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Der Winter 2022/23 wird womöglich als Zeitenwende Künstlicher Intelligenz in die Annalen eingehen. Wie einst die Dampfmaschie oder die Eisenbahn als Basisinnovationen die Produktion von Gütern bzw. das Verkehrswese grundlegend umwälzten, revolutionieren nunmehr generative Anwendungen, etwa ChatGPT oder der Bildgenerator Midjourney, die Nutzung intelligenter Systeme.
Der Winter 2022/23 wird womöglich als Zeitenwende Künstlicher Intelligenz in die Annalen eingehen. Wie einst die Dampfmaschine oder die Eisenbahn als Basisinnovationen die Produktion von Gütern bzw. das Verkehrswesen grundlegend umwälzten, revolutionieren nunmehr generative Anwendungen, etwa ChatGPT oder der Bildgenerator Midjourney, die Nutzung intelligenter Systeme.
Verbraucherschädigende Designmuster bahnen sich bislang häufig ungestört ihren Weg durch die Online-Welt. Designer, Verbraucherschutzverbände und Rechtswissenschaftler arbeiten aber intensiv daran, den verschiedenen versteckten Mustern Einhalt zu gebieten. Der europäische Gesetzgeber hat nun die Initiative ergriffen und adressiert digitale Designmuster in vier Sekundärrechtsakten: Im Digital Services Act, im Digital Markets Act sowie in den Entwürfen der KI-Verordnung und des Data Act. In welchem Umfang dieses unionsrechtliche Quartett die Gestaltung verbraucherfeindlicher Benutzungsoberflächen rechtlich einhegt, darüber herrscht gegenwärtig noch breite Unsicherheit. Der Beitrag analysiert die einschlägigen normativen Vorgaben des Digital Services Act und ergründet, was diese für die Praxis der Designgestaltung bedeuten.
Der Trendbegriff „Dark Patterns“ hat Konjunktur. Er ist ebenso omnipräsent wie interpreta-tionsoffen. Designmuster, die den Nutzer in eine verbraucherschädigende Richtung lenken sollen, stellen Wissenschaft, Regulierungsbehörden und den Gesetzgeber gleichermaßen vor besondere Herausforderungen. Immer klarer wird: Um Dark Patterns in all ihren Facetten zu beleuchten und Gefahren für Verbraucher wirksam abzuwehren, bedarf es eines interdis-ziplinären Schulterschlusses der Verhaltensökonomie, Rechtswissenschaft und Informatik.
Unzähligen Menschen hat er das Leben gekostet, Familien und Existenzen zerstört sowie öffentliche Infrastruktur in Trümmer gelegt: der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. In seinen Anfangstagen brannten sich Bilder einer Attacke auf den Kiewer Fernsehturm in das kollektive Gedächtnis ein. Um die Kommunikationsinfrastruktur des Fernsehturms auszuschalten, hätte es keiner Ballistik bedurft: Auch ein gezielter Hack der IT-Systeme hätte die Datenübertragung und Funktionalität torpedieren können. Warum also offene Gewalt und nicht eine unsichtbare Cyberattacke? Kurzum: Wo ist der Cyberwar?