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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (323)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (298)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (294)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (247)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (243)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (169)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (119)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (102)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (89)
<b>Abstract</b>
Die historische Studie leistet einen Beitrag zur Erforschung der verfassungspolitischen Entwicklung in Deutschland nach 1945. Untersuchungsgegenstand ist der Prozeß der Verfassungsgebung in der Sowjetischen Besatzungszone von 1946 bis zur Annahme der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949.
In der Arbeit wird den Fragen nachgegangen, warum bereits Mitte 1946 die verfassungspolitische Diskussion mit einem SED-Entwurf für eine "Reichsverfassung" einsetzte, welche Einflüsse und Weisungen von Seiten der sowjetischen Besatzungsmacht auf den Verfassungsgebungsprozeß nachweisbar sind und in welchen Etappen der gesamtdeutsch angelegte "Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik" entstanden ist. Verschiedene Verfassungsentwürfe zwischen 1946 bis 1949 sind als Dokumente im Anhang abgedruckt.
<b>Abstract</b>
Kann Recht Innovationen befördern? Die Bedeutung rechtlicher Institutionen, lange von der Wirtschaftsgeschichte vernachlässigt, erfährt seit den letzten Jahren wieder stärkere Aufmerksamkeit. Meine Untersuchung zur Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich, 1871 - 1914, nimmt diese Debatte aus rechtshistorischer Sicht auf. Technikhistorische, wirtschaftshistorische und rechtshistorische Ansätze werden in der Arbeit kombiniert, um die Bedeutung des institutionellen "framework" für technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu untersuchen. Umgekehrt wird auch die Fortentwicklung des Rechts aufgrund der im Rahmen der Industriellen Revolution aufgetretenen sozialen und technischen Fragen in den Blick genommen. Die Arbeit erklärt die Kodifikation des Reichspatentgesetzes vom 25. Mai 1877 und seine Normanwendungsphase mithilfe institutionenökonomischer Überlegungen. Die wechselseitige Beeinflussung zwischen den Systemen der Wissenschaft, der Ökonomie und des Rechts wird anhand von Beschreibungen in der zeitgenössischen juristischen, volkswirtschaftlichen und technischen Fachliteratur analysiert. Ebenso werden die Rechtsprechung des Reichsgerichts, die publizierten Entscheidungen und internen Akten des Kaiserlichen Patentamts und des Reichsamts des Innern, die Akten des Deutschen Patentschutzvereins, die Dokumente über die internationalen Patentschutzkonferenzen und Akten aus Unternehmensarchiven ausgewertet. Dabei wird das Augenmerk auf die Frage gelegt, inwieweit das Zivilrecht und das sich entwickelnde Verwaltungsrecht zu Anpassungsleistungen gezwungen waren. Diese bezogen sich zum einen auf den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff, zum anderen auf verfahrensorganisatorische Aspekte wie die Trennung von Anmelde- und Widerspruchsbehörden. Ein weiterer Punkt betraf die Bestrebungen zur Selbstregulierung der Verbände, welche auf deutscher wie internationaler Ebene verfolgt wurden. Schließlich wird untersucht, wie der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte auf die Soziale Frage reagierten, welche auch auf die Rechtsstellung der angestellten Erfinder bezogen wurde.
Artikel 22 und 34
(2006)
Evangelisches Staatslexikon
(2006)
Stimmgeheimnis
(2006)
Artikel "Volk (J)"
(2006)
Vergaberecht im Wandel
(2006)
Das öffentliche Beschaffungswesen und seine rechtliche Ordnung im Zeichen des wett-bewerbsoffenen europäischen Binnenmarktes bezeichnet eines der zentralen Schnittfelder zwischen öffentlichem Handeln und privater Wirtschaft. Die Gestaltung des einschlägigen Vergaberechts ist deshalb von erheblicher Bedeutung für die Beteiligten. Hierbei greifen völkerrechtliche, gemeinschaftsrechtliche und mitgliedstaatliche Normen eng ineinander.
Auf europäischer Ebene ist die Neuordnung des Vergaberechts durch den Erlass einer ein-heitlichen Koordinierungsrichtlinie der Gemeinschaft von besonderem Interesse. Deren Inhalt und Reichweite wurde im Rahmen des diesem Tagungsband zugrundeliegenden 4. Speyerer Wirtschaftsforums durch entsprechende Referate ebenso nachgegangen wie den durch die Richtlinie für das deutsche Recht erzeugten Umsetzungsbedarfen. Seitens der Bundesregierung gleichzeitig bestehende Überlegungen, das Kaskadenprinzip durch eine Konzentration der vergaberechtlichen Vorschriften oberhalb der Ebene der Verdingungsord-nungen abzulösen, wurden einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Daneben galt es, das gesamte Regelungswerk zu analysieren und die Bedeutung der wichtigsten Neurege-lungen für die Praxis zu kommentieren. Die hierzu ergangenen Referate finden sich ebenfalls abgedruckt. Zur Verdeutlichung der praktischen Reichweite und internationalen Dimension des Themas treten ferner Beiträge aus dem Finanzsektor sowie über den Stand der vergabe-rechtlichen Entwicklung auf völkerrechtlicher Ebene und in anderen europäischen Staaten am Beispiel Polens hinzu.
Es gibt keine allgemein anerkannten, objektiven und operationalen Kriterien, mit deren Hilfe sich abbauwürdige Bürokratieformen im konkreten Fall identifizieren lassen. Hauptgründe hierfür sind die Interessenabhängigkeit von Bürokratiebeurteilungen und die nur als Sum-menwirkung erlebten nachteiligen Folgen von Bürokratie. Daher sollten Kriterien für den Bürokratieabbau konsequent aus der Sicht der Adressaten von Regulierungen und Verwal-tungsmaßnahmen entwickelt werden. Ferner bedürfen die Aufgaben des Bürokratieabbaus und der Deregulierung der gesetzlichen Institutionalisierung in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag. Hierfür kann an die Erfahrungen mit der ehemaligen Projektgruppe Regierungs- und Verwaltungsreform angeknüpft werden, in der die Aufgabe Verwaltungs-reform von 1968 bis 1975 ressortübergreifend auf Bundesebene institutionalisiert war.
Pkw-Maut auf Autobahnen
(2006)