil in eine bestimmte Richtung lenken. Wer Webseiten aufruft, stellt etwa fest, dass es deutlich leichter ist, Berechtigungen für Cookies zu erteilen, als diese zu verweigern. Der Beitrag leuchtet die bestehenden recht-lichen Grenzen, aber auch Lücken für Dark Patterns im Datenschutz-, Vertrags- und Lauterkeitsrecht aus.
Zielstellung des Projektes war es zu analysieren, inwiefern modernes, effizientes Geodaten-management in Rheinland-Pfalz funktioniert und welche neuen Entwicklungen dabei berück-sichtigt werden müssen. In der Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport, dem WITI-Innovationslabor der Deutschen Universität für Ver-waltungswissenschaften Speyer (DUV), dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) und der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN) konnten dazu qualitative und quantitative Erhebungen durchgeführt werden. Der abschließende Projekt-bericht stellt Ihnen die Ergebnisse der interdisziplinären Studie vor und leitet daraus eine Reihe von optionalen Handlungsempfehlungen ab.
Elektronische Gesetzgebung
(2020)
Elektronische Gesetzgebung bezeichnet ein durchgängig elektronisches Verfahren vom Textentwurf bis zur Verkündung eines Gesetzes, das Format- und Medienbrüche vermeiden und sowohl den Aufwand als auch die Fehleranfälligkeit einzelner Prozessschritte verringern soll. Sie kann – abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung und ihrer Akzeptanz durch die am Verfahren beteiligten Akteure – zu einer Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung beitragen.
Dieser WITI-Bericht zeigt fünf studentische Arbeiten auf, die im Rahmen der AG "Innovationsradar für die öffentliche Verwaltung" entstanden sind. Von der einmaligen Erfassung von Daten („once only“-Prinzip) in der Verwaltung, über die Entwicklung eines einheitlichen Portalverbundes, dem steigenden Bedürfnis nach Datenkontrolle durch potenzielle Nutzer*innen von digitalen Verwaltungsdienstleistungen bis hin zur digitalen Vernetzung bzw. kommunalen Datenwirtschaft werden hierin die Chancen und Heraus-forderungen von fünf Entwicklungen exemplarisch aufgezeigt.
Open Government
(2019)
Trotz diverser Initiativen und Bemühungen, Verfahren und Prozesse auf den verschiedenen Ebenen des politischen Systems zu digitalisieren, ist zu konstatieren, dass sowohl für den Rechtsetzungsprozess im Allgemeinen als auch für die Gesetzesfolgenabschätzung im Speziellen digitale Unterstützungsangebote weitgehend fehlen. Aus diesem Grund wurde auf Bundesebene im Jahr 2014 im Rahmen des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ das Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren“ („E-Gesetzgebung“) ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, einen medienbruchfreien elektronischen Workflow zu schaffen und die vorhandenen Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher zum Rechtsetzungs-verfahren zu konsolidieren und zu digitalisieren. Hierzu gehören auch die Arbeitshilfen zur Gesetzesfolgenabschätzung.
Blackbox Algorithmus
(2019)
Dieses Buch liefert eine rechtswissenschaftliche Analyse der Chancen und Gefahren algorithmenbasierter Verfahren. Algorithmen, die im Maschinenraum moderner Softwareanwendungen werkeln, sind zu zentralen Steuerungsinstanzen der digitalen Gesellschaft avanciert. Immer nachhaltiger beeinflussen sie unser Leben. Ihre Funktionsweise gleicht aber teilweise einer Blackbox. Die in ihr schlummernden Risiken zu bändigen, fordert die Rechtsordnung heraus. Das Buch beleuchtet die gesellschaftlichen Gefahren einer zunehmenden gesellschaftlichen Steuerung durch Algorithmen und entwickelt erste Regulierungsideen, mit deren Hilfe sich die Wertschöpfungspotenziale automatisierter digitaler Prozesse mit den Grundwerten der Rechtsordnung versöhnen lassen.
Im Rahmen des Vortrags wurden erste Ergebnisse des Teilprojekts "Konsolidierung und Digitalisierung von Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbüchern zum Gesetzgebungsverfahren" vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Herausforderungen und Chancen, die sich durch die Digitalisierung der Gesetzesfolgenabschätzung ergeben, thematisiert.
Das „Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt“ ist eine Ideenwerkstatt rund um die Frage „Wie wollen bzw. werden wir im Zeitalter des Internets
leben?“. Es fand am 6. und 7. April 2017 zum sechsten Mal statt. Leitfragen der Fachtagung kreisten um die Themenfelder »maschinelles
Lernen«, Algorithmenkontrolle« und »digitale Grundrechte«.
Die Beiträge zu dieser Thematik finden sich in dem Tagungsband.
Eine Personenkennziffer für jeden deutschen Bürger galt lange Zeit als rechtliche Tabuzone. Ein genauer Blick auf die unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen offenbart jedoch: Die Einführung einer Personenkennziffer verstößt im digitalen Zeitalter nicht zwangsläufig gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Programmbereich „Digitalisierung“ am FÖV Speyer analysierte die rechtliche Zulässigkeit als Teil des Gutachtens des Nationalen Normenkontrollrats „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren".
Die deutsche Verwaltung schöpft die Potenziale des digitalen Zeitalters noch nicht aus. Nicht nur der Föderalismus, sondern auch datenschutzrechtliche Bedenken erweisen sich oftmals als Hemmschuh.1 Ein Vergleich mit anderen Ländern, die eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung ihrer staatlichen Leistungen einnehmen, legt für Deutschland Entwicklungsperspektiven offen.2 Als Ausgangsbasis für die Erfolge vieler Länder im E-Government identifiziert der Nationale Normenkontrollrat ein „modernes, digitales und vernetztes Registerwesen“3. Damit trifft er einen neuralgischen Punkt: Register sind eine wichtige Grundlage für automatisierte digitale Verwaltungsverfahren4 – allerdings nur, wenn die bestehenden unterschiedlichen Register bestmöglich vernetzt und ihre Datenbestände miteinander verzahnt sind.
Zu diesem Ziel können eine allgemeine Personen- (PKZ; unten A.) und Unternehmenskennziffer (UKZ; unten B.) beitragen, sofern sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen, welche das nationale Recht und das Unionsrecht an die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen richten. Die Potenziale und Risiken einer allgemeinen Kennzahl – insbesondere für den Datenabgleich staatlicher Register und für Datenabfragen für statistische Zwecke in den Blick zu nehmen, macht sich dieses Werk zur Aufgabe.
Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verhilft dem deutschen E-Government zu einem substanziellen Innovationssprung: Art. 91c Abs. 5 GG hebt einen neuen Kompetenztitel aus der Taufe, um Bürgern und Unternehmen einen übergreifenden digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen zu verschaffen. Auf dieser Grundlage will der Bund ein digitales Pendant zur Rufnummer 115 etablieren. Die neue Kompetenznorm und ihre einfachgesetzliche Ausgestaltung unterzieht der Beitrag einem kritischen Blick – und legt den Finger in ihre offenen Wunden.
„Die Verwaltung darf man nicht unter die Lupe nehmen, weil sie sonst noch größer wird“, räsonierte einmal der Journalist Wolfram Weidner. Im Falle der Digitalisierung der Verwaltung verhält es sich anders: Sie ist einer der Königswege, Bürokratiekosten zu senken. Wer ihre Potenziale unter dem analytischen Mikroskop mit dem Status quo der Verwaltung abgleicht, erkennt ernüchtert: Die Bundesrepublik bleibt bislang hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dass das Grundgesetz in einem Art. 91 c Abs. 5 GG-E nunmehr dem Bund die Kompetenz für einen einheitlichen Zugang zu Online-Angeboten der Verwaltung verleihen soll, nährt die Hoffnung auf einen digitalen Aufbruch. Im Verbund mit einer (datenschutzkonformen) Umsetzung des Once-only-Prinzips, den Chancen vollautomatisierter Verwaltungsverfahren und einem konsequenten E-Government-Nudging kann der Anschluss an die Weltspitze digitaler Verwaltung gelingen.
§ 35 a VwVfG, § 31 a SGB X und § 155 IV AO machen den
Weg für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren in deutschen
Amtsstuben frei. Die persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen,
welche die Datenschutz-Grundverordnung an solche
Verfahren stellt, engen den bislang bestehenden mitgliedstaatlichen
Handlungsspielraum ein; ihre Auswirkungen
blieben in der wissenschaftlichen Diskussion bislang
unbeleuchtet. Der Beitrag füllt diese Lücke – und wirft einen
Blick auf allgemeine regulatorische Herausforderungen des
Einsatzes von Algorithmen in der öffentlichen Verwaltung.
Der Journalismus muss sich den aktuellen Gegebenheiten anpassen und nimmt daher auch an dem allgemeinen digitalen Transformationsprozess teil. Mit Blick auf die Konkurrenz im Internet muss die herkömmliche Presse zunehmend um ihre Existenz kämpfen. Der Beitrag zeigt den Status Quo europäischer Pressehilfen auf, beleuchtet die unionsrechtliche Rechtmäßigkeit und die Perspektiven der Presseförderung in Deutschland.
Die Digitalisierung hat sich zu einem Motor grundlegender, dynamischer Veränderungsprozesse in Staat und Gesellschaft entwickelt. In diesem Prozess hat die deutsche Industrie als Werkbank der Welt mit hervorragend ausgebildeten Ingenieuren das Zeug zum Musterschüler im digitalen Universum. Die öffentliche Verwaltung gilt demgegenüber als Sorgenkind. Schon seit den Anfängen des digitalen Wandels hält sie mit der dynamischen technischen Entwicklung der wirtschaftlichen Welt nicht vollständig Schritt – dabei sollte ihr im Idealfall gerade die Rolle des Impulsgebers gesamtgesellschaftlichen Fortschritts zukommen. Der Schatz an Daten, den der Staat hütet, kann durch digitale Öffnung einerseits enormes wirtschaftliches Wertschöpfungspotenzial entfalten (Open Data); andererseits können die Effizienzvorteile digitaler Techniken den Wirtschaftsakteuren und der Gesellschaft in erheblichem Umfang staatliche Transaktionskosten ersparen. Nicht zuletzt kann die Digitalisierung eine lebendige Kultur der Partizipation, des gesellschaftichen Austauschs und der demokratischen Entfaltung beflügeln.