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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.
Staat und Verwaltung
(1997)
Nachdem bereits anläßlich des 10jährigen (1957) und des 25jährigen Bestehens der Hochschule (1972) Sammelbände unter den Titeln "Staats- und Verwaltungswissenschaftliche Beiträge" und "Demokratie und Verwaltung" (HS 50) erschienen, ist die vorliegende Schrift die dritte Festschrift der Hochschule. Ihr Titel "Staat und Verwaltung" beschreibt zum einen den Gegenstand verwaltungswissenschaftlicher Forschung, Lehre und Fortbildung an der Hochschule Speyer, er ist zum anderen aber auch als Hinweis auf die aktuelle Reformbedürftigkeit von Staat und Verwaltung zu verstehen.
Verwaltungsprozessrecht
(1997)
Die Eigeninteressen der politischen Klasse drohen alle Reformbestrebungen zu ersticken Bundespräsident Roman Herzog hielt im Frühjahr 1997 in Berlin eine vielbeachtete Rede, in der er die Erstarrung von Politik und Gesellschaft rügt und die Menschen auffordert, Mut und Kraft für einen Neuanfang zu sammeln und die zahlreichen aufgestauten Reformen voranzubringen. In dieser Rede benennt Herzog ausdrücklich eine Fülle von anstehenden Reformen, betont aber, das eigentliche Problem sei nicht die Klärung, welche Reformen erforderlich seien, sondern ihre politische Durchsetzung. »Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.« Um so mehr überrascht es, daß er es unterläßt, nach den tieferen Ursachen der politischen Umsetzungsschwäche zu fragen. Hätte er es getan, wäre er sehr schnell auf die Eigeninteressen der politischen Klasse nach Macht, Posten, Geld und Status gestoßen, die sich wie eine Lehmschicht über jegliche Reformen legen und alle Innovationsbestrebungen zu ersticken drohen. Er wäre dann auch sehr schnell darauf gekommen, daß viele unserer überkommenen verfassungsrechtlichen Institutionen nicht mehr auf die heutigen politischen Gegebenheiten passen, weil sie nicht in der Lage sind, jene Eigeninteressen der politischen Klasse in eine für uns alle förderliche Richtung zu lenken. ...
Westdeutscher Verlag, Opladen/Wiesbaden 1997. 268 Seiten, geb. mit Schutzumschlag, ISBN: 3-531-13093-5
Wir leben in theoriearmen Zeiten, was wir uns angesichts der vielfältigen Problemlagen und Herausforderungen jedoch nicht leisten dürfen. Vielmehr müssen die dynamischen Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft beim Übergang in die "transindustrielle Gesellschaft" analysiert und neu erklärt werden, damit politisch-administratives Handeln auch zukunftsbezogen Unterstützung finden kann. Dies geschieht hier empirisch-analytisch anhand der Systemgeschichte der Bundesrepbulik Deutschland ("bewegte Ordnung"), futurologisch mittels entwicklungsorientierter Szenarien und theoriebildend durch Transfer und Ausbau des Ko-Evaluationskonzeptes von funktionalem Staat und Gesellschaft. Aus solchen Erkenntnissen werden auch praxeologische Empfehlungen für die Reform der Staatstätigkeit und für Verwaltungsmodernisierung abgeleitet. Insgesamt legen die Verfasser mit diesem Band einen Beitrag zur Theorie der Politik auf praxisorientierter Grundlage vor.
Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
Deutscher UniversitätsVerlag, Wiesbaden 1997. 227 Seiten. brosch. DM 89,- ISBN 3-8244-0341-2
Das Buch bringt in anschaulicher Form eine Zusammenfassung der wichtigsten Ansätze zum Controlling in Kommunalverwaltungen im In- und Ausland. Im Zentrum stehen aktuelle Entwicklungen der Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene. Das vorgestellte Controlling-Modell berücksichtigt neueste Management-Gedanken und Organisationskonzepte. Zukunftsweisende Instrumente wie das Kontraktmanagement und Berichtssysteme werden ausführlich vorgestellt.
Die Untersuchung zeigt, daß Controlling sinnvoll und parallel zu einer Delegation von Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung umsetzbar ist und der vollen Unterstützung von Politik und Verwaltung bedarf.