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- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
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- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
Im Zuge der Entwicklung zu einem Europa der Regionen stellen sich für das wirtschaftliche Handeln der Kommunen zahlreiche neue Herausforderungen. Das am Selbstverwaltungs-gedanken orientierte Verständnis von Regionalisierung erzwingt einerseits immer stärker eigeninitiatives und verflochtenes ökonomisches Handeln unter Einbezug entsprechender umwelt- und arbeitsmarktpolitischer Folgen. Ein Beispiel solcher regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen ist der öffentliche Personennahverkehr. Seine Ausgestaltung ist ebenso gemeinschaftsrechtlich vorgeprägt wie andere für die Kommunen bedeutsame Handlungs-felder. Auf der anderen Seite kommt es zu einer Neuordnung der kommunalen Unter-nehmenswirtschaft im regionalen Wettbewerb, die mit der Frage nach der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen, dem Handeln in Public Private Partnerships sowie der Aus-gestaltung von Grenzen eigenwirtschaftlichen Handelns verbunden ist. Dabei ist auch das europarechtlich determinierte Vergaberecht zu beachten.
Der vorliegende Band greift aus diesen Zusammenhängen aktuelle Probleme heraus und zeigt vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklung in einem sich regionalisierenden Europa unterschiedliche Lösungsalternativen auf.
Für den Prozess der wechselseitigen Durchdringung von EG-Recht und nationalen Verwal-tungsrechtsordnungen übernimmt das Verfahrensrecht eine zentrale Funktion. Es sichert einerseits den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu den Mitgliedstaaten bei dem Verwaltungsvollzug, vermag allerdings auch und andererseits den sachgegebenen Eigen-heiten des jeweiligen nationalen Vollzugsinteresses hinreichend flexibel Rechnung zu tragen. Die "Europäisierung" des Verwaltungsverfahrensrechts bildet deshalb den Kern der weiteren Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt der entsprechen-den Bemühungen müssen vor allem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit unter den Gemeinschaftsstaaten sowie zwischen diesen und der Europäischen Kommission stehen. Doch fehlt es noch immer an einem solchen verfahrenssteuernden Verwaltungs-kooperationsrecht.
Mögliche Strukturen eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts auszuzeichnen war deshalb das Ziel der 70. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Hoch-schule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die vorgelegten Länderberichte und Referate aus der Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie der Verwaltungspraxis führen in diesem Sinne die von der Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft initiierte Entfal-tung und Strukturbildung einer europäischen Perspektive des Verwaltungsverfahrensrechts fort. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines wirklichen europäischen Verwaltungsrechts.
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechts-staates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Ge-staltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis.
Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.
Noteninflation
(2004)
Globalisierung und Verkehr
(2004)