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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
Die assoziierte Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung einer Person aufgrund ihres Näheverhältnisses zu einer dritten Person, die aus den Gründen des § 1 AGG diskriminiert wird. Diese Erscheinungsform der Diskriminierung findet in der Literatur vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit und hat auch die Rechtsprechung bisher nur selten beschäftigt. Sie dürfte gleichwohl verbreitet sein, etwa wenn Eltern kleiner Kinder bei der Besetzung von Stellen benachteiligt werden. Der EuGH hat sich bereits 2007 in der Rechtssache Coleman eindeutig positioniert, dass auch solche Formen der Diskriminierung unzulässig sind. Die Debatte um die Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie 2019/1158/EU im deutschen Recht, mit der auch die Erwerbsbeteiligung von Eltern gestärkt werden soll, gibt Anlass, sich der assoziierten Benachteiligung näher zu widmen. Der Beitrag zeigt zunächst unterschiedliche Erscheinungsformen der Benachteiligung auf (I.), wendet sich sodann der Benachteiligung von Eltern als arbeitsrechtliches Problem zu (II.) und geht anschließend auf deren Weiterun-gen in der Vereinbarkeitsrichtlinie ein (III.). Anschließend wird diskutiert, ob im Zuge der angemahnten Revision des AGG Rechtsänderungen angezeigt sind, um einen effektiveren Schutz vor assoziierter Benachteiligung zu erzielen (IV.).
Hat die Einverdienstehe ausgedient? – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand
(2023)
Die Einverdienstehe bildet bis heute die Bezugsgröße, an der sich die Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Familien orientiert. Basierend auf einer Umfrage
des Jahres 2022 untersucht der Beitrag die Haushaltsstruktur und Erwerbssituation der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen. „Klassische“ Einverdienst-ehen im Sinne des Alimentationsprinzips finden sich in der weit überwiegenden Mehrheit
der Fälle nicht. Folglich scheint es angezeigt, die Alimentation im Zusammenhang mit der Besoldung von Beamtenfamilien auf Basis der aktuellen Befunde neu auszurichten.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Familienalimentation aus dem Jahr 2020 haben bei verschiedenen Bundesländern Anpassungsreaktionen ihrer Besoldungsordnungen ausgelöst. Diese werden im Beitrag auf ihre Zielkonformität mit den konservativ ausgelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben hin untersucht. Da die Familienzuschläge allerdings inzwischen auch Größenordnungen erreicht haben, nach denen sie bei vier Kindern bis zu 100% der niedrigsten Grundbezüge ausmachen, und damit auch in einen Konflikt mit dem Leistungsprinzip geraten, reflektiert der Beitrag auch weitreichende Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Alimentationsprinzips im Rahmen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.