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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (2)
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Demokratie in Europa
(2005)
Verwaltungsprivatrecht
(2005)
Abstract
Die Frage nach der Ausgestaltung der Demokratie ist angesichts einer wachsenden Ausdifferenzierung öffentlicher Entscheidungsebenen und -träger sowie vermehrender Anzeichen für Legitimationsschwächen der bestehenden demokratischen Systeme in Europa wieder zu einem zentralen Gegenstand der politischen und der rechts- und politikwissenschaftlichen Diskussion geworden. Im europäischen Mehrebenensystem sind die herkömmlichen Verfahren und Formen der Vermittlung demokratischer Legitimation nur bedingt tauglich. Die Debatte über die demokratische Ausgestaltung der Europäischen Union muss dabei unterschiedlichen Demokratiekonzepten und unterschiedlichen demokratischen Traditionen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Das vorliegende Gemeinschaftswerk europäischer Rechts- und Politikwissenschaftler macht die Demokratiekonzepte und aktuellen Reformdiskussionen verschiedener europäischer Staaten sichtbar und erörtert Perspektiven für die Entwicklung demokratischer Strukturen in der Europäischen Union und im Prozess der Globalisierung. Auch werden mit Blick auf neue Organisationsformen staatlichen Handelns und vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion die durch das deutsche Verfassungsrecht eröffneten Entwicklungsmöglichkeiten der Demokratie in Deutschland ausgelotet.
In der französischen Besatzungszone Deutschlands gab es nach 1945 nur einige wenige beratende deutsche Institutionen, die für die gesamte Zone von Koblenz bis Lindau zuständig waren. Der im Juli 1946 auf französische Direktive eingesetzte Beratende Finanzausschuß bei der Militärregierung der französischen Besatzungszone (Comité Consultatif d Etudes Financières) in Speyer zählte zu diesen. Den Beratenden Finanzausschuß leitete Dr. Heinz-Maria Oeftering, der zugleich erster Präsident der damaligen Rechnungskammer Hessen-Pfalz, dann Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, in Speyer, war. Der Beratende Finanzausschuß hatte die Aufgabe, die Tätigkeit der vier, dann drei Rechnungskammern bzw. Landesrechnungshöfe der Länder der französischen Zone das waren Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und bis Anfang 1947 auch noch das Saargebiet abzustimmen und zu koordinieren. Des weiteren übte der Finanzausschuß im Auftrag der Besatzungsmacht, Gutachter- und Beratungstätigkeiten in steuer- und haushaltsrechtlichen, das hieß in allen finanziellen Fragen, die die Zone als Ganzes betrafen, aus. Der Beratende Finanzausschuß existierte bis Juli 1949 und wurde dann in das Büro der Sachverständigen der Finanzminister der französischen Zone umgewandelt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte das Büro zum Ende des Jahres 1949 seine Arbeit ein.
<b>Abstract</b>
In der ökonomischen Theorie lassen sich verschiedene Erkenntnisprogramme identifizieren, die die Richtung der ökonomischen Forschung und damit auch den Erkenntnisfortschritt in gewisser Weise kanalisieren. In der Finanzwissenschaft existiert ein primär theoretisch ausgerichteter Forschungszweig, der seine Wurzeln bei den klassischen Autoren und ersten Marginalisten hat und sich bis zur sog. "Neuen Finanzwissenschaft" erstreckt. Zum anderen findet man eine stärker empirisch-institutionell angelegte Finanzwissenschaft vor, die ihren Ursprung im Kameralismus und der historischen Schule hat und bis zur Neuen Politischen Ökonomie und Konstitutionellen Finanzwissenschaft reicht. Vor diesem Hintergrund systematisiert und analysiert der Autor die finanzwissenschaftlichen Beiträge von vier theoretischen Traditionen in der Ökonomie (Klassik, Neoklassik, Alte und Neue Institutionenökonomie).
Für den an finanzwissenschaftlichen Fragestellungen interessierten Leser soll mit dieser Arbeit der Versuch unternommen werden, eine vergleichende Darstellung unterschiedlicher Zugangs- und Lösungsmethoden für typische Problemstellungen der Finanzwissenschaft zu liefern, wobei die Geschichte des Fachgebietes und ihrer Entwicklungslinien in groben Zügen nachgezeichnet wird. Darüber hinaus bietet die Finanzwissenschaft aber auch ein interessantes Bild für den wissenschaftstheoretisch interessierten Leser, und zwar sowohl in Hinblick auf die vertretenen erkenntnistheoretischen Positionen als auch in Hinblick auf den Fortschritt dieser Wissenschaft.
Zur Lösung dieser Fragestellungen wird die von Imre Lakatos entwickelte Methodologie der wissenschaftlichen Forschungsprogramme als Grundgerüst verwendet, um sowohl die jeweils grundlegenden Erklärungsprinzipien als auch entsprechende Modifikationen pointiert darstellen zu können. Hierbei zeigt sich, dass sich die vier Forschungsprogramme - trotz zahlreicher dogmengeschichtlicher Gemeinsamkeiten - in Hinblick auf ihre "harten Kerne" signifikant voneinander unterscheiden, was zu alternativen theoretischen Erklärungen finanzwirtschaftlicher Phänomene (z.B. dauerhafter Anstieg der öffentlichen Schuld) und teilweise völlig konträren finanzpolitischen Vorschlägen (z.B. enge oder breite Steuerbemessungsgrundlagen) führt.
<b>Abstract</b>
Hinsichtlich der Frage, welcher Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab und welche Prüfungsintensität im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geboten und möglich sind, werden vielfach unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Innerhalb eines buntschillernden Meinungsspektrums sind Auffassungen verbreitet, die eine Entscheidung aufgrund Interessen- oder Folgenabwägung befürworten und hierbei die Prüfung der materiellen Rechtslage entweder für gänzlich verzichtbar halten oder Rechtsfragen der Hauptsache einer nur "summarischen Prüfung" unterziehen wollen. Die seit jeher streitbefangenen Problemkomplexe harren nach wie vor einer dogmatisch zufriedenstellenden Erörterung.
Angesichts dieses Befunds nimmt der Autor im ersten, der Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen gewidmeten Teil der Arbeit eine verfassungsrechtliche Grundlegung des materiellrechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsmaßstabs vor. Hierzu analysiert er die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des einstweiligen Rechtsschutzes im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie und der Gesetzesbindungspostulate. Ausgehend von den herausgearbeiteten eilverfahrensspezifischen Prämissen für den Prüfungsmaßstab untersucht er sodann die Verfassungsmäßigkeit der in Literatur und Rechtsprechung zu den verschiedenen Systemen einstweiligen Rechtsschutzes vertretenen Abwägungslösungen.
Gegenstand des zweiten Teils ist die Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen, mithin der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geforderte und mögliche Umfang der Rechtsprüfung. Eingangs werden die Unzulänglichkeiten der Folgerungen aus dem Begriff der "summarischen Prüfung" aufgezeigt. In der Erkenntnis, das Problem der Prüfungsintensi-tät nur durch eine grundlegende Analyse der Ziele, Charakteristika und Bedingungen richterlicher Entscheidung unter Einbeziehung auch rechtstheoretischer, erkenntnistheoretischer und entscheidungstheoretischer Aspekte lösen zu können, wird in einem ersten Schritt der Ablauf gerichtlicher Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsgewinnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt. In Erörterung der Frage, welche Anforderungen an das Ergebnis der Entscheidung, namentlich die rechtliche Prämisse zu stellen sind, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Richtigkeitskonzeptionen. Als Ziel des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens fordert der Autor hierbei anstelle der "richtigen" Entscheidung eine Entscheidung lege artis, die den Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung optimal löst und bestimmte materiale Mindestkriterien erfüllt. Statt der verbreiteten "summarischen Prüfung" erachtet er eine solche rechtliche Prüfung lege artis auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für erforderlich und möglich und zeigt verfahrensbezogene und verfahrensunabhängige Potentiale zur Kompensation des Zeitfaktors auf.
<b>Abstract</b>
Der Leistungsauftrag wurde auf Initiative des Landtags im Jahre 2000 in die rheinland-pfälzische Haushaltsordnung aufgenommen. Er ermöglicht es, Ausgabenermächtigungen im Haushaltsplan mit politischen Zielvorgaben zu verbinden. Um die Pilotphase auszuwerten und die weiteren Perspektiven und Möglichkeiten der Leistungsaufträge auszuloten, veranstalteten der Landtag Rheinland-Pfalz, das Ministerium der Finanzen und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung am 16. Februar 2005 in Mainz den Workshop "Stand und Perspektiven des Leistungsauftrags in Rheinland-Pfalz". Der Workshop fand im Rahmen des Forschungsprojektes Hill/Hermonies: "Der Leistungsauftrag im rheinland-pfälzischen Haushaltsrecht" statt. Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge und die Diskussionsbeiträge des Workshops.