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Ausgangspunkt ist neben der zunächst notwendigen Erarbeitung und Vertiefung theoretischer Kenntnisse über Wesen, Aufgaben und Ziele kommunaler Wirtschaftsförderung und deren Rolle im Gefüge von Politik und Verwaltung, eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Suhl seit der "Wende" bis zur Gegenwart sowie der organisatorischen Struktur und bisherigen Ergebnisse kommunaler Wirtschaftsöfrderung sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Stadt Suhl insgesamt. Aufbauend auf dieser Bestandsaufnahme und unter Einbeziehung einschlägiger Erkenntnisse aus der Literatur und aus vergleichbaren Städten, der schwerpunktmäßigen Darstellung der aktuellen Probleme und zukünftigen Entwicklungstendenzen der Stadt Suhl folgen Empfehlungen sowohl für die Organisation und die Tätigkeit der Stadtverwaltung, für das gemeinsame Handeln aller an der Stadtentwicklung beteiligten Kräfte als auch für die regionale Zusammenarbeit.
Ziel und Anliegen des Forschungsprojektes und des daraus resultierenden Abschlußberichtes bestehen daher darin, auf der Grundlage einer ersten Grobanalyse der Personalarbeit in der Stadtverwaltung Suhl und unter Einbeziehung von in der Literatur und in der Praxis bereits vorhandenen Lösungsansätzen eine theoretische Ausgangsbasis für eine konzeptionelle Personalarbeit in der Stadtverwaltung Suhl, insbesondere bezogen auf Fragen der Personalentwicklung, zu erarbeiten.
Die vorliegende Studie geht auf ein Ersuchen der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom September 1992 zurück, die neuen Bundesländer bei der Anpassungsfortbildung des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes zu unterstützen. Zum einen ging es um die Entwicklung eines Schulungsprogramms, das über den Rahmen bloßer Anpassungsfortbildung nach dem Vertrag zur Herstellung der Einheit Deutschlands hinausreicht und eine systematische Einführung in die Kernbereiche des öffentlichen Rechts ermöglicht.
Zum anderen galt es, die speziellen Ausbildungsbedürfnisse der Mitarbeiter im ehemaligen Staatsapparat, die sich aus den Systemdivergenzen einer real-sozialistischen Verwaltung und einer rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Verwaltung ergeben, zu ermitteln und in ein zielgruppenadäquates Qualifizierungskonzept einzubeziehen.