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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (18)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (16)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (13)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (11)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (6)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (6)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (5)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
Ausgabe 13 – 17. April 2020
(2020)
Sommersemester 2020
(2020)
Wintersemester 2019/2020
(2020)
Kommunen und COVID-19
(2020)
Im April 2020 fand eine umfangreiche Befragung von Mitarbeiter*innen der deutschen Kommunalverwaltung – einschließlich der Gesundheitsämter – zur aktuellen Lage im Kontext der COVID-19 Pandemie statt. Die Ergebnisse dieser Umfrage zeichnen ein erfreuliches Bild. Die Befragten halten ihre eigenen Behörden für leistungs- und innovationsfähig und gehen davon aus, dass die Kommunen die Herausforderungen gut bewältigen werden. Interne und externe Strukturveränderungen wie Personalumschichtungen und Intensivierung der Ko-ordination innerhalb der Verwaltungen sowie mit den relevanten gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen es den Kommunen, handlungsfähig zu bleiben. Dennoch benötigen sie sowohl finanzielle Unterstützung, da Einnahmen wegbrechen, als auch Hilfen beim Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur sowie bei der Umsetzung der neuen Regelungen, beispielsweise im Gesundheitsschutz und bei der kommunalen Bereitstellung von Kinderbetreuung. Weitere Herausforderungen bestehen im kommunalen Kommunikationsmanagement, da die An-forderungen an die Sammlung und umgehende Weiterleitung relevanter Informationen in einer Vielzahl von Bereichen gestiegen sind.
Die Europäische Kommission unterbreitete 2016 einen Gesetzesvorschlag, um die in die Jahre gekommene Dual-Use Verordnung von 2009 zu reformieren. Die Verordnung reguliert den Export von Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Ziel war es, die Exportkontrollvorgaben an neue Herausforderungen anzupassen, wie sie sich aus der Verwendung von digitalen Technologien durch oppressive Regime ergeben.
Die Verhandlung zwischen der Kommission, dem Parlament und den EU-Staaten war wegen des Widerstands einiger Länder, darunter Deutschland, ins Stocken geraten. Insbesondere drei Faktoren sind dabei ins Rampenlicht gerückt: Die Wahrung von Menschenrechten, die Wahrung europäischer Sicherheitsinteressen und die Interessen der Exportwirtschaft. Nun soll noch dieses Jahr ein Kompromisstext verabschiedet werden.
Wir möchten besprechen, wie die geostrategischen und wirtschaftlichen Interessen einerseits und der Schutz von Menschenrechten andererseits in Einklang gebracht werden können und welche Rolle die EU global in diesem Bereich einnimmt.
Whether a person who worked as an ‘expert on mission’ for the United Nations outside his home state was acting as an ‘official’ for the United Nations within the meaning of the Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations and was, therefore, exempt from taxation by his home state.
The German Federal State
(2020)
Dr. Julia Rathke, Dr. Susan Harris-Huemmert und Prof. Dr. Michael Hölscher befassen sich nicht speziell mit der Lehre, sondern allgemein mit dem Wissenschaftsmanagement in der Corona-Krise. Dazu haben sie Studierende und Ehemalige ihres exekutiven Masterstudien-gangs Wissenschaftsmanagement an der Deutschen Universität für Verwaltungswissen-schaften Speyer online befragt und 95 Antworten ausgewertet. Die Befragten arbeiten an verschiedenen Stellen des Wissenschaftsmanagements, häufig an strategischen Positionen der Hochschulverwaltung. Die Mehrheit befand sich im Frühjahr vollständig im Homeoffice und viele weitere zumindest teilweise. Das war eine deutliche Steigerung gegenüber den Zeiten vor Corona, wobei es auch Unterschiede in der Art des Arbeitens von zu Hause gab. So war das Homeoffice nicht mehr freiwillig und waren häufiger auch andere Familienange-hörige gleichzeitig zu Hause, z.B. zu betreuende Kinder. Das Arbeitspensum änderte sich im Schnitt nicht, allerdings erhöhte es sich für einige krisenbedingt, während es für andere sank. Mangels persönlichen Kontakten im Büro stieg der Kommunikationsbedarf mittels Telefon und Internet stark an. Begrüßt wurde das Wegfallen von Arbeitswegen und mehrheitlich waren die Befragten mit dem Homeoffice zufrieden und wünschen sich mehr davon nach der Pandemie, jedoch kombiniert mit Präsenzphasen im Büro.
Die Folgen der Corona-Krise
(2020)
Der Einbruch der Steuereinnahmen sowie absehbare Defizite vieler kommunaler Einrichtungen als Folge der Corona-Krise werden Städte, Gemeinden und Landkreise erheblich belasten. Die Mehrzahl dürfte aber nach Jahren guter Steuereinnahmen gut aufgestellt sein. Das Schutzschild-Angebot des Bundesfinanzministers hilft passgenau gegen bisher nicht gelöste Probleme. ...
Die Besteuerung von Ehe und Familie und insbesondere die Auswirkungen des Ehegatten-splittings und der Lohnsteuerklassenkombination III/V werden seit langem diskutiert. In der Debatte geht es in der Regel um die Anreizwirkungen, die das Ehegattensplitting und das Lohnsteuerverfahren auf den Beschäftigungsumfang von verheirateten Frauen und Männern haben. Dabei wird häufig argumentiert, dass verheiratete Frauen deshalb häufiger in Teilzeit arbeiten, weil jede zusätzliche Arbeitsstunde bei Veranlagung in Lohnsteuerklasse V weniger Nettoeinkommen bringt als die des Ehepartners in Lohnsteuerklasse III. Auch die vorliegende Studie setzt bei den Auswirkungen der Steuerklassen im Lohnsteuerverfahren auf die Netto-einkommen an, nimmt aber vor allem die finanziellen Verteilungswirkungen für Frauen und Männer in den Blick. In einem ersten Schritt wird nachgewiesen, dass sich die Steuerklassen-kombination III/V nachteilig auf die Nettoeinkommen von Frauen auswirkt. Im zweiten Schritt wird dann ein Aspekt beleuchtet, der in Debatten bisher nur eine untergeordnete Rolle spielte, nämlich die Auswirkung der Steuerklasse auf die Höhe von Lohnersatzleistungen. Die Berechnungen belegen, dass verheiratete Frauen und Männer aufgrund der faktischen Zu-ordnung zu den Steuerklassen III und V unterschiedlich hohe Lohnersatzleistungen beziehen: Die Lohnersatzleistungen in Lohnsteuerklasse V, in der mehrheitlich Frauen veranlagt werden, sind bei gleichem Bruttoeinkommen geringer als die Lohnersatzleistungen in Steuerklasse III, in der ganz überwiegend Männer veranlagt werden. Aufbauend auf den Berechnungsergebnissen kommt - im dritten Schritt - die verfassungsrechtliche Bewertung zum Ergebnis, dass die Regelungen des Lohnsteuerverfahrens weder der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG) noch dem Schutz der Familie (Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG) gerecht werden. Abschließend werden - unter Beibehaltung des Ehegatten-splittings - Reformoptionen für die Berechnung von Lohnsteuer und Lohnersatzleistungen vorgestellt
Der Straßengüterverkehr ist das Rückgrat des Warenaustauschs im Europäischen Binnen-markt, denn der überwiegende Teil der in Europa gehandelten Waren wird allen politischen Bekenntnissen zur Verlagerung auf die Schiene zum Trotz nach wie vor per Lkw transportiert. In dieser Branche kommt es jedoch, auch angesichts des starken Wachstums der letzten Jahre, zunehmend zu Verwerfungen. Vordergründig wird über das Problem des Fahrerman-gels diskutiert, der sich nicht nur in Westeuropa, sondern mittlerweile sogar in den osteuro-päischen Staaten bemerkbar macht. Im Hintergrund stellt sich aber die Frage, ob die Prinzi-pien des Binnenmarkts - insbesondere die Dienstleistungsfreiheit - und die Wettbewerbs-situation auf den nationalen Transportmärkten noch kompatibel sind.
• Die Bewohner und ggf. ihre Betreuer sind eingehend und umfassend über die im Rahmen der Studie erhobenen Daten und deren Verwendung aufzuklären. Die Gesundheitsdaten der Bewohner sollten so vollständig wie möglich erfasst sein, damit die Nutzung der Handlungs-empfehlungen auf verlässlicher Basis erfolgen kann.
• Eine Vorabdelegation ärztlicher Aufgaben an Pflegefachkräfte ist unzulässig. Die Hand-lungsempfehlungen dürfen die Pflegefachkraft folglich nur dabei unterstützen, bestimmte dringliche Situationen richtig einzuschätzen. Sie dürfen hingegen nicht so eingesetzt werden, dass Pflegefachkräfte eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben wahrnehmen.
• Die Handlungsempfehlungen dürfen die situationsbedingte Abwägung nicht ersetzen. Sie dürfen nur zur Orientierung genutzt werden, nicht als Generator verbindlicher Verhaltens-anweisungen. In Zweifelsfällen sind ärztliche oder notfallmedizinische Maßnahmen zu ver-anlassen.
• In die Handlungsempfehlungen sollten die Leitlinien zur Ermittlung des Patientenwillens integriert werden.
Der Griff in die Kasse
(2020)
From a democratic perspective, the replacement of government or parliament by a public manager to enforce budget discipline marks a serious intervention. Transferred to the local level, the replacement of the mayor and the council in three German municipalities by a state official (a so-called state commissioner) in recent years has raised questions about the legi-timacy and adequacy of such a strong interventionist instrument. One crucial answer to be given to this legitimacy issue concerns effectiveness, in other words whether the instrument can fulfill its designated task by improving the local fiscal situation since the fiscal success of the commissioner is a basic prerequisite for legitimacy. By using a time-series approach of the synthetic control method (SCM) and constructing a synthetic comparison case to the town of Altena, an answer regarding the commissioner’s potential to reduce the short-term debt can be given. The commissioner was successful in limiting the debt increase and seems to have reversed the debt trend. This finding supports the effectiveness of rather hierarchical instruments for ensuring fiscal discipline at the local level and thereby adds to broadening the international public management literature on municipal takeovers.
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Behörden im Sinne des EGovG). Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor; der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dieser Evaluation dar. Dabei wurden drei Schwerpunkte untersucht: die Wirkung der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrun-gen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
El Estado de Derecho en Polonia. Cuando la pandemia se encuentra con el iliberalismo constitucional
(2020)
The article presents rule of law crisis in Poland provoked by covid-19 pandemic
The regulation of blockchain is not easy. Many lawyers are curious about the technology but do not understand it. Then the technology offers many advantages - but what are its dis-advantages? Which issues need to be regulated legally and which do not? Can the state even do that? Who is better suited for this? How must lawyers change their thinking and work to get a grip on such new technologies?
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Auch Juristen beschäftigen sich mit ihrer Regulie-rung. Aber was ist künstliche Intelligenz überhaupt? Handelt es sich wirklich um eine neue Erscheinung? Welche Grundrechte und Rechtsmaterien sind betroffen, mit welchen anderen Technologien kann die Regulierung künstlicher Intelligenz verglichen werden, und welche Regulierungsvorschläge gibt es. Schließlich noch die ganz große Frage: Soll der Staat über-haupt regulieren, und kann er es?
This note aims to provide a critical defintion of "sustancial changes" in the sense of the EU 2014/24 Directive on public procurement. (in Dutch)
Proportionaliteit
(2020)
This note aims to provide a short critical definition of the principle of proportionality as it is used in the EU procurement (in Dutch).