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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Vom 27.-29. Oktober 1997 fand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Klaus König ein Forschungssymposium zum Thema "`Schlanker Staat´ - Verwaltungsmodernisierung im Bund" statt, zu dem Verwaltungspraktiker der Bundesverwaltung sowie Vertreter aus der Wissenschaft eingeladen waren, über die bisherigen Ergebnisse des einschlägigen Forschungsprojektes zu diskutieren. Ausgehend von einer Retrospektive der historischen Vorläufer der aktuellen Reformansätze im Bund und eines Überblicks über die internationale Bewegung der Verwaltungsmodernisierung wurden in vergleichender Perspektive der Stand des Modernisierungsprozesses in den Bundesstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz diskutiert. Die Themengebiete "Aufgabenkritik, Organisationsprüfung und Personalbedarfsbemessung", "Neue Steuerungsrationalitäten in der Bundesverwaltung" sowie "Wettbewerbselemente in der öffentlichen Verwaltung" bildeten die weiteren Schwerpunkte des Meinungsaustausches.
Der vorliegende Forschungsbericht vereint in seinen beiden Teilen sowohl den Zwischenbericht "Von der Verwaltungsreform zur Verwaltungsmodernisierung", der der Bedeutung des internationalen und historischen Reformkontextes Rechnung trägt und von Projektleiter und Projektbearbeiterin als Diskussionsgrundlage der Veranstaltung verfaßt wurde, als auch die Einzelbeiträge der Referenten. Einen Einblick in die Verschiedenartigkeit bundesstaatlicher Reformstrategien ermöglichen die Beiträge von Emanuel Metz, Ilan Fellmann und Peter Hablützel. Petra Wuttke Götz und Andreas W. Freiherr von Gall referieren über die Relevanz von Maßnahmen der Aufgabenkritik, der Organisationsprüfung und der Personalbedarfsbemessung in Theorie und Praxis der obersten und oberen Bundesbehörden. Helmut Landes Bericht über die Einführung eines Controlling-Systems im Auswärtigen Amt und Horst Julichs Ausführungen über eine Neuorientierung interner und externer Steuerungsverfahren beim Deutschen Wetterdienst vermitteln Kenntnisse über den Stand der Durchsetzung ziel- und kostensenkungsorientierter Steuerungsrationalitäten in der Bundesverwaltung. Auf die Bedeutung von Wettbewerbselementen in der Bundesverwaltung nehmen Bernd Schusters Beschreibung des "Market-Testing" in der Verteidigungsverwaltung, Peter Budigs Ausführungen über den Stand der Projekte zur Auskontrahierung von Verwaltungsleistungen und Bernd Kellers Erfahrungsbericht über die Implikationen der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für interne und externe Behördenvergleichsmöglichkeiten Bezug. Die Überblicke über den Stand von Reformvorhaben in den einzelnen Bereichen werden jeweils durch eine wissenschaftlichen Kommentierung Heinrich Siedentopfs, Werner Janns und Christian Reichards ergänzt.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte gibt die Referate wieder, die während des von uns geleiteten dritten gemeinsamen Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Sepyer und des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24. bis 26. September 1997 in den Räumen der Hochschule gehalten wurden.
Im Forschungsbericht wird die Frage aufgeworfen, warum entgegen der Annahme Frido Wageners, wonach die Nützlichkeit der Mittelbehörden kaum ernsthaft in Frage gestellt werde, gegenwärtig erneut Alternativen zu den Mittelbehörden diskutiert werden.
Gründe dafür werden in in der Krise der öffentlichen Haushalte, im Wandel vom tradierten Staat zum funktionalen Staat, daraus folgend in neuen Anforderungen an die öffentliche Verwaltung und schließlich in Funktionsmängeln der klassischen Mittelbehörden selbst gesehen.
Zu diesen Funktionsmängeln gehören Effizienzdefizite bei der Janehmung der Koordinierungs- und Bündelungsfunktion. Ursachen dafür werden sowohl in den inneren Strukturen der Mittelbehörden (Verrichtungsprinzip, starke Formalisierung) als auch im Nebeneinander von Mittel- und Sonderbehörden gesehen.
Ein weiterer Funktionsmangel ergibt sich aus der traditionell stark juristisch geprägten Behördenkultur der Bezirksregierungen. Sie begünstigt das Hineinregieren durch die zuständigen Ministerien. Schließlich sind die Mittelbehörden in ihren personalwirtschaftlichen Entscheidungen in hohem Maße vom zuständigen Ministerium abhängig und hinsichtlich ihrer Ausstattung mit Sachmitteln deutlich schlechter gestellt als diese.
Am Beispiel von Rheinland-Pfalz und Thüringen werden modellhaft Alternativen zur Neuordnung der Landesverwaltung diskutiert. So werden für Rheinland-Pfalz eine Variante der Zusammenlegung der Bezirksregierung Trier und Koblenz zur Bezirksregierung Rhein-Mosel (Konzentrationsmodell), das Modell einer optimierten Bezirksregierung, zwei Regionalmodelle (Regionalkreismodell, Regionalamtsmodell) sowie das am Beispiel Schleswig-Holsteins orientierte Kommunalmodell untersucht.
In ähnlicher Weise werden für Thüringen ein optimiertes Landesverwaltungsamt, das Modell der Regionalkreise und das Regionalamtsmodell sowie das Kommunalmodell als Varianten überprüft.
Brasilienkunde-Verlag, Mettingen 1998. 319 Seiten. Gebunden. DM 32,- ISBN 3-88559-073-5
Die Agrarreform in Brasilien stellt kein rechtliches und kein ökonomisches Problem dar. Der für eine Agrarreform notwendige Boden ist ausreichend vorhanden. Es fehlt am politischen Willen zur Durchsetzung weitreichender sozialpolitischer Maßnahmen wie der Agrarreform.
Der Prozeß der Demokratisierung in Brasilien ist durch die Verabschiedung der neuen Verfassung von 1988 formell abgeschlossen. Die brasilianische Gesellschaft ist noch auf dem Weg, eine demokratische "politische Kultur" auf der Grundlage der Verfassung zu entwickeln.
Der Autor zeigt, daß der Agrarsektor für den Prozeß einer breitenwirksamen und nachhaltigen Entwicklung wichtig ist. Die Agrarreform bietet die Möglichkeit diese politische Kultur zu fördern und hemmende Strukturen zu durchbrechen.
Anläßlich der Emeritierung von Universitätsprofessor Dr. Helmut Quaritsch zum 30. September 1998 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer am 25. Juli 1998 ein Symposium unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers. Das Thema der Tagung "Der Staat am Ende des 20 Jahrhunderts" trägt dem Schwerpunkt Rechnung, den der Inhaber des Lehrstuhls für "Staatsrecht und Staatslehre" in Forschung und Lehre - nahezu sechsundzwanzig Jahre hiervon in Speyer - gesetzt hat. Ist der Staat doch Leitmotiv seines wissenschaftlichen Werkes, das einen eindrucksvollen Bogen vom Staat der frühen Neuzeit bis zur Gewinnung der souveränen Staatlichkeit eines wiedervereinigten Deutschland und Entstaatlichungstendenzen im Zuge der europäischen Einigung spannt.
Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 1998. 223 Seiten. Gebunden. DM 52,- ISBN 3-531-13231-8
Die Arbeit befaßt sich mit der Entwicklung des subjektiven Faktors in der Transformation der neuen Bundesländer. Datenbasis sind große, repräsentative Umfragen in den neuen und alten Bundesländern, in die teilweise ein eigenes Speyerer Wertinstrument eingeschaltet werden konnte und der eigene Speyerer Wertesurvey von 1997. Die Zeitreihen reichen meist bis 1997, gelegentlich bis 1998.
Die Entwicklung des subjektiven Faktors in den neuen Ländern ist durch einen eigenartigen Widerspruch gekennzeichnet: Es wird dort in Befragungen von Jahr zu Jahr eine sich weiter verbessernde persönliche materielle Wohlfahrt gemessen, die sich zum großen Teil aus der öffentlichen finanziellen Unterstützung des Westens erklärt. Im Kontrast zur positiven persönlichen Bilanz des Systemwechsels, die die Ostdeutschen ziehen, fällt ihre gesellschaftliche Bilanz in vieler Hinsicht negativ aus. Die Ostdeutschen bewerten nicht nur das von Westdeutschland her übertragene neue System sehr zurückhaltend, sondern sie fühlen sich auch nicht hinreichend im neuen Deutschland integriert und angenommen. Die Demoskopen enthüllten deutliche Entfremdungserscheinungen zwischen Ost und West. Solche Entfremdungen lassen sich jedoch nicht aus prinzipiell anders gelagerten persönlichen Wertorientierungen der neuen Bundesbürger erklären, da diese im Vergleich zum Westen eine hohe Ähnlichkeit aufweisen.
Die Arbeit stellt eine umfangreiche Datensammlung zum Thema bereit. Zu Beginn wird ein Modell entworfen, welches das Material in vier Blöcke (Transformation, Akkommodation, Sozialisation und Integration) aufteilt, diese Blöcke feinstrukturiert und dann in bestimmte logische Beziehungen zueinander bringt. Schritt für Schritt werden konkurrierende Hypothesen überprüft. Die situative Anomiehypothese behauptet, daß die Ostdeutschen psychisch durch die Umstände der radikalen Transformation überfordert würden und daher aus Enttäuschung mit Apathie oder auch Protest reagieren ("Enttäuschungshypothese"). Die Sozialisationshypothese betont, daß die sozialistische Sozialisation in den Familien, Verwandtschafts- und Bekanntenkreisen, in den Bildungseinrichtungen, der Arbeitswelt und den Organisationen in der DDR Charakter- und Persönlichkeitsprofile (Werte) hervorgebracht hätte, die mit der neuen nun westlich strukturierten Umwelt unverträglich sind ("Entfremdungshypothese").
Der Autor räumt durchaus mentale Unterschiede zwischen Ost und West ein, die sich aus der Sozialisation unter verschiedenen Systembedingungen und noch älteren regionalen Prägungen erklären. Favorisiert wird jedoch ein situativer Erklärungsansatz, der Elemente der Sozialisationshypothese integriert. Mentale Unterschiede werden demnach erst dann für Abgrenzungs- und Entfremdungsphänomene erklärungskräftig, wenn berücksichtigt wird, daß Ostdeutsche mit einem Transformationsgeschehen konfrontiert sind, das von den alten Ländern her dominiert und finanziert wird und sie damit in eine strategisch unterlegene und abhängige Situation versetzt. Da im Westen nur ein schwacher Nationalstolz vorhanden ist und dieses Vakuum durch eine eher ökonomistische Einstellung gefüllt wird, fühlen sich die Ostdeutschen unter einen ständigen latenten Rechtfertigungszwang gesetzt. Im Westen möchte man ökonomische Ansprüche des Ostens abwehren oder wenigstens vertagen, andererseits auch das eigene Selbstbewußtsein bestätigen. Im Osten werden dagegen ökonomische Ansprüche auch mental "eingeklagt" und es wird versucht, das eigene Selbstwertgefühl zu verteidigen.
Diener vieler Herren
(1998)
Während Normalverdiener ein ganzes Leben lang arbeiten müssen, um ihre Rente zu verdienen, brauchen Berufspolitiker dafür oft nur kurze Zeit: Jedes ihrer Amtsjahre verschafft ihnen ein Vielfaches an Rentenwert - Spitzenwerte gehen bis zum 75fachen. Aber damit nicht genug: Politiker können Einkommen und Renten aus verschiedenen Ämtern in Gemeinde, Land und Bund geradezu sammeln, ohne daß eine angemessene Verrechnung greift. Sie sitzen gleichzeitig im Parlament und auf der Regierungsbank und beziehen aus beiden Ämtern ein Salär. Abgeordnete können sogar ungestraft ihre Unabhängigkeit an finanzkräftige Interessenten verkaufen - als »Diener vieler Herren«.
Schonungslos macht der Autor hier erstmals das ganze System der Mehrfachversorgung unserer Politiker publik. Aber er erschöpft sich nicht allein in der Kritik, sondern legt einen konkreten Aktionsplan für die notwendigen Reformen vor. - Ein »Handbuch für wütende Wähler «.
Gesetzgebung und Regierung
(1998)
Der vorliegende Forschungsbericht dokumentiert nachhaltig die Referate und Diskussionen des Forschungssymposiums "Gesetzgebung und Regierung", das anläßlich der Emeritierung von Herrn Univ.-Prof. Dr. Waldemar Schreckenberger am
17. Januar 1998 in Speyer stattfand. Mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Schreckenberger wurde ein Hochschullehrer verabschiedet, der sich im Rahmen seiner Lehrtätigkeit wie in seinen verschiedenen Positionen der Regierungspraxis mit Fragen der Gesetzgebung befaßt hat; die Funktionen der Gesetzgebung im demokratischen Rechtsstaat, der Zusammenhang zwischen Gesetzgebung und Gubernative sowie Auswirkungen von Sprache und Rhetorik auf die Gesetzgebung standen auch im Mittelpunkt seiner Forschungen.
Die Emeritierung von Herrn Univ.-Prof. Dr. Waldemar Schreckenberger als Hochschullehrer an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer gab dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Gelegenheit, ihn in einem Kreis von Freunden und Kollegen zu ehren und eine Bilanz seiner Forschung zu ziehen, die er auch am Institut durchgeführt hat. Es wird sich jedoch nur um eine vorläufige Bilanz handeln können, da Herr Univ.-Prof. Dr. Schreckenberger auch über seine Emeritierung hinaus als Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung der Wissenschaft weiterhin verbunden bleiben wird.
Mein Dank gilt allen Referenten und Diskussionsteilnehmern, die durch ihre Vorträge und Thesen zum Gelingen des Forschungssymposiums beigetragen haben. Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Assessor iur. Oliver Schäfer und den Damen des Sekretariats des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung für die Erstellung des Manuskriptes.
Der Forschungsbericht ist aus der mehrjährigen Kooperation des Council of State der Regierung Thailands und des Forschungsinstituts zu den Grundlagen einer rechtsstaatlichen Verwaltung entstanden. Er faßt die von der deutschen Seite erstellten Berichte zu der Implementation eines Verwaltungsverfahrensgesetzes und zu der Errichtung einer selbständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thailand zusammen. Diese Referate wurden auf den Dialogseminaren von 1996 und 1997 vorgetragen und diskutiert. Das auf dem deutschen Beispiel aufbauende Verwaltungsverfahrensgesetz ist im Frühjahr 1997 in Kraft getreten und bedarf einer konsequenten, aber auch realistischen Implementation in der täglichen Verwaltungspraxis der thailändischen Verwaltung. Mit einem Gesetzentwurf zu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, der seit dem Herbst 1997 dem Parlament vorliegt und damit zugleich eine Forderung der neuen Verfassung Thailands erfüllt, hat sich das Dialogseminar im August 1997 befaßt. Dieser Entwurf folgt kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen und ist ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit, die auch durch unabhängige und spezialisierte Verwaltungsrichter gewährleistet werden soll.
Der Forschungsbericht enthält die englischsprachigen Übersetzungen des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung jeweils im Stand vom 1. Januar 1998.